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   LAG Hessen, 28.05.2008 - 8 Sa 2179/06   

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https://dejure.org/2008,9693
LAG Hessen, 28.05.2008 - 8 Sa 2179/06 (https://dejure.org/2008,9693)
LAG Hessen, Entscheidung vom 28.05.2008 - 8 Sa 2179/06 (https://dejure.org/2008,9693)
LAG Hessen, Entscheidung vom 28. Mai 2008 - 8 Sa 2179/06 (https://dejure.org/2008,9693)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 1 Abs 1 KSchG, § 23 Abs 1 KSchG, § 106 GewO, Art 30 Abs 2 Nr 1 BGBEG, § 2 KSchG
    (Versetzung ins Ausland - betriebsbedingte Änderungskündigung - Arbeitgeber mit Sitz im Ausland - Anwendbarkeit einer ausländischen "Arbeitsordnung" - Anwendbarkeit des § 23 KSchG)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Voraussetzungen der Geltung einer "Arbeitsordnung" des Arbeitgebers mit Sitz im Ausland für ein Arbeitsverhältnis nach deutschem Recht; Voraussetzungen der Anerkennung einer "Arbeitsordnung" eines Arbeitgebers mit Sitz im Ausland auf Grund ihres Rechtscharakters als ...

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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (5)

  • BAG, 06.10.2005 - 2 AZR 362/04

    Außerordentliche Kündigung mit notwendiger Auslauffrist

    Auszug aus LAG Hessen, 28.05.2008 - 8 Sa 2179/06
    bb) Ein wichtiger Grund für eine Kündigung eines unkündbaren Arbeitnehmers besteht nach ständiger Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (vgl. nur BAG vom 06. Oktober 2005 - 2 AZR 362/04 - AP Nr. 8 zu § 53 BAT), wenn der Arbeitsplatz für einen Arbeitnehmer endgültig weggefallen und eine Weiterbeschäftigung nicht mehr möglich ist.
  • BAG, 22.07.1992 - 2 AZR 84/92

    Auslegung einer Kündigungserklärung - Begriff "fristlos" als Synonym für

    Auszug aus LAG Hessen, 28.05.2008 - 8 Sa 2179/06
    Es kann dahinstehen, ob in diesem Fall eine Kündigung als außerordentliche Kündigung mit Auslauffrist bezeichnet werden muss (vgl. dazu BAG vom 22.07.1992 - 2 AZR 84/92 - und BAG vom 05. Februar 1998 - 2 AZR 227/97 -) oder eine ordentliche Kündigung ausgesprochen werden kann, für die ein "wichtiger Grund" vorliegen muss.
  • BAG, 12.09.1974 - 2 AZR 535/73

    Auslegung - Tarifvertrag - Kündigung - Ordentliche Kündigung - Außerordentliche

    Auszug aus LAG Hessen, 28.05.2008 - 8 Sa 2179/06
    Dem steht nicht die Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts vom 12. September 1974 (- 2 AZR 535/73 - AP Nr. 1 zu § 44 TVAL II) entgegen.
  • BAG, 05.02.1998 - 2 AZR 227/97

    Außerordentliche Kündigung wegen Wegfalls der Beschäftigungsmöglichkeit bei

    Auszug aus LAG Hessen, 28.05.2008 - 8 Sa 2179/06
    Es kann dahinstehen, ob in diesem Fall eine Kündigung als außerordentliche Kündigung mit Auslauffrist bezeichnet werden muss (vgl. dazu BAG vom 22.07.1992 - 2 AZR 84/92 - und BAG vom 05. Februar 1998 - 2 AZR 227/97 -) oder eine ordentliche Kündigung ausgesprochen werden kann, für die ein "wichtiger Grund" vorliegen muss.
  • BAG, 23.06.2005 - 2 AZR 642/04

    Betriebsbedingte Änderungskündigung

    Auszug aus LAG Hessen, 28.05.2008 - 8 Sa 2179/06
    Diese angebotene Änderung entfernt sich nicht weiter vom Inhalt des bisherigen Arbeitsverhältnisses, als zur Anpassung an die geänderten Beschäftigungsmöglichkeiten erforderlich ist (BAG vom 23. Juni 2005 - 2 AZR 642/04 - EzA § 2 KSchG Nr. 54).
  • BAG, 08.10.2009 - 2 AZR 654/08

    Betrieb und regelmäßige Beschäftigtenzahl in § 23 KSchG

    Die Revision des Klägers gegen das Urteil des Hessischen Landesarbeitsgerichts vom 28. Mai 2008 - 8 Sa 2179/06 - wird zurückgewiesen.
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