Rechtsprechung
LAG Hessen, 28.05.2008 - 8 Sa 2179/06 |
Volltextveröffentlichungen (8)
- openjur.de
- Justiz Hessen
§ 1 Abs 1 KSchG, § 23 Abs 1 KSchG, § 106 GewO, Art 30 Abs 2 Nr 1 BGBEG, § 2 KSchG
(Versetzung ins Ausland - betriebsbedingte Änderungskündigung - Arbeitgeber mit Sitz im Ausland - Anwendbarkeit einer ausländischen "Arbeitsordnung" - Anwendbarkeit des § 23 KSchG) - Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Voraussetzungen der Geltung einer "Arbeitsordnung" des Arbeitgebers mit Sitz im Ausland für ein Arbeitsverhältnis nach deutschem Recht; Voraussetzungen der Anerkennung einer "Arbeitsordnung" eines Arbeitgebers mit Sitz im Ausland auf Grund ihres Rechtscharakters als ...
- unalex.eu
- Judicialis
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
KSchG § 1; KSchG § 23; EGBGB Art. 30
Direktionsrecht; Versetzung; betriebsbedingte Kündigung - datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- ArbG Frankfurt/Main, 19.09.2006 - 8 Ca 1949/06
- LAG Hessen, 28.05.2008 - 8 Sa 2179/06
- BAG, 08.10.2009 - 2 AZR 654/08
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (5)
- BAG, 06.10.2005 - 2 AZR 362/04
Außerordentliche Kündigung mit notwendiger Auslauffrist
Auszug aus LAG Hessen, 28.05.2008 - 8 Sa 2179/06
bb) Ein wichtiger Grund für eine Kündigung eines unkündbaren Arbeitnehmers besteht nach ständiger Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (vgl. nur BAG vom 06. Oktober 2005 - 2 AZR 362/04 - AP Nr. 8 zu § 53 BAT), wenn der Arbeitsplatz für einen Arbeitnehmer endgültig weggefallen und eine Weiterbeschäftigung nicht mehr möglich ist. - BAG, 22.07.1992 - 2 AZR 84/92
Auslegung einer Kündigungserklärung - Begriff "fristlos" als Synonym für …
Auszug aus LAG Hessen, 28.05.2008 - 8 Sa 2179/06
Es kann dahinstehen, ob in diesem Fall eine Kündigung als außerordentliche Kündigung mit Auslauffrist bezeichnet werden muss (vgl. dazu BAG vom 22.07.1992 - 2 AZR 84/92 - und BAG vom 05. Februar 1998 - 2 AZR 227/97 -) oder eine ordentliche Kündigung ausgesprochen werden kann, für die ein "wichtiger Grund" vorliegen muss. - BAG, 12.09.1974 - 2 AZR 535/73
Auslegung - Tarifvertrag - Kündigung - Ordentliche Kündigung - Außerordentliche …
Auszug aus LAG Hessen, 28.05.2008 - 8 Sa 2179/06
Dem steht nicht die Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts vom 12. September 1974 (- 2 AZR 535/73 - AP Nr. 1 zu § 44 TVAL II) entgegen. - BAG, 05.02.1998 - 2 AZR 227/97
Außerordentliche Kündigung wegen Wegfalls der Beschäftigungsmöglichkeit bei …
Auszug aus LAG Hessen, 28.05.2008 - 8 Sa 2179/06
Es kann dahinstehen, ob in diesem Fall eine Kündigung als außerordentliche Kündigung mit Auslauffrist bezeichnet werden muss (vgl. dazu BAG vom 22.07.1992 - 2 AZR 84/92 - und BAG vom 05. Februar 1998 - 2 AZR 227/97 -) oder eine ordentliche Kündigung ausgesprochen werden kann, für die ein "wichtiger Grund" vorliegen muss. - BAG, 23.06.2005 - 2 AZR 642/04
Betriebsbedingte Änderungskündigung
Auszug aus LAG Hessen, 28.05.2008 - 8 Sa 2179/06
Diese angebotene Änderung entfernt sich nicht weiter vom Inhalt des bisherigen Arbeitsverhältnisses, als zur Anpassung an die geänderten Beschäftigungsmöglichkeiten erforderlich ist (BAG vom 23. Juni 2005 - 2 AZR 642/04 - EzA § 2 KSchG Nr. 54).
- BAG, 08.10.2009 - 2 AZR 654/08
Betrieb und regelmäßige Beschäftigtenzahl in § 23 KSchG
Die Revision des Klägers gegen das Urteil des Hessischen Landesarbeitsgerichts vom 28. Mai 2008 - 8 Sa 2179/06 - wird zurückgewiesen.