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   LAG Hessen, 28.06.2012 - 16 Ta 207/12   

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https://dejure.org/2012,20364
LAG Hessen, 28.06.2012 - 16 Ta 207/12 (https://dejure.org/2012,20364)
LAG Hessen, Entscheidung vom 28.06.2012 - 16 Ta 207/12 (https://dejure.org/2012,20364)
LAG Hessen, Entscheidung vom 28. Juni 2012 - 16 Ta 207/12 (https://dejure.org/2012,20364)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 127 Abs 2 ZPO

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Bewilligung der Prozesskostenhilfe für eine Kündigungsschutzklage bei Zugehörigkeit eines Klägers zu einer Rechtsschutz gewährenden Gewerkschaft

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 127 Abs. 2
    Bewilligung der Prozesskostenhilfe für eine Kündigungsschutzklage bei Zugehörigkeit des Klägers zu einer Rechtsschutz gewährenden Gewerkschaft

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (3)

  • LAG Schleswig-Holstein, 24.10.2003 - 2 Ta 215/03

    Prozesskostenhilfe, Versagung, Gewerkschaft, Vertrauensverhältnis, Zerrüttung,

    Auszug aus LAG Hessen, 28.06.2012 - 16 Ta 207/12
    Etwas anderes kann nur gelten, wenn die Inanspruchnahme des Rechtsschutzes in Gestalt der Vertretung durch den konkreten Gewerkschaftsvertreter oder aus generellen Gründen ausnahmsweise im Einzelfall unzumutbar ist (LAG Bremen 8. November 1994-4 Sa 260/94-LAGE § 115 ZPO Nr. 48; LAG Köln 26. Juni 1995-5 Ta 118/95-LAGE § 115 ZPO Nr. 50; LAG Schleswig-Holstein 24.10.2003-2 Ta 215/03-NZA-RR 2004, 104; GK-ArbGG-Bader, Stand September 2011, § 11a Rn. 88; Germelmann/Matthes/Prütting/Müller-Glöge, ArbGG, 7. Aufl., § 11a Rn. 54).
  • LAG Köln, 26.06.1995 - 5 Ta 118/95

    Prozesskostenhilfe: Unzumutbarkeit der Inanspruchnahme gewerkschaftlichen

    Auszug aus LAG Hessen, 28.06.2012 - 16 Ta 207/12
    Etwas anderes kann nur gelten, wenn die Inanspruchnahme des Rechtsschutzes in Gestalt der Vertretung durch den konkreten Gewerkschaftsvertreter oder aus generellen Gründen ausnahmsweise im Einzelfall unzumutbar ist (LAG Bremen 8. November 1994-4 Sa 260/94-LAGE § 115 ZPO Nr. 48; LAG Köln 26. Juni 1995-5 Ta 118/95-LAGE § 115 ZPO Nr. 50; LAG Schleswig-Holstein 24.10.2003-2 Ta 215/03-NZA-RR 2004, 104; GK-ArbGG-Bader, Stand September 2011, § 11a Rn. 88; Germelmann/Matthes/Prütting/Müller-Glöge, ArbGG, 7. Aufl., § 11a Rn. 54).
  • LAG Bremen, 08.11.1994 - 4 Sa 260/94
    Auszug aus LAG Hessen, 28.06.2012 - 16 Ta 207/12
    Etwas anderes kann nur gelten, wenn die Inanspruchnahme des Rechtsschutzes in Gestalt der Vertretung durch den konkreten Gewerkschaftsvertreter oder aus generellen Gründen ausnahmsweise im Einzelfall unzumutbar ist (LAG Bremen 8. November 1994-4 Sa 260/94-LAGE § 115 ZPO Nr. 48; LAG Köln 26. Juni 1995-5 Ta 118/95-LAGE § 115 ZPO Nr. 50; LAG Schleswig-Holstein 24.10.2003-2 Ta 215/03-NZA-RR 2004, 104; GK-ArbGG-Bader, Stand September 2011, § 11a Rn. 88; Germelmann/Matthes/Prütting/Müller-Glöge, ArbGG, 7. Aufl., § 11a Rn. 54).
  • LAG Nürnberg, 19.11.2015 - 8 Ta 145/15

    Gewerkschaftlicher Rechtsschutz - Prozesskostenhilfe

    Etwas anderes gilt nach § 115 Abs. 3 Satz 1 ZPO nur dann, wenn im Einzelfall der Vermögenseinsatz unzumutbar ist, so wenn die Inanspruchnahme des Rechtsschutzes in Gestalt der Vertretung durch den konkreten Gewerkschaftsvertreter oder aus generellen Gründen ausnahmsweise im Einzelfall unzumutbar ist (BAG, Beschluss vom 05.11.2012, 3 AZB 23/12; Hessisches LAG, Beschluss vom 28.06.2012, 16 Ta 207/12 jeweils in juris recherchiert).

    Bei Anwendung dieser Grundsätze ist - wie das Arbeitsgericht zutreffend erkannt hat ein objektiver Maßstab anzusetzen (Hessisches LAG, Beschluss vom 28.06.2012, 16 Ta 207/12, in juris recherchiert).

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