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   LAG Hessen, 28.10.2020 - 18 Sa 22/20   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2020,42231
LAG Hessen, 28.10.2020 - 18 Sa 22/20 (https://dejure.org/2020,42231)
LAG Hessen, Entscheidung vom 28.10.2020 - 18 Sa 22/20 (https://dejure.org/2020,42231)
LAG Hessen, Entscheidung vom 28. Oktober 2020 - 18 Sa 22/20 (https://dejure.org/2020,42231)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • dgbrechtsschutz.de PDF

    Sozialplanregelung zum Nachteil von Frauen?

  • Betriebs-Berater

    Kinder- Zuschlag auf die Abfindung darf nicht ausschließlich an steuerlichen Kinderfreibetrag geknüpft werden

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    § 75 Abs. 1 BetrVG ; § 3 Abs. 2 AGG
    Eine Regelung in einem Sozialplan, die für einen pauschalen Zuschlag auf die Abfindung für unterhaltsberechtigte Kinder an die 'Eintragung des Kindes auf der Lohnsteuerkarte' anknüpft, d.h. an an einen Kinderfreibetrag als Lohnsteuerabzugsmerkmal, benachteiligt ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (8)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Der Kinder-Zuschlag auf die Sozialplan-Abfindung

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Kinder-Zuschlag auf die Abfindung darf nicht ausschließlich an steuerlichen Kinderfreibetrag ...

  • dgbrechtsschutz.de (Kurzinformation)

    Sozialplanregelung zum Nachteil von Frauen?

  • haufe.de (Kurzinformation)

    Sozialplan darf Frauen bei Abfindungen nicht benachteiligen

  • haufe.de (Kurzinformation)

    Ein Sozialplan darf Frauen bei Abfindungen nicht mittelbar benachteiligen

  • bund-verlag.de (Kurzinformation)

    Kinder-Zuschlag auf die Abfindung darf Mütter nicht diskriminieren

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Kinder-Zuschlag auf die Sozialplanabfindung darf nicht ausschließlich an steuerlichen Kinderfreibetrag geknüpft werden - Anspruch auf Kinder-Zuschläge zur Abfindung wegen mittelbarer Benachteiligung

  • datenbank.nwb.de (Leitsatz)

    Kinder-Zuschlag auf eine Abfindung

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (8)

  • BAG, 28.07.2020 - 1 AZR 590/18

    Sozialplan - mittelbare Benachteiligung wegen Behinderung

    Auszug aus LAG Hessen, 28.10.2020 - 18 Sa 22/20
    Die unterschiedliche Behandlung der Betriebsangehörigen aus einem in § 1 AGG genannten Grund ist daher nur unter den im AGG normierten Voraussetzungen zulässig ( BAG Urteil vom 28. Juli 2020 - 1 AZR 590/18 - juris, Rz. 15 f.; BAG Urteil vom 9. Dezember 2014 - 1 AZR 102/13 - NZA 2015, 365, Rz. 19) .

    Eine mögliche - hier ausdrücklich nicht zu prüfende - Benachteiligung weiterer Beschäftigtengruppen lässt die mittelbare Benachteiligung einer bestimmten Beschäftigtengruppe nicht entfallen ( BAG Urteil vom 28. Juli 2020 - 1 AZR 590/18 - juris, Rz. 20 ).

    Dieses Ziel ist neben anderen Zielen zu berücksichtigen ( BAG Urteil vom 28. Juli 2020 - 1 AZR 590/18 - juris, Rz. 23 ).

    Kann die Arbeitgeberin - wie hier - den Begünstigten für die Vergangenheit die gewährte Leistung nicht mehr entziehen, ist eine zur Beseitigung der Diskriminierung erforderliche "Anpassung nach oben" selbst dann gerechtfertigt, wenn sie zu erheblichen finanziellen Belastungen führt (vgl. BAG Urteil vom 28. Juli 2020 - 1 AZR 590/18 - juris, Rz. 32 ).

  • BAG, 12.03.1997 - 10 AZR 648/96

    Sozialpläne dürfen auch Praktikabilitätsgesichtspunkten Rechnung tragen

    Auszug aus LAG Hessen, 28.10.2020 - 18 Sa 22/20
    Die alleinige Anknüpfung in dem Sozialplan an den Kinderfreibetrag war nicht durch das begrenzte Volumen des Sozialplans oder Praktikabilitätserwägungen gerechtfertigt (insoweit gegen BAG 12.03.1997 - 10 AZR 648/96).

    Diese Ungleichbehandlung sei unter Berücksichtigung der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts vom 12. März 1997 (Az. - 10 AZR 648/96) sachlich gerechtfertigt.

    Anders als in dem der Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts zu Grunde liegenden Fall einer vollständigen Betriebsschließung, bei dem ein Abfindungszuschlag für unterhaltsberechtigte Kinder davon abhängig gemacht werden durfte, dass diese auf der Lohnsteuerkarte eingetragen waren (vgl. BAG Urteil vom 12. März 1997 - 10 AZR 648/96 - NZA 1997, 1058, Rz. 21 ff. ), konnte die finanzielle Belastung der Arbeitgeberin durch den Sozialplan daher nicht vorab endgültig berechnet werden (vgl. auch für Kündigungen bei Interessenausgleich mit Namensliste: BAG Urteil vom 28. Juni 2012 - 6 AZR 682/10 - NZA 2012, 1090, Rz. 48-51 ).

  • LAG Nürnberg, 03.11.2015 - 7 Sa 655/14

    Sozialplan - Kinderzuschlag - Lohnsteuerkarte

    Auszug aus LAG Hessen, 28.10.2020 - 18 Sa 22/20
    II. 4. d) SP, wonach die Abfindung für Beschäftigte mit Unterhaltspflicht für ein oder mehrere Kind/er nur erhöht wird, wenn die Unterhaltspflicht aus einem Kinderfreibetrag als Lohnsteuerabzugsmerkmal ersichtlich ist, enthält eine mittelbar auf dem Geschlecht beruhende Ungleichbehandlung (vgl. LAG Nürnberg Urteil vom 3. November 2015 - 7 Sa 655/14 - juris, Rz. 30 ff. ).

    Dagegen dürfte es nicht möglich sein, dass die Beklagte als Arbeitgeberin ohne Zutun des bzw. der Beschäftigten mit Lohnsteuerklasse V die Zahl der Kinder beim Bundeszentralamt für Steuern abfragt, da insoweit kein Lohnsteuerabzugsmerkmal betroffen ist (§ 39 Abs. 1 Satz 1 und Satz 2 EStG i.V.m. §§ 39 Abs. 4 Nr. 2, 38b Abs. 2 EStG; so aber: LAG Nürnberg Urteil vom 3. November 2015 - 7 Sa 655/14 - juris, Rz. 52 ).

  • BAG, 09.12.2015 - 4 AZR 684/12

    Teil-Unwirksamkeit eines Tarifvertrages wegen Altersdiskriminierung

    Auszug aus LAG Hessen, 28.10.2020 - 18 Sa 22/20
    Die nach Auffassung der Kammer offenkundige Tatsache (§ 291 ZPO), dass auch 2018 überwiegend Frauen die Lohnsteuerklasse V hatten, lässt sich auch statistisch belegen (vgl. dazu: BAG Urteil vom 9. Dezember 2015 - 4 AZR 684/12 - NZA 2016, 897, Rz. 27; BAG Urteil vom 16. Oktober 2014 - 6 AZR 661/12 - AP Nr. 4 zu § 8 TVÜ, Rz. 44 ).

    Um vergleichbar zu sein, müssen sachlogisch die beiden Größen Gemeinsamkeiten aufweisen, um die Unterschiede zueinander in Beziehung zu setzen (vgl. BAG Urteil vom 9. Dezember 2015 - 4 AZR 684/12 - NZA 2016, 897, Rz. 27 ).

  • BAG, 28.06.2012 - 6 AZR 682/10

    Insolvenz - Unterhaltspflichten bei der Sozialauswahl

    Auszug aus LAG Hessen, 28.10.2020 - 18 Sa 22/20
    Anders als in dem der Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts zu Grunde liegenden Fall einer vollständigen Betriebsschließung, bei dem ein Abfindungszuschlag für unterhaltsberechtigte Kinder davon abhängig gemacht werden durfte, dass diese auf der Lohnsteuerkarte eingetragen waren (vgl. BAG Urteil vom 12. März 1997 - 10 AZR 648/96 - NZA 1997, 1058, Rz. 21 ff. ), konnte die finanzielle Belastung der Arbeitgeberin durch den Sozialplan daher nicht vorab endgültig berechnet werden (vgl. auch für Kündigungen bei Interessenausgleich mit Namensliste: BAG Urteil vom 28. Juni 2012 - 6 AZR 682/10 - NZA 2012, 1090, Rz. 48-51 ).
  • BAG, 16.07.2019 - 1 AZR 842/16

    Sozialplanabfindung - Benachteiligung wegen des Alters - mittelbare

    Auszug aus LAG Hessen, 28.10.2020 - 18 Sa 22/20
    Auch aus dem allgemeinen Kontext der Regelung können sich Anhaltspunkte ergeben, die es ermöglichen, den Zweck der Regelung festzustellen und dadurch Geeignetheit, Erforderlichkeit und Angemessenheit der Bestimmung zu überprüfen ( BAG Urteil vom 16. Juli 2019 - 1 AZR 842/16 - NZA 2019, 1432, Rz. 16 f. ).
  • BAG, 09.12.2014 - 1 AZR 102/13

    Sozialplan - Ungleichbehandlung wegen des Alters

    Auszug aus LAG Hessen, 28.10.2020 - 18 Sa 22/20
    Die unterschiedliche Behandlung der Betriebsangehörigen aus einem in § 1 AGG genannten Grund ist daher nur unter den im AGG normierten Voraussetzungen zulässig ( BAG Urteil vom 28. Juli 2020 - 1 AZR 590/18 - juris, Rz. 15 f.; BAG Urteil vom 9. Dezember 2014 - 1 AZR 102/13 - NZA 2015, 365, Rz. 19) .
  • BAG, 16.10.2014 - 6 AZR 661/12

    Höhergruppierungsgewinn gemäß § 8 Abs. 3 Satz 2 TVÜ-Bund

    Auszug aus LAG Hessen, 28.10.2020 - 18 Sa 22/20
    Die nach Auffassung der Kammer offenkundige Tatsache (§ 291 ZPO), dass auch 2018 überwiegend Frauen die Lohnsteuerklasse V hatten, lässt sich auch statistisch belegen (vgl. dazu: BAG Urteil vom 9. Dezember 2015 - 4 AZR 684/12 - NZA 2016, 897, Rz. 27; BAG Urteil vom 16. Oktober 2014 - 6 AZR 661/12 - AP Nr. 4 zu § 8 TVÜ, Rz. 44 ).
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