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   LAG Hessen, 28.11.2012 - 18 Sa 695/12   

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https://dejure.org/2012,46448
LAG Hessen, 28.11.2012 - 18 Sa 695/12 (https://dejure.org/2012,46448)
LAG Hessen, Entscheidung vom 28.11.2012 - 18 Sa 695/12 (https://dejure.org/2012,46448)
LAG Hessen, Entscheidung vom 28. November 2012 - 18 Sa 695/12 (https://dejure.org/2012,46448)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • arbeitsrecht-hessen.de

    Krankgeschrieben am Bahnhof angetroffen - außerordentliche Verdachtskündigung unwirksam

  • arbeitsrecht-rheinland-pfalz.de

    Krankgeschrieben am Bahnhof angetroffen - außerordentliche Verdachtskündigung unwirksam

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 626
    Verdachtskündigung wegen angeblich vorgetäuschter Arbeistunfähigkeit

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (8)

  • BAG, 21.06.2012 - 2 AZR 153/11

    Ordentliche verhaltensbedingte Kündigung - Verdeckte Videoüberwachung -

    Auszug aus LAG Hessen, 28.11.2012 - 18 Sa 695/12
    Ein solches - hier angenommenes - Verhalten kann einen wichtigen Grund im Sinne des § 626 Abs. 1 BGB darstellen, auch wenn die Handlung Sachen von nur geringem Wert betrifft oder lediglich zu einem geringfügigen, möglicherweise zu gar keinem Schaden geführt hat (vgl. BAG Urteil vom 21. Juni 2012 - 2 AZR 153/11 - NZA 2012, 1025; BAG Urteil vom 16. Dezember 2010 - 2 AZR 485/08 - NZA 2011, 571 ).

    Eine Abmahnung bedarf es nach Maßgabe des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes demnach nur dann nicht, wenn bereits ex ante erkennbar ist, dass eine Verhaltensänderung in Zukunft auch nach Abmahnung nicht zu erwarten steht oder es sich um eine so schwere Pflichtverletzung handelt, dass selbst deren erstmalige Hinnahme dem Arbeitgeber nach objektiven Maßstäben unzumutbar und damit auch für den Arbeitnehmer offensichtlich erkennbar ausgeschlossen ist ( BAG Urteil vom 21. Juni 2012 - 2 AZR 153/11 - NZA 2012, 1025).

  • BAG, 16.12.2010 - 2 AZR 485/08

    Außerordentliche Kündigung

    Auszug aus LAG Hessen, 28.11.2012 - 18 Sa 695/12
    Ein solches - hier angenommenes - Verhalten kann einen wichtigen Grund im Sinne des § 626 Abs. 1 BGB darstellen, auch wenn die Handlung Sachen von nur geringem Wert betrifft oder lediglich zu einem geringfügigen, möglicherweise zu gar keinem Schaden geführt hat (vgl. BAG Urteil vom 21. Juni 2012 - 2 AZR 153/11 - NZA 2012, 1025; BAG Urteil vom 16. Dezember 2010 - 2 AZR 485/08 - NZA 2011, 571 ).
  • LAG Hessen, 20.03.2012 - 19 Sa 1020/11

    Außerordentliche Kündigung wegen Vortäuschens der Arbeitsunfähigkeit -

    Auszug aus LAG Hessen, 28.11.2012 - 18 Sa 695/12
    Die Beklagte hat keine Umstände dargelegt, die den Beweiswert des ärztlichen Attests erschüttern und die als so gravierend anzusehen wären, dass sie ein starkes Indiz für ihre Behauptung darstellten, die Krankheit sei nur vorgetäuscht gewesen (vgl. Hess. LAG Urteil vom 20. März 2012 - 19 Sa 1020/11 - veröffentlicht in juris ).
  • BAG, 23.06.2009 - 2 AZR 474/07

    Außerordentliche, hilfsweise ordentliche Tat- bzw. Verdachtskündigung

    Auszug aus LAG Hessen, 28.11.2012 - 18 Sa 695/12
    Eine Verdachtskündigung ist danach rechtlich zulässig, wenn sich starke Verdachtsmomente auf objektive Tatsachen gründen, die Verdachtsmomente geeignet sind, das für die Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses erforderliche Vertrauen zu zerstören und der Arbeitgeber alle zumutbaren Anstrengungen zur Aufklärung des Sachverhalts unternommen hat, insbesondere dem Arbeitnehmer Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben hat ( BAG Urteil vom 23. Juni 2009 - 2 AZR 474/07 - NZA 2009, 1136; BAG Urteil vom 06. November 2003 - 2 AZR 631/02 - NZA 2004, 919; BAG Urteil vom 26. September 2002 - 2 AZR 424/01 - NZA 2003, 991) .
  • BAG, 15.07.1992 - 5 AZR 312/91

    Lohnfortzahlung im Krankheitsfall

    Auszug aus LAG Hessen, 28.11.2012 - 18 Sa 695/12
    Bezweifelt der Arbeitgeber die Arbeitsunfähigkeit, dann muss er die Umstände, die gegen die Arbeitsunfähigkeit sprechen, näher darlegen und notfalls beweisen, um dadurch die Beweiskraft des Attestes zu erschüttern ( BAG Urteil vom 26. August 1993 - 2 AZR 154/93 - NZA 1994, 63 ; BAG Urteil vom 15. Juli 1992 - 5 AZR 312/91 - NZA 1993, 23 ).
  • BAG, 26.08.1993 - 2 AZR 154/93

    Fristlose Kündigung wegen Nebentätigkeiten während des Lohnfortzahlungszeitraums

    Auszug aus LAG Hessen, 28.11.2012 - 18 Sa 695/12
    Bezweifelt der Arbeitgeber die Arbeitsunfähigkeit, dann muss er die Umstände, die gegen die Arbeitsunfähigkeit sprechen, näher darlegen und notfalls beweisen, um dadurch die Beweiskraft des Attestes zu erschüttern ( BAG Urteil vom 26. August 1993 - 2 AZR 154/93 - NZA 1994, 63 ; BAG Urteil vom 15. Juli 1992 - 5 AZR 312/91 - NZA 1993, 23 ).
  • BAG, 26.09.2002 - 2 AZR 424/01

    Verdachtskündigung nach Anhörung des Arbeitnehmers

    Auszug aus LAG Hessen, 28.11.2012 - 18 Sa 695/12
    Eine Verdachtskündigung ist danach rechtlich zulässig, wenn sich starke Verdachtsmomente auf objektive Tatsachen gründen, die Verdachtsmomente geeignet sind, das für die Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses erforderliche Vertrauen zu zerstören und der Arbeitgeber alle zumutbaren Anstrengungen zur Aufklärung des Sachverhalts unternommen hat, insbesondere dem Arbeitnehmer Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben hat ( BAG Urteil vom 23. Juni 2009 - 2 AZR 474/07 - NZA 2009, 1136; BAG Urteil vom 06. November 2003 - 2 AZR 631/02 - NZA 2004, 919; BAG Urteil vom 26. September 2002 - 2 AZR 424/01 - NZA 2003, 991) .
  • BAG, 06.11.2003 - 2 AZR 631/02

    Verdachtskündigung - Berücksichtigung nach Ausspruch der Kündigung bekannt

    Auszug aus LAG Hessen, 28.11.2012 - 18 Sa 695/12
    Eine Verdachtskündigung ist danach rechtlich zulässig, wenn sich starke Verdachtsmomente auf objektive Tatsachen gründen, die Verdachtsmomente geeignet sind, das für die Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses erforderliche Vertrauen zu zerstören und der Arbeitgeber alle zumutbaren Anstrengungen zur Aufklärung des Sachverhalts unternommen hat, insbesondere dem Arbeitnehmer Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben hat ( BAG Urteil vom 23. Juni 2009 - 2 AZR 474/07 - NZA 2009, 1136; BAG Urteil vom 06. November 2003 - 2 AZR 631/02 - NZA 2004, 919; BAG Urteil vom 26. September 2002 - 2 AZR 424/01 - NZA 2003, 991) .
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