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   LAG Hessen, 28.11.2014 - 14 Sa 465/12   

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https://dejure.org/2014,51729
LAG Hessen, 28.11.2014 - 14 Sa 465/12 (https://dejure.org/2014,51729)
LAG Hessen, Entscheidung vom 28.11.2014 - 14 Sa 465/12 (https://dejure.org/2014,51729)
LAG Hessen, Entscheidung vom 28. November 2014 - 14 Sa 465/12 (https://dejure.org/2014,51729)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Berücksichtigung von häufig krankheitsbedingten Fehlzeiten im Rahmen des Anspruchs des Arbeitnehmers auf Arbeitszeiterhöhung; Zustimmung des Arbeitgebers zur Erhöhung der Arbeitszeit des Arbeitnehmers; Rückwirkende Erhöhung der Arbeitszeit; Krankheitsbedingte Kündigung ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    TzBfG § 9 ; BGB § 275 ; BGB § 280 ; BGB § 283
    Aufstockungsanspruch; Fehlzeiten; Schadensersatz; betriebliche Gründe

  • rechtsportal.de

    TzBfG § 9 ; BGB § 275 ; BGB § 280 ; BGB § 283
    Ablehnung einer Arbeitszeiterhöhung wegen häufiger krankheitsbedingter Fehlzeiten

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (22)

  • BAG, 16.09.2008 - 9 AZR 781/07

    Verlängerungsanspruch - höherwertiger Arbeitsplatz

    Auszug aus LAG Hessen, 28.11.2014 - 14 Sa 465/12
    Es kann daher dahinstehen, ob der Anspruch des Arbeitnehmers nach § 9 TzBfG wegen Unmöglichkeit untergeht, wenn etwa zum Zeitpunkt der Antragstellung ein "entsprechender freier Arbeitsplatz" existierte, dieser später aber endgültig besetzt wird ( vgl. BAG vom 16. September 2008 - 9 AZR 781/07 - BAGE 127, 353 ).

    (1) Entgegenstehende dringende betriebliche Gründe sind nur anzunehmen, wenn sie gleichsam zwingend sind ( BAG, 16. September 2008 - 9 AZR 781/07 - BAGE 127, 353 ; BAG, 15. August 2006 - 9 AZR 8/06 - BAG 119, 194 ).

    Soweit dieses etwa mit Urteil vom 16. September 2008 - ( 9 AZR 781/07 - BAGE 127, 353 ) dem Arbeitnehmer einen Schadensersatzanspruch gegen seinen Arbeitgeber zugestanden hat, der entgegen § 9 TzBfG der vom Arbeitnehmer gewünschten Arbeitszeiterhöhung nicht zugestimmt hat, beruhte dies darauf, dass die Stelle endgültig mit einem anderen Arbeitnehmer besetzt worden war.

    Soweit es dabei auf die Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts vom 16. September 2008 ( 9 AZR 781/07 - BAGE 127, 353 ) verweist, lag dieser, wie dargestellt, ein anderer Sachverhalt zugrunde.

  • LAG Köln, 06.05.2014 - 12 Sa 848/13

    Luftsicherheitsassistenten und Zuschlag

    Auszug aus LAG Hessen, 28.11.2014 - 14 Sa 465/12
    Zwar hält das Landesarbeitsgericht Köln mit Urteil vom 6. Mai 2014 ( 12 Sa 848/13 - [...]) einen Schadensersatzanspruch nach §§ 280 Abs. 1, 283 Satz 1, 275 Abs. 1, 252 BGB in Höhe der Differenz zwischen den tatsächlich vergüteten Arbeitsstunden und der vom Kläger begehrten Arbeitszeit für begründet, nachdem es zuvor zutreffend einen Anspruch nach § 615 BGB verneint hat, weil mangels Rechtskraft der Entscheidung betreffend den auf Vertragsänderung gerichteten Antrag die Wirkung des § 894 ZPO noch nicht eingetreten ist.

    Die Revision ist für den Kläger gemäß § 72 Abs. 2 Nr. 2 ArbGG zuzulassen, da insoweit eine Differenz zu der Entscheidung des LAG Köln vom 6. Mai 2014 ( 12 Sa 848/13 - [...]) gegeben ist.

  • LAG Düsseldorf, 03.08.2007 - 10 Sa 112/07

    Verlängerung der Arbeitszeit; freigestelltes Betriebsratsmitglied

    Auszug aus LAG Hessen, 28.11.2014 - 14 Sa 465/12
    Ob der jeweilige Arbeitnehmer persönlich in der Lage ist, die längere Arbeitszeit zu verrichten, ist eine Frage des Vorliegens von dringenden betrieblichen Gründen, die der Arbeitszeitverlängerung entgegenstehen, nicht eine Frage gleicher Eignung mit Mitbewerbern ( ebenso LAG Düsseldorf, 3. August 2007 - 10 Sa 112/07 - [...]; LAG Berlin-Brandenburg, 18. November 2009 - 24 Sa 1610/09 - [...] ).

    Ein solcher ist auch anzunehmen, wenn der Anspruchsteller aus persönlichen Gründen nicht in der Lage ist, die verlängerte Arbeitszeit zu verrichten ( LAG Düsseldorf, 3. August 2007 - 10 Sa 112/07 - [...]; LAG BerlinBrandenburg, 18. November 2009 - 24 Sa 1610/09 - [...] ).

  • LAG Berlin-Brandenburg, 18.11.2009 - 24 Sa 1610/09

    Erhöhung der Arbeitszeit bei Teilzeitbeschäftigung; unbegründete Klage auf

    Auszug aus LAG Hessen, 28.11.2014 - 14 Sa 465/12
    Ob der jeweilige Arbeitnehmer persönlich in der Lage ist, die längere Arbeitszeit zu verrichten, ist eine Frage des Vorliegens von dringenden betrieblichen Gründen, die der Arbeitszeitverlängerung entgegenstehen, nicht eine Frage gleicher Eignung mit Mitbewerbern ( ebenso LAG Düsseldorf, 3. August 2007 - 10 Sa 112/07 - [...]; LAG Berlin-Brandenburg, 18. November 2009 - 24 Sa 1610/09 - [...] ).

    Ein solcher ist auch anzunehmen, wenn der Anspruchsteller aus persönlichen Gründen nicht in der Lage ist, die verlängerte Arbeitszeit zu verrichten ( LAG Düsseldorf, 3. August 2007 - 10 Sa 112/07 - [...]; LAG BerlinBrandenburg, 18. November 2009 - 24 Sa 1610/09 - [...] ).

  • BAG, 25.10.1994 - 3 AZR 987/93

    Arbeitszeit: tarifvertraglicher Anspruch von Teilzeitbeschäftigten auf Erhöhung

    Auszug aus LAG Hessen, 28.11.2014 - 14 Sa 465/12
    In seiner Entscheidung vom 25. Oktober 1994 ( 3 AZR 987/93 - [...]) hält das Bundesarbeitsgericht zwar die Zuerkennung eines Schadensersatzanspruchs für einen in der Vergangenheit liegenden Zeitraum für möglich, wenn der Arbeitgeber trotz entsprechender tariflicher Verpflichtung einem Arbeitszeitaufstockungswunsch des Arbeitnehmers nicht gefolgt ist.
  • BAG, 10.11.2005 - 2 AZR 44/05

    Krankheitsbedingte Kündigung

    Auszug aus LAG Hessen, 28.11.2014 - 14 Sa 465/12
    Ausreichend kann sowohl ein kürzerer Zeitraum als auch bei einzelnen Fehlzeiten erst ein längerer Zeitraum sein, um eine negative Prognose zu rechtfertigen ( vgl. BAG, 10. November 2005 - 2 AZR 44/05 - NZA 2006, 655 ).
  • BAG, 09.05.2006 - 9 AZR 278/05

    Elternzeit - Verringerung der Arbeitszeit

    Auszug aus LAG Hessen, 28.11.2014 - 14 Sa 465/12
    Ebenso geht das Bundesarbeitsgericht davon aus, dass dem Arbeitnehmer, dessen Angebot auf Verringerung der Arbeitszeit der Arbeitgeber entgegen § 15 Abs. 7 BErzGG nicht angenommen hat, ein Annahmeverzugslohnanspruch für die Vergangenheit zusteht und kein Schadensersatzanspruch ( vgl. BAG, 9. Mai 2006 - 9 AZR 278/05 - NZA 2006, 1413 ).
  • BAG, 05.04.1984 - 2 AZR 513/82

    Tarifvertrag - Auszubildende - Ausbildungsende - Übernahme

    Auszug aus LAG Hessen, 28.11.2014 - 14 Sa 465/12
    Abgesehen von dem Sonderfall wiederholter Erkrankungen in der ersten Phase des Arbeitsverhältnisses, indem es ausnahmsweise einen Zeitraum von immerhin 15 Monaten als ausreichend prognosefähig angesehen hat, hat das Bundesarbeitsgericht in der Vergangenheit die tatsächliche Entwicklung innerhalb jedenfalls eines Zeitraums von zwei bis drei Jahren als erforderlich angesehen, um daraus tragfähige Schlüsse für die Zukunft ableiten zu können ( vgl. BAG, 19. Mai 1993 - 2 AZR 598/92 - [...]; BAG, 23. Juni 1983 - 2 AZR 15/82 - AP Nr. 10 zu § 1 KSchG 1969; BAG, 15. Februar 1984 - 2 AZR 513/82 - [...] ).
  • BAG, 23.06.1983 - 2 AZR 15/82

    Häufige Kurzerkrankungen - Mitwirkungspflicht des Arbeitnehmers

    Auszug aus LAG Hessen, 28.11.2014 - 14 Sa 465/12
    Abgesehen von dem Sonderfall wiederholter Erkrankungen in der ersten Phase des Arbeitsverhältnisses, indem es ausnahmsweise einen Zeitraum von immerhin 15 Monaten als ausreichend prognosefähig angesehen hat, hat das Bundesarbeitsgericht in der Vergangenheit die tatsächliche Entwicklung innerhalb jedenfalls eines Zeitraums von zwei bis drei Jahren als erforderlich angesehen, um daraus tragfähige Schlüsse für die Zukunft ableiten zu können ( vgl. BAG, 19. Mai 1993 - 2 AZR 598/92 - [...]; BAG, 23. Juni 1983 - 2 AZR 15/82 - AP Nr. 10 zu § 1 KSchG 1969; BAG, 15. Februar 1984 - 2 AZR 513/82 - [...] ).
  • BAG, 19.05.1993 - 2 AZR 598/92
    Auszug aus LAG Hessen, 28.11.2014 - 14 Sa 465/12
    Abgesehen von dem Sonderfall wiederholter Erkrankungen in der ersten Phase des Arbeitsverhältnisses, indem es ausnahmsweise einen Zeitraum von immerhin 15 Monaten als ausreichend prognosefähig angesehen hat, hat das Bundesarbeitsgericht in der Vergangenheit die tatsächliche Entwicklung innerhalb jedenfalls eines Zeitraums von zwei bis drei Jahren als erforderlich angesehen, um daraus tragfähige Schlüsse für die Zukunft ableiten zu können ( vgl. BAG, 19. Mai 1993 - 2 AZR 598/92 - [...]; BAG, 23. Juni 1983 - 2 AZR 15/82 - AP Nr. 10 zu § 1 KSchG 1969; BAG, 15. Februar 1984 - 2 AZR 513/82 - [...] ).
  • LAG Köln, 22.11.2011 - 11 Sa 1406/10

    Umfang der Arbeitszeit; Aufstockung auf eine Vollzeitbeschäftigung

  • BAG, 01.06.2011 - 7 ABR 117/09

    Mitbestimmung bei Einstellung eines Leiharbeitnehmers - ordnungsgemäße

  • LAG Hessen, 01.06.2012 - 14 Sa 553/11

    Befristete Garantieprovision - Befristung einzelner Arbeitsbedingungen

  • BAG, 15.05.2012 - 7 AZR 6/11

    Befristungskontrollklage - verlängerte Anrufungsfrist nach § 17 S 2 TzBfG iVm. §

  • BAG, 24.08.2011 - 7 AZR 228/10

    Befristungsdauer in der Postdoc-Phase

  • LAG Schleswig-Holstein, 24.09.2008 - 6 Sa 3/08

    Arbeitszeit, Arbeitszeiterhöhung, Befristung, Wirksamkeit,

  • LAG Köln, 22.11.2013 - 10 Sa 454/13

    Bezahlung von Breakstunden

  • LAG Schleswig-Holstein, 19.09.2011 - 3 Sa 71/11

    Arbeitszeiterhöhung, Arbeitsplatz, Zuschnitt, Anforderungsprofil, Eignung,

  • BAG, 08.05.2007 - 9 AZR 874/06

    Anspruch auf Verlängerung der Arbeitszeit

  • LAG Köln, 25.01.2010 - 2 Sa 996/09

    Zeitlicher Arbeitsumfang einer Flugsicherheitskraft; teilunwirksame Regelung zur

  • BAG, 15.08.2006 - 9 AZR 8/06

    Anspruch auf Verlängerung der Arbeitszeit

  • BAG, 21.06.2011 - 9 AZR 236/10

    Parteiwechsel in der Revisionsinstanz - AGB-Kontrolle

  • LAG Hamm, 10.12.2015 - 18 Sa 1307/15

    Anspruch einer teilzeitbeschäftigten Arbeitnehmerin auf Erhöhung der Arbeitszeit

    Die Frage der gleichen Eignung beurteilt sich nach der auszuübenden Tätigkeit (Hessisches LAG, Urteil vom 28.11.2014 - 14 Sa 465/12; LAG Berlin, Urteil vom 02.12.2013 - 3 Sa 1041/03).

    Eine gleiche Eignung liegt vor, wenn der Teilzeitbeschäftigte im Vergleich zum Mitbewerber über insgesamt dieselben persönlichen und fachlichen Fähigkeiten, theoretischen und praktischen Kenntnisse, Erfahrungen und Fertigkeiten verfügt und im bisherigen Berufsleben dieselben Leistungen erbracht hat (LAG Schleswig-Holstein, Urteil vom 19.09.2011 - 3 Sa 71/11, Urteil vom 24.09.2008 - 6 Sa 3/08; Hessisches LAG, Urteil vom 28.11.2014 - 14 Sa 465/12).

    Der Schadensersatz richtet sich auf die entgangene Vergütung, also auf die Differenz zwischen dem Entgelt nach Maßgabe der kürzeren Arbeitszeit und dem Entgelt nach Maßgabe der gemäß § 9 TzBfG verlängerten Arbeitszeit; der Anspruch folgt aus §§ 280 Abs. 1 und 3, 281 Abs. 1 und 2, 283 BGB (Hessisches LAG, Urteil vom 28.11.2014 - 14 Sa 465/12).

  • ArbG Cottbus, 05.03.2019 - 3 Ca 608/18

    Schadensersatz wegen Verletzung der Informationspflichten über freie

    Ob der jeweilige Arbeitnehmer persönlich in der Lage ist, die längere Arbeitszeit zu verrichten, ist eine Frage des Vorliegens von dringenden betrieblichen Gründen, die der Arbeitszeitverlängerung entgegenstehen, nicht eine Frage gleicher Eignung mit Mitbewerbern (ebenso Hessisches Landesarbeitsgericht, Urteil vom 28. November 2014, Az. 14 Sa 465/12, Rn. 33; LAG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 18. November 2009, Az. 24 Sa 1610/09, Rn. 34; LAG Düsseldorf, 3. August 2007 -10 Sa 112/07, Rn. 71).

    (2.4.1) Entgegenstehende dringende betriebliche Gründe sind nur anzunehmen, wenn sie gleichsam zwingend sind (BAG, Urteil vom 16. September 2008, Az. 9 AZR 781/07 Rn. 37; BAG, 15. August 2006 - 9 AZR 8/06, Rn. 30; Hessisches Landesarbeitsgericht, Urteil vom 28. November 2014, Az. 14 Sa 465/12, Rn. 35).

    Ein solcher ist auch anzunehmen, wenn der Anspruchsteller aus persönlichen Gründen nicht in der Lage ist, die verlängerte Arbeitszeit zu verrichten (Hessisches Landesarbeitsgericht, Urteil vom 28. November 2014 - 14 Sa 465/12, Rn. 35; LAG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 18. November 2009, Az. 24 Sa 1610/09, Rn. 34; LAG Düsseldorf, 3. August 2007 -10 Sa 112/07, Rn. 71).

    Dagegen können Fehlzeiten, die unterhalb der Schwelle liegen, die eine krankheitsbedingte Kündigung oder Änderungskündigung sozial rechtfertigten, die Ablehnung der Erhöhung der Arbeitszeit nicht rechtfertigen (Hessisches Landesarbeitsgericht, Urteil vom 28. November 2014 - 14 Sa 465/12 -, Rn. 35).

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