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   LAG Hessen, 29.04.2010 - 9 Sa 1830/09   

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https://dejure.org/2010,24452
LAG Hessen, 29.04.2010 - 9 Sa 1830/09 (https://dejure.org/2010,24452)
LAG Hessen, Entscheidung vom 29.04.2010 - 9 Sa 1830/09 (https://dejure.org/2010,24452)
LAG Hessen, Entscheidung vom 29. April 2010 - 9 Sa 1830/09 (https://dejure.org/2010,24452)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (5)

  • BAG, 27.02.1985 - GS 1/84

    Anspruch des Arbeitnehmers auf Weiterbeschäftigung während der Dauer des

    Auszug aus LAG Hessen, 29.04.2010 - 9 Sa 1830/09
    Mit Obsiegen im Kündigungsrechtsstreit besteht ein Anspruch auf vorläufige Weiterbeschäftigung gemäß §§ 611, 242 BGB, da infolge des Unterliegens der Beklagten in zwei Instanzen im Kündigungsschutzverfahren auch deren Interessen an der Nichtbeschäftigung zurückstehen müssen (BAG Großer Senat 27.02.1985 - GS 1/84 EzA § 611 BGB Beschäftigungspflicht Nr. 9).
  • BAG, 07.03.2001 - GS 1/00

    Zinsen auf Bruttolohn

    Auszug aus LAG Hessen, 29.04.2010 - 9 Sa 1830/09
    Abzug und Abführung von Lohnbestandteilen betreffen nur die Frage, wie der Arbeitgeber seine Zahlungspflicht gegenüber dem Arbeitnehmer erfüllt (BAG Großer Senat Beschluss vom 7. März 2001 - GS 1/00 - EzA § 288 BGB Nr. 3).
  • BAG, 21.04.2005 - 2 AZR 241/04

    Betriebsbedingte Kündigung - Sozialauswahl

    Auszug aus LAG Hessen, 29.04.2010 - 9 Sa 1830/09
    Es ist zwar bis zur Grenze der Gesetzesumgehung oder des Rechtsmissbrauchs rechtlich zulässig, infolge einzelvertraglicher Regelungen der ordentlichen Unkündbarkeit den unkündbaren Arbeitnehmer aus der Sozialauswahl auszunehmen (vgl. BAG Urteil vom 21. April 2005 - 2 AZR 241/04 - EzA § 1 KSchG Soziale Auswahl Nr. 62; APS/Kiel § 1 KSchG Rz. 703; BBDW § 1 Rz. 319; ErfK/Oetker § 1 KSchG Rz. 312; HaKo-Gallner § 1 Teil F Rz. 774; KR-Griebeling § 1 KSchG Rz. 665 ff.).
  • BAG, 18.05.2006 - 2 AZR 412/05

    Betriebsbedingte Kündigung eines Leiharbeitnehmers nach Auftragsverlust des

    Auszug aus LAG Hessen, 29.04.2010 - 9 Sa 1830/09
    a) Das zweitinstanzliche Vorbringen der Beklagten bezüglich der betriebsbedingten Kündigung genügt den Anforderungen der Rechtsprechung (BAG Urteil vom 18. Mai 2006 - 2 AZR 412/05 - EzA § 1 KSchG Betriebsbedingte Kündigung Nr. 146).
  • BAG, 05.12.2002 - 2 AZR 697/01

    Betriebsbedingte Kündigung - soziale Auswahl

    Auszug aus LAG Hessen, 29.04.2010 - 9 Sa 1830/09
    Das Bundesarbeitsgericht (Urteil vom 5. Dez. 2002 - 2 AZR 697/01 - EzA § 1 KSchG Soziale Auswahl Nr. 52) hat angenommen, es spreche grundsätzlich eine Vermutung dafür, dass die sozialen Gesichtspunkte bei der Auswahl der zu kündigenden Arbeitnehmer nicht ausreichend berücksichtigt worden sind, wenn der Arbeitgeber den überwiegenden Teil der Belegschaft (hier 70% der Arbeitnehmer) aus betriebstechnischen Gründen generell von der Austauschbarkeit ausnimmt und die Sozialauswahl auf den verbliebenen Teil der Restbelegschaft beschränkt.
  • LAG Hessen, 09.12.2011 - 10 Sa 438/11

    Betriebsbedingte Kündigung in einem Zeitarbeitsunternehmen - Sozialauswahl -

    Wie das Hessische LAG ausgeführt hat, ist es zwar bis zur Grenze der Gesetzesumgehung oder des Rechtsmissbrauchs rechtlich zulässig, infolge einzelvertraglicher Regelungen der ordentlichen Unkündbarkeit den unkündbaren Arbeitnehmer aus der Sozialauswahl herauszunehmen (Hess. LAG 29.04.2010 - 9 Sa 1830/09 - juris).

    Eine Austauschbarkeit sei nur gegeben, wenn der Arbeitnehmer im Überlassungsvertrag diesen Austausch zulasse (Hess. LAG 29.04.2010 - 9 Sa 1830/09 - a. a. O.).

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