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   LAG Hessen, 29.05.2015 - 10 Sa 1175/14   

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https://dejure.org/2015,41938
LAG Hessen, 29.05.2015 - 10 Sa 1175/14 (https://dejure.org/2015,41938)
LAG Hessen, Entscheidung vom 29.05.2015 - 10 Sa 1175/14 (https://dejure.org/2015,41938)
LAG Hessen, Entscheidung vom 29. Mai 2015 - 10 Sa 1175/14 (https://dejure.org/2015,41938)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 1 GenG, § 53 GenG, § 611 BGB, § 1 VTV
    Die ULAK kann im Beitragsprozess grundsätzlich behaupten, bei den Gesellschaftern einer Gesellschaft handle es sich in Wirklichkeit um Arbeitnehmer. Dies gilt grundsätzlich auch in Bezug auf eine eingetragene Genossenschaft. Gegen die Annahme eines "Scheinkonstrukts" ...

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    § 1 GenG; § 53 GenG; § 611 BGB; § 1 VTV
    Teilnahme einer Genossenschaft ungarischer Fliesenleger am Sozialkassenverfahren des Baugewerbes

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (8)

  • BAG, 29.08.2012 - 10 AZR 499/11

    Ehrenamtliche Tätigkeit - Telefonseelsorge

    Auszug aus LAG Hessen, 29.05.2015 - 10 Sa 1175/14
    a) Arbeitnehmer ist, wer aufgrund eines privatrechtlichen Vertrags im Dienste eines anderen zur Leistung weisungsgebundener, fremdbestimmter Arbeit in persönlicher Abhängigkeit verpflichtet ist (vgl. BAG 17. September 2014 - 10 AZB 43/14 - Rn. 18, NZA 2014, 1293 [BAG 17.09.2014 - 10 AZB 43/14] ; BAG 29. August 2012 - 10 AZR 499/11 - Rn. 14, NZA 2012, 1433 [BAG 29.08.2012 - 10 AZR 499/11] ).

    Widersprechen sich Vereinbarung und tatsächliche Durchführung, ist letztere maßgebend (vgl. BAG 25. September 2013 - 10 AZR 282/12 - Rn. 17, NJW 2013, 3672 [BAG 25.09.2013 - 10 AZR 282/12] ; BAG 29. August 2012 - 10 AZR 499/11 -Rn. 14, NZA 2012, 1433 [BAG 29.08.2012 - 10 AZR 499/11] ).

  • BAG, 25.09.2013 - 10 AZR 282/12

    Arbeitnehmerstatus - Werkvertrag

    Auszug aus LAG Hessen, 29.05.2015 - 10 Sa 1175/14
    Arbeitnehmer ist derjenige Mitarbeiter, der nicht im Wesentlichen frei seine Tätigkeit gestalten und seine Arbeitszeit bestimmen kann (vgl. BAG 25. September 2013 - 10 AZR 282/12 -Rn. 16, NJW 2013, 3672 [BAG 25.09.2013 - 10 AZR 282/12] ).

    Widersprechen sich Vereinbarung und tatsächliche Durchführung, ist letztere maßgebend (vgl. BAG 25. September 2013 - 10 AZR 282/12 - Rn. 17, NJW 2013, 3672 [BAG 25.09.2013 - 10 AZR 282/12] ; BAG 29. August 2012 - 10 AZR 499/11 -Rn. 14, NZA 2012, 1433 [BAG 29.08.2012 - 10 AZR 499/11] ).

  • BAG, 14.12.2011 - 10 AZR 517/10

    Baugewerbe - Beiträge zur Urlaubskasse

    Auszug aus LAG Hessen, 29.05.2015 - 10 Sa 1175/14
    Nach allgemeinen Grundsätzen ist ein Sachvortrag zur Begründung eines Klageanspruchs schlüssig, wenn der Kläger Tatsachen vorträgt, die in Verbindung mit einem Rechtssatz geeignet sind, das geltend gemachte Recht als in der Person des Klägers entstanden erscheinen zu lassen (vgl. BAG 14. Dezember 2011 - 10 AZR 517/10 - Rn. 13, AP Nr. 338 zu § 1 TVG Tarifverträge: Bau) .

    Hat der Gegner indes dargelegt, dass aufgrund der zugrunde liegenden Verträge keine Arbeitnehmer beschäftigt wurden und auch in der Praxis hiervon abweichend keine Arbeitsverhältnisse "gelebt" worden sind, muss der Kläger seinerseits deutlich machen, aufgrund welcher konkreter Tatsachen er davon ausgehen darf, dass gleichwohl in Wirklichkeit Arbeitnehmer beschäftigt worden sind (vgl. zu der ähnlichen Situation, wenn die Sozialkasse höhere als gemeldete Beiträge einfordert BAG 14. Dezember 2011 - 10 AZR 517/10 - Rn. 13, AP Nr. 338 zu § 1 TVG Tarifverträge: Bau).

  • BAG, 14.03.2012 - 10 AZR 610/10

    Beitragsansprüche zur Zusatzversorgungskasse des Baugewerbes - Zuordnung von

    Auszug aus LAG Hessen, 29.05.2015 - 10 Sa 1175/14
    Unzulässig ist dieses prozessuale Vorgehen erst dann, wenn die Sozialkasse ohne greifbare Anhaltspunkte für das Vorliegen eines bestimmten Sachverhalts willkürlich Behauptungen "ins Blaue hinein" aufstellt (vgl. BAG 14. März 2012 - 10 AZR 610/10 - Rn. 14, AP Nr. 342 zu § 1 TVG Tarifverträge: Bau).

    Ihm obliegt regelmäßig die Last des substantiierten Bestreitens, weil die ULAK außerhalb des Geschehensablaufs steht und sie keine näheren Kenntnisse der maßgebenden Tatsachen hat, während der Arbeitgeber sie kennt und ihm die entsprechenden Angaben zuzumuten sind (BAG 14. März 2012 - 10 AZR 610/10 - Rn. 14, AP Nr. 342 zu § 1 TVG Tarifverträge: Bau) .

  • BGH, 08.02.1988 - II ZR 228/87

    Inhaltskontrolle von Rechtsverhältnissen zwischen einer Genossenschaft und den

    Auszug aus LAG Hessen, 29.05.2015 - 10 Sa 1175/14
    Das Rechtsverhältnis zwischen Genossenschaft und Mitglied kann entweder in der Satzung gesellschaftsrechtlich oder auch rein schuldrechtlich näher ausgestaltet werden (vgl. BGH 8. Februar 1988 - II ZR 228/87 @ zu 2 der Gründe, NJW 1988, 1729 [BGH 08.02.1988 - II ZR 228/87] ).
  • BGH, 27.09.2011 - 1 StR 399/11

    Vorenthalten und Veruntreuen von Arbeitsentgelt (Arbeitgeberbegriff:

    Auszug aus LAG Hessen, 29.05.2015 - 10 Sa 1175/14
    Handelt es sich in Wirklichkeit um ein sozialversicherungs- und lohnsteuerpflichtiges Arbeitsverhältnis, können dem die Parteien nicht durch die gewählte Rechtsform entgehen (vgl. BGH 27.September 2011 - 1 StR 399/11 - Rn. 10, NJW 2012, 471 [BGH 27.09.2011 - 1 StR 399/11] ).
  • BAG, 17.09.2014 - 10 AZB 43/14

    Rechtsweg - Gesellschafter - Arbeitnehmer

    Auszug aus LAG Hessen, 29.05.2015 - 10 Sa 1175/14
    a) Arbeitnehmer ist, wer aufgrund eines privatrechtlichen Vertrags im Dienste eines anderen zur Leistung weisungsgebundener, fremdbestimmter Arbeit in persönlicher Abhängigkeit verpflichtet ist (vgl. BAG 17. September 2014 - 10 AZB 43/14 - Rn. 18, NZA 2014, 1293 [BAG 17.09.2014 - 10 AZB 43/14] ; BAG 29. August 2012 - 10 AZR 499/11 - Rn. 14, NZA 2012, 1433 [BAG 29.08.2012 - 10 AZR 499/11] ).
  • BAG, 23.10.2014 - 2 AZR 865/13

    Außerordentliche Kündigung - angestellter Lehrer - sexueller Missbrauch

    Auszug aus LAG Hessen, 29.05.2015 - 10 Sa 1175/14
    Vor der Erhebung eines Beweises muss der Richter deshalb prüfen, ob die angeführten Indizien - ihre Richtigkeit unterstellt - in ihrer Gesamtschau geeignet sind, den Schluss auf die Haupttatsache zuzulassen (vgl. BAG 23. Oktober 2014 - 2 AZR 865/13 - Rn. 43, NZA 2015 353 [BAG 23.10.2014 - 2 AZR 865/13] ) .
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