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   LAG Hessen, 29.06.2022 - 18 Sa 830/21   

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LAG Hessen, 29.06.2022 - 18 Sa 830/21 (https://dejure.org/2022,27018)
LAG Hessen, Entscheidung vom 29.06.2022 - 18 Sa 830/21 (https://dejure.org/2022,27018)
LAG Hessen, Entscheidung vom 29. Juni 2022 - 18 Sa 830/21 (https://dejure.org/2022,27018)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • BAG, 27.04.2021 - 9 AZR 662/19

    Zulassung als Syndikusrechtsanwalt - arbeitsrechtlicher

    Auszug aus LAG Hessen, 29.06.2022 - 18 Sa 830/21
    Das Bundesarbeitsgericht hat durch Urteil vom 27. April 2021 (Az. 9 AZR 662/19, Bl. 946-951 d.A.) das Urteil der Kammer teilweise aufgehoben, soweit ein Anspruch des Klägers gegen die Beklagte verneint worden war, dem Kläger die Tätigkeitsbeschreibung als Syndikusanwalt zur Vorlage bei der Rechtsanwaltskammer Frankfurt, lautend auf den Namen des Klägers und von mindestens einem zur Vertretung befugten Organmitglied unterzeichnet, herauszugeben.

    Die geänderten Vertragsbedingungen sind in den von dem Kläger mit der Tätigkeitsbeschreibung begehrten Erklärungen als Angebot auszulegen und so hinreichend bestimmt, dass die Beklagte diese durch ihre Unterschrift einem schlichten "Ja" annehmen konnte." (Urteil vom 27. April 2021 - 9 AZR 662/19 - Rz. 15, NZA 2021, 1176; Bl. 949 Rs. d.A. ).

    Der Kläger stützt seinen Anspruch auf Abgabe einer Willenserklärung der Beklagten, um bei der Rechtsanwaltskammer Frankfurt am Main (auch) als Syndikusanwalt zugelassen zu sein, nur noch auf den arbeitsrechtlichen Gleichbehandlungsgrundsatz ( BAG Urteil vom 27. April 2021 - 9 AZR 662/19 - Rz. 11, NZA 2021, 1176; Bl. 949 d.A. ).

    Er ist nicht nur dann anwendbar, wenn der Arbeitgeber Leistungen nach einem bestimmten erkennbaren und generalisierenden Prinzip gewährt, sondern grundsätzlich auch dann, wenn er - nicht auf besondere Einzelfälle beschränkt - nach Gutdünken oder nach nicht sachgerechten oder nicht bestimmbaren Kriterien leistet ( BAG Urteil vom 27. April 2021 - 9 AZR 662/19 - Rz. 17, NZA 2021, 1176; Bl. 950 d.A. ).

    Dies hängt davon ab, ob die Beklagte die zur Beschäftigung als Syndikusrechtsanwalt notwendige Änderung des Arbeitsvertrags zentral für alle ihre Beschäftigten entscheidet oder sie es den einzelnen Landesbezirksleitungen selbst überlässt, im Rahmen ihrer Eigenorganisation des Rechtsschutzes eine autonome Handhabung zu praktizieren ( BAG Urteil vom 27. April 2021 - 9 AZR 662/19 - Rz. 23, NZA 2021, 1176; Bl. 951 d.A. ).

    Die Frage, ob die Beklagte unternehmensbezogen eine verteilende Entscheidung getroffen oder den bei ihr angestellten Gewerkschaftssekretärinnen und -sekretären willkürlich oder nach Gutdünken eine Zulassung ermöglicht oder versagt hat, ist davon abhängig, ob die Entscheidungsbefugnis bei dem Bundesvorstand oder den jeweiligen Landesbezirken lag ( BAG Urteil vom 27. April 2021 - 9 AZR 662/19 - Rz. 23, NZA 2021, 1176; Bl. 951 d.A. ).

    Dies kann nicht als rechtswidrig beurteilt werden (vgl. BAG Urteil vom 27. April 2021 - 9 AZR 662/19 - Rz. 23, NZA 2021, 1176; Bl. 951 d.A. ).

  • LAG Hessen, 18.09.2019 - 18 Sa 1225/18

    Grenzen des arbeitsrechtlichen Gleichbehandlungsgrundsatzes

    Auszug aus LAG Hessen, 29.06.2022 - 18 Sa 830/21
    Auf die Berufung der Beklagten wies die Kammer die Klage durch Urteil vom 18. September 2019 in Bezug auf den Antrag des Klägers, ihm die Zulassung als Syndikusrechtsanwalt zu ermöglichen, ab (Az. 18 Sa 1225/18, Bl. 903-920 d.A.).

    Zur Darstellung des Sach- und Streitstandes bis zur Entscheidung des Berufungsgerichts durch das Urteil vom 18. September 2019 (Az. 18 Sa 1225/18) und die von den Parteien gestellten Anträge wird vollständig auf dieses Urteil Bezug genommen (Bl. 903-920 d.A.).

    Die gemäß §§ 64 Abs. 2 b), 8 Abs. 2 ArbGG statthafte Berufung der Beklagten ist zulässig, wie bereits durch das Urteil der Kammer vom 18. September 2019 festgestellt (unter dem Az. 18 Sa 1225/18, Bl. 903-920 d.A.).

  • BAG, 09.02.2011 - 7 AZR 91/10

    Wiedereinstellungsanspruch - Anspruch auf Abgabe einer Angebotserklärung mit

    Auszug aus LAG Hessen, 29.06.2022 - 18 Sa 830/21
    Der Kläger hat seinen Antrag nicht in der Weise geändert, dass er auf eine Vertragsänderung zu einem in der Vergangenheit liegenden Zeitpunkt gerichtet wurde (vgl. BAG Urteil vom 13. März 2013 - 7 AZR 334/11 - NZA 2013, 804, Rz. 26 f.; BAG Urteil vom 9. Februar 2011 - 7 AZR 91/10 - NZA-RR 2012, 232, Rz. 23 ).
  • BAG, 13.03.2013 - 7 AZR 334/11

    Wiedereinstellungsanspruch - AGB-Kontrolle

    Auszug aus LAG Hessen, 29.06.2022 - 18 Sa 830/21
    Der Kläger hat seinen Antrag nicht in der Weise geändert, dass er auf eine Vertragsänderung zu einem in der Vergangenheit liegenden Zeitpunkt gerichtet wurde (vgl. BAG Urteil vom 13. März 2013 - 7 AZR 334/11 - NZA 2013, 804, Rz. 26 f.; BAG Urteil vom 9. Februar 2011 - 7 AZR 91/10 - NZA-RR 2012, 232, Rz. 23 ).
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