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   LAG Hessen, 29.11.2007 - 16 Ta 467/07   

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https://dejure.org/2007,12739
LAG Hessen, 29.11.2007 - 16 Ta 467/07 (https://dejure.org/2007,12739)
LAG Hessen, Entscheidung vom 29.11.2007 - 16 Ta 467/07 (https://dejure.org/2007,12739)
LAG Hessen, Entscheidung vom 29. November 2007 - 16 Ta 467/07 (https://dejure.org/2007,12739)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 49 Abs 1 ArbGG, § 49 Abs 3 ArbGG, § 78a Abs 2 ArbGG, Art 101 Abs 1 GG, Art 103 Abs 1 GG
    Rechtsmittel - Ablehnung von Gerichtspersonen - außerordentliche Beschwerde - befristete Gegenvorstellung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Ablehnung von Gerichtspersonen in einem arbeitsgerichtlichen Verfahren; Unanfechtbarkeit eines Beschlusses; Ablehnung eines Richters

  • Judicialis

    ArbGG § 49

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ArbGG § 49 Abs. 1, 3
    Unanfechtbarkeit der Beschlüsse zur Richterablehnung im arbeitsgerichtlichen Verfahren

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 08.11.2004 - II ZB 24/03

    Zulässigkeit der Rechtsbeschwerde gegen eine Entscheidung des Oberlandesgerichts

    Auszug aus LAG Hessen, 29.11.2007 - 16 Ta 467/07
    Demgemäß ist es verfassungsrechtlich unbedenklich, dass über ein Ablehnungsgesuch wegen Besorgnis der Befangenheit eines oder mehrerer Richter eines Arbeitsgerichts durch andere Richter dieses Gerichts abschließend entschieden wird und eine nochmalige Überprüfung dieses Gesuchs durch ein Rechtsmittelgericht nicht stattfindet (vgl. auch BGH 08. November 2004 NJW-RR 2005, 294 für Beschlüsse des OLG über die Zurückweisung von Ablehnungsgesuchen).

    Die Zulassung eines ungeschriebenen Rechtsbehelfs verstieße nämlich gegen das aus dem Rechtsstaatsprinzip folgende verfassungsrechtliche Gebot der Rechtsmittelklarheit (vgl. BGH 14. Juli 2004 NJW-RR 2005, 214; BGH 08. November 2004 aaO).

  • LAG Köln, 18.08.1992 - 2 Ta 177/92

    Gesetzlicher Richter; Richter; Befangenheit; Befangenheitsantrag; Arbeitsgericht;

    Auszug aus LAG Hessen, 29.11.2007 - 16 Ta 467/07
    Insoweit kann zugunsten der Beklagten zu 1) unterstellt werden, dass eine greifbare Gesetzeswidrigkeit des angefochtenen Beschlusses dann gegeben sein kann, wenn der Vorsitzenden allein entschieden hätte (vgl. LAG Köln 24. August 1992 NZA 1993, 142; ErfK/Koch 7. Aufl. 2007 § 49 ArbGG Rz16).
  • BGH, 14.12.1989 - IX ZB 40/89

    Zurückweisung der Beschwerde eines ehemaligen Notars gegen Anordnung von

    Auszug aus LAG Hessen, 29.11.2007 - 16 Ta 467/07
    Greifbar gesetzeswidrig ist eine Entscheidung nämlich nur dann, wenn die Entscheidung mit der geltenden Rechtsordnung schlechthin unvereinbar ist, weil sie für jedermann erkennbar rechtsfehlerhaft ist, jeder rechtlichen Grundlage entEURbehrt und dem Gesetz inhaltlich fremd ist (vgl. BAG 21.04.1998 und 14.02.2002 EzA § 49 ArbGG 1979 Nr. 6 und 8. BGH 14.12.1989 NJW 1990, 1794 (1795)).
  • LAG Hessen, 31.07.2003 - 16 Ta 295/03

    Einstellung der Zwangsvollstreckung

    Auszug aus LAG Hessen, 29.11.2007 - 16 Ta 467/07
    Dafür lässt sich immerhin anführen, dass die Unabhängigkeit des Vordergerichts es verbietet, ihm durch weitere Appelle die Verantwortung für eine eigene Entscheidung aufzudrängen, der er sich, auch nach nochmaliger Prüfung, ausdrücklich widersetzt (vgl. Kammerbeschluss vom 31. Juli 2003 - 16 Ta 295/03 - LAGE § 62 ArbGG1979 Nr. 30).
  • BVerfG, 30.04.2003 - 1 PBvU 1/02

    Rechtsschutz gegen den Richter I

    Auszug aus LAG Hessen, 29.11.2007 - 16 Ta 467/07
    Ein Instanzenzug ist nämlich von Verfassungs wegen nicht garantiert (BVerfG 30. April 2003 NJW 2003, 1924[1926]).
  • BFH, 08.09.2005 - IV B 42/05

    Außerordentliche Beschwerde nach Einführung des § 133a FGO

    Auszug aus LAG Hessen, 29.11.2007 - 16 Ta 467/07
    Möglich bleibt dem Betroffenen bei von Gesetz wegen unanfechtbaren Entscheidungen, wenn überhaupt, lediglich eine befristete Gegenvorstellung unter Beachtung der Frist des § 78a Abs. 2 ArbGG beim Ausgangsgericht (vgl. GK-ArbGG/Schütz Stand Sept 2007 § 49 Rz. 61; Schwab/Weth/Kliemt ArbGG 1. Aufl. 2004 § 49 Rz 152; BCF/Creutzfeldt ArbGG 4. Aufl. 2006 § 49 Rz 17; HWK/Ziemann 2. Aufl. 2006 § 49 ArbGG Rz 30; Musielak/Ball ZPO 5. Aufl. 2007 § 567 Rz 15a, ähnlich G/M/P/M-G/Germelmann ArbGG 5. Aufl. 2004 § 49 Rz 47; a.A. BFH 08. September 2005 NJW 2005, 3374; Hauck/Helml ArbGG 3. Aufl. 2006 § 49 Rz 25).
  • BGH, 14.07.2004 - XII ZB 268/03

    Zulässigkeit der Beschwerde gegen eine Protokollberichtigung

    Auszug aus LAG Hessen, 29.11.2007 - 16 Ta 467/07
    Die Zulassung eines ungeschriebenen Rechtsbehelfs verstieße nämlich gegen das aus dem Rechtsstaatsprinzip folgende verfassungsrechtliche Gebot der Rechtsmittelklarheit (vgl. BGH 14. Juli 2004 NJW-RR 2005, 214; BGH 08. November 2004 aaO).
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