Rechtsprechung
   LAG Hessen, 29.11.2018 - 11 Sa 418/18   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2018,51258
LAG Hessen, 29.11.2018 - 11 Sa 418/18 (https://dejure.org/2018,51258)
LAG Hessen, Entscheidung vom 29.11.2018 - 11 Sa 418/18 (https://dejure.org/2018,51258)
LAG Hessen, Entscheidung vom 29. November 2018 - 11 Sa 418/18 (https://dejure.org/2018,51258)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2018,51258) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 626 Abs 1 BGB, § 1 Abs 3 KSchG
    Außerordentliche betriebsbedingte Kündigung mit sozialer Auslauffrist • Allein die erfolglose Durchführung eines dreijährigen Clearingverfahrens nach Maßgabe des "Abkommens zum Schutz der Mitarbeiter im DLH-Konzern vor nachteiligen Folgen aus Rationalisierungsmaßnahmen" ...

  • REHADAT Informationssystem (Volltext/Leitsatz/Kurzinformation)

    Außerordentliche Kündigung des Arbeitsverhältnisses nach erfolgloser Durchführung eines Clearingsverfahrens

  • arbeitsrechtsiegen.de

    Fristlose betriebsbedingte Kündigung - Sozialauswahl

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 626 Abs. 1 ; KSchG § 1 Abs. 3
    Außerordentliche Kündigung des Arbeitsverhältnisses eines Mitarbeiters der Deutschen Lufthansa nach erfolgloser Durchführung eines Clearingsverfahrens

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (19)

  • BAG, 20.06.2013 - 2 AZR 295/12

    Ausschluss ordentlicher Kündigungen - Altersdiskriminierung

    Auszug aus LAG Hessen, 29.11.2018 - 11 Sa 418/18
    aa) Eine auf betriebliche Gründe gestützte außerordentliche Kündigung mit einer - dann notwendig einzuhaltenden - Auslauffrist kommt in Betracht, wenn die Möglichkeit einer ordentlichen Kündigung dauerhaft ausgeschlossen ist und dies dazu führt, dass der Arbeitgeber den Arbeitnehmer trotz Wegfalls der Beschäftigungsmöglichkeit noch für Jahre vergüten müsste, ohne dass dem eine entsprechende Arbeitsleistung gegenüberstünde (BAG 24. September 2015 - 2 AZR 562/14 - Rn. 29; 20. Juni 2013 - 2 AZR 295/12 - Rn. 13; 22. November 2012 - 2 AZR 673/11 - Rn. 14; 18. März 2010 - 2 AZR 337/08 - Rn. 17) .

    Erst wenn alle denkbaren Alternativen ausscheiden, kann ein wichtiger Grund zur außerordentlichen Kündigung vorliegen (BAG 24. September 2015 - 2 AZR 562/14 - Rn. 29; 18. Juni 2015 - 2 AZR 480/14 - Rn. 30; 23. Januar 2014 - 2 AZR 372/13 - Rn. 17; 20. Juni 2013 - 2 AZR 295/12 - Rn. 13; 22. November 2012 - 2 AZR 673/11 - Rn. 14; 18. März 2010 - 2 AZR 337/08 - Rn. 17) .

    Er hat vielmehr außerdem und von sich aus darzulegen, dass überhaupt keine Möglichkeit mehr besteht, das Arbeitsverhältnis - und sei es zu geänderten Bedingungen und nach entsprechender Umschulung - sinnvoll fortzusetzen (BAG 20. Juni 2013 - 2 AZR 295/12 - Rn. 19; 22. November 2012 - 2 AZR 673/11 - Rn. 41; 18. März 2010 - 2 AZR 337/08 - Rn. 19 - 21) .

    Es ist deshalb vom Arbeitgeber darzulegen (BAG 20. Juni 2013 - 2 AZR 295/12 - Rn. 19; 22. November 2012 - 2 AZR 673/11 - Rn. 41; 8. April 2003 - 2 AZR 355/02 - zu II 3 d der Gründe) .

    In einer Konkurrenzsituation ist der Arbeitgeber deshalb zu einer Sozialauswahl entsprechend § 1 Abs. 3 KSchG verpflichtet (BAG 20. Juni 2013 - 2 AZR 295/12 - Rn. 30; 25. Februar 1998 - 2 AZR 227/97 - zu II 3 e der Gründe) .

  • BAG, 22.11.2012 - 2 AZR 673/11

    Außerordentliche betriebsbedingte Kündigung mit Auslauffrist - Fremdvergabe von

    Auszug aus LAG Hessen, 29.11.2018 - 11 Sa 418/18
    aa) Eine auf betriebliche Gründe gestützte außerordentliche Kündigung mit einer - dann notwendig einzuhaltenden - Auslauffrist kommt in Betracht, wenn die Möglichkeit einer ordentlichen Kündigung dauerhaft ausgeschlossen ist und dies dazu führt, dass der Arbeitgeber den Arbeitnehmer trotz Wegfalls der Beschäftigungsmöglichkeit noch für Jahre vergüten müsste, ohne dass dem eine entsprechende Arbeitsleistung gegenüberstünde (BAG 24. September 2015 - 2 AZR 562/14 - Rn. 29; 20. Juni 2013 - 2 AZR 295/12 - Rn. 13; 22. November 2012 - 2 AZR 673/11 - Rn. 14; 18. März 2010 - 2 AZR 337/08 - Rn. 17) .

    Erst wenn alle denkbaren Alternativen ausscheiden, kann ein wichtiger Grund zur außerordentlichen Kündigung vorliegen (BAG 24. September 2015 - 2 AZR 562/14 - Rn. 29; 18. Juni 2015 - 2 AZR 480/14 - Rn. 30; 23. Januar 2014 - 2 AZR 372/13 - Rn. 17; 20. Juni 2013 - 2 AZR 295/12 - Rn. 13; 22. November 2012 - 2 AZR 673/11 - Rn. 14; 18. März 2010 - 2 AZR 337/08 - Rn. 17) .

    Er hat vielmehr außerdem und von sich aus darzulegen, dass überhaupt keine Möglichkeit mehr besteht, das Arbeitsverhältnis - und sei es zu geänderten Bedingungen und nach entsprechender Umschulung - sinnvoll fortzusetzen (BAG 20. Juni 2013 - 2 AZR 295/12 - Rn. 19; 22. November 2012 - 2 AZR 673/11 - Rn. 41; 18. März 2010 - 2 AZR 337/08 - Rn. 19 - 21) .

    Es ist deshalb vom Arbeitgeber darzulegen (BAG 20. Juni 2013 - 2 AZR 295/12 - Rn. 19; 22. November 2012 - 2 AZR 673/11 - Rn. 41; 8. April 2003 - 2 AZR 355/02 - zu II 3 d der Gründe) .

  • BAG, 18.03.2010 - 2 AZR 337/08

    Außerordentliche Kündigung mit - notwendiger - Auslauffrist

    Auszug aus LAG Hessen, 29.11.2018 - 11 Sa 418/18
    aa) Eine auf betriebliche Gründe gestützte außerordentliche Kündigung mit einer - dann notwendig einzuhaltenden - Auslauffrist kommt in Betracht, wenn die Möglichkeit einer ordentlichen Kündigung dauerhaft ausgeschlossen ist und dies dazu führt, dass der Arbeitgeber den Arbeitnehmer trotz Wegfalls der Beschäftigungsmöglichkeit noch für Jahre vergüten müsste, ohne dass dem eine entsprechende Arbeitsleistung gegenüberstünde (BAG 24. September 2015 - 2 AZR 562/14 - Rn. 29; 20. Juni 2013 - 2 AZR 295/12 - Rn. 13; 22. November 2012 - 2 AZR 673/11 - Rn. 14; 18. März 2010 - 2 AZR 337/08 - Rn. 17) .

    Erst wenn alle denkbaren Alternativen ausscheiden, kann ein wichtiger Grund zur außerordentlichen Kündigung vorliegen (BAG 24. September 2015 - 2 AZR 562/14 - Rn. 29; 18. Juni 2015 - 2 AZR 480/14 - Rn. 30; 23. Januar 2014 - 2 AZR 372/13 - Rn. 17; 20. Juni 2013 - 2 AZR 295/12 - Rn. 13; 22. November 2012 - 2 AZR 673/11 - Rn. 14; 18. März 2010 - 2 AZR 337/08 - Rn. 17) .

    Er hat vielmehr außerdem und von sich aus darzulegen, dass überhaupt keine Möglichkeit mehr besteht, das Arbeitsverhältnis - und sei es zu geänderten Bedingungen und nach entsprechender Umschulung - sinnvoll fortzusetzen (BAG 20. Juni 2013 - 2 AZR 295/12 - Rn. 19; 22. November 2012 - 2 AZR 673/11 - Rn. 41; 18. März 2010 - 2 AZR 337/08 - Rn. 19 - 21) .

  • BAG, 05.02.1998 - 2 AZR 227/97

    Außerordentliche Kündigung wegen Wegfalls der Beschäftigungsmöglichkeit bei

    Auszug aus LAG Hessen, 29.11.2018 - 11 Sa 418/18
    Nach der kündigungsschutzrechtlichen Konzeption obliegt es im Falle einer außerordentlichen betriebsbedingten Kündigung demgegenüber dem Arbeitgeber, aktiv mit allen zumutbaren Mitteln, ggf. auch durch eine entsprechende Umorganisation und das Freimachen gleichwertiger geeigneter Arbeitsplätze (vgl. BAG 17. September 1998 - 2 AZR 419/97 - zu II 6 der Gründe; 5. Februar 1998 - 2 AZR 227/97 - zu II 3 f der Gründe) , eine Weiterbeschäftigung zu versuchen.

    In einer Konkurrenzsituation ist der Arbeitgeber deshalb zu einer Sozialauswahl entsprechend § 1 Abs. 3 KSchG verpflichtet (BAG 20. Juni 2013 - 2 AZR 295/12 - Rn. 30; 25. Februar 1998 - 2 AZR 227/97 - zu II 3 e der Gründe) .

  • BAG, 24.09.2015 - 2 AZR 562/14

    Außerordentliche Kündigung - Betriebsübergang

    Auszug aus LAG Hessen, 29.11.2018 - 11 Sa 418/18
    aa) Eine auf betriebliche Gründe gestützte außerordentliche Kündigung mit einer - dann notwendig einzuhaltenden - Auslauffrist kommt in Betracht, wenn die Möglichkeit einer ordentlichen Kündigung dauerhaft ausgeschlossen ist und dies dazu führt, dass der Arbeitgeber den Arbeitnehmer trotz Wegfalls der Beschäftigungsmöglichkeit noch für Jahre vergüten müsste, ohne dass dem eine entsprechende Arbeitsleistung gegenüberstünde (BAG 24. September 2015 - 2 AZR 562/14 - Rn. 29; 20. Juni 2013 - 2 AZR 295/12 - Rn. 13; 22. November 2012 - 2 AZR 673/11 - Rn. 14; 18. März 2010 - 2 AZR 337/08 - Rn. 17) .

    Erst wenn alle denkbaren Alternativen ausscheiden, kann ein wichtiger Grund zur außerordentlichen Kündigung vorliegen (BAG 24. September 2015 - 2 AZR 562/14 - Rn. 29; 18. Juni 2015 - 2 AZR 480/14 - Rn. 30; 23. Januar 2014 - 2 AZR 372/13 - Rn. 17; 20. Juni 2013 - 2 AZR 295/12 - Rn. 13; 22. November 2012 - 2 AZR 673/11 - Rn. 14; 18. März 2010 - 2 AZR 337/08 - Rn. 17) .

  • BAG, 15.06.1989 - 2 AZR 580/88

    Sozialauswahl bei betriebsbedingten Kündigungen - Bedeutung von

    Auszug aus LAG Hessen, 29.11.2018 - 11 Sa 418/18
    (a) Dies widerspräche der Betriebsbezogenheit der Sozialauswahl (vgl. BAG 15. Juni 1989 - 2 AZR 580/88 - zu B II 2 d der Gründe) .
  • BAG, 27.02.1985 - GS 1/84

    Anspruch des Arbeitnehmers auf Weiterbeschäftigung während der Dauer des

    Auszug aus LAG Hessen, 29.11.2018 - 11 Sa 418/18
    Auch hat die Beklagte in der Berufungsinstanz kein das Beschäftigungsinteresse des Klägers überwiegendes Interesse an einer Nichtbeschäftigung des Klägers geltend gemacht (vgl. BAG 27. Februar 1985 - GS 1/84 - zu C I 2 der Gründe) .
  • BAG, 15.12.2011 - 2 AZR 42/10

    Sozialauswahl - Altersgruppen - Altersdiskriminierung

    Auszug aus LAG Hessen, 29.11.2018 - 11 Sa 418/18
    Entscheidend ist, ob die Arbeitnehmer kraft Weisungsrechts mit den anderen Aufgaben beschäftigt werden können (vgl. BAG 20. Juni 2013 - 2 AZR 272/12 - Rn. 15; 22. März 2012 - 2 AZR 167/11 - Rn. 19 ; 15. Dezember 2011 - 2 AZR 42/10 - Rn. 41 ) .
  • BAG, 22.03.2012 - 2 AZR 167/11

    Ordentliche betriebsbedingte Kündigung - Sozialauswahl - Bildung von

    Auszug aus LAG Hessen, 29.11.2018 - 11 Sa 418/18
    Entscheidend ist, ob die Arbeitnehmer kraft Weisungsrechts mit den anderen Aufgaben beschäftigt werden können (vgl. BAG 20. Juni 2013 - 2 AZR 272/12 - Rn. 15; 22. März 2012 - 2 AZR 167/11 - Rn. 19 ; 15. Dezember 2011 - 2 AZR 42/10 - Rn. 41 ) .
  • BAG, 08.04.2003 - 2 AZR 355/02

    Außerordentliche Kündigung

    Auszug aus LAG Hessen, 29.11.2018 - 11 Sa 418/18
    Es ist deshalb vom Arbeitgeber darzulegen (BAG 20. Juni 2013 - 2 AZR 295/12 - Rn. 19; 22. November 2012 - 2 AZR 673/11 - Rn. 41; 8. April 2003 - 2 AZR 355/02 - zu II 3 d der Gründe) .
  • BAG, 02.06.2005 - 2 AZR 480/04

    Betriebsbedingte Kündigung - Sozialauswahl

  • BAG, 17.09.1998 - 2 AZR 419/97

    Außerordentliche betriebsbedingte Kündigung gegenüber tariflich "unkündbarem"

  • BAG, 31.05.2007 - 2 AZR 276/06

    Betriebsbedingte Kündigung - Sozialauswahl - Widerspruch nach § 613a BGB

  • BAG, 07.07.2011 - 2 AZR 476/10

    Kündigungsschutz - Wartezeit

  • BAG, 20.09.2012 - 6 AZR 483/11

    Grobe Fehlerhaftigkeit der Sozialauswahl bei Verkennung des Betriebsbegriffs

  • BAG, 20.06.2013 - 2 AZR 271/12

    Betriebsbedingte Kündigung - Leiharbeitsverhältnis - Sozialauswahl

  • BAG, 23.01.2014 - 2 AZR 372/13

    Außerordentliche Kündigung mit Auslauffrist aus betrieblichen Gründen

  • BAG, 18.06.2015 - 2 AZR 480/14

    Außerordentliche Kündigung - Rechtsmissbrauch

  • BAG, 21.05.2015 - 8 AZR 409/13

    Betriebsstilllegung - Übertragung von Personal auf ein Schwesterunternehmen -

  • BAG, 27.06.2019 - 2 AZR 50/19

    Außerordentliche betriebsbedingte Kündigung - Konzern-Clearingverfahren

    Die Revision der Beklagten gegen das Urteil des Hessischen Landesarbeitsgerichts vom 29. November 2018 - 11 Sa 418/18 - wird auf ihre Kosten zurückgewiesen.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht