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LAG Hessen, 30.03.2009 - 17 Sa 1308/08 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
- Justiz Hessen
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)
Hausverbot rechtfertigt keine Kündigung
Verfahrensgang
- ArbG Frankfurt/Main, 11.06.2008 - 14 Ca 460/08
- LAG Hessen, 30.03.2009 - 17 Sa 1308/08
Wird zitiert von ... (4)
- LAG Rheinland-Pfalz, 03.09.2019 - 8 Sa 352/18
Privathaushalt als Betrieb i.S.d. § 622 Abs. 2 BGB
Zudem ist der Arbeitgeber in allen Fallkonstellationen ausgehend von den im Rahmen der Druckkündigung entwickelten Grundsätzen gehalten, sich bei Fehlen eines objektiven Kündigungsgrundes schützend vor den Arbeitnehmer zu stellen und alles ihm Zumutbare zu versuchen, um den Dritten von seiner Drohung abzuhalten bzw. den Auftraggeber zur Aufhebung seines Hausverbots zu bewegen (Hessisches Landesarbeitsgericht 30. März 2009 - 17 Sa 1308/08 - Rn. 66, juris). - LAG Hessen, 15.02.2011 - 13 Sa 1460/10
Verdachtskündigung - Kündigungsverzicht durch Abmahnung - Annahmeverzugslohn - …
Dementsprechend bleibt der Vergütungsanspruch des Arbeitnehmers unter Annahmeverzugsgesichtspunkten und trotz Leistungshindernisses bestehen (vgl. Parallelfall Hessisches Landesarbeitsgericht vom 30. März 2009 - 17 Sa 1308/08 -, zitiert nach juris; offen gelassen noch BAG vom 18. September 2008 - 2 AZR 1060/06 -, zitiert nach juris).Sie ist damit nach § 275 Abs. 1 BGB von der Leistung frei (BAG vom 13. Juni 1990, EzA Nr. 44 zu § 611 BGB Beschäftigungspflicht; Hessisches Landesarbeitsgericht vom 30. März 2009, a. a. O.).
- LAG Rheinland-Pfalz, 10.09.2009 - 10 Sa 189/09
Verdachtskündigung - Anhörung des Arbeitnehmers
Zwar ist die Erteilung eines Hausverbots gegenüber einem Arbeitnehmer durch den Auftraggeber des Arbeitgebers, auf dessen Betriebsgelände die vertraglich geschuldeten Tätigkeiten zu erbringen sind, nicht von vornherein ungeeignet, einen wichtigen Grund für eine außerordentliche Kündigung des Arbeitsverhältnisses darzustellen (so auch: LAG Hessen Urteil vom 30.03.2009 - 17 Sa 1308/08 - Juris), wenn keine anderweitige Beschäftigungsmöglichkeit besteht. - ArbG Hamburg, 24.10.2012 - 3 Ca 325/12 a) Nach gefestigter Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (dargelegt etwa im Urteil Hessisches Landesarbeitsgericht vom 30.03.2009 - 17 Sa 1308/08 - juris) kann der Arbeitnehmer in entsprechender Anwendung der §§ 242, 1004 BGB die Entfernung einer zu Unrecht erteilten Abmahnung aus der Personalakte verlangen (BAG 27.11.1985 - 5 AZR 101/84 - AP BGB § 611 Abmahnung Nr. 13; BAG 30.05.1996 - 6 AZR 537/95 - AP BGB § 611 Nebentätigkeit Nr. 2; BAG 22.02.2001 - 6 AZR 398/99 - EzBAT BAT § 11 Nr. 10; BAG 11.12.2001 - 9 AZR 464/00 - AP BGB § 611 Nebentätigkeit Nr. 8; BAG 27.11.2008 - 2 AZR 675/07 - n. v., juris).