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LAG Hessen, 30.03.2015 - 10 Sa 505/13 |
Volltextveröffentlichungen (4)
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- Justiz Hessen
§ 98 Abs. 6 ArbGG
Nach den Entscheidungen des Bundesarbeitsgerichts vom 7. Januar 2015 (10 AZB 109/14 und 10 AZB 110/14) kommt es für eine Aussetzung darauf an, ob "ernsthafte Zweifel" an der Wirksamkeit einer Allgemeinverbindlicherklärung bestehen. Bei der Frage, ob ein Verfahren nach § 98 Abs. 6 ArbGG ... - Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Ernsthafte Zweifel an der Wirksamkeit einer Allgemeinverbindlicherklärung bei einer Aussetzung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- ArbG Wiesbaden, 22.01.2013 - 2/10/2 Ca 321/11
- ArbG Wiesbaden, 01.10.2014 - 2/10/2 Ca 321/11
- LAG Hessen, 01.10.2014 - 10 Sa 505/13
- BAG, 07.01.2015 - 10 AZB 109/14
- LAG Hessen, 30.03.2015 - 10 Sa 505/13
Wird zitiert von ...
- LAG Hessen, 10.10.2014 - 10 Sa 603/14
Aussetzung eines Rechtsstreits über die Verpflichtung zur Zahlung von Beiträgen …
Die Frage des zeitlichen Geltungsbereichs des neuen § 98 ArbGG war bereits auch Gegenstand der Beschlüsse über eine Aussetzung gemäß § 98 Abs. 6 ArbGG n.F. in den Verfahren vor dem Hessischen Landesarbeitsgericht 10 Sa 505/13 sowie 10 Sa 675/13, auf die wegen der weiteren Einzelheiten der Begründung Bezug genommen wird.Die Kammer 10 hat sich in den Rechtsstreitigkeiten 10 Sa 505/13 und 10 Sa 675/13 im Hinblick auf die AVE-Erklärungen vom 15. Mai 2008 und vom 25. Juni 2010 diesen Bedenken angeschlossen.
Der erkennenden Kammer sind aus den beiden Verfahren 10 Sa 505/13 sowie 10 Sa 675/13 die juristischen Argumente, die gegen die Wirksamkeit der AVE vorgebracht werden, bekannt.
In den Verfahren 3 BVAVE 5003/14 sowie 4 BVAVE 5004/14 werden die Antragsteller durch den gleichen Prozessbevollmächtigten wie in den Verfahren 18 Sa 619/13, 10 Sa 505/13 sowie 10 Sa 675/13 vertreten.