Rechtsprechung
   LAG Hessen, 30.03.2016 - 8 Ta 120/16   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2016,72383
LAG Hessen, 30.03.2016 - 8 Ta 120/16 (https://dejure.org/2016,72383)
LAG Hessen, Entscheidung vom 30.03.2016 - 8 Ta 120/16 (https://dejure.org/2016,72383)
LAG Hessen, Entscheidung vom 30. März 2016 - 8 Ta 120/16 (https://dejure.org/2016,72383)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2016,72383) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    Bei Insolvenzeröffnung nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses bleibt grundsätzlich der Arbeitgeber Schuldner des Anspruchs auf Erteilung des Arbeitszeugnisses. Der Anspruch auf die Vornahme einer unvertretbaren Handlung iSv. § 888 ZPO ist keine Insolvenzforderung, weil er ...

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (11)

  • LAG Hessen, 18.10.2013 - 12 Ta 179/13

    Qualifiziertes Arbeitszeugnis; Zwangsgeld; ersatzweise Zwangshaft

    Auszug aus LAG Hessen, 30.03.2016 - 8 Ta 120/16
    Es fehlt nicht am Rechtsschutzbedürfnis für eine sofortige Beschwerde, wenn der Schuldner den Anspruch nach Verhängung des Zwangsgeldes durch das Arbeitsgericht erfüllt (Aufgabe der bisherigen Rechtssprechung; vgl. HessLAG. 18. Oktober 2013- 12 Ta 179/13 -nv. Juris; HessLAG August 2013-12 Ta 313/13 -nv. Juris).

    Damit fehle das Rechtsschutzbedürfnis für einen Antrag auf Aufhebung des Beschlusses (HessLAG 18. Oktober 2013 - 12 Ta 179/13 - nv. juris; HessLAG 20. August 2013 - 12 Ta 313/13 - nv. juris; vgl. auch OLG Zweibrücken 18. September 1997 - 5 WF 41/97 - FamRZ 1998, 384; Musielak/Voit/Lackmann 12. Aufl. § 888 ZPO Rn. 14) .

  • LAG Hessen, 20.08.2013 - 12 Ta 313/13

    Erfüllung nach Erlass des Zwangsgeldbeschlusses Wegfall des

    Auszug aus LAG Hessen, 30.03.2016 - 8 Ta 120/16
    Es fehlt nicht am Rechtsschutzbedürfnis für eine sofortige Beschwerde, wenn der Schuldner den Anspruch nach Verhängung des Zwangsgeldes durch das Arbeitsgericht erfüllt (Aufgabe der bisherigen Rechtssprechung; vgl. HessLAG. 18. Oktober 2013- 12 Ta 179/13 -nv. Juris; HessLAG August 2013-12 Ta 313/13 -nv. Juris).

    Damit fehle das Rechtsschutzbedürfnis für einen Antrag auf Aufhebung des Beschlusses (HessLAG 18. Oktober 2013 - 12 Ta 179/13 - nv. juris; HessLAG 20. August 2013 - 12 Ta 313/13 - nv. juris; vgl. auch OLG Zweibrücken 18. September 1997 - 5 WF 41/97 - FamRZ 1998, 384; Musielak/Voit/Lackmann 12. Aufl. § 888 ZPO Rn. 14) .

  • BAG, 23.06.2004 - 10 AZR 495/03

    Zeugnis - Erteilung durch den Insolvenzverwalter

    Auszug aus LAG Hessen, 30.03.2016 - 8 Ta 120/16
    Der Anspruch auf die Vornahme einer unvertretbaren Handlung iSv. § 888 ZPO ist keine Insolvenzforderung, weil er vom Schuldner persönlich zu erfüllen und nicht auf eine aus seinem Vermögen beitreibbare Leistung gerichtet ist (vgl. BAG 23. Juni 2004 -10 AZR 495/03 -NZA 2004, 1392 ff. mwN.).

    Der Anspruch auf die Vornahme einer unvertretbaren Handlung iSv. § 888 ZPO ist keine Insolvenzforderung, weil er vom Schuldner persönlich zu erfüllen und nicht auf eine aus seinem Vermögen beitreibbare Leistung gerichtet ist (vgl. BAG 23. Juni 2004 - 10 AZR 495/03 - NZA 2004, 1392 ff. mwN.) .

  • LAG Hamm, 08.08.2012 - 7 Ta 173/12

    Zwangsgeld zur Erfüllung im Vergleichswege eingegangener Verpflichtung;

    Auszug aus LAG Hessen, 30.03.2016 - 8 Ta 120/16
    Eine Unterbrechung des Zwangsvollstreckungsverfahrens nach § 240 Satz 1 ZPO ist danach nicht eingetreten (vgl. zur Unterbrechung bei § 888 ZPO auch LAG Hamm 8. August 2012 - 7 Ta 173/12 - nv. juris) .
  • BAG, 08.03.1995 - 5 AZR 848/93

    Arbeitspapiere (Zeugnis) - Holschuld - Schickschuld

    Auszug aus LAG Hessen, 30.03.2016 - 8 Ta 120/16
    Auch handelt es sich beim Zeugnisanspruch wie bei allen anderen Arbeitspapieren um eine Holschuld iSd. § 269 Abs. 2 BGB, weswegen es der Arbeitnehmer beim Arbeitgeber abholen muss (BAG 8. März 1995 - 5 AZR 848/93 - NZA 95, 671) .
  • LAG Schleswig-Holstein, 08.08.2003 - 2 Ta 166/03

    Zwangsvollstreckung, Zwangsgeld, Beschlussfassung, Erfüllung, Zeitpunkt

    Auszug aus LAG Hessen, 30.03.2016 - 8 Ta 120/16
    Entscheidend ist daher, ob der Beschluss noch im Zeitpunkt der Entscheidung über die sofortige Beschwerde hätte ergehen dürfen (LAG Schleswig-Holstein 5. August 2003 - 2 Ta 166/03 - nv. juris; vgl. zur Einordnung von § 890 ZPO vgl. auch Stein/Jonas/Brehm 22. Aufl. § 890 ZPO Rn. 3 mwN.) .
  • OLG Zweibrücken, 18.09.1997 - 5 WF 41/97

    Erteilung der Vermögensauskunft; Vornahme einer unvertretbaren Handlung;

    Auszug aus LAG Hessen, 30.03.2016 - 8 Ta 120/16
    Damit fehle das Rechtsschutzbedürfnis für einen Antrag auf Aufhebung des Beschlusses (HessLAG 18. Oktober 2013 - 12 Ta 179/13 - nv. juris; HessLAG 20. August 2013 - 12 Ta 313/13 - nv. juris; vgl. auch OLG Zweibrücken 18. September 1997 - 5 WF 41/97 - FamRZ 1998, 384; Musielak/Voit/Lackmann 12. Aufl. § 888 ZPO Rn. 14) .
  • BAG, 14.01.1987 - 5 AZR 454/86

    Erledigung in der Hauptsache bei Unterbrechung des Revisionsverfahrens nach

    Auszug aus LAG Hessen, 30.03.2016 - 8 Ta 120/16
    In einem solchen Fall kann davon auszugehen sein, dass der Anspruch zu Recht geltend gemacht wurde (vgl. auch BAG 14. Januar 1987 - 5 AZR 454/86 - nv. juris) .
  • BAG, 02.11.1959 - 2 AZR 479/56

    Konkurs - Unterbrochener Rechtsstreit - Revisionsinstanz - Erledigung der

    Auszug aus LAG Hessen, 30.03.2016 - 8 Ta 120/16
    Gleichwohl ist die vorbehaltlose Erfüllung des Klageanspruchs ein gewichtiges Indiz dafür, dass die beklagte Partei den Anspruch des Klägers für gerechtfertigt hält und sie den Anspruch anerkennen wollte (BAG 2. November 1959 - 2 AZR 479/56 - AP ZPO § 91a Nr. 7) .
  • BAG, 18.07.2005 - 3 AZB 65/04

    Kostentragungspflicht des Prozessbevollmächtigten

    Auszug aus LAG Hessen, 30.03.2016 - 8 Ta 120/16
    Denn ebenso wie eine prozessunfähige Partei auf Grund einer von ihr erteilten, unwirksamen Vollmacht Prozesspartei werden kann (BGH 4. März 1993 - V ZB 5/93 - BGHZ 121, 397) , kann dies auch eine Partei, wenn die von ihr erteilte Prozessvollmacht - wie hier - aus sonstigen Gründen erlischt (vgl. BAG 18. Juli 2005 - 3 AZB 65/04 - NZA 2005, 1076 ff.) .
  • BGH, 04.03.1993 - V ZB 5/93

    Kostenpflicht der prozeßunfähigen Partei

  • LAG Hessen, 19.06.2017 - 10 Ta 172/17

    Lautet der Titel auf Ausfüllen und Herausgabe eines Arbeitspapiers, erfolgt die

    Nach allgemeinen Regeln steht hierfür die Regelung des § 91a ZPO zur Verfügung, um zu - auch kostenmäßig - angemessenen Ergebnissen zu gelangen (vgl. Hess. LAG 30. März 2016 - 8 Ta 120/16 - n.v.; 6. Oktober 2016 - 8 Ta 434/16 - n.v.; Hess. LAG 26. September 2016 - 10 Ta 191/16 - n.v.; a.A. noch Hess. LAG 18. Oktober 2013 - 12 Ta 179/13, Juris) .
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht