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   LAG Hessen, 30.07.2015 - 9 TaBV 230/14   

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https://dejure.org/2015,40299
LAG Hessen, 30.07.2015 - 9 TaBV 230/14 (https://dejure.org/2015,40299)
LAG Hessen, Entscheidung vom 30.07.2015 - 9 TaBV 230/14 (https://dejure.org/2015,40299)
LAG Hessen, Entscheidung vom 30. Juli 2015 - 9 TaBV 230/14 (https://dejure.org/2015,40299)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 19 Abs. 1 BetrVG, § 8 BetrVG, § 24 Nr. 6 BetrVG
    Es kann dahinstehen, ob ein Verstoß gegen § 8 BetrVG (Nichterreichen der sechsmonatigen Betriebszugehörigkeit zum Wahlzeitpunkt) dadurch heilen kann, dass ein gewähltes Betriebsratsmitglied die sechsmonatige Betriebszugehörigkeit während des Anfechtungsverfahrens ...

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    § 19 Abs. 1 BetrVG; § 8 BetrVG; § 24 Nr. 6 BetrVG
    Wirksamkeit der Betriebsratswahl bei Kandidatur eines noch nicht sechs Monate beschäftigten Arbeitnehmers

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • BAG, 31.05.2000 - 7 ABR 78/98

    Übergangsmandat des Betriebsrats

    Auszug aus LAG Hessen, 30.07.2015 - 9 TaBV 230/14
    Dafür ist entscheidend, ob bei einer hypothetischen Betrachtungsweise eine Wahl ohne Verstoß gegen wesentliche Vorschriften unter Berücksichtigung der konkreten Umstände zu keinem anderen Ergebnis geführt hätte (BAG Beschluss vom 25. Mai 2005 - 7 ABR 39/04 - EzA § 14 BetrVG 2001 Nr. 1; BAG Beschluss vom 13. Okt. 2004 - 7 ABR 5/04 - EzA § 19 BetrVG 2001 Nr. 1; BAG Beschluss vom 31. Mai 2000 - 7 ABR 78/98 - EzA § 19 BetrVG 1972 Nr. 39; BAG Beschluss vom 14. September 1988 - 7 ABR 93/87 - BAGE 59, 328 = AP BetrVG 1972 § 16 Nr. 1).
  • BAG, 13.10.2004 - 7 ABR 5/04

    Betriebsratswahl - Information ausländischer Mitarbeiter

    Auszug aus LAG Hessen, 30.07.2015 - 9 TaBV 230/14
    Dafür ist entscheidend, ob bei einer hypothetischen Betrachtungsweise eine Wahl ohne Verstoß gegen wesentliche Vorschriften unter Berücksichtigung der konkreten Umstände zu keinem anderen Ergebnis geführt hätte (BAG Beschluss vom 25. Mai 2005 - 7 ABR 39/04 - EzA § 14 BetrVG 2001 Nr. 1; BAG Beschluss vom 13. Okt. 2004 - 7 ABR 5/04 - EzA § 19 BetrVG 2001 Nr. 1; BAG Beschluss vom 31. Mai 2000 - 7 ABR 78/98 - EzA § 19 BetrVG 1972 Nr. 39; BAG Beschluss vom 14. September 1988 - 7 ABR 93/87 - BAGE 59, 328 = AP BetrVG 1972 § 16 Nr. 1).
  • BAG, 25.05.2005 - 7 ABR 39/04

    Betriebsratswahl - Prüfung von Wahlvorschlägen

    Auszug aus LAG Hessen, 30.07.2015 - 9 TaBV 230/14
    Dafür ist entscheidend, ob bei einer hypothetischen Betrachtungsweise eine Wahl ohne Verstoß gegen wesentliche Vorschriften unter Berücksichtigung der konkreten Umstände zu keinem anderen Ergebnis geführt hätte (BAG Beschluss vom 25. Mai 2005 - 7 ABR 39/04 - EzA § 14 BetrVG 2001 Nr. 1; BAG Beschluss vom 13. Okt. 2004 - 7 ABR 5/04 - EzA § 19 BetrVG 2001 Nr. 1; BAG Beschluss vom 31. Mai 2000 - 7 ABR 78/98 - EzA § 19 BetrVG 1972 Nr. 39; BAG Beschluss vom 14. September 1988 - 7 ABR 93/87 - BAGE 59, 328 = AP BetrVG 1972 § 16 Nr. 1).
  • BAG, 14.09.1988 - 7 ABR 93/87

    Wahlbeteiligung Arbeiter und Angestellte

    Auszug aus LAG Hessen, 30.07.2015 - 9 TaBV 230/14
    Dafür ist entscheidend, ob bei einer hypothetischen Betrachtungsweise eine Wahl ohne Verstoß gegen wesentliche Vorschriften unter Berücksichtigung der konkreten Umstände zu keinem anderen Ergebnis geführt hätte (BAG Beschluss vom 25. Mai 2005 - 7 ABR 39/04 - EzA § 14 BetrVG 2001 Nr. 1; BAG Beschluss vom 13. Okt. 2004 - 7 ABR 5/04 - EzA § 19 BetrVG 2001 Nr. 1; BAG Beschluss vom 31. Mai 2000 - 7 ABR 78/98 - EzA § 19 BetrVG 1972 Nr. 39; BAG Beschluss vom 14. September 1988 - 7 ABR 93/87 - BAGE 59, 328 = AP BetrVG 1972 § 16 Nr. 1).
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