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   LAG Hessen, 31.08.2018 - 10 Sa 443/18 SK   

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LAG Hessen, 31.08.2018 - 10 Sa 443/18 SK (https://dejure.org/2018,47209)
LAG Hessen, Entscheidung vom 31.08.2018 - 10 Sa 443/18 SK (https://dejure.org/2018,47209)
LAG Hessen, Entscheidung vom 31. August 2018 - 10 Sa 443/18 SK (https://dejure.org/2018,47209)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 15 SokaSiG, § 14 VTV-Gerüstbau
    Die in dem SokaSiG II enthaltene Rückwirkung ist zulässig (Anschluss an Hess. LAG 2. Juni 2017 - 10 Sa 907/16 - NZA-RR 2017, 485 n.rkr. zum Baugewerbe). Der Bau von mobilen Bühnen fällt unter den fachlichen Geltungsbereich des VTV-Gerüstbau (Anschluss an BAG 17. Oktober 2012 - 10 AZR 629/11).

  • IWW

    § ... 98 ArbGG, Abschnitt I VTV, Art. 100 GG, § 64 Abs. 2 Buchst. b ArbGG, § 520 ZPO, § 15 Abs. 1 SokaSiG, § 41 Abs. 1 SokaSiG, § 42 SokaSiG, § 263 ZPO, Abschn. I Unterabs. 1 Satz 4 VTV, § 15 SokaSiG, §§ 2a Abs. 1 Nr. 5, 98 ArbGG, § 97 Abs. 1 ZPO

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    SokaSiG § 15; VTV-Gerüstbau § 14
    Verfassungsmäßigkeit des SokaSiG

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (18)

  • BAG, 17.10.2012 - 10 AZR 629/11

    Gerüstbaugewerbe - Erstellung mobiler Tribünen

    Auszug aus LAG Hessen, 31.08.2018 - 10 Sa 443/18
    Der Bau von mobilen Bühnen fällt unter den fachlichen Geltungsbereich des VTV-Gerüstbau (Anschluss an BAG 17. Oktober 2012 - 10 AZR 629/11).

    Auf wirtschaftliche Gesichtspunkte oder auf handels- oder gewerberechtliche Kriterien kommt es danach nicht an (vgl. BAG 17. Oktober 2012 - 10 AZR 629/11 - Rn. 9, AP Nr. 322 zu § 1 TVG Tarifverträge: Bau) .

    Den Gerüstbauarbeiten sind diejenigen Nebenarbeiten zuzuordnen, die zu ihrer sachgerechten Ausführung notwendig sind (vgl. BAG 17. Oktober 2012 - 10 AZR 629/11 - Rn. 9, AP Nr. 322 zu § 1 TVG Tarifverträge: Bau) .

    Nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts wird auch die Errichtung von mobilen Bühnen vom betrieblichen Geltungsbereich des VTV-Gerüstbau erfasst (vgl. BAG 17. Oktober 2012 - 10 AZR 629/11 - Rn. 12, AP Nr. 322 zu § 1 TVG Tarifverträge: Bau; im Anschluss daran Hess. LAG 17. April 2013 - 12 Sa 1771/11 - Juris; zuvor bereits Hess. LAG 6. Mai 2011 - 10 Sa 1558/10 - Juris) .

    "Gerüste" sind nach § 1 Abs. 2 Abschn. I Unterabs. 1 Satz 4 VTV alle Arten von Arbeits-, Schutz- und Traggerüsten, Fahrgerüste und Sonderkonstruktionen der Rüsttechnik (vgl. BAG 17. Oktober 2012 - 10 AZR 629/11 - Rn. 12, AP Nr. 322 zu § 1 TVG Tarifverträge: Bau) .

    Maßgebend für den Geltungsbereich des VTV-Gerüstbau ist die Art der Konstruktion unter Verwendung von Gerüstbauteilen, die einen relativ einfachen Auf- und Abbau und die mehrfache Verwendung für weiteren Gerüstbau ermöglicht (Rüsttechnik) (vgl. BAG 17. Oktober 2012 - 10 AZR 629/11 - Rn. 12, AP Nr. 322 zu § 1 TVG Tarifverträge: Bau) .

    Der Bau mobiler Bühnen und die Bereitstellung des entsprechenden Materials ist auch nach dem Inhalt der erforderlichen Ausbildung dem Gerüstbauerhandwerk zuzuordnen (vgl. BAG 17. Oktober 2012 - 10 AZR 629/11 - Rn. 15, AP Nr. 322 zu § 1 TVG Tarifverträge: Bau) .

    Gerüstmaterial besteht häufig aus (Stahl-)Rohren und Verbindungselementen (vgl. BAG 17. Oktober 2012 - 10 AZR 629/11 - Rn. 13, AP Nr. 322 zu § 1 TVG Tarifverträge: Bau) .

    Dies ist bei Arbeits- oder Schutzgerüsten nicht grundsätzlich anders (vgl. BAG 17. Oktober 2012 - 10 AZR 629/11 - Rn. 13, AP Nr. 322 zu § 1 TVG Tarifverträge: Bau) .

    Er bezieht Betriebe, die "Sonderkonstruktionen der Rüsttechnik" erstellen und damit auch vorbereitende Planungsleistungen erbringen müssen, ausdrücklich in den betrieblichen Geltungsbereich ein (vgl. BAG 17. Oktober 2012 - 10 AZR 629/11 - Rn. 14, AP Nr. 322 zu § 1 TVG Tarifverträge: Bau) .

    Auch in dem vom Bundesarbeitsgericht entschiedenen Fall (vgl. BAG 17. Oktober 2012 - 10 AZR 629/11 - Rn. 2, AP Nr. 322 zu § 1 TVG Tarifverträge: Bau) hat sich die Beklagtenseite darauf berufen, dass bei der Errichtung der mobilen Bühnen die "Richtlinien für den Bau und Betrieb fliegender Bauten" zu beachten seien, ohne dass diesem Gesichtspunkt bei der Auslegung des Tarifvertrags ausschlaggebende Bedeutung beigemessen worden ist.

    dd) Unerheblich ist es schließlich auch, ob die von den Tarifvertragsparteien typischerweise im Gerüstbaugewerbe unterstellte hohe Fluktuation im Betrieb der Beklagten vorhanden ist oder nicht (vgl. BAG 17. Oktober 2012 - 10 AZR 629/11 - Rn. 17, AP Nr. 322 zu § 1 TVG Tarifverträge: Bau) .

    Sowohl das BAG als auch die Instanzgerichte gingen in der Vergangenheit im Hinblick auf den VTV-Gerüstbau ohne weiteres davon aus, dass die zugrunde liegende AVE wirksam sei (vgl. BAG 19. März 2014 - 10 AZR 750/13 - Juris, für die Jahre 2008 bis 2010; BAG 17. Oktober 2012 - 10 AZR 629/11 - Juris, für die Jahre 2008 bis 2009; Hess. LAG 22. Juni 2016 - 12 Sa 1060/15 - Juris, für das Jahr 2014; Hess. LAG 17. April 2013 - 12 Sa 1771/11 - Juris, für das Jahr 2007; Hess. LAG 26. Juni 2015 - 10 Sa 1491/14 - n.v., für das Jahr 2010) .

  • BAG, 14.07.2010 - 10 AZR 164/09

    Bauliche Leistungen - Bautrocknung

    Auszug aus LAG Hessen, 31.08.2018 - 10 Sa 443/18
    Auf wirtschaftliche Gesichtspunkte oder auf handels- oder gewerberechtliche Kriterien kommt es danach nicht an (vgl. BAG 17. Oktober 2012 - 10 AZR 629/11 - Rn. 9, AP Nr. 322 zu § 1 TVG Tarifverträge: Bau) .

    Den Gerüstbauarbeiten sind diejenigen Nebenarbeiten zuzuordnen, die zu ihrer sachgerechten Ausführung notwendig sind (vgl. BAG 17. Oktober 2012 - 10 AZR 629/11 - Rn. 9, AP Nr. 322 zu § 1 TVG Tarifverträge: Bau) .

    Nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts wird auch die Errichtung von mobilen Bühnen vom betrieblichen Geltungsbereich des VTV-Gerüstbau erfasst (vgl. BAG 17. Oktober 2012 - 10 AZR 629/11 - Rn. 12, AP Nr. 322 zu § 1 TVG Tarifverträge: Bau; im Anschluss daran Hess. LAG 17. April 2013 - 12 Sa 1771/11 - Juris; zuvor bereits Hess. LAG 6. Mai 2011 - 10 Sa 1558/10 - Juris) .

    "Gerüste" sind nach § 1 Abs. 2 Abschn. I Unterabs. 1 Satz 4 VTV alle Arten von Arbeits-, Schutz- und Traggerüsten, Fahrgerüste und Sonderkonstruktionen der Rüsttechnik (vgl. BAG 17. Oktober 2012 - 10 AZR 629/11 - Rn. 12, AP Nr. 322 zu § 1 TVG Tarifverträge: Bau) .

    Maßgebend für den Geltungsbereich des VTV-Gerüstbau ist die Art der Konstruktion unter Verwendung von Gerüstbauteilen, die einen relativ einfachen Auf- und Abbau und die mehrfache Verwendung für weiteren Gerüstbau ermöglicht (Rüsttechnik) (vgl. BAG 17. Oktober 2012 - 10 AZR 629/11 - Rn. 12, AP Nr. 322 zu § 1 TVG Tarifverträge: Bau) .

    Der Bau mobiler Bühnen und die Bereitstellung des entsprechenden Materials ist auch nach dem Inhalt der erforderlichen Ausbildung dem Gerüstbauerhandwerk zuzuordnen (vgl. BAG 17. Oktober 2012 - 10 AZR 629/11 - Rn. 15, AP Nr. 322 zu § 1 TVG Tarifverträge: Bau) .

    Gerüstmaterial besteht häufig aus (Stahl-)Rohren und Verbindungselementen (vgl. BAG 17. Oktober 2012 - 10 AZR 629/11 - Rn. 13, AP Nr. 322 zu § 1 TVG Tarifverträge: Bau) .

    Dies ist bei Arbeits- oder Schutzgerüsten nicht grundsätzlich anders (vgl. BAG 17. Oktober 2012 - 10 AZR 629/11 - Rn. 13, AP Nr. 322 zu § 1 TVG Tarifverträge: Bau) .

    Er bezieht Betriebe, die "Sonderkonstruktionen der Rüsttechnik" erstellen und damit auch vorbereitende Planungsleistungen erbringen müssen, ausdrücklich in den betrieblichen Geltungsbereich ein (vgl. BAG 17. Oktober 2012 - 10 AZR 629/11 - Rn. 14, AP Nr. 322 zu § 1 TVG Tarifverträge: Bau) .

    Auch in dem vom Bundesarbeitsgericht entschiedenen Fall (vgl. BAG 17. Oktober 2012 - 10 AZR 629/11 - Rn. 2, AP Nr. 322 zu § 1 TVG Tarifverträge: Bau) hat sich die Beklagtenseite darauf berufen, dass bei der Errichtung der mobilen Bühnen die "Richtlinien für den Bau und Betrieb fliegender Bauten" zu beachten seien, ohne dass diesem Gesichtspunkt bei der Auslegung des Tarifvertrags ausschlaggebende Bedeutung beigemessen worden ist.

    dd) Unerheblich ist es schließlich auch, ob die von den Tarifvertragsparteien typischerweise im Gerüstbaugewerbe unterstellte hohe Fluktuation im Betrieb der Beklagten vorhanden ist oder nicht (vgl. BAG 17. Oktober 2012 - 10 AZR 629/11 - Rn. 17, AP Nr. 322 zu § 1 TVG Tarifverträge: Bau) .

  • BAG, 22.02.2017 - 5 AZR 552/14

    Leiharbeitnehmer - Branchenzuschlag

    Auszug aus LAG Hessen, 31.08.2018 - 10 Sa 443/18
    Die in dem SokaSiG II enthaltene Rückwirkung ist zulässig (Anschluss an Hess. LAG 2. Juni 2017 - 10 Sa 907/16 - NZA-RR 2017, 485 [BAG 22.02.2017 - 5 AZR 552/14] n.rkr. zum Baugewerbe).

    Eine Vorlage an das BVerfG nach Art. 100 GG scheidet aus (hierzu näher Hess. LAG 2. Juni 2017 - 10 Sa 907/16 - NZA-RR 2017, 485 ff. [BAG 22.02.2017 - 5 AZR 552/14] ; Revision eingelegt unter 10 AZR 318/17) .

    Zur Vermeidung von bloßen Wiederholungen wird davon abgesehen, die Gründe aus dem Urteil der Kammer vom 2. Juni 2017 an dieser Stelle wiederzugeben und es wird stattdessen auf die Fundstelle in NZA-RR 2017, 485 [BAG 22.02.2017 - 5 AZR 552/14] verwiesen.

  • LAG Hessen, 02.06.2017 - 10 Sa 907/16

    Das am 25. Mai 2017 in Kraft getretene Gesetz zur Sicherung der

    Auszug aus LAG Hessen, 31.08.2018 - 10 Sa 443/18
    Die in dem SokaSiG II enthaltene Rückwirkung ist zulässig (Anschluss an Hess. LAG 2. Juni 2017 - 10 Sa 907/16 - NZA-RR 2017, 485 [BAG 22.02.2017 - 5 AZR 552/14] n.rkr. zum Baugewerbe).

    Eine Vorlage an das BVerfG nach Art. 100 GG scheidet aus (hierzu näher Hess. LAG 2. Juni 2017 - 10 Sa 907/16 - NZA-RR 2017, 485 ff. [BAG 22.02.2017 - 5 AZR 552/14] ; Revision eingelegt unter 10 AZR 318/17) .

    Zur Vermeidung von bloßen Wiederholungen wird davon abgesehen, die Gründe aus dem Urteil der Kammer vom 2. Juni 2017 an dieser Stelle wiederzugeben und es wird stattdessen auf die Fundstelle in NZA-RR 2017, 485 [BAG 22.02.2017 - 5 AZR 552/14] verwiesen.

  • LAG Hessen, 09.03.2018 - 10 Sa 1411/17

    1. Das am 8. September 2017 in Kraft getretene SokaSiG II ist in Bezug auf den

    Auszug aus LAG Hessen, 31.08.2018 - 10 Sa 443/18
    Auch die Regelung in § 42 SokaSiG II, nach der die AVE jeweils unberührt bleiben soll, unterstreicht die Eigenständigkeit beider Anspruchsgrundlagen (vgl. Hess. LAG 9. März 2018 - 10 Sa 1411/17 - z.V.b.) .

    b) Eine andere Bewertung ist für das SokaSiG II nicht angezeigt (so bereits Hess. LAG 9. März 2018 - 10 Sa 1411/17 - z.V.b.; ebenso LAG Berlin-Brandenburg 17. Januar 2018 - 15 BvL 5011/16 - Rn. 19, Juris) .

  • LAG Hessen, 17.04.2013 - 12 Sa 1771/11

    Tribünen als Sonderkonstruktionen des Gerüstbaus; Tribünen als

    Auszug aus LAG Hessen, 31.08.2018 - 10 Sa 443/18
    Nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts wird auch die Errichtung von mobilen Bühnen vom betrieblichen Geltungsbereich des VTV-Gerüstbau erfasst (vgl. BAG 17. Oktober 2012 - 10 AZR 629/11 - Rn. 12, AP Nr. 322 zu § 1 TVG Tarifverträge: Bau; im Anschluss daran Hess. LAG 17. April 2013 - 12 Sa 1771/11 - Juris; zuvor bereits Hess. LAG 6. Mai 2011 - 10 Sa 1558/10 - Juris) .

    Sowohl das BAG als auch die Instanzgerichte gingen in der Vergangenheit im Hinblick auf den VTV-Gerüstbau ohne weiteres davon aus, dass die zugrunde liegende AVE wirksam sei (vgl. BAG 19. März 2014 - 10 AZR 750/13 - Juris, für die Jahre 2008 bis 2010; BAG 17. Oktober 2012 - 10 AZR 629/11 - Juris, für die Jahre 2008 bis 2009; Hess. LAG 22. Juni 2016 - 12 Sa 1060/15 - Juris, für das Jahr 2014; Hess. LAG 17. April 2013 - 12 Sa 1771/11 - Juris, für das Jahr 2007; Hess. LAG 26. Juni 2015 - 10 Sa 1491/14 - n.v., für das Jahr 2010) .

  • BAG, 21.09.2016 - 10 ABR 33/15

    Wirksamkeit einer Allgemeinverbindlicherklärung

    Auszug aus LAG Hessen, 31.08.2018 - 10 Sa 443/18
    Das Bundesarbeitsgericht hat in den Beschlüssen vom 21. September 2016 - 10 ABR 33/15 sowie 10 ABR 48/15 (NZA Beilage 1/2017, 12 ff.) - nach § 98 ArbGG entschieden, dass die Allgemeinverbindlicherklärungen (kurz: AVE) 2008, 2010 und 2014 des VTV-Bau unwirksam sind.

    Es bestand und besteht vielmehr der erste Anschein, dass die AVE von der zuständigen Bundesministerin nur unter Beachtung aller Zulässigkeitsvoraussetzungen erlassen worden ist (vgl. zuletzt BAG 12. April 2017 - 10 AZB 28/17 - Rn. 7, Juris; BAG 21. September 2016 - 10 ABR 33/15 - Rn. 92, NZA Beilage 1/2017, 12 ff.) .

  • BAG, 19.03.2014 - 10 AZR 750/13

    Gerüstbaugewerbe - Insolvenzsicherungsbeiträge - Arbeitszeitflexibilisierung

    Auszug aus LAG Hessen, 31.08.2018 - 10 Sa 443/18
    Sowohl das BAG als auch die Instanzgerichte gingen in der Vergangenheit im Hinblick auf den VTV-Gerüstbau ohne weiteres davon aus, dass die zugrunde liegende AVE wirksam sei (vgl. BAG 19. März 2014 - 10 AZR 750/13 - Juris, für die Jahre 2008 bis 2010; BAG 17. Oktober 2012 - 10 AZR 629/11 - Juris, für die Jahre 2008 bis 2009; Hess. LAG 22. Juni 2016 - 12 Sa 1060/15 - Juris, für das Jahr 2014; Hess. LAG 17. April 2013 - 12 Sa 1771/11 - Juris, für das Jahr 2007; Hess. LAG 26. Juni 2015 - 10 Sa 1491/14 - n.v., für das Jahr 2010) .
  • LAG Hessen, 22.06.2016 - 12 Sa 1060/15

    Gerüstbau; Logistik

    Auszug aus LAG Hessen, 31.08.2018 - 10 Sa 443/18
    Sowohl das BAG als auch die Instanzgerichte gingen in der Vergangenheit im Hinblick auf den VTV-Gerüstbau ohne weiteres davon aus, dass die zugrunde liegende AVE wirksam sei (vgl. BAG 19. März 2014 - 10 AZR 750/13 - Juris, für die Jahre 2008 bis 2010; BAG 17. Oktober 2012 - 10 AZR 629/11 - Juris, für die Jahre 2008 bis 2009; Hess. LAG 22. Juni 2016 - 12 Sa 1060/15 - Juris, für das Jahr 2014; Hess. LAG 17. April 2013 - 12 Sa 1771/11 - Juris, für das Jahr 2007; Hess. LAG 26. Juni 2015 - 10 Sa 1491/14 - n.v., für das Jahr 2010) .
  • BAG, 12.04.2017 - 10 AZB 28/17

    Aussetzung eines Rechtsstreits nach § 98 Abs. 6 ArbGG

    Auszug aus LAG Hessen, 31.08.2018 - 10 Sa 443/18
    Es bestand und besteht vielmehr der erste Anschein, dass die AVE von der zuständigen Bundesministerin nur unter Beachtung aller Zulässigkeitsvoraussetzungen erlassen worden ist (vgl. zuletzt BAG 12. April 2017 - 10 AZB 28/17 - Rn. 7, Juris; BAG 21. September 2016 - 10 ABR 33/15 - Rn. 92, NZA Beilage 1/2017, 12 ff.) .
  • LAG Berlin-Brandenburg, 17.01.2018 - 15 BVL 5011/16

    Unzulässiger Feststellungsantrag zur Unwirksamkeit der

  • LAG Hessen, 07.11.2017 - 12 Sa 120/14

    Teilnahme eines überwiegend Maurertätigkeiten ausführenden Unternehmens am

  • BAG, 27.03.2019 - 10 AZR 318/17

    Beitragspflichten zu der Urlaubs- und Lohnausgleichskasse der Bauwirtschaft -

  • BAG, 21.10.2009 - 10 AZR 73/09

    Baugewerbe - Gewerbe "Installateur und Heizungsbauer

  • LAG Hessen, 06.05.2011 - 10 Sa 1558/10

    Gewerbliche Bereitstellung von Tribünen - § 1 VTV Gerüstbauerhandwerk

  • BAG, 21.09.2016 - 10 ABR 48/15

    Wirksamkeit einer Allgemeinverbindlicherklärung

  • LAG Berlin-Brandenburg, 21.09.2017 - 21 Sa 1694/16

    Sozialkassenbeitragsverfahren - SokaSiG - Streitgegenstand -

  • LAG Hessen, 03.11.2017 - 10 Sa 424/17

    Die Kammer geht davon aus, dass es sich um einen neuer Streitgegenstand handelt,

  • BAG, 27.01.2021 - 10 AZR 512/18

    Sozialkassenverfahren des Gerüstbaugewerbes - Erstellen mobilerBühnen

    Die Revision der Beklagten gegen das Urteil des Hessischen Landesarbeitsgerichts vom 31. August 2018 - 10 Sa 443/18 SK - wird zurückgewiesen.
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