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   LAG Hessen, 31.10.2011 - 17 Sa 761/11   

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LAG Hessen, 31.10.2011 - 17 Sa 761/11 (https://dejure.org/2011,46329)
LAG Hessen, Entscheidung vom 31.10.2011 - 17 Sa 761/11 (https://dejure.org/2011,46329)
LAG Hessen, Entscheidung vom 31. Oktober 2011 - 17 Sa 761/11 (https://dejure.org/2011,46329)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Betriebsbedingte Kündigung; Sonderliquidationsverfahren nach Art. 16 Abs. 1 EuInsVO; Fehlerhafte Massenentlassungsanzeige

  • hensche.de

    Massenentlassungsanzeige, Kündigung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Betriebsbedingte Kündigung; Sonderliquidationsverfahren nach Art. 16 Abs. 1 EuInsVO; Betriebsübergang; Fehlerhafte Massenentlassungsanzeige; Zurückweisung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (70)

  • EuGH, 02.05.2006 - C-341/04

    DAS FÜR DIE ERÖFFNUNG DES HAUPTINSOLVENZVERFAHRENS ZUSTÄNDIGE GERICHT IST, WENN

    Auszug aus LAG Hessen, 31.10.2011 - 17 Sa 761/11
    Es muss sich um ein Gesamtverfahren handeln, das die Insolvenz des Schuldners voraussetzt und den zumindest teilweisen Vermögensbeschlag gegen den Schuldner sowie die Bestellung eines Verwalters zur Folge hat ( EuGH 02. Mai 2006 - C-341/04 - BB 2006, 1762 [Eurofood]; EuGH 21. Januar 2010 - C-444/07 - NZI 2010, 156 [MG Probud] ).

    (ii) Die genannten Verfahren sind im Anhang A der EulnsVO, die Verwalter im Anhang C der EulnsVO aufgeführt ( EuGH 02. Mai 23006 - C-341/04 - aaO [Eurofood ]).

    Vermögensbeschlag bedeutet, dass der Schuldner die Befugnisse zur Verwaltung seines Vermögens verliert ( EuGH 02. Mai 2006 - C-341/04 - aaO [Eurofood ]).

    Die Gerichte der Mitgliedsstaaten haben die Eröffnung anzuerkennen, ohne dass sie befugt wären, die vom ersten Gericht hinsichtlich seiner Zuständigkeit angestellte Beurteilung zu überprüfen ( EuGH 02. Mai 2006 - C-341/04 - aaO [Eurofood ]).

    In anderen Mitgliedsstaaten müssen bestimmte wesentlichen und möglicherweise sehr zeitaufwendige Feststellungen vor Verfahrenseröffnung getroffen werden, wobei einige nationale Rechtsordnungen wiederum vorübergehende vorläufige Eröffnungen zulassen ( EuGH 02. Mai 2006 - C-341/04 - aaO [Eurofood ]).

  • LAG Düsseldorf, 10.11.2010 - 12 Sa 1321/10

    Unwirksame betriebsbedingte Kündigung bei unzureichender Massenentlassungsanzeige

    Auszug aus LAG Hessen, 31.10.2011 - 17 Sa 761/11
    Das unionsrechtliche und grundrechtliche Effektivitätsprinzip hindert nicht die Bindung der Arbeitsgerichte an eine inzidente Feststellung der Wirksamkeit der Massenentlassungsanzeige durch die Arbeitsverwaltung (gegen LAG Düsseldorf 15. September 2010 - 12 Sa 627/10 und LAG Düsseldorf 10. November 2010 - 12 Sa 1321/10).

    ee) Umstritten ist, ob hieran auch im Anschluss an die durch die Entscheidung des EuGH vom 27. Januar 2005 hervorgerufene Rechtsprechungsänderung festzuhalten ist ( bejahend - jedenfalls bei Einhaltung der Zweiwochenfrist - LAG Rheinland-Pfalz 15. Januar 2008 - 3 Sa 634/07 - ZinsO 2008, 1392; Volltext juris; bejahend auch: APS/Moll, 3. Aufl., KSchG, § 17 Rn 136; SPV/Vossen, 10. Aufl., Rn 1654; Küttner/Kreitner, Personalbuch 2011, 300 "Massenentlassung", Rn 24; wohl auch Krieger/Ludwig, NZA 2010, 919 [921]; einschränkend ErfK/Kiel, 11. Aufl., KSchG, § 20 Rn 6; KR/Weigand, 9 Aufl., KSchG; § 20 Rn 72 und 73; v.Hoyningen-Huene/Linck, KSchG, 14. Aufl., § 18 Rn 17 und § 20 Rn 26; verneinend LAG Düsseldorf 15. September 2010 - 12 Sa 627/10 - ZinsO 2011, 1167; LAG Düsseldorf 10. November 2010 - 12 Sa 1321/10 - ZinsO 2011, 871; Reinhard, RdA 2007, 207 [214]; Niklas/Koehler, NZA 2010, 913 [918 ]).

    112 ff) Die Kammer folgt nicht der Auffassung, wonach das unionsrechtliche und grundrechtliche Effektivitätsprinzip die Bindung der Arbeitsgerichte an eine inzidente Feststellung der Wirksamkeit der Massenentlassungsanzeige durch die Arbeitsverwaltung hindert ( so LAG Düsseldorf 15. September 2010 - 12 Sa 627/10 - aaO; LAG Düsseldorf 10. November 2010 - 12 Sa 1321/10 - aaO ).

    Außerdem weicht die vorliegende Entscheidung insoweit in entscheidungserheblicher Weise von den Entscheidungen des LAG Düsseldorf vom 15. September 2010 (12 Sa 627/10) und 10. November 2010 (12 Sa 1321/10) ab, § 72 Abs. 2 Nr. 2 ArbGG.

  • LAG Düsseldorf, 15.09.2010 - 12 Sa 627/10

    Fehlerhafte Massenentlassungsanzeige

    Auszug aus LAG Hessen, 31.10.2011 - 17 Sa 761/11
    Das unionsrechtliche und grundrechtliche Effektivitätsprinzip hindert nicht die Bindung der Arbeitsgerichte an eine inzidente Feststellung der Wirksamkeit der Massenentlassungsanzeige durch die Arbeitsverwaltung (gegen LAG Düsseldorf 15. September 2010 - 12 Sa 627/10 und LAG Düsseldorf 10. November 2010 - 12 Sa 1321/10).

    ee) Umstritten ist, ob hieran auch im Anschluss an die durch die Entscheidung des EuGH vom 27. Januar 2005 hervorgerufene Rechtsprechungsänderung festzuhalten ist ( bejahend - jedenfalls bei Einhaltung der Zweiwochenfrist - LAG Rheinland-Pfalz 15. Januar 2008 - 3 Sa 634/07 - ZinsO 2008, 1392; Volltext juris; bejahend auch: APS/Moll, 3. Aufl., KSchG, § 17 Rn 136; SPV/Vossen, 10. Aufl., Rn 1654; Küttner/Kreitner, Personalbuch 2011, 300 "Massenentlassung", Rn 24; wohl auch Krieger/Ludwig, NZA 2010, 919 [921]; einschränkend ErfK/Kiel, 11. Aufl., KSchG, § 20 Rn 6; KR/Weigand, 9 Aufl., KSchG; § 20 Rn 72 und 73; v.Hoyningen-Huene/Linck, KSchG, 14. Aufl., § 18 Rn 17 und § 20 Rn 26; verneinend LAG Düsseldorf 15. September 2010 - 12 Sa 627/10 - ZinsO 2011, 1167; LAG Düsseldorf 10. November 2010 - 12 Sa 1321/10 - ZinsO 2011, 871; Reinhard, RdA 2007, 207 [214]; Niklas/Koehler, NZA 2010, 913 [918 ]).

    112 ff) Die Kammer folgt nicht der Auffassung, wonach das unionsrechtliche und grundrechtliche Effektivitätsprinzip die Bindung der Arbeitsgerichte an eine inzidente Feststellung der Wirksamkeit der Massenentlassungsanzeige durch die Arbeitsverwaltung hindert ( so LAG Düsseldorf 15. September 2010 - 12 Sa 627/10 - aaO; LAG Düsseldorf 10. November 2010 - 12 Sa 1321/10 - aaO ).

    Außerdem weicht die vorliegende Entscheidung insoweit in entscheidungserheblicher Weise von den Entscheidungen des LAG Düsseldorf vom 15. September 2010 (12 Sa 627/10) und 10. November 2010 (12 Sa 1321/10) ab, § 72 Abs. 2 Nr. 2 ArbGG.

  • BAG, 26.01.2017 - 6 AZR 442/16

    § 17 KSchG - Entlassungsbegriff bei Elternzeit

    Auf die Revision der Klägerin wird das Urteil des Hessischen Landesarbeitsgerichts vom 31. Oktober 2011 - 17 Sa 761/11 - im Kostenpunkt und insoweit aufgehoben, als es die Berufung hinsichtlich der gegen die Beklagte zu 1.
  • BAG, 25.04.2013 - 6 AZR 49/12

    Sonderliquidationsverfahren für öffentliche Unternehmen nach griechischem Recht -

    Die Revision der Klägerin gegen das Urteil des Hessischen Landesarbeitsgerichts vom 31. Oktober 2011 - 17 Sa 761/11 - wird zurückgewiesen.
  • LAG Düsseldorf, 17.03.2017 - 6 Sa 982/16

    Rechtliche Einordnung der Verweisung auf Tarifverträge, "soweit sie für den

    aa) Nach § 533 ZPO, der gemäß § 64 Abs. 6 Satz 1 ArbGG auch im arbeitsgerichtlichen Berufungsverfahren Anwendung findet, ist eine Klageänderung in der Berufungsinstanz nur zulässig, wenn der Gegner einwilligt oder das Gericht dies für sachdienlich hält und diese auf Tatsachen gestützt werden kann, die das Berufungsgericht seiner Verhandlung und Entscheidung über die Berufung ohnehin nach § 529 ZPO bzw. im Arbeitsgerichtsprozess gemäß § 67 ArbGG zugrunde zu legen hat (vgl. Hess LAG v. 31.10.2011 - 17 Sa 761/11 - Rn. 26; LAG L. v. 12.08.2010 - 6 Sa 789/10 - Rn. 41, juris).
  • LAG Düsseldorf, 27.01.2017 - 6 TaBV 60/16

    Mitbestimmungsrechte des Betriebsrats bei Änderung der Zuordnung einer Filiale zu

    Der Übergang vom Hilfs- zum Hauptantrag beinhaltet eine Antragsänderung (vgl. bezüglich einer Klageänderung: Hess. LAG v. 31.10.2011 - 17 Sa 761/11 - Rn. 26, juris; BGH v. 06.12.2006 - XII ZR 190/06 - NJW 2007, 913).
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