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   LAG Hessen, 31.10.2014 - 1 Ta 130/14   

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https://dejure.org/2014,52137
LAG Hessen, 31.10.2014 - 1 Ta 130/14 (https://dejure.org/2014,52137)
LAG Hessen, Entscheidung vom 31.10.2014 - 1 Ta 130/14 (https://dejure.org/2014,52137)
LAG Hessen, Entscheidung vom 31. Oktober 2014 - 1 Ta 130/14 (https://dejure.org/2014,52137)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Zulässigkeit der Beschwerde des i.R. ratenfreier Prozesskostenhilfe beigeordneten Rechtsanwalts gegen die Streitwertfestsetzung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    RVG § 33; RVG § 49
    Beschwerdewert; Prozesskostenhilfebewilligung; Streitwert

  • rechtsportal.de

    RVG § 33 ; RVG § 49
    Zulässigkeit der Beschwerde des im Rahmen ratenfreier Prozesskostenhilfe beigeordneten Rechtsanwalts gegen die Streitwertfestsetzung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • LAG München, 17.03.2009 - 10 Ta 394/07

    Beschwerdesumme bei Festsetzung der PKH-Vergütung; Einbeziehung nicht

    Auszug aus LAG Hessen, 31.10.2014 - 1 Ta 130/14
    Entgegen der Auffassung des Beschwerdeführers ist vorliegend nicht auf die Berechnung des Differenzbetrages anhand der außerhalb der Prozesskostenhilfe maßgeblichen Gebühren, sondern im Hinblick auf die ratenfreie Prozesskostenhilfebewilligung auf die verkürzten Gebührensätze nach § 49 RVG abzustellen (vgl. LAG Sachsen-Anhalt vom 29. August 2013 - 1 Ta 40/13, NZA-RR 2013, 604; LAG Rheinland-Pfalz vom 10. Januar 2012 - 1 Ta 290/11, dokumentiert in juris; LAG München vom 17. März 2009 - 10 Ta 394/07, dokumentiert in juris; LAG Rheinland-Pfalz vom 17. August 2009 - 1 Ta 183, 09, BeckRS 2009, 72184; Schwab/Maatje, NZA 2011, 770).
  • LAG Rheinland-Pfalz, 17.08.2009 - 1 Ta 183/09

    Berechnung des Beschwerdewerts - Zugrundelegung der verkürzten Erstattungsbeträge

    Auszug aus LAG Hessen, 31.10.2014 - 1 Ta 130/14
    Entgegen der Auffassung des Beschwerdeführers ist vorliegend nicht auf die Berechnung des Differenzbetrages anhand der außerhalb der Prozesskostenhilfe maßgeblichen Gebühren, sondern im Hinblick auf die ratenfreie Prozesskostenhilfebewilligung auf die verkürzten Gebührensätze nach § 49 RVG abzustellen (vgl. LAG Sachsen-Anhalt vom 29. August 2013 - 1 Ta 40/13, NZA-RR 2013, 604; LAG Rheinland-Pfalz vom 10. Januar 2012 - 1 Ta 290/11, dokumentiert in juris; LAG München vom 17. März 2009 - 10 Ta 394/07, dokumentiert in juris; LAG Rheinland-Pfalz vom 17. August 2009 - 1 Ta 183, 09, BeckRS 2009, 72184; Schwab/Maatje, NZA 2011, 770).
  • LAG Sachsen-Anhalt, 29.08.2013 - 1 Ta 40/13

    Voraussetzung eines Vergleichsmehrwertes für eine Freistellungsregelung

    Auszug aus LAG Hessen, 31.10.2014 - 1 Ta 130/14
    Entgegen der Auffassung des Beschwerdeführers ist vorliegend nicht auf die Berechnung des Differenzbetrages anhand der außerhalb der Prozesskostenhilfe maßgeblichen Gebühren, sondern im Hinblick auf die ratenfreie Prozesskostenhilfebewilligung auf die verkürzten Gebührensätze nach § 49 RVG abzustellen (vgl. LAG Sachsen-Anhalt vom 29. August 2013 - 1 Ta 40/13, NZA-RR 2013, 604; LAG Rheinland-Pfalz vom 10. Januar 2012 - 1 Ta 290/11, dokumentiert in juris; LAG München vom 17. März 2009 - 10 Ta 394/07, dokumentiert in juris; LAG Rheinland-Pfalz vom 17. August 2009 - 1 Ta 183, 09, BeckRS 2009, 72184; Schwab/Maatje, NZA 2011, 770).
  • LAG Rheinland-Pfalz, 16.01.2012 - 1 Ta 290/11

    Festsetzung des Gegenstandswertes - reduzierte Gebühren bei der Gewährung von

    Auszug aus LAG Hessen, 31.10.2014 - 1 Ta 130/14
    Entgegen der Auffassung des Beschwerdeführers ist vorliegend nicht auf die Berechnung des Differenzbetrages anhand der außerhalb der Prozesskostenhilfe maßgeblichen Gebühren, sondern im Hinblick auf die ratenfreie Prozesskostenhilfebewilligung auf die verkürzten Gebührensätze nach § 49 RVG abzustellen (vgl. LAG Sachsen-Anhalt vom 29. August 2013 - 1 Ta 40/13, NZA-RR 2013, 604; LAG Rheinland-Pfalz vom 10. Januar 2012 - 1 Ta 290/11, dokumentiert in juris; LAG München vom 17. März 2009 - 10 Ta 394/07, dokumentiert in juris; LAG Rheinland-Pfalz vom 17. August 2009 - 1 Ta 183, 09, BeckRS 2009, 72184; Schwab/Maatje, NZA 2011, 770).
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