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LAG Köln, 11.09.2013 - 5 Sa 93/13 |
Zitiervorschläge
Volltextveröffentlichungen (6)
- IWW
- openjur.de
Normalvertrag Solo - Nichtverlängerungsmitteilung - Befristung des Arbeitsverhältnisses einer Dramaturgin; keine Aufhebung des Schiedsspruchs aufgrund der Verletzung tarifvertraglicher Vorschriften zum bühnenschiedsgerichtlichen Verfahren
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
Normalvertrag Solo - Nichtverlängerungsmitteilung - Befristung des Arbeitsverhältnisses einer Dramaturgin; keine Aufhebung des Schiedsspruchs aufgrund der Verletzung tarifvertraglicher Vorschriften zum bühnenschiedsgerichtlichen Verfahren
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Bühnenschiedsgerichtliches Verfahren; Bühnenoberschiedsgerichtliches Verfahren; Befristung des Arbeitsverhältnisses einer Dramaturgin Bühnenmitglied und Intendantenwechsels
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
NV Bühne § 61 Abs. 4
Bühnenschiedsgerichtliches Verfahren - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- ArbG Köln, 07.11.2012 - 7 Ha 12/12
- LAG Köln, 11.09.2013 - 5 Sa 93/13
Papierfundstellen
- NJW 2014, 816
- NZA-RR 2014, 124
Wird zitiert von ... (4)
- LAG Köln, 17.05.2016 - 12 Sa 991/15
Rechtsfolgen der fehlenden Wiedergabe der ehrenamtlichen Richter im Urteilsrubrum
Außerdem liegt es im eigenen Interesse der Künstler am Erhalt der Freizügigkeit ihres Engagementwechsels, dass an anderen Bühnen durch Beendigung befristeter Engagements Arbeitsplätze frei werden (BAG 26. August 1998 - 7 AZR 263/97 - BAGE 89, 339; LAG Köln 11. September 2013 - 5 Sa 93/13 -) .Vor diesem Hintergrund hat das BAG für Bühnentechniker, in deren Arbeitsvertrag vorgesehen ist, dass sie überwiegend künstlerisch tätig sind, angenommen, dass die überwiegend künstlerische Tätigkeit Inhalt der übereinstimmenden Willenserklärungen der Arbeitsvertragsparteien geworden ist (BAG 25. Februar 2009 - 7 AZR 942/07 - 28. Januar 2009 - 4 AZR 987/07 - BAGE 129, 225; LAG Köln 11. September 2013 - 5 Sa 93/13 -) .
- LAG Köln, 13.02.2014 - 7 Sa 641/13
Bühnenschiedsgerichtsbarkeit; Aufhebungsklage; Nichtverlängerungsmitteilung; …
Ein solcher Verstoß könnte jedenfalls vorliegend mit der Aufhebungsklage nicht geltend gemacht werden und demnach nicht zur Aufhebung des Schiedsspruchs führen (vgl. BAG vom 15.02.2012, 7 AZR 626/10, ebenso LAG Köln vom 11.09.2013, 5 Sa 93/13).Die Befristung von Arbeitsverträgen mit dem künstlerischen Personal eines Bühnentheaters ist nach ständiger Rechtsprechung auch aufgrund der Eigenart der Arbeitsleistung gemäß § 14 Abs. 1 S. 2 Nr. 4 TzBfG sachlich gerechtfertigt (z.B. BAG vom 02.07.2003, 7 AZR 612/02; BAG vom 21.05.1981, 2 AZR 1117/78; LAG Köln vom 11.09.2013, 5 Sa 93/13).
- LAG Köln, 03.06.2014 - 12 Sa 911/13
Unwirksamkeit einer Nichtverlängerungsmitteilung
Das bedeutet nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (BAG…, Urteil vom 15. Februar 2012 - 7 AZR 626/10, NZA-RR 2013, 154, Rz. 26;… Urteil vom 12. Januar 2000 - 7 AZR 925/98, NZA 2000, 1345, juris-Rz. 24) wie auch des Landesarbeitsgerichts Köln (vgl. nur Urteil vom 11. September 2013 - 5 Sa 93/13, NZA-RR 2014, 124, juris-Rz. 31;… Urteil vom 14. Juli 2011 - 13 Sa 356/11, juris-Rz. 22) indes, dass die schiedsgerichtliche Entscheidung in der Sache - und nicht die über die Eröffnung eines weiteren Instanzenzugs im schiedsgerichtlichen Verfahren oder über die Zulässigkeit oder Unzulässigkeit eines diesbezüglichen Rechtsmittels - einer Aufhebung zugänglich sein soll. - LAG Köln, 10.09.2014 - 11 Sa 786/13
Befristung Arbeitsverhältnis; NV-Bühne; künstlerischer Betrieb
Befristete Arbeitsverträge mit Mitarbeitern, die keinen oder nur einen geringen Einfluss auf die Umsetzung des künstlerischen Konzepts haben, können nicht auf den Sachgrund der Eigenart der Arbeitsleistung gestützt werden (LAG Köln, Urt. v. 11.09.2013 - 5 Sa 93/13 - m. w. N.).
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