Rechtsprechung
LAG Köln, 14.10.2010 - 7 Sa 134/10 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
Aufhebungsvertrag; Rückkehrrecht, AGB-Kontrolle; Schuldrechtliche Vereinbarung; Unklarheitenregel; betriebsbedingte Kündigung; tariflich ordentlich unkündbarer Arbeitnehmer; Rechtsmissbrauch
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
§§ 174, 242, 305, 310, 311a, 626 BGB; 1, 4, 7, 13, 17 KSchG; 894 ZPO; 102 BetrVG
Aufhebungsvertrag; Rückkehrrecht, AGB-Kontrolle; Schuldrechtliche Vereinbarung; Unklarheitenregel; betriebsbedingte Kündigung; tariflich ordentlich unkündbarer Arbeitnehmer; Rechtsmissbrauch - rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Rückkehrrecht im Bereich der Deutschen Telekom AG; unklare Formularklausel zur Bindung an gesetzliche Kündigungsvoraussetzungen; Klage auf Unterbreitung eines Vertragsangebots bei formell wirksamer außerordentlicher betriebsbedingter Kündigung mit sozialer Auslauffrist ...
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Verfahrensgang
- ArbG Bonn, 05.11.2009 - 3 Ca 2279/09
- LAG Köln, 14.10.2010 - 7 Sa 134/10
- BAG, 19.10.2011 - 7 AZR 743/10
Wird zitiert von ... (3)
- BAG, 19.10.2011 - 7 AZR 743/10
Wiedereinstellungsanspruch - Verurteilung zur Abgabe einer Annahmeerklärung - …
Die Revision der Beklagten gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Köln vom 14. Oktober 2010 - 7 Sa 134/10 - wird zurückgewiesen. - LAG Köln, 20.10.2011 - 7 Sa 314/10
Anspruch auf Wiedereinstellung nach Auflösung des Arbeitsverhältnisses aufgrund …
Dagegen ist es unerheblich, ob sich der neue Arbeitgeber ggf. gegenüber dem bisherigen Arbeitgeber treuwidrig verhält (zum Ganzen ausführlich auch schon LAG Köln v. 14.10.2010, 7 Sa 134/10).Bezug genommen wird ferner auf die Entscheidungsgründe des den Parteien bekannten Urteils der Berufungskammer vom 14.10.2010 in dem Parallelrechtsstreit 7 Sa 134/10.
Zur Begründung verweist das Berufungsgericht zunächst auf die Entscheidungsgründe seines Urteils vom 14.10.2010 in der Parallelsache 7 Sa 134/10 sowie auf die Entscheidungsgründe der Entscheidung des Bundesarbeitsgericht vom 09.02.2011 in Sachen 7 AZR 91/10.
Die vertragliche Regelung des besonderen Rückkehrrechts enthält allgemeine Geschäftsbedingungen im Sinne von § 305 Abs. 1 Satz 1 BGB (…BAG vom 09.02.2011, Rdnr. 30 ff.; LAG Köln vom 14.10.2010, 7 Sa 134/10, Rdnr. 62 ff.; LAG Rheinland-Pfalz vom 20.07.2010, 3 Sa 94/10).
- LAG Köln, 02.12.2010 - 13 Sa 280/10
Rückkehrrecht im Bereich der Deutschen Telekom AG; Wiedereinstellungsanspruch bei …
Das Berufungsgericht schließt sich in vollem Umfang der Begründung der 7. Kammer des Landesarbeitsgerichts Köln in seiner Parallelentscheidung vom 14.10.2010 (7 Sa 134/10) an.Das Berufungsgericht nimmt zur Begründung des Wiedereinstellungsanspruchs Bezug auf das Urteil der 7. Kammer des Landesarbeitsgerichts Köln vom 14.10.2010 (7 Sa 134/10):.