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   LAG Köln, 01.04.2011 - 10 TaBV 105/10   

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https://dejure.org/2011,20503
LAG Köln, 01.04.2011 - 10 TaBV 105/10 (https://dejure.org/2011,20503)
LAG Köln, Entscheidung vom 01.04.2011 - 10 TaBV 105/10 (https://dejure.org/2011,20503)
LAG Köln, Entscheidung vom 01. April 2011 - 10 TaBV 105/10 (https://dejure.org/2011,20503)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de

    Betriebsversammlung; Beamte

  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)

    PostPersRG
    Betriebsversammlung; Beamte

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Bestehendes Teilnahmerecht von befristet und vorläufig anderen Unternehmen zugewiesenen Beamten an Betriebsversammlungen; Teilnahme von befristet oder vorläufig zugewiesenen Beamtinnen und Beamten an Betriebsversammlung; unbegründeter Unterlassungsantrag des Betriebsrats ...

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Teilnahme von befristet oder vorläufig zugewiesenen Beamtinnen und Beamten an Betriebsversammlung; unbegründeter Unterlassungsantrag des Betriebsrats gegenüber arbeitgeberseitigem Teilnahmeverbot bei ausschließlicher Eingliederung in anderen konzernangehörigen ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (3)

  • ArbG Bonn, 10.06.2009 - 2 BV 9/09

    Teilnahme von vorläufig einem anderen Betrieb zugewiesenen Beamten an einer

    Auszug aus LAG Köln, 01.04.2011 - 10 TaBV 105/10
    - 2 BV 9/09 - wird zurückgewiesen.

    Das Arbeitsgericht Bonn hat durch Beschluss vom 10.06.2009 - 2 BV 9/09 - die Anträge als unbegründet zurückgewiesen, da die vorläufig und befristet anderen Unternehmen zugewiesenen Beamten nicht zur Teilnahme an Betriebsversammlungen des Beteiligten zu 1) berechtigt seien.

    Der Beteiligte zu 1) beantragt, den Beschluss des Arbeitsgerichts Bonn vom 10.06.2009, 2 BV 9/09, abzuändern; der Antragsgegnerin zu untersagen, die Teilnahme von Beamten an Betriebsversammlungen des Antragstellers zu verbieten, die von der Antragsgegnerin vorläufig und befristet zu einem anderen Unternehmen im Sinne von § 4 Abs. 4 PostPersRG zugewiesen sind/wurden; für jeden Fall der Zuwiderhandlung gegen die Verpflichtung aus Antrag Ziff. 2 der Antragsgegnerin ein Ordnungsgeld in Höhe von bis zu 10.000,00 anzudrohen.

  • BAG, 16.01.2008 - 7 ABR 66/06

    Betriebsratswahl - Wahlberechtigung von Beamten

    Auszug aus LAG Köln, 01.04.2011 - 10 TaBV 105/10
    Der Beschluss des Bundesarbeitsgerichts vom 16.01.2008 (7 ABR 66/06) stehe dem nicht entgegen, da es dort um das aktive und passive Wahlrecht von dauerhaft zugewiesenen Beamten gegangen sei.

    Es ist ihm Gelegenheit zur Stellungnahme dabei zu geben, wodurch sichergestellt wird, dass die Belange der Belegschaft des Betriebes, in dem der Beamte seine Tätigkeit ausübt, bei der Entscheidungsfindung des Betriebsrates der Aktiengesellschaft (Beteiligten zu 2.) Berücksichtigung finden können (vgl. zur Wahlberechtigung der anderweitig zugewiesenen Beamten, BAG, Beschluss vom 16.01.2008 - 7 ABR 66/06 -, in AP Nr. 12 zu § 7 BetrVG 1972).

  • BAG, 03.09.2003 - 7 ABR 12/03

    Nutzung des Intranet durch Betriebsrat

    Auszug aus LAG Köln, 01.04.2011 - 10 TaBV 105/10
    Zunächst ist zutreffend, dass der Betriebsrat die Art und Weise der Kontaktaufnahme und Kommunikation mit denen von ihm vertretenen Arbeitnehmern nach dem Betriebsverfassungsgesetz im Rahmen des Maßstabs des pflichtgemäßen Ermessens eigenständig und eigenverantwortlich treffen kann (vgl. zur Nutzung des Intranets durch den Betriebsrat, BAG, Beschluss vom 03.09.2003 - 7 ABR 12/03 -, in DB 2004, Seite 491 ff.).
  • BAG, 05.12.2012 - 7 ABR 48/11

    Betriebsverfassungsrechtlicher Arbeitnehmerbegriff

    Die Rechtsbeschwerde des Betriebsrats gegen den Beschluss des Landesarbeitsgerichts Köln vom 1. April 2011 - 10 TaBV 105/10 - wird zurückgewiesen.
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