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   LAG Köln, 01.06.2017 - 7 Sa 840/16   

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https://dejure.org/2017,17576
LAG Köln, 01.06.2017 - 7 Sa 840/16 (https://dejure.org/2017,17576)
LAG Köln, Entscheidung vom 01.06.2017 - 7 Sa 840/16 (https://dejure.org/2017,17576)
LAG Köln, Entscheidung vom 01. Juni 2017 - 7 Sa 840/16 (https://dejure.org/2017,17576)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)

    Vergütungspflichtige Arbeitszeit; Umkleidezeit; Waschzeit; Wegezeit; Betriebsstätte; Direktionsrecht; Schutzkleidung; tarifliche Öffnungsklausel; Betriebsvereinbarung; Waschgeldpauschale; gerichtliche Schätzung; Monochloressigsäure

  • IWW

    § 6 Ziffer 2 MTV, § 6 Ziffer 1 MTV, § 64 Abs. 2 b) ArbGG, § ... 66 Abs. 1 ArbGG, § 612 Abs. 2 BGB, § 611 Abs. 1 BGB, § 77 Abs. 2 BetrVG, § 6 Abs. 2 MTV, § 611 BGB, § 287 Abs. 1, Abs. 2 ZPO, § 97 Abs. 1 ZPO, § 72 Abs. 2 Nr. 1 ArbGG

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Vergütungspflicht für Umkleidezeiten im Betrieb

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Vergütungspflichtige Arbeitszeit; Umkleidezeit; Waschzeit; Wegezeit; Betriebsstätte; Direktionsrecht; Schutzkleidung; tarifliche Öffnungsklausel; Betriebsvereinbarung; Waschgeldpauschale; gerichtliche Schätzung; Monochloressigsäure

  • rechtsportal.de

    Vergütungspflicht für Umkleidezeiten im Betrieb

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Vergütungspflicht von Umkleide- und Waschzeiten von Arbeitnehmern

Besprechungen u.ä.

  • anwalt24.de (Entscheidungsbesprechung)

    Vergütungspflicht von Umkleide- und Waschzeiten von Arbeitnehmern

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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (1)

  • BAG, 13.12.2016 - 9 AZR 574/15

    Umkleidezeiten als Arbeitszeit

    Auszug aus LAG Köln, 01.06.2017 - 7 Sa 840/16
    Zur Leistung der versprochenen Dienste, an welche die Vergütungspflicht nach § 611 Abs. 1 BGB anknüpft, zählt nicht nur die eigentliche Arbeitsleistung, sondern auch das vom Arbeitgeber angeordnete Umkleiden im Betrieb (Anschluss an BAG v. 13.12.2016, 9 AZR 574/15).

    c.              Erst jüngst hat das Bundesarbeitsgericht - aus Sicht des Berufungsgerichts in jeder Hinsicht   zutreffend - entschieden, dass unter solchen Umständen, wie sie hier gegeben sind, zur Leistung der versprochenen Dienste, an welche die Vergütungspflicht nach § 611 Abs. 1 BGB anknüpft, nicht nur die eigentliche Arbeitsleistung zählt, sondern grundsätzlich auch das vom Arbeitgeber angeordnete Umkleiden im Betrieb (BAG vom 13.12.2016, 9 AZR 574/15).

    aa.              Zwar sind die Tarifvertragsparteien berechtigt, die Höhe des Arbeitsentgeltes zu tarifieren, was auch die grundsätzliche Befugnis einschließt, bestimmte Teile der Arbeitszeit wie z. B. Umkleidezeiten von der andererseits bestehenden Vergütungspflicht des Klägers auszunehmen (BAG vom 13.12.2016, a.a.O.).

    Da das An- und Ablegen der Sicherheitskleidung vom Arbeitgeber angeordnet ist, und von ihm organisatorisch vorgegeben ist, dass das An- und Auskleiden in den dafür vorgesehenen Räumlichkeiten des Waschhauses stattzufinden hat, so beginnt die vergütungspflichtige Arbeitszeit bereits mit dem Anlegen der Sicherheitskleidung und endet erst wieder mit deren Ablegen (ebenso: BAG vom 13.12.2016, 9 AZR 574/15, Leitsatz 1).

    dd.              Das Gericht ist dabei befugt, gemäß § 287 Abs. 1 und Abs. 2 ZPO den Umfang der redlicherweise benötigten Zeit zu schätzen (vgl. BAG vom 13.12.2016, 9 AZR 574/15, Leitsatz 6).

  • LAG Düsseldorf, 10.01.2018 - 4 Sa 449/17

    Vergütungspflicht von Umkleidezeiten

    Daraus wird deutlich, dass Umkleidezeiten ohne eine betriebliche Regelung ohne Ausgleich bleiben sollen (aA LAG L. 1. Juni 2017 - 7 Sa 840/16, Rn. 57, juris).
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