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   LAG Köln, 01.12.2000 - 11 Sa 1147/00   

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https://dejure.org/2000,9384
LAG Köln, 01.12.2000 - 11 Sa 1147/00 (https://dejure.org/2000,9384)
LAG Köln, Entscheidung vom 01.12.2000 - 11 Sa 1147/00 (https://dejure.org/2000,9384)
LAG Köln, Entscheidung vom 01. Dezember 2000 - 11 Sa 1147/00 (https://dejure.org/2000,9384)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    Erneute Zeugenvernehmung; Wiederholung der Beweisaufnahme; Parteivernehmung; EGMR; Waffengleichheit; faires Verfahren; Nachwog; Aushilfsarbeitsverhältnis

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 2001, 712
  • NZA 2001, 1216 (Ls.)
  • NZA-RR 2001, 550
 
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Wird zitiert von ... (6)

  • LAG Köln, 27.07.2007 - 11 Sa 172/07

    Beweiswert von Zeugenaussagen; Aufrechnung gegenüber unpfändbarer

    Eine grundsätzliche Zeugenabwertung für bestimmte Personenkreise (hier die Ehegattin des Geschäftsführers der Arbeitgeberin und deren Mitgesellschafterin) ist unzulässig (wie LAG Köln, Urteil vom 01.12.2000 - 11 Sa 1147/00, LAGE § 448 ZPO Nr. 4).

    Eine grundsätzliche Zeugenabwertung für bestimmte Personenkreise ist unzulässig (so ausdrücklich LAG Köln, Urteil vom 01.12.2000 - 11 Sa 1147/00, LAGE § 448 ZPO Nr. 4, Leitsatz 1; ebenso bereits zuvor LAG Köln, Urteil vom 26.02.1999 - 11 Sa 1106/98, zitiert nach juris).

    Von der damit eingeräumten Befugnis ist nur zurückhaltend und aus konkretem Anlass Gebrauch zu machen, um einen Missbrauch des Zeugniszwangs zu vermeiden (LAG Köln, Urteil vom 01.12.2000 - 11 Sa 1147/00, LAGE § 448 ZPO Nr. 4, Leitsatz 2; Baumbach/Lauterbach/Albers/Hartmann, Kommentar zur Zivilprozessordnung, 65. Aufl. 2007, § 398 Rdnr. 1).

    Es bestehen somit keine Anhaltspunkte für die Erwartung, die Zeugin könnte bei einer zweiten Vernehmung etwas anderes aussagen als bei ihrer ersten (zu diesem Erfordernis für eine erneute Zeugenvernehmung nach § 398 Abs. 1 ZPO siehe LAG Köln, Urteil vom 01.12.2000 - 11 Sa 1147/00, LAGE § 448 ZPO Nr. 4).

  • LAG Bremen, 29.06.2010 - 1 Sa 29/10

    Entschädigung wegen diskriminierender Kündigung

    Daher ist keine erneute Zeugenvernehmung erforderlich (vgl. BAG, Urt. v. 19.11.1992 - 10 AZR 330/91; BAG, Urt. v. 20.12.1990 - 2 AZR 379/90; LAG Köln, Urt. v. 01.12.2000 - 11 Sa 1147/00 - NZA 2001, 1216 ).
  • ArbG Düsseldorf, 12.08.2016 - 14 Ca 6964/15

    Kündigung, Rechtfertigungsgrund, Entschuldigungsgrund, Nutzung von Personal,

    Zudem ist eine grundsätzliche Zeugenabwertung für bestimmte Personenkreise unzulässig (LAG Köln 27.07.2007 - 11 Sa 172/07 - 01.12.2000 - 11 Sa 1147/00, LAGE § 448 ZPO Nr. 4; 26.02.1999 - 11 Sa 1106/98 -).
  • LAG Hamm, 15.04.2011 - 10 Sa 2274/10

    Schadensersatzanspruch des Arbeitgebers bei vorsätzlicher Aneignung von Bargeld

    Eine grundsätzliche Zeugenabwertung für bestimmte Personenkreise ist unzulässig (LAG Köln 01.12.2000 - 11 Sa 1147/00 - NZA-RR 2001, 550).
  • LAG Köln, 17.08.2001 - 11 (7) Sa 484/00

    Verdachtskündigung; Betriebsgeheimnisse; Parteivernehmung;

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  • ArbG Köln, 14.10.2011 - 1 Ca 6564/09

    Zeitpunkt der Wirksamkeit einer ordentlichen arbeitgeberseitigen

    Allein der Umstand, dass es sich bei dem Zeugen um den kaufmännischen Leiter der Beklagten handelt, ist - jedenfalls ohne Hinzutreten von weiteren Umständen, die hier weder konkret vorgetragen worden, noch in sonstiger Weise erkennbar sind - für sich allein nicht geeignet, Zweifel an der Glaubwürdigkeit des Zeugen oder an der Glaubhaftigkeit von dessen Aussage zu rechtfertigen, zumal eine grundsätzliche Zeugenabwertung für bestimmte Personenkreise unzulässig ist (so ausdrücklich LAG Köln, Urteil vom 01.12.2000 - 11 Sa 1147/00, LAGE § 448 ZPO Nr. 4, Leitsatz 1; ebenso bereits zuvor LAG Köln, Urteil vom 26.02.1999 - 11 Sa 1106/98, zitiert nach juris ).
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