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   LAG Köln, 01.12.2017 - 10 Sa 941/16   

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https://dejure.org/2017,46520
LAG Köln, 01.12.2017 - 10 Sa 941/16 (https://dejure.org/2017,46520)
LAG Köln, Entscheidung vom 01.12.2017 - 10 Sa 941/16 (https://dejure.org/2017,46520)
LAG Köln, Entscheidung vom 01. Dezember 2017 - 10 Sa 941/16 (https://dejure.org/2017,46520)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BetrAVG
    Betriebliche Altersversorgung

  • rechtsportal.de

    BGB § 315 Abs. 1 ; BetrVG § 87 Abs. 1 Nr. 10
    Wirksamkeit der Aussetzung der in einer Betriebsvereinbarung vorgesehenen Anpassung der Betriebsrenten an die Entwicklung der gesetzlichen Renten

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (7)

  • ArbG Köln, 20.09.2016 - 12 Ca 1055/16

    Erhöhung der betrieblichen Altersrente; Erteilung einer Versorgungszusage

    Auszug aus LAG Köln, 01.12.2017 - 10 Sa 941/16
    Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Arbeitsgerichts Köln vom 20.09.2016 - 12 Ca 1055/16 - teilweise abgeändert und die Klage insgesamt abgewiesen.

                  Der Kläger beantragt, 1. unter Aufhebung des Urteils des Arbeitsgerichts Köln vom 20.09.2016 - 12 Ca 1055/16, soweit die Klage abgewiesen wurde, die Beklagte zu verurteilen, an den Kläger 302, 08 EUR nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszins aus jeweils 18, 88 EUR seit dem 01.09., 01.10.,, 01.11., 01.12.2014, 01.01., 01.02., 01.03., 01.04., 01.05., 01.06., 01.07., 01.08., 01.09., 01.10., 01.11., 01.12.2015 und vom 01.01.2016 393, 24 EUR nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszins aus jeweils 32, 77 EUR vom 01.01., 01.02., 01.03., 01.04., 01.05., 01.06., 01.07., 01.08., 01.09., 01.10., 01.11.

                  Die Beklagte beantragt im Rahmen der von ihr eingelegten Berufung, das Urteil des Arbeitsgerichts Köln vom 20.09.2016, 12 Ca 1055/16, abzuändern und die Klage des Klägers insgesamt abzuweisen.

                  Während die Berufung des Klägers insgesamt unbegründet ist, war auf die begründete Berufung der Beklagten das erstinstanzliche Urteil des Arbeitsgerichts Köln vom 20.09.2016 - 12 Ca 1055/16 - teilweise abzuändern und die Klage insgesamt abzuweisen, da die Anpassungsvorschrift gemäß § 23 VTV wirksam durch die tariflichen Regelungen in den Vergütungstarifverträgen vom 16.01.2014 und 17.05.2016 abgeändert worden ist, so dass der Kläger über die tatsächlich erfolgten Anpassungen seiner Betriebsrente zum 01.08.2014 um 2, 65 % und zum 01.09.2015 um 2, 95 % keine weiteren Differenzbeträge verlangen kann.

  • BAG, 21.08.2007 - 3 AZR 102/06

    Tarifliche Ablösung einer umlagefinanzierten Versorgung

    Auszug aus LAG Köln, 01.12.2017 - 10 Sa 941/16
                  Zunächst ist festzuhalten, dass es vorliegend durch die Tarifverträge vom 16.01.2014 und 17.05.2016 zu keinem Eingriff in die Ausgangsrente des Klägers und damit in die Rente, die er bei Beendigung seines Arbeitsverhältnisses erdient hatte, gekommen ist (vgl. BAG, Urteil vom 21.08.2007 - 3 AZR 102/06, Randziffer 41).

                  Zunächst ist zu berücksichtigen, dass die Betriebsrentner nicht darauf vertrauen konnten, dass die bisherigen Regelungen unabänderlich seien, da nach dem Ablösungsprinzip (Zeitkollisionsregel) wegen des gleichen Rangs der Tarifverträge zueinander kein Günstigkeitsvergleich zwischen den bisherigen und den ablösenden Regelungen stattfindet (vgl. BAG, Urteil vom 21.08.2007 - 3 AZR 102/06, Randziffer 37 ff.).

    Die Tarifvertragsparteien sind nicht verpflichtet, die jeweils zweckmäßigste, vernünftigste oder gerechteste Lösung zu wählen (vgl. BAG, Urteil vom 21.08.2007 - 3 AZR 102/06, Randziffern 29 ff., 42).

  • BAG, 27.02.2007 - 3 AZR 734/05

    Tariflicher Eingriff in laufende Betriebsrenten

    Auszug aus LAG Köln, 01.12.2017 - 10 Sa 941/16
    b)               Zudem ist die Bezugnahmeklausel in § 7 Abs. 2 seines Arbeitsvertrages, in der auf die Versorgungsordnung vom 01.08.1966 in der jeweils maßgebenden Fassung verwiesen worden ist, so auszulegen, dass damit auf die jeweiligen Versorgungstarifverträge als jeweilige Regelung eines kollektiv-rechtlich geregelten Systems hingewiesen worden ist (vgl. hierzu BAG, Urteil vom 27.02.2007 - 3 AZR 734/05, Randziffer 24 ff.; Urteil vom 18.09.2012 - 3 AZR 415/10, Randziffer 25).

    Für die Regelungsbefugnis der Tarifvertragsparteien behandelt der Gesetzgeber das betriebsrentenrechtliche Versorgungsverhältnis wie ein Arbeitsverhältnis (vgl. BAG, Urteil vom 27.02.2007 - 3 AZR 734/05, Randziffer 32 ff.).

    Die Tarifvertragsparteien - ebenso wie der Gesetzgeber - sind an die aus dem Gerichtsstandprinzip (Artikel 20 Absatz 3 GG) folgenden Grundsätze des Vertrauensschutzes und der Verhältnismäßigkeit gebunden (vgl. BAG, Urteil vom 27.02.2007 - 3 AZR 734/05, Randziffer 39, Urteil vom 18.09.2012 - 3 AZR 415/10, Randziffer 34).

  • BAG, 18.09.2012 - 3 AZR 415/10

    Betriebliche Altersversorgung - Änderung einer Anpassungsregelung

    Auszug aus LAG Köln, 01.12.2017 - 10 Sa 941/16
    b)               Zudem ist die Bezugnahmeklausel in § 7 Abs. 2 seines Arbeitsvertrages, in der auf die Versorgungsordnung vom 01.08.1966 in der jeweils maßgebenden Fassung verwiesen worden ist, so auszulegen, dass damit auf die jeweiligen Versorgungstarifverträge als jeweilige Regelung eines kollektiv-rechtlich geregelten Systems hingewiesen worden ist (vgl. hierzu BAG, Urteil vom 27.02.2007 - 3 AZR 734/05, Randziffer 24 ff.; Urteil vom 18.09.2012 - 3 AZR 415/10, Randziffer 25).

    Die Tarifvertragsparteien - ebenso wie der Gesetzgeber - sind an die aus dem Gerichtsstandprinzip (Artikel 20 Absatz 3 GG) folgenden Grundsätze des Vertrauensschutzes und der Verhältnismäßigkeit gebunden (vgl. BAG, Urteil vom 27.02.2007 - 3 AZR 734/05, Randziffer 39, Urteil vom 18.09.2012 - 3 AZR 415/10, Randziffer 34).

  • BAG, 25.05.2004 - 3 AZR 123/03

    Abbau einer tariflichen Überversorgung im öffentlichen Dienst

    Auszug aus LAG Köln, 01.12.2017 - 10 Sa 941/16
    Hieraus ergibt sich nachvollziehbar eine tragfähige Grundlage für die - von deren Einschätzungsprärogative umfassten - Einschätzung der Tarifparteien, die weitere Ausdehnung der Versorgungslasten zu vermeiden und Personalkosten zu sparen (vgl. hierzu BAG, Urteil vom 13.12.2005 - 3 AZR 478/04, Randziffer 24; Urteil vom 25.05.2004 - 3 AZR 123/03, Randziffer 57).
  • BAG, 13.12.2005 - 3 AZR 478/04

    Betriebliche Altersversorgung - Verschlechterung der Versorgungsregelung durch

    Auszug aus LAG Köln, 01.12.2017 - 10 Sa 941/16
    Hieraus ergibt sich nachvollziehbar eine tragfähige Grundlage für die - von deren Einschätzungsprärogative umfassten - Einschätzung der Tarifparteien, die weitere Ausdehnung der Versorgungslasten zu vermeiden und Personalkosten zu sparen (vgl. hierzu BAG, Urteil vom 13.12.2005 - 3 AZR 478/04, Randziffer 24; Urteil vom 25.05.2004 - 3 AZR 123/03, Randziffer 57).
  • BAG, 17.06.2008 - 3 AZR 409/06

    Regelungsbefugnis der Tarifvertragsparteien - Betriebsrentner

    Auszug aus LAG Köln, 01.12.2017 - 10 Sa 941/16
    Ein solcher Fall liegt vor, da der Kläger einerseits seine Arbeitsleistung bereits erbracht und Betriebsrentenansprüche erworben hatte, andererseits in die Betriebsrente nach dem Tarifgefüge aber nur für die Zukunft eingegriffen werden sollte (vgl. BAG, Urteil vom 17.06.2008 - 3 AZR 409/06, Randziffer 43).
  • BAG, 18.02.2020 - 3 AZR 258/18

    Betriebliche Altersversorgung - Betriebsrentenanpassung - tarifvertragliche

    Die Revision des Klägers gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Köln vom 1. Dezember 2017 - 10 Sa 941/16 - wird zurückgewiesen.
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