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   LAG Köln, 02.03.2009 - 2 TaBV 111/08   

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https://dejure.org/2009,11383
LAG Köln, 02.03.2009 - 2 TaBV 111/08 (https://dejure.org/2009,11383)
LAG Köln, Entscheidung vom 02.03.2009 - 2 TaBV 111/08 (https://dejure.org/2009,11383)
LAG Köln, Entscheidung vom 02. März 2009 - 2 TaBV 111/08 (https://dejure.org/2009,11383)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • openjur.de

    Einigungsstelle, Auskunft, Wirtschaftsausschuss

  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)

    § 98 ArbGG, § 109 BetrVG
    Einigungsstelle, Auskunft, Wirtschaftsausschuss

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Offensichtlich unzuständige Einigungsstelle zur Auskunftserteilung in wirtschaftlichen Angelegenheiten bei unbestimmter Antragstellung

  • Betriebs-Berater

    Zuständigkeit der Einigungsstelle

  • hensche.de

    Einigungsstelle

  • Judicialis

    ArbGG § 98; ; BetrVG § 109

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ArbGG § 98 Abs. 1 Satz 2; BetrVG § 109 Satz 1
    Offensichtlich unzuständige Einigungsstelle zur Auskunftserteilung in wirtschaftlichen Angelegenheiten bei unbestimmter Antragstellung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • RA Hensche (Entscheidungsbesprechung)

    Einigungsstelle bei Streit über Informationsrechte des Wirtschaftsausschusses setzt aktuelles Auskunftsverlangen voraus

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BB 2009, 1181
 
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Wird zitiert von ... (3)

  • LAG Hamburg, 12.06.2013 - 6 TaBV 9/13

    Einsetzung eines Einigungsstellenverfahrens nach § 109 BetrVG - vergebliches

    Es dient vielmehr dazu, in Fällen der Verweigerung konkreter Auskünfte durch den Arbeitgeber eine Lösung zu suchen bzw. im Nichteinigungsfall eine Entscheidung zu treffen, die den Interessen beider Betriebsparteien gerecht wird (so auch LAG Köln 02.03.2009 - 2 TaBV 111/08 - LAGE § 98 ArbGG 1979 Nr. 52).

    Die Einigungsstelle nach § 109 BetrVG ist nicht dazu berufen festzustellen, ob der Arbeitgeber in der Vergangenheit den Erfordernissen des § 106 Abs. 2 BetrVG gerecht geworden ist (LAG Hamm 30.04.2010 - 13 TaBV 94/09 - juris; LAG Köln 02.03.2009 - 2 TaBV 111/08 - LAGE § 98 ArbGG 1979 Nr. 52).

    Hinsichtlich tatsächlich schon erteilter Auskünfte kommt die Einsetzung einer Einigungsstelle zu der Frage, ob sie noch früher als tatsächlich erteilt hätten erteilt werden müssen, nicht in Betracht (so auch LAG Köln 02.03.2009 - 2 TaBV 111/08 - LAGE § 98 ArbGG 1979 Nr. 52).

  • LAG Niedersachsen, 03.11.2009 - 1 TaBV 63/09

    Einigungsstelle zur Auskunftserteilung gegenüber dem Wirtschaftsausschuss bei

    Der auf Auskunftserteilung gegenüber der Beteiligten zu 10) beschränkte Antrag auf Einsetzung einer Einigungsstelle ist nunmehr so konkret gestellt, dass die Einigungsstelle beurteilen kann, ob die Auskunft unzumutbar ist, derzeit noch nicht gegeben werden muss oder durch eine Erteilung Geschäftsgeheimnisse verletzt würden (vgl. LAG Köln vom 2. März 2009 - 2 TaBV 111/08 = LAGE § 98 ArbGG 1979 Nr. 52).
  • LAG Rheinland-Pfalz, 28.02.2013 - 11 TaBV 42/12

    Offensichtliche Unzuständigkeit einer Einigungsstelle nach § 98 Abs 1 S 2 ArbGG

    Vor diesem Hintergrund hat sich das konkrete Auskunftsverlangen des Gesamtbetriebsrates jedenfalls derzeit erledigt (vgl. zur Problematik der Erledigung des Auskunftsverlangens allerdings in einem etwas anderen Zusammenhang auch LAG Köln, Beschluss vom 02.03.2009 - 2 TaBV 111/08 - zitiert nach juris).
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