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   LAG Köln, 02.06.2017 - 4 TaBV 71/16   

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https://dejure.org/2017,18027
LAG Köln, 02.06.2017 - 4 TaBV 71/16 (https://dejure.org/2017,18027)
LAG Köln, Entscheidung vom 02.06.2017 - 4 TaBV 71/16 (https://dejure.org/2017,18027)
LAG Köln, Entscheidung vom 02. Juni 2017 - 4 TaBV 71/16 (https://dejure.org/2017,18027)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)

    Errichtung eines Konzernbetriebsrates - Konzernvermutung

  • IWW

    § ... 142 SGB IX, § 18 Abs. 1 Satz 3 AktG, §54 BetrVG, § 87 Abs. 1 ArbGG, §§ 87 Abs. 2, 66 Abs. 1 Satz 1, 64 Abs. 6 Satz 1 ArbGG, §§ 519, 520 ZPO, § 520 Abs. 3 ZPO, § 253 Abs. 2 Nr. 2 ZPO, § 256 Abs. 1 ZPO, § 83 Abs. 3 ArbGG, § 58 Abs. 1 Satz 1 BetrVG, § 54 Abs. 1 Satz 1 BetrVG, § 18 Abs. 1 AktG, § 54 Abs. 2 BetrVG, § 54 Abs. 1 BetrVG, § 18 Abs. 1 Satz 1 AktG, § 17 Abs. 1 AktG, § 17 Abs. 2 AktG, § 16 Abs. 1 AktG, § 52 Abs. 1 GmbHG, §§ 116 Satz 1, 93 Abs. 1 AktG, § 92 Abs. 1 ArbGG, § 72 Abs. 2 ArbGG

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anforderungen an die Widerlegung der Konzernvermutung gemäß § 18 Abs. 1 Satz 3 AktG

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    AktG § 18 Abs. 1
    Errichtung eines Konzernbetriebsrates; Konzernvermutung

  • rechtsportal.de

    AktG § 18 Abs. 1
    Anforderungen an die Widerlegung der Konzernvermutung gemäß § 18 Abs. 1 Satz 3 AktG

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (6)

  • BAG, 11.02.2015 - 7 ABR 98/12

    Bildung eines Konzernbetriebsrats - Konzernbegriff

    Auszug aus LAG Köln, 02.06.2017 - 4 TaBV 71/16
    Entscheidend ist stets eine Gesamtschau aller Umstände (Anschluss an BAG, Beschluss vom 11. Februar 2015 - 7 ABR 98/12 -, Rn. 25, juris).

    Auch im Interesse der Ermöglichung einer Sachentscheidung über das Antragsbegehren ist der Antrag dahin zu verstehen, dass mit ihm nicht lediglich die Unrechtmäßigkeit der Errichtung des Konzernbetriebsrats am 14.12.2015 festgestellt werden soll, sondern auch dessen Nichtbestehen seit seiner Errichtung bis in die Gegenwart (vgl. zu einem ähnlich gelagerten Antrag BAG, Beschluss vom 11. Februar 2015- 7 ABR 98/12 -, Rn. 15, juris).

    Durch die begehrte Entscheidung werden sie in ihrer betriebsverfassungsrechtlichen Position betroffen (vgl. dazu BAG, Beschluss vom 11. Februar 2015 - 7 ABR 98/12 -, Rn. 16, juris).

    Das Konzernverhältnis setzt neben der Abhängigkeit die tatsächliche Einflussnahme des herrschenden Unternehmens auf wesentliche Teile der Unternehmenspolitik der abhängigen Unternehmen voraus (BAG, Beschluss vom 11. Februar 2015 - 7 ABR 98/12 -, Rn. 25, juris) .

    Entscheidend ist stets eine Gesamtschau aller Umstände (BAG, Beschluss vom 11. Februar 2015 - 7 ABR 98/12 -, Rn. 25, juris) .

  • OLG Düsseldorf, 04.07.2013 - 26 W 13/08

    Kommunale Holding-Gesellschaften müssen nicht immer paritätisch besetzten

    Auszug aus LAG Köln, 02.06.2017 - 4 TaBV 71/16
    Der Versuch einer Widerlegung der Konzernvermutung des § 18 Abs. 1 Satz 3 AktG hat in erster Linie bei den einzelnen Indizien anzusetzen, die typischerweise auf das Vorliegen einheitlicher Leitung hindeuten (wie OLG Düsseldorf, Urteil vom 04. Juli 2013 - I-26 W 13/08, Rn. 22, juris).

    Dabei hat der Versuch einer Widerlegung der Konzernvermutung in erster Linie bei den einzelnen Indizien anzusetzen, die typischerweise auf das Vorliegen einheitlicher Leitung hindeuten (OLG Düsseldorf, Urteil vom 04. Juli 2013 - I-26 W 13/08, Rn. 22, juris; Hölters/Hirschmann, AktG, 2. Aufl., § 18 Rn. 21).

    Insoweit haben die Beteiligten zu 1) und 2) ein weiteres Indiz für das Vorliegen einheitlicher Leitung, nämlich den Informationsaustausch auch hinsichtlich sensibler Daten zwischen den Unternehmen, nicht widerlegt (vgl. zu diesem Indiz OLG Düsseldorf, Urteil vom 04. Juli 2013 - I-26 W 13/08, Rn. 22, juris).

  • BAG, 15.12.2011 - 7 ABR 56/10

    Wahl von Arbeitnehmervertretern in den Aufsichtsrat einer Aktiengesellschaft -

    Auszug aus LAG Köln, 02.06.2017 - 4 TaBV 71/16
    Dazu muss für alle wesentlichen Bereiche der Unternehmenspolitik nachgewiesen werden, dass die Unternehmensentscheidungen ohne beherrschende Einflussnahme der Mehrheitsgesellschaft getroffen werden (Anschluss an BAG, Beschluss vom 15. Dezember 2011 - 7 ABR 56/10 -, Rn. 52, juris).

    Dazu muss für alle wesentlichen Bereiche der Unternehmenspolitik nachgewiesen werden, dass die Unternehmensentscheidungen ohne beherrschende Einflussnahme der Mehrheitsgesellschaft getroffen werden (BAG, Beschluss vom 15. Dezember 2011 - 7 ABR 56/10 -, Rn. 52, juris; Vetter, in: Karsten Schmidt/Lutter, AktG, 3. Aufl., § 18 Rn. 18; Fitting, BetrVG, 28. Aufl., § 54 Rn. 27; Hüffer/ Koch , AktG, 12. Aufl., § 18 Rn. 19).

    Soweit das Bundesarbeitsgericht (Beschluss vom 15.12.2011 - 7 ABR 56/10 -, Rn. 53, juris) das Bestehen solcher Zustimmungsvorbehalte als Indizien für das Bestehen einer einheitlichen Leitung angesehen hat, kann daraus nicht im Umkehrschluss gefolgert werden, das Fehlen derartiger Zustimmungsvorbehalte spreche gegen die Ausübung einer einheitlichen Leitung.

  • ArbG Bonn, 06.09.2016 - 7 BV 34/16
    Auszug aus LAG Köln, 02.06.2017 - 4 TaBV 71/16
    Die Beschwerde der Beteiligten zu 1) bis 3) gegen den Beschluss des Arbeitsgerichts Bonn vom 06.09.2016 - 7 BV 34/16 - wird zurückgewiesen.

    Die Beteiligten zu 1) bis 3) beantragen, unter Abänderung des Beschlusses des Arbeitsgerichts Bonn vom 06.09.2016 - 7 BV 34/16 - festzustellen, dass die Errichtung des Konzernbetriebsrats (Beteiligten zu 4) für die Beteiligten zu 1) bis 3) unwirksam ist.

  • BAG, 21.01.2014 - 3 AZR 362/11

    Berechnung einer Betriebsrente - Auslegung einer Versorgungsordnung -

    Auszug aus LAG Köln, 02.06.2017 - 4 TaBV 71/16
    Bei solchen Aussagen handelt es sich letztlich um subjektive Wertungen und Rechtsansichten nicht aber um Tatsachen, also um konkrete, nach Zeit und Raum bestimmte, der Vergangenheit oder der Gegenwart angehörige Geschehnisse oder Zustände (BAG, Urteil vom 21. Januar 2014 - 3 AZR 362/11 -, Rn. 46, juris).
  • BAG, 27.10.2010 - 7 ABR 85/09

    Konzernbetriebsrat - Konzernspitze öffentlichen Rechts

    Auszug aus LAG Köln, 02.06.2017 - 4 TaBV 71/16
    Gehört die Mehrheit der Anteile eines rechtlich selbständigen Unternehmens einem anderen Unternehmen, ist das Unternehmen nach § 16 Abs. 1 AktG ein im Mehrheitsbesitz stehendes Unternehmen (BAG, Beschluss vom 27. Oktober 2010 - 7 ABR 85/09 -, Rn. 26, juris).
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