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   LAG Köln, 02.09.2020 - 5 Sa 14/20, 5 Sa 295/20   

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https://dejure.org/2020,32845
LAG Köln, 02.09.2020 - 5 Sa 14/20, 5 Sa 295/20 (https://dejure.org/2020,32845)
LAG Köln, Entscheidung vom 02.09.2020 - 5 Sa 14/20, 5 Sa 295/20 (https://dejure.org/2020,32845)
LAG Köln, Entscheidung vom 02. September 2020 - 5 Sa 14/20, 5 Sa 295/20 (https://dejure.org/2020,32845)
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Volltextveröffentlichungen (10)

Kurzfassungen/Presse (19)

  • nrw.de (Pressemitteilung)

    Unwirksamkeit der betriebsbedingten Kündigung eines Stammarbeitnehmers wegen alternativer Beschäftigungsmöglichkeit, wenn ein ständig vorhandenes Sockelarbeitsvolumen durch Leiharbeitnehmer abgedeckt wird

  • ferner-alsdorf.de (Kurzinformation)

    Erst Leiharbeitnehmer kündigen, dann Stammmitarbeiter

  • beck-blog (Kurzinformation)

    Betriebsbedingte Kündigung

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Unwirksamkeit der betriebsbedingten Kündigung eines Stammarbeitnehmers wegen alternativer ...

  • onlineurteile.de (Kurzmitteilung)

    Stammarbeitnehmer entlassen - Die Kündigung ist unwirksam, wenn der Arbeitgeber kontinuierlich Leiharbeiter einsetzt

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Keine betriebsbedingte Kündigung eines Stammarbeitnehmers bei ständiger Beschäftigung von Leiharbeitnehmern

  • haufe.de (Kurzinformation)

    Betriebsbedingte Kündigung bei Dauereinsatz von Leiharbeitnehmern unwirksam

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Betriebsbedingte Kündigung und Leiharbeitnehmer

  • haufe.de (Kurzinformation)

    Betriebsbedingte Kündigung unwirksam bei Dauereinsatz von Leiharbeitnehmern

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Leiharbeit und betriebsbedingte Kündigung - geht das zusammen?

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Kündigung trotz Beschäftigung von Leiharbeitnehmern

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Die ständige Beschäftigung von Leiharbeitnehmern spricht gegen betriebsbedingte Kündigung

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Kündigung eines Stammmitarbeiters bei Beschäftigung von Leiharbeitnehmern

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Keine betriebsbedingten Kündigungen bei fortlaufend beschäftigten Leiharbeitern im Unternehmen

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Betriebsbedingte Kündigung - wann der Dauereinsatz von Leiharbeitnehmern zur Unwirksamkeit führt

  • kanzlei-moegelin.de (Kurzinformation)

    Betriebsbedingte Kündigung wegen alternativer Beschäftigungsmöglichkeit

  • fgvw.de (Kurzinformation)

    Alternative Beschäftigungsmöglichkeit eines Stammarbeitnehmers bei Einsatz von Leiharbeitnehmern

  • bund-verlag.de (Kurzinformation)

    Leiharbeitnehmer sind bei Stellenabbau zuerst zu kündigen

  • bund-verlag.de (Kurzinformation)

    Leiharbeitnehmer sind bei Stellenabbau zuerst zu kündigen

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (6)

  • BAG, 18.10.2012 - 6 AZR 289/11

    Zulassung des Einsatzes von Leiharbeitnehmern in einem Interessenausgleich mit

    Auszug aus LAG Köln, 02.09.2020 - 5 Sa 14/20
    Ob die Beschäftigung von Leiharbeitnehmern die Annahme rechtfertigt, im Betrieb oder Unternehmen des Arbeitgebers seien "freie" Arbeitsplätze vorhanden, hängt nach der Rechtsprechung des BAG von den Umständen des Einzelfalls ab (BAG 15. Dezember 2011 - 2 AZR 42/10; vgl. a. BAG 18. Oktober 2012 - 6 AZR 289/11).

    Es kann ihm deshalb regelmäßig nicht zugemutet werden, entsprechendes Stammpersonal vorzuhalten (BAG 15. Dezember 2011 - 2 AZR 42/10; vgl. a. BAG 18. Oktober 2012 - 6 AZR 289/11).

    Beschäftigt der Arbeitgeber Leiharbeitnehmer dagegen, um mit ihnen ein nicht schwankendes, ständig vorhandenes (Sockel-)Arbeitsvolumen abzudecken, kann von einer alternativen Beschäftigungsmöglichkeit iSv. § 1 Abs. 2 Satz 2 KSchG auszugehen sein, die vorrangig für sonst zur Kündigung anstehende Stammarbeitnehmer genutzt werden muss (BAG 15. Dezember 2011 - 2 AZR 42/10; vgl. a. BAG 18. Oktober 2012 - 6 AZR 289/11).

    Dies gelte unabhängig von der Vorhersehbarkeit der Vertretungszeiten (BAG 15. Dezember 2011 - 2 AZR 42/10; vgl. a. BAG 18. Oktober 2012 - 6 AZR 289/11).

    Andernfalls bliebe der Arbeitgeber nicht frei in seiner Entscheidung, ob er Vertretungszeiten überhaupt und - wenn ja - für welchen Zeitraum überbrückt (BAG 15. Dezember 2011 - 2 AZR 42/10; vgl. a. BAG 18. Oktober 2012 - 6 AZR 289/11).

  • BAG, 15.12.2011 - 2 AZR 42/10

    Sozialauswahl - Altersgruppen - Altersdiskriminierung

    Auszug aus LAG Köln, 02.09.2020 - 5 Sa 14/20
    Ob die Beschäftigung von Leiharbeitnehmern die Annahme rechtfertigt, im Betrieb oder Unternehmen des Arbeitgebers seien "freie" Arbeitsplätze vorhanden, hängt nach der Rechtsprechung des BAG von den Umständen des Einzelfalls ab (BAG 15. Dezember 2011 - 2 AZR 42/10; vgl. a. BAG 18. Oktober 2012 - 6 AZR 289/11).

    Es kann ihm deshalb regelmäßig nicht zugemutet werden, entsprechendes Stammpersonal vorzuhalten (BAG 15. Dezember 2011 - 2 AZR 42/10; vgl. a. BAG 18. Oktober 2012 - 6 AZR 289/11).

    Beschäftigt der Arbeitgeber Leiharbeitnehmer dagegen, um mit ihnen ein nicht schwankendes, ständig vorhandenes (Sockel-)Arbeitsvolumen abzudecken, kann von einer alternativen Beschäftigungsmöglichkeit iSv. § 1 Abs. 2 Satz 2 KSchG auszugehen sein, die vorrangig für sonst zur Kündigung anstehende Stammarbeitnehmer genutzt werden muss (BAG 15. Dezember 2011 - 2 AZR 42/10; vgl. a. BAG 18. Oktober 2012 - 6 AZR 289/11).

    Dies gelte unabhängig von der Vorhersehbarkeit der Vertretungszeiten (BAG 15. Dezember 2011 - 2 AZR 42/10; vgl. a. BAG 18. Oktober 2012 - 6 AZR 289/11).

    Andernfalls bliebe der Arbeitgeber nicht frei in seiner Entscheidung, ob er Vertretungszeiten überhaupt und - wenn ja - für welchen Zeitraum überbrückt (BAG 15. Dezember 2011 - 2 AZR 42/10; vgl. a. BAG 18. Oktober 2012 - 6 AZR 289/11).

  • ArbG Köln, 29.11.2019 - 1 Ca 4153/19

    Betriebsbedingte Kündigung bei Einsatz von Leiharbeitnehmern im Betrieb

    Auszug aus LAG Köln, 02.09.2020 - 5 Sa 14/20
    Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Arbeitsgerichts Köln vom 29.11.2019 - 1 Ca 4153/19 - teilweise abgeändert:.

    Die Beklagte beantragt, das Urteil des Arbeitsgerichts Köln - 1 Ca 4153/19 - vom 29.11.2019 aufzuheben und die Klage abzuweisen.

  • BAG, 05.02.2020 - 10 AZB 31/19

    Beschäftigungsanspruch - Zwangsvollstreckung

    Auszug aus LAG Köln, 02.09.2020 - 5 Sa 14/20
    Es genügt, wenn er das Berufsbild bezeichnet, mit dem der Arbeitnehmer beschäftigt werden soll, oder sich in vergleichbarer Weise ergibt, worin die Tätigkeit bestehen soll (BAG 5. Februar 2020 - 10 AZB 31/19).
  • BAG, 29.08.2013 - 2 AZR 809/12

    Betriebsbedingte Kündigung - freier Arbeitsplatz

    Auszug aus LAG Köln, 02.09.2020 - 5 Sa 14/20
    Diese in § 1 Abs. 2 Satz 2 Nr. 1 Buchst. b, Satz 3 KSchG konkretisierte Kündigungsschranke gilt unabhängig davon, ob in dem Betrieb ein Betriebsrat besteht und ob dieser der Kündigung widersprochen hat (BAG 29. August 2013 - 2 AZR 809/12).
  • BAG, 17.05.2017 - 7 AZR 420/15

    Befristung - Vertretung - institutioneller Rechtsmissbrauch

    Auszug aus LAG Köln, 02.09.2020 - 5 Sa 14/20
    Bestehe in Wahrheit ein dauerhafter Bedarf an der Beschäftigung, komme ein unbefristetes Arbeitsverhältnis zustande, selbst wenn damit die Gefahr eines zeitweisen Personalüberhangs nicht völlig auszuschließen und bei den Personalplanungen zu berücksichtigen sei (BAG 17. Mai 2017 - 7 AZR 420/15).
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