Rechtsprechung
LAG Köln, 03.05.2005 - 9 TaBV 76/04 |
Volltextveröffentlichungen (10)
- openjur.de
Personelle Auswahlrichtlinien - Förderung schwerbehinderter Menschen - Integrationsvereinbarung
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
§ 95 Abs. 2 BetrVG, § 83 SGB IX
Personelle Auswahlrichtlinien - Förderung schwerbehinderter Menschen - Integrationsvereinbarung - REHADAT Informationssystem (Volltext/Leitsatz/Kurzinformation)
Personelle Auswahlrichtlinien - Förderung schwerbehinderter Menschen - Integrationsvereinbarung
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Einrichtung einer Einigungsstelle; Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats; Anspruch des Betriebsrats auf Aufstellung von personellen Auswahlrichtlinien zur Förderung behinderter Menschen; Anspruch trotz Möglichkeit des Treffens einer Integrationsvereinbarung; Einstufung ...
- Judicialis
- rewis.io
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BetrVG § 95 Abs. 2; SGB IX § 83
Aufstellung personeller Auswahlrichtlinien zur Förderung schwerbehinderter Menschen trotz betrieblicher Integrationsvereinbarung - datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
- juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- docplayer.org (Leitsatz)
Personelle Auswahlrichtlinien, Förderung schwerbehinderter Menschen, Integrationsvereinbarung, § 95 Abs. 2 BetrVG, § 83 SGB IX
Verfahrensgang
- ArbG Siegburg, 12.10.2004 - 1 BV 30/04
- LAG Köln, 03.05.2005 - 9 TaBV 76/04
Papierfundstellen
- NZA-RR 2006, 580
Wird zitiert von ... (4)
- LAG Hamm, 19.01.2007 - 13 TaBV 58/06
Integrationsvereinbarung; Abschluss; Anspruch; Kontrahierungszwang; …
Demgegenüber sind andere Vertreter in der Literatur (…z. B. Düwell in: LPK-SGB IX, § 83 Rdnr. 4;… Kossens/von der Heide/Maaß, a.a.O., § 83 Rdnr. 5;… Müller/Wenner/Schorn, § 83 SGB IX Rdnr. 5;… Neumann in: Neumann/Pahlen/Majerski-Pahlen, SGB IX, 11. Aufl., § 83 Rdnr. 4 und 9) und das Landesarbeitsgericht Köln (NZA-RR 2006, 580, 581) der Meinung, es bestehe lediglich ein auf § 83 Abs. 1 S. 2 SGB IX beruhender Verhandlungsanspruch, aber kein Recht auf Abschluss einer Integrationsvereinbarung (…siehe auch Bericht der Bundesregierung nach § 160 SGB IX über die Beschäftigungssituation schwerbehinderter Menschen, BT-Drucks. 15/1295, S. 38).Deshalb ist es in Konstellationen wie hier zu überlegen, ob der an den gescheiterten Verhandlungen über den Abschluss einer Integrationsvereinbarung beteiligte Betriebsrat im Rahmen des § 80 Abs. 1 Nr. 4 BetrVG seine ihm nach dem BetrVG eröffneten Möglichkeiten nutzt, um für die Eingliederung schwerbehinderter Menschen zu sorgen, z. B. über den unter den Voraussetzungen des § 95 Abs. 2 BetrVG erzwingbaren Abschluss einschlägiger Auswahlrichtlinien (vgl. LAG Köln NZA-RR 2006, 580: allgemein dazu: Worseck, br 2003, 136, 139).
- LAG Köln, 23.01.2007 - 9 TaBV 66/06
Einigungsstelle; offensichtliche Unzuständigkeit
Offensichtlich unzuständig ist die Einigungsstelle, wenn bei fachkundiger Beurteilung durch das Gericht sofort erkennbar ist, dass ein Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats in der fraglichen Angelegenheit unter keinem rechtlichen Gesichtspunkt in Frage kommt und sich die beizulegende Streitigkeit zwischen Arbeitgeber und Betriebsrat erkennbar nicht unter einen mitbestimmungspflichtigen Tatbestand des Betriebsverfassungsgesetzes subsumieren lässt (vgl. LAG Hamm, Beschluss vom 7. Juli 2003 - 10 TaBV 85/03 - und vom 21. Dezember 2005 - 10 TaBV 173/05 - m.w.N.; LAG Köln, Beschluss vom 14. Januar 2004 - 8 TaBV 72/03 - und vom 3. Mai 2005 - 9 TaBV 76/04 - Schwab/Weth/Walker, ArbGG, § 98 Rdn .36 ff.). - LAG Köln, 14.08.2007 - 9 TaBV 27/07
Einigungsstelle - Bestellungsverfahren - Restmandat des Betriebsrats
Offensichtlich unzuständig ist die Einigungsstelle, wenn bei fachkundiger Beurteilung durch das Gericht sofort erkennbar ist, dass ein Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats in der fraglichen Angelegenheit unter keinem rechtlichen Gesichtspunkt in Frage kommt und sich die beizulegende Streitigkeit zwischen Arbeitgeber und Betriebsrat erkennbar nicht unter einen mitbestimmungspflichtigen Tatbestand des Betriebsverfassungsgesetzes subsumieren lässt (vgl. LAG Hamm, Beschluss vom 07. Juli 2003 - 10 TaBV 85/03 - und vom 21. Dezember 2005 - 10 TaBV 173/05 - m.w.N.; LAG Köln, Beschluss vom 14. Januar 2004 - 8 TaBV 72/03 -, vom 03. Mai 2005 - 9 TaBV 76/04 - …und vom 28. Januar 2007 - 9 TaBV 66/06 - Schwab/Weth/Walker, ArbGG, § 98 Rdn. 36 ff.). - LAG Köln, 16.10.2007 - 9 TaBV 52/07
Einigungsstelle - offensichtlich unzuständig - Zusatzurlaub - Nachtarbeit
Offensichtlich unzuständig ist die Einigungsstelle, wenn bei fachkundiger Beurteilung durch das Gericht sofort erkennbar ist, dass ein Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats in der fraglichen Angelegenheit unter keinem rechtlichen Gesichtspunkt in Frage kommt und sich die beizulegende Streitigkeit zwischen Arbeitgeber und Betriebsrat erkennbar nicht unter einen mitbestimmungspflichtigen Tatbestand des Betriebsverfassungsgesetzes subsumieren lässt (vgl. LAG Hamm, Beschluss vom 07. Juli 2003 - 10 TaBV 85/03 - und vom 21. Dezember 2005 - 10 TaBV 173/05 - m.w.N.; LAG Köln, Beschluss vom 14. Januar 2004 - 8 TaBV 72/03 -, vom 03. Mai 2005 - 9 TaBV 76/04 -, vom 28. Januar 2007 - 9 TaBV 66/06 - und vom 14. August 2007 - 9 TaBV 27/07 - ;… Schwab/Weth/Walker, ArbGG, § 98 Rdn. 36 ff.).