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   LAG Köln, 03.05.2018 - 9 Ta 48/18   

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https://dejure.org/2018,13526
LAG Köln, 03.05.2018 - 9 Ta 48/18 (https://dejure.org/2018,13526)
LAG Köln, Entscheidung vom 03.05.2018 - 9 Ta 48/18 (https://dejure.org/2018,13526)
LAG Köln, Entscheidung vom 03. Mai 2018 - 9 Ta 48/18 (https://dejure.org/2018,13526)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Bindungswirkung einer Verweisung; Rechtsweg zu den Arbeitsgerichten für Ansprüche wegen der Verletzung von Pflichten aus einer Aufhebungsvereinbarung

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Bindungswirkung einer Verweisung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (7)

  • BAG, 11.09.2002 - 5 AZB 3/02

    Rechtsweg - Arbeitnehmerentsendung - Bürgenhaftung

    Auszug aus LAG Köln, 03.05.2018 - 9 Ta 48/18
    Rechtlich oder innerlich zusammengehörende Verfahren sollen nicht in Verfahren vor verschiedenen Gerichten aufgespalten werden (BAG, Beschluss vom10. Juni 2010 - 5 AZB 3/10 -, BAGE 134, 367-371, Rn. 12; BAG, Beschluss vom 11. September 2002 - 5 AZB 3/02 -, BAGE 102, 343-346, Rn. 7).

    Es genügt, wenn eine Partei der Hauptklage auch Partei der Zusammenhangsklage ist (BAG, Beschluss vom 11. September 2002- 5 AZB 3/02 -, BAGE 102, 343-346, Rn. 7-12; GMP/Schlewing ArbGG § 2Rn. 127, beck-online; Schwab/Weth/Walker, 4. Aufl. 2015, § 2 ArbGG, Rn. 212).

  • ArbG Köln, 05.09.2017 - 16 Ca 5727/17

    Eröffnung des Rechtswegs zu den Arbeitsgerichten i.R.v. Streitigkeiten zwischen

    Auszug aus LAG Köln, 03.05.2018 - 9 Ta 48/18
    Auf die sofortige Beschwerde der Kläger wird der Beschluss des Arbeitsgerichts Köln vom 05.09.2017- 16 Ca 5727/17 - abgeändert.
  • LAG Hessen, 30.08.2005 - 2 Ta 332/05

    Direktversicherung - Rechtsweg

    Auszug aus LAG Köln, 03.05.2018 - 9 Ta 48/18
    Da § 48 Abs. 1 ArbGG auf die "entsprechende" Anwendung des § 17a Abs. 2 Satz 3 GVG verweise, müsse auch nur eine auf die Frage der örtlichen Zuständigkeit beschränkte punktuelle Bindung bei einer Verweisung wegen örtlicher Unzuständigkeit angenommen werden (Landesarbeitsgericht Nürnberg, Beschluss vom 21. Mai 2001 - 7 Ta 95/01 -, Rn. 12, juris; Hessisches Landesarbeitsgericht, Beschluss vom 30. August 2005 - 2 Ta 332/05 -, Rn. 18, juris; GMP/Germelmann/Künzl ArbGG § 48 Rn. 100, beck-online).
  • LAG München, 06.06.2006 - 1 Ta 133/06

    Bestimmung des zuständigen Gerichts nach § 36 Abs. 1 Nr. 6 ZPO

    Auszug aus LAG Köln, 03.05.2018 - 9 Ta 48/18
    b)              Teilweise wird angenommen, dass ein solcher Verweisungsbeschluss wegen offensichtlicher Gesetzeswidrigkeit nicht bindend sei, weil er von dem verfassungsrechtlichen Gebot des gesetzlichen Richters (Einzelrichterentscheidung statt Kammerentscheidung nach § 48 Abs. 1Nr. 2 ArbGG) abweiche und die durch § 17a Abs. 4 Satz 2 GVG eröffnete Rechtsmittelfähigkeit der Entscheidung abschneide (Landesarbeitsgericht München, Beschluss vom 06. Juni 2006 - 1 Ta 133/06 -, Rn. 11, 13, 16, juris).
  • LAG Nürnberg, 21.05.2001 - 7 Ta 95/01

    Bindungswirkung einer Verweisung hinsichtlich der Rechtswegzuständigkeit bei

    Auszug aus LAG Köln, 03.05.2018 - 9 Ta 48/18
    Da § 48 Abs. 1 ArbGG auf die "entsprechende" Anwendung des § 17a Abs. 2 Satz 3 GVG verweise, müsse auch nur eine auf die Frage der örtlichen Zuständigkeit beschränkte punktuelle Bindung bei einer Verweisung wegen örtlicher Unzuständigkeit angenommen werden (Landesarbeitsgericht Nürnberg, Beschluss vom 21. Mai 2001 - 7 Ta 95/01 -, Rn. 12, juris; Hessisches Landesarbeitsgericht, Beschluss vom 30. August 2005 - 2 Ta 332/05 -, Rn. 18, juris; GMP/Germelmann/Künzl ArbGG § 48 Rn. 100, beck-online).
  • BAG, 10.06.2010 - 5 AZB 3/10

    Rechtsweg - Zusammenhangsklage

    Auszug aus LAG Köln, 03.05.2018 - 9 Ta 48/18
    Rechtlich oder innerlich zusammengehörende Verfahren sollen nicht in Verfahren vor verschiedenen Gerichten aufgespalten werden (BAG, Beschluss vom10. Juni 2010 - 5 AZB 3/10 -, BAGE 134, 367-371, Rn. 12; BAG, Beschluss vom 11. September 2002 - 5 AZB 3/02 -, BAGE 102, 343-346, Rn. 7).
  • BAG, 25.11.2014 - 10 AZB 52/14

    Rechtsweg - Insolvenzanfechtung - unentgeltliche Leistung

    Auszug aus LAG Köln, 03.05.2018 - 9 Ta 48/18
    Ziel des Arbeitsgerichtsgesetzes ist es, alle bürgerlich-rechtlichen Streitigkeiten, die in greifbarer Beziehung zu einem Arbeitsverhältnis stehen, auch prozessual im Rahmen der Arbeitssachen zu erfassen (BAG, Beschluss vom25. November 2014 - 10 AZB 52/14 -, Rn. 8, juris).
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