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   LAG Köln, 03.11.2017 - 9 Ta 202/17   

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https://dejure.org/2017,43114
LAG Köln, 03.11.2017 - 9 Ta 202/17 (https://dejure.org/2017,43114)
LAG Köln, Entscheidung vom 03.11.2017 - 9 Ta 202/17 (https://dejure.org/2017,43114)
LAG Köln, Entscheidung vom 03. November 2017 - 9 Ta 202/17 (https://dejure.org/2017,43114)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 23.06.2004 - XII ZB 61/04

    Beiordnung eines nicht am Prozessgericht zugelassenen Rechtsanwalts; Beiordnung

    Auszug aus LAG Köln, 03.11.2017 - 9 Ta 202/17
    Nur wenn dieses nicht der Fall ist, darf das Gericht einen von der Partei nach § 121 Abs. 1 ZPO gewählten auswärtigen Prozessbevollmächtigten "zu den Bedingungen eines ortsansässigen Rechtsanwalts" beiordnen (BGH, Beschluss vom 23. Juni 2004 - XII ZB 61/04 -, BGHZ 159, 370-376, Rn. 9).

    Solche besonderen Umstände können etwa dann vorliegen, wenn die Partei schreibungewandt ist und ihr auch eine Informationsreise zu ihrem Rechtsanwalt am Sitz des Prozessgerichts nicht zugemutet werden kann (BGH, Beschluss vom 23. Juni 2004 - XII ZB 61/04 -, BGHZ 159, 370-376, Rn. 10).

  • BGH, 22.04.2008 - XI ZB 20/07

    Erstattungsfähigkeit der Kosten auswärtiger Rechtsanwälte

    Auszug aus LAG Köln, 03.11.2017 - 9 Ta 202/17
    Das reicht jedoch nicht aus, die dadurch entstehenden  höheren Kosten als notwendig erscheinen zu lassen (vgl. BGH, Beschluss vom 22. April 2008 - XI ZB 20/07 -, Rn. 9, juris).
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