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   LAG Köln, 04.01.2019 - 9 Ta 200/18   

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https://dejure.org/2019,838
LAG Köln, 04.01.2019 - 9 Ta 200/18 (https://dejure.org/2019,838)
LAG Köln, Entscheidung vom 04.01.2019 - 9 Ta 200/18 (https://dejure.org/2019,838)
LAG Köln, Entscheidung vom 04. Januar 2019 - 9 Ta 200/18 (https://dejure.org/2019,838)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • Wolters Kluwer

    Bewilligung der Prozesskostenhilfe nach Erlass eines Anerkenntnisurteils

  • ra.de
  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 118 Abs. 2 ; ZPO § 118 Abs. 4
    Bewilligung der Prozesskostenhilfe nach Erlass eines Anerkenntnisurteils

  • rechtsportal.de

    ZPO § 118 Abs. 2 ; ZPO § 118 Abs. 4
    Bewilligung der Prozesskostenhilfe nach Erlass eines Anerkenntnisurteils

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZA-RR 2019, 155
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (8)

  • BAG, 05.12.2012 - 3 AZB 40/12

    Prozesskostenhilfe - beendeter Rechtsstreit

    Auszug aus LAG Köln, 04.01.2019 - 9 Ta 200/18
    Nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts ist das Arbeitsgericht weder nach § 118 Abs. 2Satz 4 ZPO noch nach § 139 ZPO verpflichtet, vor Beendigung des Rechtsstreits auf das Fehlen der Erklärung über die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse hinzuweisen, weil einem Rechtsanwalt die Notwendigkeit der Einreichung der formularmäßigen Erklärung über die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse bekannt sein müsse (BAG, Beschluss vom31. Juli 2017 - 9 AZB 32/17 -, Rn. 6, juris; BAG, Beschluss vom05. Dezember 2012 - 3 AZB 40/12 -, Rn. 11, juris).

    Der Klägerin war daher die Notwendigkeit der Einreichung des Formulars über die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse bekannt (zu einer solchen Fallgestaltung BAG, Beschluss vom 05. Dezember 2012 - 3 AZB 40/12 -, Rn. 13, juris).

  • BAG, 31.07.2017 - 9 AZB 32/17

    Prozesskostenhilfe - rückwirkende Bewilligung - Hinweispflicht

    Auszug aus LAG Köln, 04.01.2019 - 9 Ta 200/18
    Nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts ist das Arbeitsgericht weder nach § 118 Abs. 2Satz 4 ZPO noch nach § 139 ZPO verpflichtet, vor Beendigung des Rechtsstreits auf das Fehlen der Erklärung über die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse hinzuweisen, weil einem Rechtsanwalt die Notwendigkeit der Einreichung der formularmäßigen Erklärung über die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse bekannt sein müsse (BAG, Beschluss vom31. Juli 2017 - 9 AZB 32/17 -, Rn. 6, juris; BAG, Beschluss vom05. Dezember 2012 - 3 AZB 40/12 -, Rn. 11, juris).

    Hierdurch unterscheidet sich der vorliegende Rechtsstreit von den Fällen, in denen die klagende Partei die Möglichkeit gehabt hätte, einen Vergleich zunächst abzulehnen oder den Erlass eines Versäumnisurteils nicht zu beantragen, und weiterhin die Bewilligung von Prozesskostenhilfe zu verlangen (vgl. BAG, Beschluss vom 31. Juli 2017 - 9 AZB 32/17 -, Rn. 6, juris).

  • LAG Köln, 27.07.2017 - 9 Ta 137/17

    Versagung der Prozesskostenhilfe mangels Darlegung der persönlichen und

    Auszug aus LAG Köln, 04.01.2019 - 9 Ta 200/18
    Es kann dahinstehen, ob dieser Rechtsprechung zu folgen ist oder ob die Zurückweisung von Unterlagen mit der Begründung, sie seien nicht vor Instanzende oder der gesetzten Nachfrist vorgelegt worden, einen vorherigen Hinweis auf die Mängel des Gesuchs voraussetzt (so Landesarbeitsgericht Köln, Beschluss vom 30. September 2013 - 11 Ta 177/13 -, Rn. 18, juris; dem folgend Landesarbeitsgericht Köln, Beschluss vom 27. Juli 2017 - 9 Ta 137/17 -, Rn. 3, juris).
  • LAG Köln, 29.06.2016 - 1 Ta 114/16

    Zurückweisung eines Antrags auf Bewilligung der Prozesskostenhilfe wegen

    Auszug aus LAG Köln, 04.01.2019 - 9 Ta 200/18
    Eine Bewilligung von Prozesskostenhilfe nach Abschluss der Instanz kommt nur in Betracht, wenn das Gericht eine Frist zur Nachreichung der fehlenden Unterlagen und Belege gesetzt hat und diese Frist eingehalten wurde (BAG, Beschluss vom 03. Dezember 2003 - 2 AZB 19/03 -, Rn. 10, juris; Landesarbeitsgericht Köln, Beschluss vom 27. Juni 2017 - 9 Ta 110/17 -, Rn. 2, juris; Landesarbeitsgericht Köln, Beschluss vom 29. Juni 2016 - 1 Ta 114/16 -, Rn. 3, juris).
  • LAG Köln, 30.09.2013 - 11 Ta 177/13

    Mängel bei PKH-Gesuch

    Auszug aus LAG Köln, 04.01.2019 - 9 Ta 200/18
    Es kann dahinstehen, ob dieser Rechtsprechung zu folgen ist oder ob die Zurückweisung von Unterlagen mit der Begründung, sie seien nicht vor Instanzende oder der gesetzten Nachfrist vorgelegt worden, einen vorherigen Hinweis auf die Mängel des Gesuchs voraussetzt (so Landesarbeitsgericht Köln, Beschluss vom 30. September 2013 - 11 Ta 177/13 -, Rn. 18, juris; dem folgend Landesarbeitsgericht Köln, Beschluss vom 27. Juli 2017 - 9 Ta 137/17 -, Rn. 3, juris).
  • BAG, 03.12.2003 - 2 AZB 19/03

    Versagung von Prozesskostenhilfe

    Auszug aus LAG Köln, 04.01.2019 - 9 Ta 200/18
    Eine Bewilligung von Prozesskostenhilfe nach Abschluss der Instanz kommt nur in Betracht, wenn das Gericht eine Frist zur Nachreichung der fehlenden Unterlagen und Belege gesetzt hat und diese Frist eingehalten wurde (BAG, Beschluss vom 03. Dezember 2003 - 2 AZB 19/03 -, Rn. 10, juris; Landesarbeitsgericht Köln, Beschluss vom 27. Juni 2017 - 9 Ta 110/17 -, Rn. 2, juris; Landesarbeitsgericht Köln, Beschluss vom 29. Juni 2016 - 1 Ta 114/16 -, Rn. 3, juris).
  • LAG Köln, 27.06.2017 - 9 Ta 110/17

    Ablehnung der Bewilligung der Prozesskostenhilfe für den Insolvenzverwalter, da

    Auszug aus LAG Köln, 04.01.2019 - 9 Ta 200/18
    Eine Bewilligung von Prozesskostenhilfe nach Abschluss der Instanz kommt nur in Betracht, wenn das Gericht eine Frist zur Nachreichung der fehlenden Unterlagen und Belege gesetzt hat und diese Frist eingehalten wurde (BAG, Beschluss vom 03. Dezember 2003 - 2 AZB 19/03 -, Rn. 10, juris; Landesarbeitsgericht Köln, Beschluss vom 27. Juni 2017 - 9 Ta 110/17 -, Rn. 2, juris; Landesarbeitsgericht Köln, Beschluss vom 29. Juni 2016 - 1 Ta 114/16 -, Rn. 3, juris).
  • BGH, 16.01.2018 - VIII ZB 61/17

    Anforderungen an ein faires Verfahren: Antrag auf Verlängerung der

    Auszug aus LAG Köln, 04.01.2019 - 9 Ta 200/18
    Die unterlassene Bescheidung eines Antrags auf Einräumung einer solchen Frist, die vorliegend durch den Rechtspfleger nachgeholt worden war, ist verfahrensfehlerhaft (vgl. BGH, Beschluss vom 16. Januar 2018 - VIII ZB 61/17 -, Rn. 16, juris zur Nichtbescheidung eines Fristverlängerungsantrags).
  • LAG Köln, 03.04.2019 - 9 Ta 10/19

    Prozesskostenhilfe; fehlende Unterlagen; Hinweispflicht

    Liegen diese Unterlagen nicht vor, kommt eine Bewilligung von Prozesskostenhilfe nach Abschluss der Instanz nach Auffassung des Bundesarbeitsgerichts und auch nach der Rechtsprechung der Beschwerdekammer nur in Betracht, wenn das Gericht eine Frist zur Nachreichung der fehlenden Unterlagen und Belege gesetzt hatte und diese Frist eingehalten wurde (BAG, Beschluss vom 03. Dezember 2003 - 2 AZB 19/03 -, Rn. 10, juris; Landesarbeitsgericht Köln, Beschluss vom 29. Juni 2016 - 1 Ta 114/16 -, Rn. 3, juris; Landesarbeitsgericht Köln, Beschluss vom 27. Juni 2017 - 9 Ta 110/17 -, Rn. 2, juris; Landesarbeitsgericht Köln, Beschluss vom 04. Januar 2019 - 9 Ta 200/18 -,NZA-RR 2019, 155 f.).
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