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   LAG Köln, 04.06.2003 - 3 (7) Sa 1120/02   

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https://dejure.org/2003,5747
LAG Köln, 04.06.2003 - 3 (7) Sa 1120/02 (https://dejure.org/2003,5747)
LAG Köln, Entscheidung vom 04.06.2003 - 3 (7) Sa 1120/02 (https://dejure.org/2003,5747)
LAG Köln, Entscheidung vom 04. Juni 2003 - 3 (7) Sa 1120/02 (https://dejure.org/2003,5747)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de

    Versetzung, Weisungsrecht, Änderungskündigung, gemeinsamer Betrieb, Mitbestimmung, Schwellenwert

  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)

    §§ 1 Abs. 2, 95 Abs. 3, 99 Abs. 1 BetrVG; § 315 BGB
    Versetzung, Weisungsrecht, Änderungskündigung, gemeinsamer Betrieb, Mitbestimmung, Schwellenwert

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Streitigkeit über die Wirksamkeit einer Weisung (Versetzung) der Arbeitgeberin; Erbringung zahntechnischer Leistungen sowie Übernahme von Kurierfahrten; Versetzung in den Kurierdienst ohne Beteiligung des Betriebsrates; Vorliegen der Konkretisierung von ...

  • Judicialis

    BetrVG § 99 Abs. 1; ; BetrVG § 99

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BetrVG § 99 Abs. 1
    Umfang des Weisungsrechts des Arbeitgebers bei Versetzungsmaßnahmen - Versetzung, Weisungsrecht, Änderungskündigung, gemeinsamer Betrieb, Mitbestimmung, Schwellenwert

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (16)

  • LAG Köln, 04.06.2003 - 3 TaBV 76/02

    Versetzung, gemeinsamer Betrieb, Mitbestimmung, Schwellenwert

    Auszug aus LAG Köln, 04.06.2003 - 3 (7) Sa 1120/02
    Individualrechtsstreit zu 3 TaBV 76/02.

    Nach stattgebendem erstinstanzlichem Beschluss hat das Landesarbeitsgericht Köln auf die Beschwerde der Beklagten mit Beschluss vom 04.06.2003 (3 TaBV 76/02) den Antrag des Betriebsrats zurückgewiesen und die Rechtsbeschwerde zugelassen.

    Hierzu hat die erkennende Kammer in dem Beschluss vom 04.06.2003 im Verfahren 3 TaBV 76/02 folgendes ausgeführt:.

  • BAG, 31.05.2000 - 7 ABR 78/98

    Übergangsmandat des Betriebsrats

    Auszug aus LAG Köln, 04.06.2003 - 3 (7) Sa 1120/02
    Unter Betrieb ist danach regelmäßig die organisatorische Einheit zu verstehen, innerhalb derer der Arbeitgeber allein oder mit seinen Arbeitnehmern mit Hilfe von sächlichen und immateriellen Mitteln bestimmte arbeitstechnische Zwecke fortgesetzt verfolgt (vgl. BAG, Urteil vom 18.01.1990 - 2 AZR 355/89 -, NZA 1990, 977; BAG, Beschluss vom 31.05.2000 - 7 ABR 78/98 -, NZA 2000, 1350).

    Für eine Rechtsfortbildung streitende Verfassungsgrundsätze sind jedoch nicht ersichtlich (anders beispielsweise zum Übergangsmandat des Betriebsrats BAG, Beschluss vom 31.05.2000 - 7 ABR 78/98 -, NZA 2000, 1350, 1354).".

  • BAG, 22.04.1997 - 1 ABR 84/96

    Wechsel vom Einzel- in den Gruppenakkord als mitbestimmungspflichtige Versetzung

    Auszug aus LAG Köln, 04.06.2003 - 3 (7) Sa 1120/02
    Es geht dabei um den konkreten Arbeitsplatz und seine Beziehung zur betrieblichen Umgebung in räumlicher, technischer und organisatorischer Hinsicht (vgl. BAG, Beschluss vom 22.04.1997 - 1 ABR 84/96 -, EzA § 99 BetrVG 1972 Versetzung Nr. 2; Fitting/Kaiser/Heither/Engels/ Schmidt, BetrVG, 21. Auflage, § 99 Rz. 103 mit umfassenden weiteren Nachweisen aus der Rechtsprechung).

    Dieser kann auch dadurch gekennzeichnet sein, dass sich die Umstände ändern, unter denen die Arbeit zu leisten ist (vgl. BAG, Beschluss vom 22.04.1997, a.a.O.).

  • BAG, 05.03.1987 - 2 AZR 623/85

    Kündigungsschutz nach § 15 KSchG bei einheitlichem Betrieb mehrerer Unternehmen

    Auszug aus LAG Köln, 04.06.2003 - 3 (7) Sa 1120/02
    Unternehmen ist demgegenüber eine organisatorische Einheit, innerhalb derer der Unternehmer allein oder in Gemeinschaft mit seinen Mitarbeitern einen wirtschaftlichen oder ideellen Zweck verfolgt, der hinter dem arbeitstechnischen Zweck des Betriebes steht (BAG, Beschluss vom 07.08.1986 - 6 ABR 57/85 -, AP Nr. 5 zu § 1 BetrVG 1972; BAG, Urteil vom 05.03.1987 - 2 AZR 623/85 -, AP Nr. 30 zu § 15 KSchG 1969).
  • BAG, 01.08.1990 - 7 ABR 91/88

    Wirtschaftsausschuß bei einheitlichem Betrieb

    Auszug aus LAG Köln, 04.06.2003 - 3 (7) Sa 1120/02
    Vor diesem Hintergrund kann auch die frühere Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts zur Bedeutung des Gemeinschaftsbetriebs für die Einrichtung eines Wirtschaftsausschusses nach § 106 BetrVG nicht unterstützend herangezogen werden (vgl. BAG, Beschluss vom 01.08.1990 - 7 ABR 91/88 -, NZA 1991, 643).
  • BAG, 18.01.1990 - 2 AZR 355/89

    Gemeinsamer Betrieb mehrerer Unternehmen

    Auszug aus LAG Köln, 04.06.2003 - 3 (7) Sa 1120/02
    Unter Betrieb ist danach regelmäßig die organisatorische Einheit zu verstehen, innerhalb derer der Arbeitgeber allein oder mit seinen Arbeitnehmern mit Hilfe von sächlichen und immateriellen Mitteln bestimmte arbeitstechnische Zwecke fortgesetzt verfolgt (vgl. BAG, Urteil vom 18.01.1990 - 2 AZR 355/89 -, NZA 1990, 977; BAG, Beschluss vom 31.05.2000 - 7 ABR 78/98 -, NZA 2000, 1350).
  • BAG, 23.08.1989 - 7 ABR 39/88

    Wirtschaftsausschuss: Keine Errichtung durch Konzertbetriebsrat

    Auszug aus LAG Köln, 04.06.2003 - 3 (7) Sa 1120/02
    Dabei setzt das Unternehmen einen einheitlichen Rechtsträger voraus (BAG, Beschluss vom 23.08.1989 - 7 ABR 39/88 -, NZA 1990, 863).
  • BVerfG, 21.05.1952 - 2 BvH 2/52

    Wohnungsbauförderung

    Auszug aus LAG Köln, 04.06.2003 - 3 (7) Sa 1120/02
    Bei der Auslegung eines Gesetzes kommt es nicht auf den subjektiven Willen des historischen Gesetzgebers an, sondern maßgebend ist vielmehr der im Gesetzeswortlaut objektivierte Wille des Gesetzgebers (BVerfG, Urteil vom 21.05.1952 - 2 BvH 2/52 -, BVerfGE 1, 299, 312; BVerfG, Urteil vom 16.02.1983 - 2 BvE 1/83 -, BVerfGE 62, 1, 45).
  • BAG, 07.08.1986 - 6 ABR 57/85

    Voraussetzungen eines einheitlichen Betriebes mehrerer Unternehmer

    Auszug aus LAG Köln, 04.06.2003 - 3 (7) Sa 1120/02
    Unternehmen ist demgegenüber eine organisatorische Einheit, innerhalb derer der Unternehmer allein oder in Gemeinschaft mit seinen Mitarbeitern einen wirtschaftlichen oder ideellen Zweck verfolgt, der hinter dem arbeitstechnischen Zweck des Betriebes steht (BAG, Beschluss vom 07.08.1986 - 6 ABR 57/85 -, AP Nr. 5 zu § 1 BetrVG 1972; BAG, Urteil vom 05.03.1987 - 2 AZR 623/85 -, AP Nr. 30 zu § 15 KSchG 1969).
  • BVerfG, 16.02.1983 - 2 BvE 1/83

    Bundestagsauflösung

    Auszug aus LAG Köln, 04.06.2003 - 3 (7) Sa 1120/02
    Bei der Auslegung eines Gesetzes kommt es nicht auf den subjektiven Willen des historischen Gesetzgebers an, sondern maßgebend ist vielmehr der im Gesetzeswortlaut objektivierte Wille des Gesetzgebers (BVerfG, Urteil vom 21.05.1952 - 2 BvH 2/52 -, BVerfGE 1, 299, 312; BVerfG, Urteil vom 16.02.1983 - 2 BvE 1/83 -, BVerfGE 62, 1, 45).
  • BVerfG, 27.01.1998 - 1 BvL 15/87

    Kleinbetriebsklausel I

  • BAG, 26.04.1985 - 7 AZR 432/82

    Klassenfahrt - Angestellter Lehrer - Schulausflug - Berufsbild des Lehrers

  • BAG, 07.12.2000 - 6 AZR 448/99

    Direktionsrecht des Arbeitgebers; Ausübung nach billigem Ermessen;

  • BAG, 17.12.1997 - 5 AZR 332/96

    Widerruf der Bestellung zum kommissarischen Schulleiter

  • BAG, 24.04.1996 - 5 AZR 1031/94

    Direktionsrecht - Umsetzung - Abmahnung

  • BAG, 07.12.2000 - 6 AZR 444/99

    Direktionsrecht des Arbeitgebers

  • BAG, 29.09.2004 - 1 AZR 473/03

    Mitbestimmung bei Versetzungen im Gemeinschaftsbetrieb

    Auf die Revision des Klägers wird das Urteil des Landesarbeitsgerichts Köln vom 4. Juni 2003 - 3 (7) Sa 1120/02 - aufgehoben.
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