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   LAG Köln, 05.07.2017 - 9 Ta 106/17   

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https://dejure.org/2017,24277
LAG Köln, 05.07.2017 - 9 Ta 106/17 (https://dejure.org/2017,24277)
LAG Köln, Entscheidung vom 05.07.2017 - 9 Ta 106/17 (https://dejure.org/2017,24277)
LAG Köln, Entscheidung vom 05. Juli 2017 - 9 Ta 106/17 (https://dejure.org/2017,24277)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)

    Rechtswegzuständigkeit; Leistungen der Insolvenzsicherung; Hinterbliebenenrente; Geschäftsführerwitwe

  • IWW

    §§ 71 Abs. 1, 23 Nr. 1 GVG, § 17 ZPO, § 2 Abs. 1 Nr. 5 ArbGG, § 5 ArbGG, § 35 Abs. 1 GmbHG, § 5 Abs. 1 Satz 3 ArbGG, § 65 ArbGG, Richtlinie 2000/78/EG, § 17b Abs. 2 GVG

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Rechtsweg zu den Arbeitsgerichten für Ansprüche der Hinterbliebenen eines GmbH-Geschäftsführers gegen die Gesellschaft

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Rechtswegzuständigkeit; Leistungen der Insolvenzsicherung; Hinterbliebenenrente; Geschäftsführerwitwe

  • rechtsportal.de

    Rechtsweg zu den Arbeitsgerichten für Ansprüche der Hinterbliebenen eines GmbH-Geschäftsführers gegen die Gesellschaft

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (5)

  • LAG Köln, 03.01.2011 - 7 Ta 363/10

    Rechtsweg für Versorgungsansprüche aus Pensionsvertrag des persönlich haftenden

    Auszug aus LAG Köln, 05.07.2017 - 9 Ta 106/17
    4.) War der Ehemann der Klägerin daher gemäß § 5 Abs. 1 Satz 3 ArbGG nicht als Arbeitnehmer anzusehen, kann auch ein Rechtsstreit zwischen seiner Witwe und dem Träger der Insolvenzsicherung über Ansprüche auf Leistungen der Insolvenzsicherung nicht nach § 2 Abs. 1 Nr. 5 ArbGG in die Zuständigkeit der Arbeitsgerichtsbarkeit fallen (so auch schon Landesarbeitsgericht Köln, Beschluss vom 03. Januar 2011 - 7 Ta 363/10 -, Rn. 13, juris für die Witwe des Geschäftsführers der persönlich haftenden Gesellschafterin einer GmbH & Co. KG ).
  • BAG, 15.04.2014 - 3 AZR 114/12

    Betriebsrente ab dem 60. Lebensjahr - Fremdgeschäftsführer

    Auszug aus LAG Köln, 05.07.2017 - 9 Ta 106/17
    b) Dass das Bundesarbeitsgericht im Urteil vom 15.04.2014 über den Betriebsrentenanspruch des Fremdgeschäftsführers einer GmbH entschieden hatte (BAG, Urteil vom 15. April 2014 - 3 AZR 114/12 -, BAGE 148, 42-57), gibt für die Frage der Rechtswegzuständigkeit ebenfalls nichts her.
  • LAG Baden-Württemberg, 24.11.2011 - 11 Sa 68/11

    Betriebliche Altersversorgung - Fremdgeschäftsführer - Betriebsrente ab dem 60.

    Auszug aus LAG Köln, 05.07.2017 - 9 Ta 106/17
    Zu dieser Entscheidung ist es nur gekommen, nachdem die Parteien zuvor ausdrücklich die Zuständigkeit des Arbeitsgerichts Freiburg vereinbart hatten und weil das zunächst angerufene Landgericht Freiburg den Rechtsstreit rechtskräftig an das Arbeitsgericht Freiburg verwiesen hatte (siehe den Tatbestand des Berufungsurteils Landesarbeitsgericht Baden-Württemberg, Urteil vom 24. November 2011 - 11 Sa 68/11 -, Rn. 20, juris).
  • EuGH, 09.07.2015 - C-229/14

    Balkaya - Vorlage zur Vorabentscheidung - Richtlinie 98/59/EG - Art. 1 Abs. 1

    Auszug aus LAG Köln, 05.07.2017 - 9 Ta 106/17
    a) So hat der Europäische Gerichtshof in der Entscheidung vom 09.07.2015 - B - zwar ausgeführt, die Eigenschaft einer Person als Mitglied eines Leitungsorgans einer Kapitalgesellschaft schließe als solche nicht aus, dass sich diese Person in einem Unterordnungsverhältnis gegenüber der betreffenden Gesellschaft befindet (EuGH, Urteil vom 09. Juli 2015 - C-229/14 -, juris).
  • BAG, 04.02.2013 - 10 AZB 78/12

    Zuständigkeit der Arbeitsgerichtsbarkeit - GmbH-Geschäftsführer - Insolvenz

    Auszug aus LAG Köln, 05.07.2017 - 9 Ta 106/17
    Die in § 5 Abs. 1 Satz 3 ArbGG aufgestellte Fiktion bzw. unwiderlegliche Vermutung galt daher unabhängig davon, ob das der Organstellung zugrunde liegende Rechtsverhältnis materiellem Arbeitsrecht unterlag (BAG, Beschluss vom 04. Februar 2013 - 10 AZB 78/12 -, Rn. 9, juris; GMP/Müller-Glöge ArbGG § 5 Rn. 45a-51, beck-online) und ob der Ehemann der Klägerin nach deutschem oder europäischen materiellen Arbeitsrecht als Arbeitnehmer anzusehen war.
  • LAG Hamm, 23.05.2018 - 2 Ta 657/17

    Arbeitsverhältnis liegt nur in besonders gelagerten Ausnahmefällen der Bestellung

    Das Unionsrecht und damit auch der unionsrechtliche Arbeitnehmerbegriff sind daher für die nationale Rechtswegbestimmung nach § 5 ArbGG im vorliegenden Fall ohne Bedeutung (vgl. LAG Hamburg, Beschl. v. 10.07.2017 - 4 Ta 10/17, juris, Rdnr. 61; LAG Köln, Beschl. v. 05.07.2017 - 9 Ta 106/17, juris, Rdnr. 6; Müller-Glöge in Germelmann/Matthes/Prütting § 5 ArbGG Rdnr. 45 a m.w.N., 9. Aufl. 2017).
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