Rechtsprechung
LAG Köln, 05.08.2016 - 9 TaBV 12/16 |
Volltextveröffentlichungen (8)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- IWW
§ 19 Abs. 1 BetrVG, § 38 Abs. 2 Satz 3 BetrVG, § 25 Abs. 2 Satz 1 BetrVG, § 38 Abs. 2 Satz 8 BetrVG, § 27 Abs. 3 Satz 5 BetrVG
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Rechtsfolgen des Ausscheidens eines freigestellten Betriebsratsmitglieds aus der Freistellung; Gültigkeit der Wahl eines freigestellten Betriebsratsmitglieds
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Rechtsfolgen des Ausscheidens eines freigestellten Betriebsratsmitglieds aus der Freistellung; Gültigkeit der Wahl eines freigestellten Betriebsratsmitglieds
- rechtsportal.de
Rechtsfolgen des Ausscheidens eines freigestellten Betriebsratsmitglieds aus der Freistellung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- ArbG Köln, 29.10.2015 - 5 BV 91/15
- LAG Köln, 05.08.2016 - 9 TaBV 12/16
- BAG, 21.02.2018 - 7 ABR 54/16
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (2)
- BAG, 25.04.2001 - 7 ABR 26/00
Ersatzfreistellung für ein ausgeschiedenes Betriebsratsmitglied
Auszug aus LAG Köln, 05.08.2016 - 9 TaBV 12/16
Die durch Ausscheiden eines Betriebsratsmitglieds aus der Freistellung eintretende Unterschreitung der Mindestzahl von freizustellenden Betriebsratsmitgliedern bedarf daher eines Ausgleichs (BAG, Beschluss vom 25. April 2001 - 7 ABR 26/00 -, BAGE 97, 340-350, Rn. 20).Dies entspricht praktischen Bedürfnissen, insbesondere dem Erfordernis einer kontinuierlichen Betriebsratsarbeit(BAG, Beschluss vom 25. April 2001 - 7 ABR 26/00 -, BAGE 97, 340-350, Rn. 28).
3.) Ferner bedeutet dies, dass im Falle der Erschöpfung der Liste das ersatzweise freizustellende Betriebsratsmitglied im Wege der Mehrheitswahl gewählt werden kann (BAG, Beschluss vom 25. April 2001 - 7 ABR 26/00 -, BAGE 97, 340-350, Rn. 28).
Zwar ist der durch § 38 Abs. 2 Satz 8 BetrVG gewährleistete Minderheitenschutz nicht erschöpfend, da er Fälle wie den vorliegenden, in denen die Freistellung auf andere Weise als durch Abberufung endet, nicht erfasst (BAG, Beschluss vom 25. April 2001 - 7 ABR 26/00 -, BAGE 97, 340-350, Rn. 26).
Der Listenschutz reicht jedoch nicht weiter als der Wahlvorschlag (BAG, Beschluss vom 25. April 2001 - 7 ABR 26/00 -, BAGE 97, 340-350, Rn. 28).
- BAG, 14.11.2001 - 7 ABR 31/00
Ersatzwahl eines freizustellenden Betriebsratsmitglieds
Auszug aus LAG Köln, 05.08.2016 - 9 TaBV 12/16
Ist die Liste erschöpft, so wird das ersatzweise freizustellende Betriebsratsmitglied vom Betriebsrat im Wege der Mehrheitswahl gewählt (BAG, Beschluss vom 14. November 2001 - 7 ABR 31/00 -, Leitsatz, juris).Dies wäre mit der im Interesse der Belegschaft und des Unternehmens gebotenen Funktionsfähigkeit des Betriebsrats und dessen störungsfreier Geschäftsführung nicht vereinbar (vgl. BAG, Beschluss vom 14. November 2001 - 7 ABR 31/00 -, Rn. 13, juris).
- BAG, 21.02.2018 - 7 ABR 54/16
Nachwahl eines freizustellenden Betriebsratsmitglieds
Die Rechtsbeschwerde des Antragstellers gegen den Beschluss des Landesarbeitsgerichts Köln vom 5. August 2016 - 9 TaBV 12/16 - wird zurückgewiesen.