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   LAG Köln, 05.08.2016 - 9 TaBV 12/16   

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https://dejure.org/2016,30749
LAG Köln, 05.08.2016 - 9 TaBV 12/16 (https://dejure.org/2016,30749)
LAG Köln, Entscheidung vom 05.08.2016 - 9 TaBV 12/16 (https://dejure.org/2016,30749)
LAG Köln, Entscheidung vom 05. August 2016 - 9 TaBV 12/16 (https://dejure.org/2016,30749)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Rechtsfolgen des Ausscheidens eines freigestellten Betriebsratsmitglieds aus der Freistellung; Gültigkeit der Wahl eines freigestellten Betriebsratsmitglieds

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Rechtsfolgen des Ausscheidens eines freigestellten Betriebsratsmitglieds aus der Freistellung; Gültigkeit der Wahl eines freigestellten Betriebsratsmitglieds

  • rechtsportal.de

    Rechtsfolgen des Ausscheidens eines freigestellten Betriebsratsmitglieds aus der Freistellung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (2)

  • BAG, 25.04.2001 - 7 ABR 26/00

    Ersatzfreistellung für ein ausgeschiedenes Betriebsratsmitglied

    Auszug aus LAG Köln, 05.08.2016 - 9 TaBV 12/16
    Die durch Ausscheiden eines Betriebsratsmitglieds aus der Freistellung eintretende Unterschreitung der Mindestzahl von freizustellenden Betriebsratsmitgliedern bedarf daher eines Ausgleichs (BAG, Beschluss vom 25. April 2001 - 7 ABR 26/00 -, BAGE 97, 340-350, Rn. 20).

    Dies entspricht praktischen Bedürfnissen, insbesondere dem Erfordernis einer kontinuierlichen Betriebsratsarbeit(BAG, Beschluss vom 25. April 2001 - 7 ABR 26/00 -, BAGE 97, 340-350, Rn. 28).

    3.) Ferner bedeutet dies, dass im Falle der Erschöpfung der Liste das ersatzweise freizustellende Betriebsratsmitglied im Wege der Mehrheitswahl gewählt werden kann (BAG, Beschluss vom 25. April 2001 - 7 ABR 26/00 -, BAGE 97, 340-350, Rn. 28).

    Zwar ist der durch § 38 Abs. 2 Satz 8 BetrVG gewährleistete Minderheitenschutz nicht erschöpfend, da er Fälle wie den vorliegenden, in denen die Freistellung auf andere Weise als durch Abberufung endet, nicht erfasst (BAG, Beschluss vom 25. April 2001 - 7 ABR 26/00 -, BAGE 97, 340-350, Rn. 26).

    Der Listenschutz reicht jedoch nicht weiter als der Wahlvorschlag (BAG, Beschluss vom 25. April 2001 - 7 ABR 26/00 -, BAGE 97, 340-350, Rn. 28).

  • BAG, 14.11.2001 - 7 ABR 31/00

    Ersatzwahl eines freizustellenden Betriebsratsmitglieds

    Auszug aus LAG Köln, 05.08.2016 - 9 TaBV 12/16
    Ist die Liste erschöpft, so wird das ersatzweise freizustellende Betriebsratsmitglied vom Betriebsrat im Wege der Mehrheitswahl gewählt (BAG, Beschluss vom 14. November 2001 - 7 ABR 31/00 -, Leitsatz, juris).

    Dies wäre mit der im Interesse der Belegschaft und des Unternehmens gebotenen Funktionsfähigkeit des Betriebsrats und dessen störungsfreier Geschäftsführung nicht vereinbar (vgl. BAG, Beschluss vom 14. November 2001 - 7 ABR 31/00 -, Rn. 13, juris).

  • BAG, 21.02.2018 - 7 ABR 54/16

    Nachwahl eines freizustellenden Betriebsratsmitglieds

    Die Rechtsbeschwerde des Antragstellers gegen den Beschluss des Landesarbeitsgerichts Köln vom 5. August 2016 - 9 TaBV 12/16 - wird zurückgewiesen.
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