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   LAG Köln, 05.10.2015 - 10 Ta 183/14   

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https://dejure.org/2015,32921
LAG Köln, 05.10.2015 - 10 Ta 183/14 (https://dejure.org/2015,32921)
LAG Köln, Entscheidung vom 05.10.2015 - 10 Ta 183/14 (https://dejure.org/2015,32921)
LAG Köln, Entscheidung vom 05. Oktober 2015 - 10 Ta 183/14 (https://dejure.org/2015,32921)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • IWW

    § 127 Abs. 2 ZPO, §§ 115 Abs. 4, 120 Abs. 4 ZPO, § 115 Abs. 4 ZPO, § 78 Satz 2 ArbGG, § 72 Abs. 2 ArbGG

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Berücksichtigung der laufenden Auszahlung eines Studiendarlehens als Einkommen i.R.d. Prozesskostenhilfe

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 115 ZPO
    Berücksichtigung der laufenden Auszahlung eines Studiendarlehens als Einkommen im Rahmen der Prozesskostenhilfe

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (3)

  • LAG Köln, 15.03.2012 - 6 Ta 21/12

    Prozesskostenhilfe; Studiendarlehen als EinkommenAuch Zuflüsse aus sog.

    Auszug aus LAG Köln, 05.10.2015 - 10 Ta 183/14
    Die 10. Kammer schließt sich insofern der Entscheidung der 6. Kammer des Landesarbeitsgerichts Köln vom 15.03.2012 (6 Ta 21/12) an.

    Die tatsächliche Verfügbarkeit des Geldes ohne Rücksicht darauf, ob der Einkommensbezieher zur Herausgabe des Zuflusses oder zur Rückzahlung der Geldleistungen verpflichtet ist, ist hierbei entscheidend (vgl. Landesarbeitsgericht Köln, Beschluss vom 15.03.2012 - 6 Ta 21/12 - LSG Niedersachsen-Bremen, Beschluss vom 10.12.2009 - L 13 AS 366/09 BER - andere Ansicht: BSG, Beschluss vom 17.06.2010 - B 14 AS 46/09 R -).

  • BSG, 17.06.2010 - B 14 AS 46/09 R

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Einkommensberücksichtigung - Darlehen von

    Auszug aus LAG Köln, 05.10.2015 - 10 Ta 183/14
    Die tatsächliche Verfügbarkeit des Geldes ohne Rücksicht darauf, ob der Einkommensbezieher zur Herausgabe des Zuflusses oder zur Rückzahlung der Geldleistungen verpflichtet ist, ist hierbei entscheidend (vgl. Landesarbeitsgericht Köln, Beschluss vom 15.03.2012 - 6 Ta 21/12 - LSG Niedersachsen-Bremen, Beschluss vom 10.12.2009 - L 13 AS 366/09 BER - andere Ansicht: BSG, Beschluss vom 17.06.2010 - B 14 AS 46/09 R -).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 10.12.2009 - L 13 AS 366/09

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Einkommensberücksichtigung - Geldzufluss aus

    Auszug aus LAG Köln, 05.10.2015 - 10 Ta 183/14
    Die tatsächliche Verfügbarkeit des Geldes ohne Rücksicht darauf, ob der Einkommensbezieher zur Herausgabe des Zuflusses oder zur Rückzahlung der Geldleistungen verpflichtet ist, ist hierbei entscheidend (vgl. Landesarbeitsgericht Köln, Beschluss vom 15.03.2012 - 6 Ta 21/12 - LSG Niedersachsen-Bremen, Beschluss vom 10.12.2009 - L 13 AS 366/09 BER - andere Ansicht: BSG, Beschluss vom 17.06.2010 - B 14 AS 46/09 R -).
  • BAG, 28.04.2016 - 8 AZB 65/15

    Prozesskostenhilfe - Begriff des Einkommens iSv. § 115 Abs. 1 Satz 2 ZPO -

    Die Rechtsbeschwerde des Klägers gegen den Beschluss des Landesarbeitsgerichts Köln vom 5. Oktober 2015 - 10 Ta 183/14 - wird zurückgewiesen.
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