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   LAG Köln, 06.02.2014 - 7 Sa 589/13   

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LAG Köln, 06.02.2014 - 7 Sa 589/13 (https://dejure.org/2014,20949)
LAG Köln, Entscheidung vom 06.02.2014 - 7 Sa 589/13 (https://dejure.org/2014,20949)
LAG Köln, Entscheidung vom 06. Februar 2014 - 7 Sa 589/13 (https://dejure.org/2014,20949)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (7)

  • BAG, 25.04.2013 - 6 AZR 800/11

    Überstunden bei Wechselschicht- und Schichtarbeit im TVöD

    Auszug aus LAG Köln, 06.02.2014 - 7 Sa 589/13
    Auch nach dieser Theorie führt die Verletzung von Mitbestimmungsrechten nicht zu individualrechtlichen Ansprüchen der betroffenen Arbeitnehmer, die zuvor noch nicht bestanden haben (BAG vom 22.06.2010, 1 AZR 853/08; BAG vom 25.04.2013, 6 AZR 800/11).

    Benachteiligend sind jedoch nur solche Maßnahmen, die bereits bestehende Rechtspositionen des Arbeitnehmers schmälern (BAG vom 02.03.2004, 1 AZR 271/03; BAG vom 25.04.2013, 6 AZR 800/11).

    Auch die Nichtbeachtung des Mitbestimmungsrechts führt nicht zu einem Erfüllungsanspruch des Arbeitnehmers auf Leistungen, die der Arbeitgeber sonst arbeitsvertraglich nicht schulden würde (BAG vom 25.04.2013, a. a. O.; Fitting u. a., 26. Auflage, § 87 BetrVG Rn. 601).

  • LAG Hamm, 28.06.2010 - 8 Sa 315/10

    Sozialwidrige betriebsbedingte Kündigung bei Interessenausgleich mit Namensliste;

    Auszug aus LAG Köln, 06.02.2014 - 7 Sa 589/13
    Die Parteien sind unter anderem aus dem vorangegangenen Verfahren LAG Köln 8 Sa 315/10 gerichtsbekannt.

    Für Dezember 2012 hat die Beklagte ausweislich ihrer eigenen Abrechnung nur 159 Stunden abgerechnet, obwohl der Kläger einen Mindestanspruch auf Beschäftigung mit 160 Stunden monatlich hat (vgl. LAG Köln vom 14.07.2010, 8 Sa 315/10).

  • LAG Köln, 21.03.2013 - 7 Sa 261/12

    Abgrenzung zwischen vergütungspflichtigen Arbeitsunterbrechungen und unbezahlten

    Auszug aus LAG Köln, 06.02.2014 - 7 Sa 589/13
    - Parallelfall zu 7 Sa 261/12 vom 21.03.2013 - .

    Die vorliegend zur Entscheidung berufene 7. Kammer des Landesarbeitsgerichts Köln hat zu der Problematik der Bezahlung von Arbeitszeitunterbrechungen bei den Fluggastkontrolleuren der Beklagten am Flughafen K /B , zu der beim Arbeitsgericht Köln wie auch beim Landesarbeitsgericht eine Vielzahl von Parallelverfahren anhängig waren und sind, in ihrem Grundsatzurteil vom 21.03.2013 zum Verfahren 7 Sa 261/12 umfassend Stellung genommen.

  • BAG, 04.06.1969 - 3 AZR 180/68

    Wendezeit - Omnibus-Kraftfahrers - Beanspruchung des Fahrers - Dienstschicht -

    Auszug aus LAG Köln, 06.02.2014 - 7 Sa 589/13
    Die beharrliche Verletzung dieser Pflicht durch die Beklagte kann betriebsverfassungsrechtliche Sanktionen nach sich ziehen, führt für sich allein aber nicht dazu, dass eine unter Verletzung dieser Vorschrift 'verspätet' mitgeteilte Pause, die ansonsten aber alle der oben wiedergegebenen Voraussetzungen einer gesetzlichen Pause im Sinne von § 4 ArbZG entspricht, ihren Charakter einer gesetzlichen Pause im Sinne dieser Vorschrift verliert (so schon BAG vom 04.09.1969, 3 AZR 180/68, AP Nr. 1 zu § 16 BtMG II).
  • BAG, 22.06.2010 - 1 AZR 853/08

    Betriebliche Lohngestaltung - Entlohnungsgrundsätze - Theorie der

    Auszug aus LAG Köln, 06.02.2014 - 7 Sa 589/13
    Auch nach dieser Theorie führt die Verletzung von Mitbestimmungsrechten nicht zu individualrechtlichen Ansprüchen der betroffenen Arbeitnehmer, die zuvor noch nicht bestanden haben (BAG vom 22.06.2010, 1 AZR 853/08; BAG vom 25.04.2013, 6 AZR 800/11).
  • BAG, 02.03.2004 - 1 AZR 271/03

    Betriebliche Vergütungsordnung nach Wegfall der Tarifbindung - einseitige

    Auszug aus LAG Köln, 06.02.2014 - 7 Sa 589/13
    Benachteiligend sind jedoch nur solche Maßnahmen, die bereits bestehende Rechtspositionen des Arbeitnehmers schmälern (BAG vom 02.03.2004, 1 AZR 271/03; BAG vom 25.04.2013, 6 AZR 800/11).
  • BAG, 25.02.2015 - 1 AZR 706/13

    Pausengewährung - Annahmeverzug

    Auszug aus LAG Köln, 06.02.2014 - 7 Sa 589/13
    Zur Vermeidung ständiger Wiederholungen wird auf die Entscheidungsgründe dieses beiden Parteien bekannten und zur Zeit beim Bundesarbeitsgericht unter dem Aktenzeichen 1 AZR 706/13 anhängigen Urteils Bezug genommen.
  • LAG Köln, 16.07.2015 - 7 Sa 735/14

    Vergütungspflicht des Arbeitgebers während gesetzlicher Pausen

    Die Berufungskammer nimmt auf diese Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts, die in wichtigen Teilen der Begründung ohnehin ihrer eigenen bisherigen Rechtsprechung, z.B. 7 Sa 261/12 vom 21.03.2013, 7 Sa 589/13 vom 6.2.2014, nahekommt, Bezug und folgt ihr.
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