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   LAG Köln, 06.11.2020 - 9 Ta 176/20   

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https://dejure.org/2020,36731
LAG Köln, 06.11.2020 - 9 Ta 176/20 (https://dejure.org/2020,36731)
LAG Köln, Entscheidung vom 06.11.2020 - 9 Ta 176/20 (https://dejure.org/2020,36731)
LAG Köln, Entscheidung vom 06. November 2020 - 9 Ta 176/20 (https://dejure.org/2020,36731)
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  • BAG, 23.09.1960 - 5 AZR 258/59

    Sachliche Zuständigkeit von Arbeitsgerichten - Entschädigungen wegen

    Auszug aus LAG Köln, 06.11.2020 - 9 Ta 176/20
    So hat auch das Bundesarbeitsgericht in einer frühen Entscheidung erkannt, dass "es ausgesprochen unpraktisch" wäre, eine Partei auf die Geltendmachung vor den ordentlichen Gerichten zu verweisen, wenn sie zunächst einen zur Rechtswegzuständigkeit der Gerichte für Arbeitssachen gehörenden Anspruch geltend macht und dann im Verlaufe des Rechtsstreites im Wege der Klageänderung nur noch die Kosten verfolgt, die aus dem bisherigen Arbeitsrechtsstreit entstanden sind (BAG, Urteil vom 23. September 1960 - 5 AZR 258/59 -, NJW 1961, 92, 93).

    Denn ob ein Verhalten des Drittschuldners von gepfändetem Arbeitseinkommen die Merkmale des Schuldnerverzuges, der unerlaubten Handlung oder des § 840 Abs. 2 Satz 2 ZPO erfüllt und welche Folgerungen sich daraus für ein als Hauptanspruch geltend gemachtes Kostenerstattungsbegehren ergeben, hängt nämlich bei einer Gesamtbetrachtung meist von Fragen des materiellen Arbeitsrechts ab (BAG, Urteil vom 23. September 1960 - 5 AZR 258/59 -, NJW 1961, 92, 93).

  • BVerfG, 20.07.1971 - 1 BvR 231/69

    Verfassungsmäßigkeit des Ausschlusses der Kostenerstattung in

    Auszug aus LAG Köln, 06.11.2020 - 9 Ta 176/20
    Dass der Gesetzgeber die Kostenerstattungspflicht im arbeitsgerichtlichen Verfahren in verfassungsrechtlich unbedenklicher Weise abweichend von anderen Verfahrensordnungen geregelt hat (BVerfG, Beschluss vom 20. Juli 1971 - 1 BvR 231/69 -, BVerfGE 31, 306-311, Rn. 14), ist eine sozialpolitisch motivierte Entscheidung (Schwab/Weth, 5. Aufl. 2018, § 12a ArbGG, Rn. 4), die keinen Einfluss auf die Frage der Rechtswegzuständigkeit hat.
  • BGH, 17.04.2013 - XII ZR 23/12

    Internationale Zuständigkeit für ein Unterhaltsverfahren nach Wechsel von der

    Auszug aus LAG Köln, 06.11.2020 - 9 Ta 176/20
    Stellt der Kläger einen neuen Streitgegenstand zur Prüfung, ist das angerufene Gericht befugt, seine Zuständigkeit für dieses Begehren zu prüfen (BGH, Urteil vom 17. April 2013 - XII ZR 23/12 -, Rn. 23, juris; Zöller/Greger, Zivilprozessordnung, 33. Aufl. 2020, § 261 ZPO, Rn. 12).
  • BSG, 12.02.1998 - B 6 SF 1/97 R

    Zuständigkeit der Sozialgerichte für Entscheidungen über Schadensersatzansprüche

    Auszug aus LAG Köln, 06.11.2020 - 9 Ta 176/20
    Für den Gläubiger sei es unzumutbar und es widerspräche der Prozessökonomie, ihn zur Geltendmachung eines auf § 840 Abs. 2 Satz 2 ZPO gestützten Schadensersatzanspruches auf einen neuen Prozess vor dem Gericht einer anderen Gerichtsbarkeit zu verweisen (BSG, Beschluss vom 12. Februar 1998 - B 6 SF 1/97 R -, juris, Rn. 9).
  • BAG, 31.10.1984 - 4 AZR 535/82

    Stillschweigende Bejahung der sachlichen Zuständigkeit der Gerichte für

    Auszug aus LAG Köln, 06.11.2020 - 9 Ta 176/20
    Dabei handelt es sich um einen eigenständigen gesetzlichen Anspruch des Pfändungsgläubigers gegen den Drittschuldner (BAG, Urteil vom 31. Oktober 1984 - 4 AZR 535/82 -, BAGE 47, 138-144, Rn. 16).
  • BGH, 22.03.1994 - 4 StR 117/94

    Verjährung - Strafzumessung - Strafschärfung - Verfolgbarkeit

    Auszug aus LAG Köln, 06.11.2020 - 9 Ta 176/20
    Anspruchsersetzungen unterfallen jedoch nur § 263 ZPO und nicht auch § 269 ZPO (Walther, NJW 1994, 423, 426).
  • BGH, 22.03.1976 - GSZ 2/75

    Auto-Analyzer I

    Auszug aus LAG Köln, 06.11.2020 - 9 Ta 176/20
    b) Besondere Bedeutung kommen für die Rechtswegzuständigkeit auch der Sachkunde und Sachnähe einer Gerichtsbarkeit zu (BGH, Beschluss vom 22. März 1976 - GSZ 2/75 -, BGHZ 67, 81-92, Rn. 33; BGH, Urteil vom 21. Dezember 1964 - III ZR 70/63 -, BGHZ 43, 34-42, Rn. 10).
  • BAG, 10.06.2010 - 5 AZB 3/10

    Rechtsweg - Zusammenhangsklage

    Auszug aus LAG Köln, 06.11.2020 - 9 Ta 176/20
    Rechtlich oder innerlich zusammengehörende Verfahren sollen nicht in Verfahren vor verschiedenen Gerichten aufgespalten werden (BAG, Beschluss vom 10. Juni 2010 - 5 AZB 3/10, BAGE 134, 367-371 Rn. 12; Schwab/Weth/Walker, 5. Aufl. 2018, § 2 ArbGG, Rn. 198).
  • BGH, 21.12.1964 - III ZR 70/63

    Rechtsweg bei Verletzung öffentlichrechtlicher Verträge

    Auszug aus LAG Köln, 06.11.2020 - 9 Ta 176/20
    b) Besondere Bedeutung kommen für die Rechtswegzuständigkeit auch der Sachkunde und Sachnähe einer Gerichtsbarkeit zu (BGH, Beschluss vom 22. März 1976 - GSZ 2/75 -, BGHZ 67, 81-92, Rn. 33; BGH, Urteil vom 21. Dezember 1964 - III ZR 70/63 -, BGHZ 43, 34-42, Rn. 10).
  • BAG, 11.09.2002 - 5 AZB 3/02

    Rechtsweg - Arbeitnehmerentsendung - Bürgenhaftung

    Auszug aus LAG Köln, 06.11.2020 - 9 Ta 176/20
    Denn beide Ansprüche sind die wirtschaftliche Folgen desselben Tatbestands und gehören innerlich eng zusammen (zu den Voraussetzungen des unmittelbaren wirtschaftlichen Zusammenhangs BAG, Beschluss vom 11. September 2002 - 5 AZB 3/02 -, BAGE 102, 343-346, Rn. 11).
  • BGH, 23.02.1988 - VI ZR 212/87

    Rechtsweg für Klage der Bundesanstalt für Arbeit gegen den Empfänger von

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