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   LAG Köln, 07.01.2000 - 11 Sa 510/99   

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https://dejure.org/2000,18494
LAG Köln, 07.01.2000 - 11 Sa 510/99 (https://dejure.org/2000,18494)
LAG Köln, Entscheidung vom 07.01.2000 - 11 Sa 510/99 (https://dejure.org/2000,18494)
LAG Köln, Entscheidung vom 07. Januar 2000 - 11 Sa 510/99 (https://dejure.org/2000,18494)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    Vergütungstarifvertrag der Deutschen Welle
    Eingruppierung; Deutsche Welle; Hilfsaufnahmeleiter; Aufnahmeleiter; Erster Aufnahmeleiter; Justiziabilität; Feststellungsinteresse

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (6)

  • BAG, 09.07.1986 - 5 AZR 44/85

    Wegfall der Geschäftsgrundlage - Rechtsirrtum - Irrtum - Freie Mitarbeit - Freier

    Auszug aus LAG Köln, 07.01.2000 - 11 Sa 510/99
    Daß insoweit noch Nachzahlungsansprüche zu erwarten sind, hat sie nicht behauptet und ist angesichts der Ausschlußfristen in TZ 811 MTV und der Rechtsprechung, wonach die Anpassung der Verträge freier Mitarbeiter an die Regeln für Arbeitsverhältnisse grundsätzlich nur für die Zukunft (ex nunc) in Betracht kommt (BAG, Urteil vom 09.07.1986 5 AZR 44/85 in AP Nr. 7 zu § 242 BGB Geschäftsgrundlage), unwahrscheinlich.

    Anpassungen von freien Mitarbeiterverhältnissen an die Regeln des Arbeitsverhältnisses nach erfolgreichem Statusprozeß erfolgen grundsätzlich nicht rückwirkend (BAG, Urteil vom 09.07.1986 5 AZR 44/85 in AP Nr. 7 zu § 242 BGB Geschäftsgrundlage).

  • LAG Hamm, 09.07.1996 - 4 Sa 487/96

    Eingruppierung: Auslegung der Nachweisrichtlinie - Beweislastumkehr

    Auszug aus LAG Köln, 07.01.2000 - 11 Sa 510/99
    Das Nachweisgesetz und die ihm zugrunde liegende Nachweis-RL (Richtlinie 91/533/EWG über die Pflicht des Arbeitgebers zur Unterrichtung des Arbeitnehmers über die für seinen Arbeitsvertrag oder sein Arbeitsverhältnis geltenden Bedingungen vom 18.10.1991) fördern das Klageziel etwa durch eine Umkehr von Darlegungs- und Beweislast ebensowenig wie das hierzu ergangene Urteil des EuGH vom 04.12.1997 (C-253 258/96 in AP Nr. 3 zu EWG-Richtlinie Nr. 91 = NZA 1998, 137): Sie befassen sich mit den Mitteilungspflichten des Arbeitgebers gegenüber seinem Arbeitnehmer und mit den sich aus dieser Mitteilung ergebenden Wirkungen für die Beweislastverteilung (desgleichen das von der Klägerin zitierte und teilweise vorgelegte Urteil des LAG Hamm vom 02.07.1998 4 Sa 487/96).
  • EuGH, 04.12.1997 - C-253/96

    Kampelmann

    Auszug aus LAG Köln, 07.01.2000 - 11 Sa 510/99
    Das Nachweisgesetz und die ihm zugrunde liegende Nachweis-RL (Richtlinie 91/533/EWG über die Pflicht des Arbeitgebers zur Unterrichtung des Arbeitnehmers über die für seinen Arbeitsvertrag oder sein Arbeitsverhältnis geltenden Bedingungen vom 18.10.1991) fördern das Klageziel etwa durch eine Umkehr von Darlegungs- und Beweislast ebensowenig wie das hierzu ergangene Urteil des EuGH vom 04.12.1997 (C-253 258/96 in AP Nr. 3 zu EWG-Richtlinie Nr. 91 = NZA 1998, 137): Sie befassen sich mit den Mitteilungspflichten des Arbeitgebers gegenüber seinem Arbeitnehmer und mit den sich aus dieser Mitteilung ergebenden Wirkungen für die Beweislastverteilung (desgleichen das von der Klägerin zitierte und teilweise vorgelegte Urteil des LAG Hamm vom 02.07.1998 4 Sa 487/96).
  • BAG, 28.01.1998 - 4 AZR 426/96

    Eingruppierung eines Abteilungsleiters der Deutschen Welle

    Auszug aus LAG Köln, 07.01.2000 - 11 Sa 510/99
    Der Begriff "Erster Aufnahmeleiter" im Fernsehbereich ist für sich allein genommen ebenso wie der Begriff "Gehobener Aufnahmeleiter" im Hörfunkbereich (hierzu: BAG, Urteil vom 31.08.1983 4 AZR 35/81 n.v.; Urteil vom 28.01.1998 4 AZR 426/96 in AP Nr. 23 zu § 1 TVG Tarifverträge: Rundfunk) nicht bestimmbar.
  • BAG, 21.01.1998 - 5 AZR 50/97

    Übliche Vergütung für Rundfunkmitarbeiter

    Auszug aus LAG Köln, 07.01.2000 - 11 Sa 510/99
    Honorarvereinbarungen, die für eine freie Mitarbeiterschaft getroffen wurden, können grundsätzlich nicht auf Zeiten übertragen werden, die nach gerichtlicher Feststellung als Arbeitsverhältnis zu behandeln sind es sei denn, es liege eine entsprechende Vereinbarung vor, die aber noch nicht aus der bloßen Zahlung von Honoraren geschlossen werden kann (BAG, Urteil vom 21.01.1998 5 AZR 50/97 in AP Nr. 55 zu § 612 BGB).
  • BAG, 31.08.1983 - 4 AZR 35/81
    Auszug aus LAG Köln, 07.01.2000 - 11 Sa 510/99
    Der Begriff "Erster Aufnahmeleiter" im Fernsehbereich ist für sich allein genommen ebenso wie der Begriff "Gehobener Aufnahmeleiter" im Hörfunkbereich (hierzu: BAG, Urteil vom 31.08.1983 4 AZR 35/81 n.v.; Urteil vom 28.01.1998 4 AZR 426/96 in AP Nr. 23 zu § 1 TVG Tarifverträge: Rundfunk) nicht bestimmbar.
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