Rechtsprechung
LAG Köln, 07.07.1987 - 9 Ta 128/87 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (3)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Beschäftigungspflicht; Arbeitgeber; Weiterbeschäftigung; Arbeitnehmer; Zwangsvollstreckung; Vollstreckungsverfahren; Weiterbeschäftigungsurteil
Verfahrensgang
- ArbG Köln, 27.05.1987 - 17 Ca 5451/87
- ArbG Köln, 27.05.1987 - 17 Ca 545l/86
- LAG Köln, 07.07.1987 - 9 Ta 128/87
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (2)
- BAG, 28.03.1985 - 2 AZR 548/83
Anspruch auf Weiterbeschäftigung zu abgeänderten Bedingungen in einem Unternehmen …
Auszug aus LAG Köln, 07.07.1987 - 9 Ta 128/87
Da nach Eintritt der Rechtskraft keine Möglichkeit für den Beklagten mehr besteht, diese Einwendung mit der Berufung gegen das erstinstanzliche Urteil zu erheben, verbleibt hier nur die Möglichkeit einer Vollstreckungsgegenklage gem. § 767 ZPO (vgl. BAG, Urteil vom 28.3.1985, NzA 1985, S. 709). - LAG Rheinland-Pfalz, 07.01.1986 - 1 Ta 302/85
Unveränderte Arbeitsbedingungen; Weiterbeschäftigung; Zwangsvollstreckung; …
Auszug aus LAG Köln, 07.07.1987 - 9 Ta 128/87
(vgl. LAG Rheinland-Pfalz, NzA 1986, S. 196).
- LAG Köln, 26.10.1998 - 10 Ta 153/98
Zwangsvollstreckung aus Beschäftigungstitel des Arbeitnehmers; "Unmöglichkeit" …
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - LAG Köln, 21.10.1996 - 10 Ta 218/96
Zwangsvollstreckung: Zwangsgeld zur Durchsetzung des Beschäftigungsanspruchs
Die Versetzung würde jedoch ebenfalls wie die nunmehr von der Schuldnerin vorgetragene neuerliche Arbeitsunfähigkeit des Klägers seit dem 28.02.1996 nur eine Einwendung gegen den titulierten Anspruch ergeben, welche richtigerweise nur zum Gegenstand einer Vollstreckungsgegenklage nach § 767 ZPO gemacht werden kann (vgl. LAG Köln in ständiger Rechtsprechung; Beschluß vom 07.07.1987 - 9 Ta 128/87 = LAGE aaO Nr. 15).