Rechtsprechung
   LAG Köln, 07.08.2020 - 4 Sa 122/20   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2020,26589
LAG Köln, 07.08.2020 - 4 Sa 122/20 (https://dejure.org/2020,26589)
LAG Köln, Entscheidung vom 07.08.2020 - 4 Sa 122/20 (https://dejure.org/2020,26589)
LAG Köln, Entscheidung vom 07. August 2020 - 4 Sa 122/20 (https://dejure.org/2020,26589)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2020,26589) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)

    Fristlose Kündigung wegen Rückgabe eines verschmutzten und beschädigten Dienstwagens; Betriebsratsmitglied; nachwirkender Kündigungsschutz; betriebsbedingte Kündigung; Zusammenfallen von Unternehmerentscheidung und Kündigungsentschluss; Ein-Mann-Abteilung; ...

  • IWW

    § 15 Abs. 5 KSchG, § ... 615 Satz 1 BGB, §§ 293 ff. BGB, § 64 Abs. 7 ArbGG, § 313 Abs. 2 Satz 2 ZPO, §§ 66 Abs. 1 Satz 1, 64 Abs. 6 Satz 1 ArbGG, §§ 519, 520 ZPO, § 46 Abs. 2 Satz 1 ArbGG, § 256 Abs. 1 ZPO, §§ 1 Abs. 1, 23 Abs. 1 KSchG, §§ 4, 7, 13 Satz 2 KSchG, § 626 Abs. 1 BGB, § 623 BGB, § 4 Satz 1 KSchG, § 13 Satz 2 KSchG, § 167 ZPO, § 241 Abs. 2 BGB, § 323 Abs. 2 BGB, § 140 BGB, § 15 Abs. 1 Satz 2 KSchG, § 1 Abs. 2 KSchG, § 1Abs. 2 Satz 1 KSchG, §§ 1, Abs. 1, § 1 Abs. 2 Satz 1 KSchG, § 1 Abs. 2 Satz 4 KSchG, § 138 Abs. 3 ZPO, § 15 Abs. 5 Satz 1 KSchG, § 15 Abs. 4 KSchG, § 670 BGB, §§ 286 Abs. 1 Satz 1, Abs. 2 Nr. 1, 288 Abs. 1, 247 BGB, §§ 611, 611a Abs. 2 BGB, § 615 BGB, §§ 294-296 BGB, § 296 BGB, § 295 BGB, §§ 295, 296 Satz 1 BGB, § 297 BGB, § 286 Abs. 2 Nr. 1 BGB, § 614 Satz 2 BGB, § 97 Abs. 1 ZPO, § 72 Abs. 2 Nr. 1 ArbGG, § 72 Abs. 2 Nr. 2 ArbGG

  • Betriebs-Berater

    Einzelfallentscheidung einer außerordentlichen Kündigung wegen Überlassung eines Dienstwagens

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Pflicht des Arbeitgebers zur Erstattung von Betankungskosten eines Dienstfahrzeugs als Aufwendungsersatz auch bei Überlassung zur privaten Nutzung

  • etl-rechtsanwaelte.de (Kurzinformation)

    Muss der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer die Kosten für die Betankung des Dienstfahrzeugs, das auch zur privaten Nutzung überlassen worden war, erstatten?

  • bund-verlag.de (Kurzinformation)

    Unterlassene Autowäsche ist kein Kündigungsgrund

  • bund-verlag.de (Kurzinformation)

    Unterlassene Autowäsche ist kein Kündigungsgrund

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (38)

  • LAG Köln, 28.08.2019 - 11 Sa 757/18

    Verhaltensbedingte Kündigung, Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall

    Auszug aus LAG Köln, 07.08.2020 - 4 Sa 122/20
    Die Beklagte legte hiergegen Berufung ein, die beim Landesarbeitsgericht Köln unter dem Aktenzeichen 11 Sa 757/18 anhängig war.

    Das Arbeitsgericht hat, nachdem es den Rechtsstreit zunächst wegen Vorgreiflichkeit des Verfahrens beim Landesarbeitsgericht Köln (11 Sa 757/18) ausgesetzt hatte, mit Urteil vom 08.01.2020 der Klage - nahezu vollständig - stattgegeben.

    Bis zum Urteil des Landesarbeitsgerichts Köln im Verfahren 11 Sa 757/18 am 28.08.2019 hätten auch die dort streitgegenständlichen Kündigungen als wirksam gegolten, so dass die Beklagte von dem Ausspruch weiterer Kündigungen abgesehen habe.

    Hierbei ist zunächst zu berücksichtigen, dass die Klägerin - angesichts der zwischenzeitlich rechtskräftig festgestellten Unwirksamkeit der fristlosen Kündigungen der Beklagten vom 04.08.2018 und vom 07.09.2018 im Urteil des Landesarbeitsgerichts Köln vom 28.09.2019 (11 Sa 757/18) - gar nicht erst verpflichtet gewesen wäre, der Beklagten das Dienstfahrzeug zurückzugeben, da das Arbeitsverhältnis zwischen den Parteien fortbestand, so dass die Klägerin das Fahrzeug auch weiter hätte nutzen dürfen.

    Die Beklagte hat sich durch die Nichtannahme der Arbeitsleistung der Klägerin durch den Ausspruch der unwirksamen fristlosen Kündigungen vom 04.08.2018 und vom 07.09.2018 (siehe Urteil des Landesarbeitsgerichts Köln vom 28.08.2019 - 11 Sa 757/18) im genannten Zeitraum in Annahmeverzug befunden.

  • BAG, 23.02.2012 - 2 AZR 548/10

    Betriebsbedingte Kündigung - Reduzierung des Arbeitsvolumens und Kurzarbeit

    Auszug aus LAG Köln, 07.08.2020 - 4 Sa 122/20
    Die zugrunde liegende unternehmerische Entscheidung ist inhaltlich durch das Arbeitsgericht nicht auf ihre sachliche Rechtfertigung oder ihre Zweckmäßigkeit hin zu überprüfen, sondern nur darauf, ob sie offensichtlich sachlich, unvernünftig oder willkürlich ist (BAG, Urteil vom 23. Februar 2012 - 2 AZR 548/10, Rn. 17, juris).

    Daran fehlt es, wenn die Kündigung zu einer rechtswidrigen Überforderung oder Benachteiligung des im Betrieb verbliebenen Personals führte oder die zugrundeliegende unternehmerische Entscheidung lediglich Vorwand dafür wäre, bestimmte Arbeitnehmer aus dem Betrieb zu drängen, obwohl Beschäftigungsbedarf und Beschäftigungsmöglichkeiten objektiv fortbestehen und etwa nur der Inhalt des Arbeitsvertrages als zu belastend anzusehen wird (BAG, Urteil vom 24. Mai 2012 - 2 AZR 124/11, Rn. 22, juris; BAG, Urteil vom 23. Februar 2012 - 2 AZR 548/10, Rn. 18, juris).

    Der Arbeitnehmer muss die Auswirkungen seiner unternehmerischen Vorgaben und Planungen auf das erwartete Arbeitsvolumen anhand einer schlüssigen Prognose im Einzelnen darstellen und angeben, wie die anfallenden Arbeiten vom verbliebenen Personal ohne überobligationsmäßige Leistungen, d.h. im Rahmen ihrer vertraglich geschuldeten regelmäßigen wöchentlichen Arbeitszeit erledigt werden können (BAG, Urteil vom 23. Februar 2012 - 2 AZR 548/10, Rn. 18, juris).

  • BAG, 29.06.2017 - 2 AZR 302/16

    Außerordentliche Kündigung - sexuelle Belästigung

    Auszug aus LAG Köln, 07.08.2020 - 4 Sa 122/20
    d) Bei der Prüfung, ob dem Arbeitgeber eine Weiterbeschäftigung des Arbeitnehmers trotz Vorliegens einer erheblichen Pflichtverletzung jedenfalls bis zum Ablauf der Kündigungsfrist zumutbar ist, ist in einer Gesamtwürdigung das Interesse des Arbeitgebers an der sofortigen Beendigung des Arbeitsverhältnisses gegen das Interesse des Arbeitnehmers an dessen Fortbestand abzuwägen (BAG, Urteil vom 29. Juni 2017 - 2 AZR 302/16, Rn. 26, juris; BAG, Urteil vom 20. Oktober 2016 - 6 AZR 471/15, Rn. 30, juris; BAG; Urteil vom 22. Oktober 2015 - 2 AZR 569/14, Rn. 46, juris).

    Sie scheidet aus, wenn es ein "schonenderes" Gestaltungsmittel - etwa Abmahnung, Versetzung, ordentliche Kündigung - gibt, das ebenfalls geeignet ist, den mit einer außerordentlichen Kündigung verfolgten Zweck - nicht die Sanktion des pflichtwidrigen Verhaltens, sondern die Vermeidung des Risikos künftiger Störungen des Arbeitsverhältnisses - zu erreichen (BAG, Urteil vom 29. Juni 2017 - 2 AZR 302/16, Rn. 27, juris; BAG, Urteil vom 20. Oktober 2016 - 6 AZR 471/15, Rn. 30, juris; BAG, Urteil vom 22. Oktober 2015 - 2 AZR 569/14, Rn. 46, juris).

    Einer entsprechenden Abmahnung bedarf es nach Maßgabe des auch in § 314 Abs. 2 in Verbindung mit § 323 Abs. 2 BGB zum Ausdruck kommenden Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes nur dann nicht, wenn bereits ex ante erkennbar ist, dass eine Verhaltensänderung in Zukunft auch nach Abmahnung nicht zu erwarten steht, oder es sich um eine so schwere Pflichtverletzung handelt, dass selbst deren erstmalige Hinnahme dem Arbeitgeber nach objektiven Maßstäben unzumutbar und damit offensichtlich - auch für den Arbeitnehmer erkennbar - ausgeschlossen ist (BAG, Urteil vom 29. Juni 2017 - 2 AZR 302/16, Rn. 28, juris; BAG, Urteil vom 20. November 2014 - 2 AZR 651/13, Rn. 22, juris; BAG, Urteil vom 23. Oktober 2014 - 2 AZR 865/13, Rn. 47, juris; BAG, Urteil vom 25. Oktober 2012 - 2 AZR 495/11, Rn. 16; BAG, Urteil vom 19. April 2012 - 2 AZR 186/11, Rn. 22 mwN, NJW 2013, 104 ff.).

  • BAG, 20.10.2016 - 6 AZR 471/15

    Kündigung eines LKW-Fahrers wegen Drogenkonsums

    Auszug aus LAG Köln, 07.08.2020 - 4 Sa 122/20
    Das betrifft sowohl auf die Hauptleistungspflicht bezogene Nebenleistungspflichten, die der Vorbereitung, der ordnungsgemäßen Durchführung und der Sicherung der Hauptleistung dienen und diese ergänzen, als auch sonstige, aus dem Gebot der Rücksichtnahme (§ 241 Abs. 2 BGB) erwachsende Nebenpflichten (BAG, Urteil vom 25. April 2018 - 2 AZR 611/17, Rn. 43, juris; BAG, Urteil vom 20. Oktober 2016 - 6 AZR 471/15, Rn. 18, juris; BAG, Urteil vom 19. Januar 2016 - 2 AZR 449/15, Rn. 29, juris).

    d) Bei der Prüfung, ob dem Arbeitgeber eine Weiterbeschäftigung des Arbeitnehmers trotz Vorliegens einer erheblichen Pflichtverletzung jedenfalls bis zum Ablauf der Kündigungsfrist zumutbar ist, ist in einer Gesamtwürdigung das Interesse des Arbeitgebers an der sofortigen Beendigung des Arbeitsverhältnisses gegen das Interesse des Arbeitnehmers an dessen Fortbestand abzuwägen (BAG, Urteil vom 29. Juni 2017 - 2 AZR 302/16, Rn. 26, juris; BAG, Urteil vom 20. Oktober 2016 - 6 AZR 471/15, Rn. 30, juris; BAG; Urteil vom 22. Oktober 2015 - 2 AZR 569/14, Rn. 46, juris).

    Sie scheidet aus, wenn es ein "schonenderes" Gestaltungsmittel - etwa Abmahnung, Versetzung, ordentliche Kündigung - gibt, das ebenfalls geeignet ist, den mit einer außerordentlichen Kündigung verfolgten Zweck - nicht die Sanktion des pflichtwidrigen Verhaltens, sondern die Vermeidung des Risikos künftiger Störungen des Arbeitsverhältnisses - zu erreichen (BAG, Urteil vom 29. Juni 2017 - 2 AZR 302/16, Rn. 27, juris; BAG, Urteil vom 20. Oktober 2016 - 6 AZR 471/15, Rn. 30, juris; BAG, Urteil vom 22. Oktober 2015 - 2 AZR 569/14, Rn. 46, juris).

  • BAG, 19.04.2012 - 2 AZR 186/11

    Außerordentliche und ordentliche Kündigung - private Internetnutzung -

    Auszug aus LAG Köln, 07.08.2020 - 4 Sa 122/20
    Liegt ein solcher Sachverhalt vor, bedarf es der weiteren Prüfung, ob die Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses unter Berücksichtigung der konkreten Umstände des Einzelfalls und unter Abwägung der Interessen beider Vertragsteile - jedenfalls bis zum Ablauf der (fiktiven) Kündigungsfrist - zumutbar ist oder nicht (2. Stufe) (ständige Rechtsprechung, siehe bspw. BAG, Urteil vom 13. Dezember 2018 - 2 AZR 370/18, Rn. 15, juris; BAG, Urteil vom 25. Januar 2018 - 2 AZR 382/17, Rn. 26, juris; BAG, Urteil vom 14. Dezember 2017 - 2 AZR 86/17, Rn. 27, juris; BAG, Urteil vom 16. Juli 2015 - 2 AZR 85/15, Rn. 21 mwN, juris; BAG, Urteil vom 19. April 2012 - 2 AZR 186/11, Rn. 20 mwN, NJW 2013, 104 ff.).

    Eine außerordentliche Kündigung kommt nur in Betracht, wenn es keinen angemessenen Weg gibt, das Arbeitsverhältnis fortzusetzen, weil dem Arbeitgeber sämtliche milderen Reaktionsmöglichkeiten unzumutbar sind (BAG, Urteil vom 19. April 2012 - 2 AZR 186/11, Rn. 21 mwN, NJW 2013, 104 ff.).

    Einer entsprechenden Abmahnung bedarf es nach Maßgabe des auch in § 314 Abs. 2 in Verbindung mit § 323 Abs. 2 BGB zum Ausdruck kommenden Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes nur dann nicht, wenn bereits ex ante erkennbar ist, dass eine Verhaltensänderung in Zukunft auch nach Abmahnung nicht zu erwarten steht, oder es sich um eine so schwere Pflichtverletzung handelt, dass selbst deren erstmalige Hinnahme dem Arbeitgeber nach objektiven Maßstäben unzumutbar und damit offensichtlich - auch für den Arbeitnehmer erkennbar - ausgeschlossen ist (BAG, Urteil vom 29. Juni 2017 - 2 AZR 302/16, Rn. 28, juris; BAG, Urteil vom 20. November 2014 - 2 AZR 651/13, Rn. 22, juris; BAG, Urteil vom 23. Oktober 2014 - 2 AZR 865/13, Rn. 47, juris; BAG, Urteil vom 25. Oktober 2012 - 2 AZR 495/11, Rn. 16; BAG, Urteil vom 19. April 2012 - 2 AZR 186/11, Rn. 22 mwN, NJW 2013, 104 ff.).

  • BAG, 23.02.2010 - 2 AZR 656/08

    Kündigungsschutz - Betriebsratsmitglied

    Auszug aus LAG Köln, 07.08.2020 - 4 Sa 122/20
    Eine Betriebsabteilung iSv. § 15 Abs. 5 KSchG ist ein räumlich und organisatorisch abgegrenzter Teil des Betriebs, der eine personelle Einheit erfordert, dem eigene technische Betriebsmittel zur Verfügung stehen und der einen eigenen Betriebszweck verfolgt, auch wenn dieser in einem bloßen Hilfszweck für den arbeitstechnischen Zweck des Gesamtbetriebs besteht (BAG, Urteil vom 23. Februar 2010- 2 AZR 656/08, Rn. 29 mwN, juris).

    Angesichts des engen Ausnahmetatbestands des § 15 Abs. 5 KSchG ist der Arbeitgeber verpflichtet, von sich aus alle denkbaren Übernahmemöglichkeiten eingehend zu prüfen und Umfang und Ergebnis der Prüfung im Prozess substantiiert darzulegen (BAG, Urteil vom 23. Februar 2010 - 2 AZR 656/08, Rn. 34 mwN, juris).

  • BAG, 22.10.2015 - 2 AZR 569/14

    Außerordentliche Kündigung - Arbeitsverweigerung

    Auszug aus LAG Köln, 07.08.2020 - 4 Sa 122/20
    d) Bei der Prüfung, ob dem Arbeitgeber eine Weiterbeschäftigung des Arbeitnehmers trotz Vorliegens einer erheblichen Pflichtverletzung jedenfalls bis zum Ablauf der Kündigungsfrist zumutbar ist, ist in einer Gesamtwürdigung das Interesse des Arbeitgebers an der sofortigen Beendigung des Arbeitsverhältnisses gegen das Interesse des Arbeitnehmers an dessen Fortbestand abzuwägen (BAG, Urteil vom 29. Juni 2017 - 2 AZR 302/16, Rn. 26, juris; BAG, Urteil vom 20. Oktober 2016 - 6 AZR 471/15, Rn. 30, juris; BAG; Urteil vom 22. Oktober 2015 - 2 AZR 569/14, Rn. 46, juris).

    Sie scheidet aus, wenn es ein "schonenderes" Gestaltungsmittel - etwa Abmahnung, Versetzung, ordentliche Kündigung - gibt, das ebenfalls geeignet ist, den mit einer außerordentlichen Kündigung verfolgten Zweck - nicht die Sanktion des pflichtwidrigen Verhaltens, sondern die Vermeidung des Risikos künftiger Störungen des Arbeitsverhältnisses - zu erreichen (BAG, Urteil vom 29. Juni 2017 - 2 AZR 302/16, Rn. 27, juris; BAG, Urteil vom 20. Oktober 2016 - 6 AZR 471/15, Rn. 30, juris; BAG, Urteil vom 22. Oktober 2015 - 2 AZR 569/14, Rn. 46, juris).

  • BAG, 25.04.2018 - 2 AZR 611/17

    Außerordentliche Tat- und Verdachtskündigung

    Auszug aus LAG Köln, 07.08.2020 - 4 Sa 122/20
    Das betrifft sowohl auf die Hauptleistungspflicht bezogene Nebenleistungspflichten, die der Vorbereitung, der ordnungsgemäßen Durchführung und der Sicherung der Hauptleistung dienen und diese ergänzen, als auch sonstige, aus dem Gebot der Rücksichtnahme (§ 241 Abs. 2 BGB) erwachsende Nebenpflichten (BAG, Urteil vom 25. April 2018 - 2 AZR 611/17, Rn. 43, juris; BAG, Urteil vom 20. Oktober 2016 - 6 AZR 471/15, Rn. 18, juris; BAG, Urteil vom 19. Januar 2016 - 2 AZR 449/15, Rn. 29, juris).

    Der Arbeitnehmer hat seine Verpflichtungen aus dem Arbeitsverhältnis so zu erfüllen und die im Zusammenhang mit dem Arbeitsverhältnis stehenden Interessen des Arbeitgebers so zu wahren, wie dies von ihm unter Berücksichtigung seiner Stellung und Tätigkeit im Betrieb, seiner eigenen Interessen und der Interessen der anderen Arbeitnehmer des Betriebs nach Treu und Glauben billigerweise verlangt werden kann (BAG, Urteil vom 25. April 2018 - 2 AZR 611/17, Rn. 44, juris; BAG, Urteil vom 10. April 2014 - 2 AZR 684/13, Rn. 14, juris; BAG, Urteil vom 20. Juni 2013 - 2 AZR 583/12, Rn. 26, juris).

  • BAG, 19.04.1990 - 2 AZR 591/89

    Annahmeverzug nach unwirksamer Arbeitgeberkündigung

    Auszug aus LAG Köln, 07.08.2020 - 4 Sa 122/20
    Hinzu kommt, dass die Klägerin fristgerecht Kündigungsschutzklage gegen die Kündigungen vom 04.08.2018 und vom 07.09.2018 erhoben hat, deren Erhebung ein ausreichend wörtliches Angebot im Sinne von § 295 BGB darstellt (vgl. BAG, Urteil vom 19. April 1990 - 2 AZR 591/89, AP Nr. 45 zu § 615 BGB), das die Beklagte nicht angenommen hat.
  • BAG, 17.06.1999 - 2 AZR 141/99

    Kündigung wegen Unternehmerentscheidung zur dauerhaften Personalreduzierung

    Auszug aus LAG Köln, 07.08.2020 - 4 Sa 122/20
    Der Vortrag des Arbeitgebers muss nachprüfbar erkennen lassen, ob durch eine innerbetriebliche Maßnahme oder durch einen außerbetrieblichen Anlass das Bedürfnis an der Tätigkeit des gekündigten Arbeitnehmers wegfällt, d.h. die dringenden Erfordernisse des § 1 Abs. 2 KSchG müssen einsichtig gemacht werden (vgl. BAG, Urteil vom 17. Juni 1999 - 2 AZR 141/99, NZA 1999, 1098, [1100]).
  • BAG, 23.08.2018 - 2 AZR 235/18

    Außerordentliche Kündigung - Einzelfallentscheidung

  • BAG, 25.11.2010 - 2 AZR 801/09

    Verdachtskündigung - Beteiligung des Personalrats

  • BAG, 16.03.1989 - 2 AZR 407/88

    Bestehen des Arbeitsverhältnisses "ohne Unterbrechung länger als sechs Monate" (§

  • BAG, 29.06.2017 - 2 AZR 597/16

    Außerordentliche Kündigung - Überwachung durch Detektiv

  • BAG, 16.12.2010 - 2 AZR 770/09

    Betriebsbedingte Kündigung - Abbau einer Hierarchieebene

  • BAG, 24.05.2012 - 2 AZR 124/11

    Betriebsbedingte Kündigung - Wegfall einer Hierarchieebene

  • BAG, 12.03.2013 - 9 AZR 455/11

    Aufwendungsersatz - Schulbuch

  • BAG, 25.01.2018 - 2 AZR 382/17

    Außerordentliche Kündigung mit Auslauffrist - Verweigerung einer amtsärztlichen

  • BAG, 07.07.2005 - 2 AZR 581/04

    Außerordentliche Kündigung - "Surfen" im Internet

  • BAG, 24.05.2012 - 2 AZR 206/11

    Außerordentliche Verdachtskündigung

  • BAG, 23.10.2014 - 2 AZR 865/13

    Außerordentliche Kündigung - angestellter Lehrer - sexueller Missbrauch

  • BAG, 10.06.2010 - 2 AZR 541/09

    "Fall Emmely" - Fristlose Kündigung - unrechtmäßiges Einlösen aufgefundener

  • BAG, 18.01.2000 - 9 AZR 932/98

    Beendigung einer Schwangerschaft - Mitteilungspflicht

  • BAG, 16.07.2015 - 2 AZR 85/15

    Außerordentliche Kündigung - unerlaubte Herstellung digitaler Kopien am

  • BAG, 20.11.2014 - 2 AZR 651/13

    Außerordentliche Kündigung - sexuelle Belästigung

  • BAG, 20.06.2013 - 2 AZR 583/12

    Ordentliche Kündigung wegen außerdienstlich begangener Straftat

  • BAG, 22.09.2016 - 2 AZR 848/15

    Außerordentliche Kündigung - Videoüberwachung

  • BAG, 23.01.1958 - 2 AZR 206/55

    Kündigungsfrist - Kündigung - Ordentliche befristete Kündigung - Außerordentliche

  • BAG, 25.10.2012 - 2 AZR 495/11

    Außerordentliche Kündigung - Interessenabwägung - Abmahnungserfordernis

  • BAG, 16.10.2007 - 9 AZR 170/07

    Kosten der Fahrerkarte für digitale Tachografen

  • BAG, 10.04.2014 - 2 AZR 684/13

    Strafbares außerdienstliches Verhalten - Eignungsmangel als in der Person des

  • BAG, 11.10.2010 - 9 AZN 418/10

    Nichtzulassungsbeschwerde - fehlende Begründung der Nichtzulassungsentscheidung

  • BAG, 13.12.2018 - 2 AZR 370/18

    Außerordentliche Kündigung - Interessenabwägung

  • BAG, 25.10.2012 - 2 AZR 700/11

    Kündigung wegen Verdachts einer Straftat - Darlegungspflichten des Arbeitgebers

  • BAG, 17.07.2012 - 1 AZR 563/11

    Annahmeverzug - Streikteilnahme nach Kündigung

  • BAG, 19.01.2016 - 2 AZR 449/15

    Fristlose, hilfsweise ordentliche Kündigung - beharrliche Verletzung

  • BAG, 14.12.2017 - 2 AZR 86/17

    Außerordentliche Kündigung - Klageerweiterung

  • ArbG Siegburg, 19.09.2018 - 4 Ca 2334/17

    Absprachewidriger Überlassung Dienstwagen an Dritten

  • LAG Köln, 19.01.2023 - 8 Sa 480/22

    Annahmeverzug; kein böswillig unterlassener anderweitiger Verdienst;

    Wer im Interesse des Arbeitgebers und auf dessen Wunsch Aufwendungen macht, die durch keine Vergütung abgegolten werden, kann Ersatz dieser Aufwendungen verlangen (BAG, Urteil vom 16. Oktober 2007 - 9 AZR 170/07, Rn. 23 mwN, NZA 2008, 1013, 1014; Landesarbeitsgericht Köln, Urteil vom 7. August 2020 - 4 Sa 122/20 -, Rn. 108, juris).
  • ArbG Köln, 04.08.2022 - 11 Ca 1566/22
    Eine Betriebsabteilung iSv. § 15 Abs. 5 KSchG ist ein räumlich und organisatorisch abgegrenzter Teil des Betriebs, der eine personelle Einheit erfordert, dem eigene technische Betriebsmittel zur Verfügung stehen und der einen eigenen Betriebszweck verfolgt, auch wenn dieser in einem bloßen Hilfszweck für den arbeitstechnischen Zweck des Gesamtbetriebs besteht (BAG, Urteil vom 23. Februar 2010- 2 AZR 656/08, Rn. 29 mwN, juris; Landesarbeitsgericht Köln, Urteil vom 7. August 2020 - 4 Sa 122/20 -, Rn. 98, juris).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht