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   LAG Köln, 07.09.2021 - 9 Ta 107/21   

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https://dejure.org/2021,37443
LAG Köln, 07.09.2021 - 9 Ta 107/21 (https://dejure.org/2021,37443)
LAG Köln, Entscheidung vom 07.09.2021 - 9 Ta 107/21 (https://dejure.org/2021,37443)
LAG Köln, Entscheidung vom 07. September 2021 - 9 Ta 107/21 (https://dejure.org/2021,37443)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)

    Rechtsweg - (Dritt)- Widerklage - Urheberrechtsverletzung - Software

  • IWW

    § 104 Satz 1 UrhG, § ... 97 Abs. 1 UrhG, § 242 BGB, § 97 Abs. 2 S. 2 und 3 UrhG, § 259 Abs. 2, 260 Abs. 2 BGB, § 98 Abs. 2 S. 1 UrhG, § 10 Abs. 1 GeschGehG, § 2 Abs. 3 ArbGG, § 2 Abs. 1 Nr. 3 Buchst. d ArbGG, § 6 GeschGehG, § 10 GeschGehG, § 4 GeschGehG, § 71 Abs. 1, 2323 Nr. 1 GVG, §§ 12, 17 ZPO, § 69a UrhG, § 69c Nr. 1, 3 und 4 UrhG, § 69f Abs. 1 UrhG, § 97 Abs. 2 Satz 3 UrhG, §§ 4, 10 GeschGehG, § 17 Abs. 2 Satz 1 GVG, Art. 1 Abs. 3 der Richtlinie 2009/24/EG, § 69a Abs. 3 UrhG, § 104 UrhG, § 105 UrhG, § 2 Abs. 2 b) ArbGG, § 104 Satz 2 UrhG, § 46 Abs. 2 ArbGG, §§ 495a, 33 Abs. 1 ZPO, § 33 Abs. 1 ZPO, § 2 Abs. 1, 2 ArbGG, § 145Abs. 2 ZPO, § 97 ZPO

  • iurado.de (Kurzinformation und Volltext)

    Verfahrensabtrennung einer Widerklage und Verweisung eines Urheberrechtsstreits vom ArbG an die ordentliche Gerichtsbarkeit

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Rechtsweg; (Dritt); Widerklage; Urheberrechtsverletzung; Software

  • rechtsportal.de

    Rechtsweg; (Dritt); Widerklage; Urheberrechtsverletzung; Software

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (8)

  • BGH, 22.03.2016 - I ZB 44/15

    Urheberrechtsstreitsache: Rechtsmitteleinlegung bei funktionell unzuständigem

    Auszug aus LAG Köln, 07.09.2021 - 9 Ta 107/21
    Zweck der Konzentration von Urheberrechtsstreitsachen auf den ordentlichen Rechtsweg ist die besondere Sachkunde des auf Urheberrechtsstreiten spezialisierten Gerichts (BGH, Beschluss vom 22. März 2016 - I ZB 44/15 -, Rn. 13, juris).

    Unter den Begriff fallen alle Streitigkeiten, bei denen urheberrechtlichen Rechtsquellen zumindest eine mittelbare Relevanz zukommt (BGH, Beschluss vom 22. März 2016 - I ZB 44/15 -, Rn. 13, juris), und zwar unabhängig davon, ob die Partei sich auf Vorschriften aus dem Urheberechtsgesetz beruft (LAG Baden-Württemberg, Beschluss vom 22. August 2006 - 18 Ta 9/06 -,Rn. 13, juris).

  • OLG Düsseldorf, 07.01.2016 - 20 W 84/15

    Rechtsweg zu den ordentlichen Gerichten für urheberrechtliche Ansprüche eines

    Auszug aus LAG Köln, 07.09.2021 - 9 Ta 107/21
    Denn in diesen Fällen sind keine Rechtsfragen zu entscheiden, die Inhalt oder Umfang urheberrechtlicher Befugnisse betreffen (BT-Drs. IV/270, S. 106; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 07. Januar 2016 - I-20 W 84/15 -, Rn. 14, juris).
  • BAG, 21.08.1996 - 5 AZR 1011/94

    Klage eines ehemaligen Arbeitnehmers auf Herausgabe eines Computerprogramms

    Auszug aus LAG Köln, 07.09.2021 - 9 Ta 107/21
    Für Auseinandersetzungen zwischen einem Arbeitgeber und seinem (ehemaligen) Arbeitnehmer über die Nutzungsrechte von Computerprogrammen, die der Arbeitnehmer geschaffen oder eingebracht hat, ist dagegen der Rechtsweg zu den ordentlichen Gerichten gegeben (BAG, Urteil vom 21. August 1996 - 5 AZR 1011/94 -, Rn. 16, juris; Schwab/Weth, ArbGG, 5. Aufl. 2018, § 2 ArbGG, Rn. 196).
  • BGH, 05.07.1990 - III ZR 166/89

    Rechtsweg für Ansprüche auf Schadensersatz wegen der Verletzung von

    Auszug aus LAG Köln, 07.09.2021 - 9 Ta 107/21
    Eine Verweisung ist nur geboten und zulässig, wenn der Rechtsweg schlechthin, d.h. für den Klageanspruch mit allen in Betracht kommenden Klagegründen, unzulässig ist; ist dagegen bei mehrfacher - auch bei mehrfacher rechtlich und tatsächlich selbständiger - Begründung des einen Klageanspruchs der Rechtsweg hinsichtlich eines der konkurrierenden Klagegründe zulässig und nur hinsichtlich eines weiteren Klagegrundes unzulässig, so ist eine Verweisung an das für den weiteren Klagegrund zuständige Gericht nicht statthaft (so schon BGH, Urteil vom 05. Juli 1990 - III ZR 166/89 -, Rn. 17, juris).
  • ArbG Köln, 19.03.2021 - 19 Ca 4332/20
    Auszug aus LAG Köln, 07.09.2021 - 9 Ta 107/21
    Die sofortige Beschwerde der Beklagten gegen den Beschluss des Arbeitsgerichts Köln vom 19.03.2021 - 19 Ca 4332/20 - wird zurückgewiesen.
  • LAG Baden-Württemberg, 22.08.2006 - 18 Ta 9/06
    Auszug aus LAG Köln, 07.09.2021 - 9 Ta 107/21
    Unter den Begriff fallen alle Streitigkeiten, bei denen urheberrechtlichen Rechtsquellen zumindest eine mittelbare Relevanz zukommt (BGH, Beschluss vom 22. März 2016 - I ZB 44/15 -, Rn. 13, juris), und zwar unabhängig davon, ob die Partei sich auf Vorschriften aus dem Urheberechtsgesetz beruft (LAG Baden-Württemberg, Beschluss vom 22. August 2006 - 18 Ta 9/06 -,Rn. 13, juris).
  • BGH, 09.05.1985 - I ZR 52/83

    Inkasso-Programm

    Auszug aus LAG Köln, 07.09.2021 - 9 Ta 107/21
    Denn es ist seit längerem anerkannt und mittlerweile gesetzlich geregelt, dass Computerprogramme und ihre Vorstufen grundsätzlich die für die Urheberrechtsschutzfähigkeit erforderliche persönliche geistige Schöpfung aufweisen können (BGH, Urteil vom 09. Mai 1985 - I ZR 52/83 -, BGHZ 94, 276-292, Rn. 70 - Inkasso-Programm).
  • BAG, 23.08.2001 - 5 AZB 20/01

    Wider-Widerklage als Zusammenhangsklage

    Auszug aus LAG Köln, 07.09.2021 - 9 Ta 107/21
    Nach dieser Vorschrift können vor die Gerichte für Arbeitssachen - auch im Wege der Widerklage (BAG, Beschluss vom 23. August 2001 - 5 AZB 20/01 -, Rn. 8, juris; Zöller/Schultzky,33. Aufl. 2020, § 33 ZPO, Rn. 23; Schwab/Weth, ArbGG, 5. Aufl. 2018, § 2 ArbGG, Rn. 214) - nicht unter § 2 Abs. 1 und 2 ArbGG fallende Rechtsstreitigkeiten gebracht werden, wenn der Anspruch mit einer bei einem Arbeitsgericht anhängigen der in § 2 Abs. 1 und 2 ArbGG bezeichneten Art in rechtlichem oder unmittelbar wirtschaftlichem Zusammenhang steht und für seine Geltendmachung nicht die ausschließliche Zuständigkeit eines anderen Gerichts gegeben ist.
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