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   LAG Köln, 08.01.2013 - 11 TaBVGa 9/12   

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https://dejure.org/2013,23738
LAG Köln, 08.01.2013 - 11 TaBVGa 9/12 (https://dejure.org/2013,23738)
LAG Köln, Entscheidung vom 08.01.2013 - 11 TaBVGa 9/12 (https://dejure.org/2013,23738)
LAG Köln, Entscheidung vom 08. Januar 2013 - 11 TaBVGa 9/12 (https://dejure.org/2013,23738)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Voraussetzungen für das Bestehen eines Zutrittsrechts eines Gewerkschaftssekretärs in Betrieb zwecks Akquisition von Kandidaten für den Wahlvorstand

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Akquisition von Kandidaten für den Wahlvorstand und Betriebsrat

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • ArbG Aachen, 08.11.2012 - 9 BVGa 11/12

    Gewerkschaftliches Zutrittsrecht zum Betrieb zur Vorbereitung einer

    Auszug aus LAG Köln, 08.01.2013 - 11 TaBVGa 9/12
    Unter Zurückweisung der Beschwerde der Beteiligten zu 2) wird der Beschluss des Arbeitsgerichts Aachen vom 08.11.2012 - 9 BVGa 11/12 - teilweise abgeändert und wie folgt neu gefasst:.

    Die Beteiligte zu 2) hat schriftsätzlich beantragt, die Entscheidung des Arbeitsgerichts Aachen vom 08.11.2012 (Aktenzeichen 9 BVGa 11/12) abzuändern und den Antrag zu 2) der Antragstellerin gemäß Antragsschrift vom 23.10.2012 abzuweisen.

  • LAG Sachsen, 27.03.2006 - 3 TaBV 6/06
    Auszug aus LAG Köln, 08.01.2013 - 11 TaBVGa 9/12
    Konkrete Anhaltspunkte dafür, dass dieser wiederholt seine Befugnisse eindeutig überschritten, den Betriebsfrieden nachhaltig gestört oder den Arbeitgeber, seinen Vertreter oder Arbeitnehmer des Betriebs grob beleidigt hat und dies erneut zu befürchten ist (vgl.: hierzu: LAG Sachsen, Beschl. v. 27.03.2006 - 3 TaBV 6/06 - m.w.N.) bestehen vorliegend nicht.
  • BAG, 26.06.1973 - 1 ABR 24/72

    Zutrittsrecht der Gewerkschaften

    Auszug aus LAG Köln, 08.01.2013 - 11 TaBVGa 9/12
    Es ist ausreichend, wenn die Angelegenheit in einem inneren Zusammenhang mit einer betriebsverfassungsrechtlichen Aufgabe der Gewerkschaft steht (vgl.: BAG, Beschl. 26.06.1973 - 1 ABR 24/72 - Fitting, 26. Auflage, § 2 BetrVG Rdn. 64 m.w.N.).
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