Rechtsprechung
   LAG Köln, 08.03.2018 - 4 Sa 171/17   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2018,4840
LAG Köln, 08.03.2018 - 4 Sa 171/17 (https://dejure.org/2018,4840)
LAG Köln, Entscheidung vom 08.03.2018 - 4 Sa 171/17 (https://dejure.org/2018,4840)
LAG Köln, Entscheidung vom 08. März 2018 - 4 Sa 171/17 (https://dejure.org/2018,4840)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2018,4840) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (7)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Voraussetzungen eines Anspruchs des Arbeitnehmers auf Gewährung zusätzlichen Urlaubs aufgrund betrieblicher Übung; Zulässigkeit der Abrundung von Bruchteilen von Urlaubstagen im Geltungsbereich des MTV Aviation

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    MTV Aviation § 17 Abs. 2 ; BGB § 151 ; BUrlG § 5
    Voraussetzungen eines Anspruchs des Arbeitnehmers auf Gewährung zusätzlichen Urlaubs aufgrund betrieblicher Übung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (16)

  • BAG, 21.02.2017 - 3 AZR 455/15

    Betriebsrentenanpassung - aktive latente Steuern

    Auszug aus LAG Köln, 08.03.2018 - 4 Sa 171/17
    Die Darlegungslast dafür, dass der Arbeitgeber aus Sicht des Empfängers Leistungen gewähren wollte, zu denen er nicht aus anderem Rechtsgrund verpflichtet war oder sich verpflichtet glaubte, trägt der Kläger als Anspruchsteller (BAG, Urteil vom 21.02.2017 - 3 AZR 455/15).

                  Eine betriebliche Übung ist ein gleichförmiges und wiederholtes Verhalten des Arbeitgebers, das geeignet ist, vertragliche Ansprüche auf eine Leistung oder sonstige Vergünstigung zu begründen, wenn die Arbeitnehmer aus dem Verhalten des Arbeitgebers schließen dürfen, ihnen werde die Leistung oder Vergünstigung auch künftig gewährt (BAG, Urteil vom 21.02.2017 - 3 AZR 455/15 -, Rn. 80, juris; BAG, Urteil vom 15.04.2014 - 3 AZR 51/12 -, Rn. 66, juris; BAG, Urteil vom 29.08.2012 - 10 AZR 571/11 -, Rn. 18, juris).

    Dadurch wird ein vertragliches Schuldverhältnis geschaffen, aus dem bei Eintritt der vereinbarten Anspruchsvoraussetzungen ein einklagbarer Anspruch auf die üblich gewordene Vergünstigung erwächst (BAG, Urteil vom 21.02.2017 - 3 AZR 455/15 -, Rn. 80, juris; BAG, Urteil vom 15.04.2014 - 3 AZR 51/12 -, Rn. 68, juris; BAG, Urteil vom 29.08.2012 - 10 AZR 571/11 -, Rn. 19, juris).

    Will der Arbeitgeber die Leistungen für den Arbeitnehmer jedoch erkennbar aufgrund einer anderen und sei es auch tatsächlich nicht bestehenden Rechtspflicht erbringen, kann der Arbeitnehmer nicht davon ausgehen, ihm solle eine Leistung auf Dauer unabhängig von dieser Rechtspflicht gewährt werden (BAG, Urteil vom 21.02.2017 - 3 AZR 455/15 -, Rn. 82, juris; BAG, Urteil vom 10.12.2013 - 3 AZR 832/11 -, Rn. 62, juris).

                  Die Darlegungslast dafür, dass der Arbeitgeber aus Sicht des Empfängers Leistungen oder Vergünstigungen gewähren wollte, zu denen er nicht aus einem anderem Rechtsgrund - etwa aus einem Tarifvertrag oder einer Betriebsvereinbarung - verpflichtet war oder sich verpflichtet glaubte, trägt der Kläger als Anspruchssteller (BAG, Urteil vom 21.02.2017 - 3 AZR 455/15 -, Rn. 82, juris; BAG, Urteil vom 15.04.2014 - 3 AZR 51/12 -, Rn. 70, juris; BAG, Urteil vom 29.08.2012 - 10 AZR 571/11 -, Rn. 20, juris).

  • BAG, 29.08.2012 - 10 AZR 571/11

    Betriebliche Übung - Leistungsgewährungen, die möglicherweise irrtümlich über

    Auszug aus LAG Köln, 08.03.2018 - 4 Sa 171/17
                  Eine betriebliche Übung ist ein gleichförmiges und wiederholtes Verhalten des Arbeitgebers, das geeignet ist, vertragliche Ansprüche auf eine Leistung oder sonstige Vergünstigung zu begründen, wenn die Arbeitnehmer aus dem Verhalten des Arbeitgebers schließen dürfen, ihnen werde die Leistung oder Vergünstigung auch künftig gewährt (BAG, Urteil vom 21.02.2017 - 3 AZR 455/15 -, Rn. 80, juris; BAG, Urteil vom 15.04.2014 - 3 AZR 51/12 -, Rn. 66, juris; BAG, Urteil vom 29.08.2012 - 10 AZR 571/11 -, Rn. 18, juris).

    Dadurch wird ein vertragliches Schuldverhältnis geschaffen, aus dem bei Eintritt der vereinbarten Anspruchsvoraussetzungen ein einklagbarer Anspruch auf die üblich gewordene Vergünstigung erwächst (BAG, Urteil vom 21.02.2017 - 3 AZR 455/15 -, Rn. 80, juris; BAG, Urteil vom 15.04.2014 - 3 AZR 51/12 -, Rn. 68, juris; BAG, Urteil vom 29.08.2012 - 10 AZR 571/11 -, Rn. 19, juris).

                  Grundsätzlich kann eine betriebliche Übung auch bezüglich übertariflicher Leistungen und übertariflicher Anteile einer einheitlichen Leistung entstehen (BAG, Urteil vom 29.08.2012 - 10 AZR 571/11 -, Rn. 20, juris; BAG, Urteil vom 24.03.2010 - 10 AZR 43/09 -, Rn. 17, juris).

                  Die Darlegungslast dafür, dass der Arbeitgeber aus Sicht des Empfängers Leistungen oder Vergünstigungen gewähren wollte, zu denen er nicht aus einem anderem Rechtsgrund - etwa aus einem Tarifvertrag oder einer Betriebsvereinbarung - verpflichtet war oder sich verpflichtet glaubte, trägt der Kläger als Anspruchssteller (BAG, Urteil vom 21.02.2017 - 3 AZR 455/15 -, Rn. 82, juris; BAG, Urteil vom 15.04.2014 - 3 AZR 51/12 -, Rn. 70, juris; BAG, Urteil vom 29.08.2012 - 10 AZR 571/11 -, Rn. 20, juris).

  • ArbG Köln, 25.01.2017 - 20 Ca 2195/16

    Gewährung eines über die tarifliche Regelung hinausgehenden Urlaubsanspruchs

    Auszug aus LAG Köln, 08.03.2018 - 4 Sa 171/17
    Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Arbeitsgerichts vom 25.01.2017- ArbG Köln 20 Ca 2195/16 - wird zurückgewiesen.

    Die Anschlussberufung der Beklagten gegen das Urteil des Arbeitsgerichts vom 25.01.2017- ArbG Köln 20 Ca 2195/16 - wird zurückgewiesen.

                  Der Kläger beantragt, 1. unter Abänderung des Urteils des Arbeitsgerichts Köln- 20 Ca 2195/16 - vom 25.01.2017 die Beklagte zu verurteilen, in Erfüllung des Urlaubsanspruchs für das Jahr 2016 weitere 7, 85 Arbeitstage Urlaub zu gewähren, hilfsweise unter Abänderung des Urteils des Arbeitsgerichts Köln - 20 Ca 2195/16 - vom 25.01.2017 die Beklagte zu verurteilen, ihm in Erfüllung des Urlaubsanspruchs für das Jahr 2016 weitere 7, 85 Werktage Urlaub zu gewähren;.

    unter Abänderung des Urteils des Arbeitsgerichts Köln- 20 Ca 2195/16 - vom 25.01.2017 die Beklagte zu verurteilen, ihm in Erfüllung des Urlaubsanspruchs für das Jahr 2015 weitere sechs Arbeitstage Urlaub zu gewähren, hilfsweise unter Abänderung des Urteils des Arbeitsgerichts Köln - 20 Ca 2195/16 - vom 25.01.2017 die Beklagte zu verurteilen, ihm in Erfüllung des Urlaubsanspruchs für das Jahr 2015 weitere sechs Werktage Urlaub zu gewähren.

                  Im Wege der Anschlussberufung beantragt die Beklagte, das Urteil des Arbeitsgerichts Köln vom 25.01.2017 - 20 Ca 2195/16 - abzuändern und die Klage insgesamt auch in Höhe der Gewährung von 0, 15 Arbeitstagen Urlaub im Kalenderjahr 2016 abzuweisen.

  • BAG, 15.04.2014 - 3 AZR 51/12

    Betriebsrentenanpassung - wirtschaftliche Lage des Versorgungsschuldners -

    Auszug aus LAG Köln, 08.03.2018 - 4 Sa 171/17
                  Eine betriebliche Übung ist ein gleichförmiges und wiederholtes Verhalten des Arbeitgebers, das geeignet ist, vertragliche Ansprüche auf eine Leistung oder sonstige Vergünstigung zu begründen, wenn die Arbeitnehmer aus dem Verhalten des Arbeitgebers schließen dürfen, ihnen werde die Leistung oder Vergünstigung auch künftig gewährt (BAG, Urteil vom 21.02.2017 - 3 AZR 455/15 -, Rn. 80, juris; BAG, Urteil vom 15.04.2014 - 3 AZR 51/12 -, Rn. 66, juris; BAG, Urteil vom 29.08.2012 - 10 AZR 571/11 -, Rn. 18, juris).

    Dadurch wird ein vertragliches Schuldverhältnis geschaffen, aus dem bei Eintritt der vereinbarten Anspruchsvoraussetzungen ein einklagbarer Anspruch auf die üblich gewordene Vergünstigung erwächst (BAG, Urteil vom 21.02.2017 - 3 AZR 455/15 -, Rn. 80, juris; BAG, Urteil vom 15.04.2014 - 3 AZR 51/12 -, Rn. 68, juris; BAG, Urteil vom 29.08.2012 - 10 AZR 571/11 -, Rn. 19, juris).

                  Die Darlegungslast dafür, dass der Arbeitgeber aus Sicht des Empfängers Leistungen oder Vergünstigungen gewähren wollte, zu denen er nicht aus einem anderem Rechtsgrund - etwa aus einem Tarifvertrag oder einer Betriebsvereinbarung - verpflichtet war oder sich verpflichtet glaubte, trägt der Kläger als Anspruchssteller (BAG, Urteil vom 21.02.2017 - 3 AZR 455/15 -, Rn. 82, juris; BAG, Urteil vom 15.04.2014 - 3 AZR 51/12 -, Rn. 70, juris; BAG, Urteil vom 29.08.2012 - 10 AZR 571/11 -, Rn. 20, juris).

  • BAG, 09.12.2009 - 4 AZR 190/08

    Gewerkschaftspluralität im Betrieb - Keine "Zwangstarifgemeinschaft

    Auszug aus LAG Köln, 08.03.2018 - 4 Sa 171/17
    Liegt hingegen eine Überschneidung vor, so ist diese nach überwiegender Auffassung anhand der Grundsätze der Spezialität aufzulösen (BAG, Urteil vom 09.12.2009 - 4 AZR 190/08 -, Rn. 49, juris; Däubler-Zwanziger, 4. Aufl. 2016, § 4a TVG Rn. 11; Wiedemann/Wank, 7. Aufl. 2007, § 4 TVG Rn. 298).

    Es setzt sich dann im Grundsatz derjenige Tarifvertrag durch, der dem Betrieb räumlich, betrieblich, fachlich und persönlich am nächsten steht und den Erfordernissen und Eigenartendes Betriebs am ehesten gerecht wird (BAG, Urteil vom 09.12.2009 - 4 AZR 190/08 -, Rn. 49, juris; Däubler/Zwanziger, 4. Aufl. 2016, § 4a TVG Rn. 12; ErfKomm-Franzen, 18. Aufl. 2018, § 4a TVG Rn. 31; Löwisch/Rieble, 4. Aufl. 2017, § 4a TVG Rn. 337).

  • BAG, 20.04.2005 - 4 AZR 288/04

    Ablösung eines nachwirkenden Tarifvertrages

    Auszug aus LAG Köln, 08.03.2018 - 4 Sa 171/17
    Andere Abmachungen im Sinne des § 4 Abs. 5 TVG sind Tarifverträge, wenn sie unmittelbar und zwingend auf das Arbeitsverhältnis einwirken (BAG, Urteil vom 20.04.2005 - 4 AZR 288/04 -, Rn. 14, juris; Löwisch/Rieble, 4. Aufl. 2017, § 4 TVG Rn. 843) und die Normgeber identisch sind (BAG, Beschluss vom 23.08.2016 - 1 ABR 15/14 -, Rn. 24, juris).
  • BAG, 09.08.1994 - 9 AZR 384/92

    Urlaub bei Beschäftigungsverbot wegen Schwangerschaft

    Auszug aus LAG Köln, 08.03.2018 - 4 Sa 171/17
    Eine derartige Umrechnung nach einem tariflichen Umrechnungsquotienten hat mit der Regelung in § 5 Abs. 1 BUrlG offensichtlich nichts zu tun, so dass auch § 5 Abs. 2 BUrlG nicht zur Anwendung kommen kann (vgl. BAG, Urteil vom 09.08.1994 - 9 AZR 384/92, NZA 1995, 174; BAG, Urteil vom 19.04.1994 - 9 AZR 478/92, NZA 1995, 86).
  • BAG, 19.04.1994 - 9 AZR 478/92

    Treueurlaub; Umrechnung von Werk- auf Arbeitstage

    Auszug aus LAG Köln, 08.03.2018 - 4 Sa 171/17
    Eine derartige Umrechnung nach einem tariflichen Umrechnungsquotienten hat mit der Regelung in § 5 Abs. 1 BUrlG offensichtlich nichts zu tun, so dass auch § 5 Abs. 2 BUrlG nicht zur Anwendung kommen kann (vgl. BAG, Urteil vom 09.08.1994 - 9 AZR 384/92, NZA 1995, 174; BAG, Urteil vom 19.04.1994 - 9 AZR 478/92, NZA 1995, 86).
  • BAG, 24.03.2010 - 10 AZR 43/09

    Übertarifliche Jahressonderzahlung - betriebliche Übung

    Auszug aus LAG Köln, 08.03.2018 - 4 Sa 171/17
                  Grundsätzlich kann eine betriebliche Übung auch bezüglich übertariflicher Leistungen und übertariflicher Anteile einer einheitlichen Leistung entstehen (BAG, Urteil vom 29.08.2012 - 10 AZR 571/11 -, Rn. 20, juris; BAG, Urteil vom 24.03.2010 - 10 AZR 43/09 -, Rn. 17, juris).
  • BAG, 16.12.2010 - 6 AZR 423/09

    Abfindung nach § 1a KSchG - Anrechnung auf tarifliche Abfindung

    Auszug aus LAG Köln, 08.03.2018 - 4 Sa 171/17
    In einem solchen Fall haben die Gerichte grundsätzlich die Möglichkeit und die Pflicht, eine Tariflücke zu schließen, wenn sich unter Berücksichtigung von Treu und Glauben ausreichende Anhaltspunkte für den mutmaßlichen Willen der Tarifvertragsparteien ergeben (BAG, Urteil vom 16.12.2010 - 6 AZR 423/09 -, Rn. 16, juris; Löwisch/Rieble, 4. Aufl. 2017, § 1 TVG Rn. 1737).
  • BAG, 10.12.2013 - 3 AZR 832/11

    Berechnung der Betriebsrente bei vorzeitigem Ausscheiden und vorgezogener

  • BAG, 12.02.2015 - 10 AZR 50/14

    Theaterbetriebszuschlag - Bemessungsgrundlage

  • BAG, 12.04.2016 - 9 AZR 659/14

    Staffelung des Urlaubsanspruchs nach dem Lebensalter - Diskriminierung jüngerer

  • BAG, 23.08.2016 - 1 ABR 15/14

    Mitbestimmung bei Ein- und Umgruppierung - maßgebliche Vergütungsordnung in einem

  • LAG Köln, 24.05.2017 - 3 Sa 826/16

    Zulässigkeit der Auf- und Abrundung von Urlaubstagen im Geltungsbereich des

  • BAG, 23.08.2017 - 10 AZR 97/17

    Sonderzahlung - billiges Ermessen - betriebliches Entlohnungssystem

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht