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   LAG Köln, 08.04.2013 - 4 Ta 11/13   

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https://dejure.org/2013,17895
LAG Köln, 08.04.2013 - 4 Ta 11/13 (https://dejure.org/2013,17895)
LAG Köln, Entscheidung vom 08.04.2013 - 4 Ta 11/13 (https://dejure.org/2013,17895)
LAG Köln, Entscheidung vom 08. April 2013 - 4 Ta 11/13 (https://dejure.org/2013,17895)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Rechtsweg zu den Arbeitsgerichten; Urlaubsabgeltung; Sic-non-Fall

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Rechtsweg zu den Arbeitsgerichten; Urlaubsabgeltung; Sic-non-Fall

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (14)

  • BAG, 09.06.2010 - 5 AZR 332/09

    Arbeitnehmerstatus eines Versicherungsvertreters - Vertragstypenwahl - Ausgleich

    Auszug aus LAG Köln, 08.04.2013 - 4 Ta 11/13
    Dabei ist zu berücksichtigen, dass zur Darlegungslast desjenigen, der sich darauf beruft, dass ein Arbeitsverhältnis vorliege, das Bundesarbeitsgericht (vgl. hierzu insbesondere 15.12.1999 - 5 AZR 566/99 - und 09.06.2010- 5 AZR 332/09) ausgeführt hat, dass entsprechende Beweisantritte nur zu berücksichtigen sind, wenn sie zu entsprechend substantiiertem Vorbringen erfolgen.

    Dementsprechend verlangte das Bundesarbeitsgericht auch in der Entscheidung vom 09.06.1910 (5 AZR 332/09), dass der Tatsachenvortrag, Weisungen hinsichtlich der Arbeitszeit unterworfen zu sein, danach substantiiert wird, wann derjenige, der seine Arbeitnehmereigenschaft behauptet, von welchem Vertreter der Gegenpartei eine Weisung welchen Inhalts erhalten habe.

    In der Entscheidung vom 09.06.2010 (5 AZR 332/09) hat das Bundesarbeitsgericht desweiteren ausgeführt, dass der Arbeitszeitsouveränität nicht eine Verpflichtung zur Teilnahme an Besprechungsterminen (dort mit dem Organisationsleiter) entgegenstehe.

  • BAG, 21.12.2010 - 10 AZB 14/10

    Arbeitnehmerähnliche Person - Gründungszuschuss

    Auszug aus LAG Köln, 08.04.2013 - 4 Ta 11/13
    Der wirtschaftlich Abhängige muss außerdem seiner gesamten sozialen Stellung nach einem Arbeitnehmer vergleichbar schutzbedürftig sein (vgl. z. B. BAG 21.12.2010 - 10 AZB 14/10; 21.02.2007- 5 AZB 52/06).

    Anders als in dem vom Bundesarbeitsgericht am 21.10.2010 entschiedenen Fall (10 AZB 14/10) lässt sich im vorliegenden Fall mangels substantiierten Vortrags auch nicht feststellen, dass der Kläger in einer Weise gebunden war, dass er etwa für die Beklagte zu den gesamten Öffnungszeiten anwesend hätte sein müssen.

  • BAG, 15.12.1999 - 5 AZR 566/98

    Arbeitnehmerstatus (Versicherungsvertreter)

    Auszug aus LAG Köln, 08.04.2013 - 4 Ta 11/13
    Tatsachen in diesem Sinne sind konkrete, nach Zeit und Raum bestimmte, der Vergangenheit oder der Gegenwarte angehörende Geschehnisse oder Zustände (BAG 15.12.1999 - 5 AZR 566/98).

    Weiterhin ist darauf hinzuweisen, dass das Bundesarbeitsgerichts (vgl. 15.12.1999 - 5 AZR 566/98) betont hat, dass auch ein freier Mitarbeiter nicht etwa eine Unabhängigkeit dahingehend erwarten kann, dass er zu jeder Tages- und Nachtzeit nach freiem Belieben die Arbeitstätigkeit ausüben kann.

  • BAG, 19.01.2000 - 5 AZR 644/98

    Arbeitsrechtlicher Status eines Rundfunkmitarbeiters

    Auszug aus LAG Köln, 08.04.2013 - 4 Ta 11/13
    Sofern der Kläger - allerdings ebenso unsubstantiiert - vorträgt, der Umfang seiner Tätigkeit habe eine solche Anwesenheit erfordert, er habe eine "Vollzeittätigkeit" erfordert, ist darauf hinzuweisen, dass nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (19.01.2000 - 5 AZR 644/98) ein bestimmter Tätigkeitsumfang einen Mitarbeiter nicht zu einem Arbeitnehmer macht.

    Das Bundesarbeitsgericht hat in der Entscheidung vom 19.01.2000 (5 AZR 644/98) ausgeführt, dass sich eine Eingliederung und persönliche Abhängigkeit im Sinne eines Arbeitsverhältnisses auch nicht daraus ergebe, dass ein Mitarbeiter (einer Rundfunkanstalt) zur Herstellung von Sendungen auf technische Einrichtungen und Mitarbeiter der Rundfunkanstalt angewiesen sei.

  • BAG, 29.11.1995 - 5 AZR 422/94

    Arbeitnehmerstatus: Gästebetreuer oder -begleiter - "aut-aut-Fall"

    Auszug aus LAG Köln, 08.04.2013 - 4 Ta 11/13
    Das gleiche gilt für die Aufnahme des Klägers in ein Organigramm der Beklagten (vgl. dazu auch BAG 29.11.1995 - 5 AZR 422/94, dort insbesondere Rn. 3).
  • BAG, 21.02.2007 - 5 AZB 52/06

    Arbeitnehmerähnliche Person - Beleghebamme

    Auszug aus LAG Köln, 08.04.2013 - 4 Ta 11/13
    Der wirtschaftlich Abhängige muss außerdem seiner gesamten sozialen Stellung nach einem Arbeitnehmer vergleichbar schutzbedürftig sein (vgl. z. B. BAG 21.12.2010 - 10 AZB 14/10; 21.02.2007- 5 AZB 52/06).
  • BAG, 14.09.1988 - 5 AZR 642/87

    Arbeitsrechtlicher Status eines Theater-Fotografen - Abgrenzung eines

    Auszug aus LAG Köln, 08.04.2013 - 4 Ta 11/13
    In der Entscheidung vom 14.09.1988 (5 AZR 642/87) hat das Bundesarbeitsgericht zum Arbeitnehmerstatus eines Bühnenfotografen entschieden, dass, soweit ihm vorgegeben worden sei, welche Objekte er aufnehmen solle, es sich nur um eine Abgrenzung des Vertragsgegenstandes handele.
  • BAG, 24.04.1996 - 5 AZB 25/95

    Rechtsweg zu den Arbeitsgerichten - Grundlage der Prüfung

    Auszug aus LAG Köln, 08.04.2013 - 4 Ta 11/13
    In diesen Fällen genügt zur Bejahung des Rechtsweges zu den Gerichten für Arbeitssachen die alleinige Rechtsansicht des Klägers, Arbeitnehmer zu sein (grundlegend BAG 24.04.1996 - 5 AZB 25/95 - im Anschluss an die Entscheidung der erkennenden Kammer vom 23.03.1995 - 4 Ta 19/95 - LAGE § 2 ArbGG 1979 Nr. 17 - vgl. BAG a. a. O. Rn. 27; BAG 09.10.1996 - 5 AZB 18/96; BAG 26.10.2012 - 10 AZB 60/12).
  • BAG, 09.10.1996 - 5 AZB 18/96

    Rechtsweg für Kündigungsschutzklage

    Auszug aus LAG Köln, 08.04.2013 - 4 Ta 11/13
    In diesen Fällen genügt zur Bejahung des Rechtsweges zu den Gerichten für Arbeitssachen die alleinige Rechtsansicht des Klägers, Arbeitnehmer zu sein (grundlegend BAG 24.04.1996 - 5 AZB 25/95 - im Anschluss an die Entscheidung der erkennenden Kammer vom 23.03.1995 - 4 Ta 19/95 - LAGE § 2 ArbGG 1979 Nr. 17 - vgl. BAG a. a. O. Rn. 27; BAG 09.10.1996 - 5 AZB 18/96; BAG 26.10.2012 - 10 AZB 60/12).
  • BAG, 16.07.1997 - 5 AZR 312/96

    Arbeitnehmerstatus eines Zeitungszustellers

    Auszug aus LAG Köln, 08.04.2013 - 4 Ta 11/13
    Zu diesem Letzterem hat das Bundesarbeitsgericht (16.07.1997 - 5 AZR 312/96) Folgendes entschieden: Der Grad der persönlichen Abhängigkeit hängt auch von der Eigenart der jeweiligen Tätigkeit ab.
  • BAG, 11.06.2003 - 5 AZB 43/02

    Rechtswegzuständigkeit, Zusammenhangsklage

  • BAG, 26.10.2012 - 10 AZB 60/12

    Rechtsweg - Geschäftsführer einer GmbH - Kündigungsschutzklage

  • BVerfG, 31.08.1999 - 1 BvR 1389/97

    Kein verfassungsgerichtlicher Vorgriff bei der Frage, ob im Wege der

  • LAG Köln, 23.03.1995 - 4 Ta 19/95

    Kündigung: sachliche Zuständigkeit der Arbeitsgericht bei ordentlicher Kündigung

  • ArbG Berlin, 01.02.2017 - 56 Ca 5356/15

    Entgeltgleichheit zwischen Frauen und Männern - freie Mitarbeiterin einer

    Die Notwendigkeit, auf Mitarbeiter und Einrichtungen des Senders zurückzugreifen, kann nicht als Umstand gewertet werden, der auf eine Eingliederung und persönliche Abhängigkeit schließen lässt (BAG, Urteil vom 19. Januar 2000 - 5 AZR 644/98 -, Rn. 32, juris; LAG Köln, Beschluss vom 08. April 2013 - 4 Ta 11/13 -, Rn. 54, juris).
  • LAG Schleswig-Holstein, 08.06.2016 - 5 Ta 47/16

    Verweisung, Sofortige Beschwerde, Rechtsweg zu den Arbeitsgerichten, sachliche

    Es liegt mithin insofern ein sic-non Fall vor, so dass insoweit der Rechtsweg zu den Arbeitsgerichten gegeben ist (LAG Köln, Beschl. v. 08.04.2013 - 4 Ta 11/13 - Rn. 5, juris).
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