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   LAG Köln, 08.05.2012 - 12 Sa 1125/11   

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LAG Köln, 08.05.2012 - 12 Sa 1125/11 (https://dejure.org/2012,21354)
LAG Köln, Entscheidung vom 08.05.2012 - 12 Sa 1125/11 (https://dejure.org/2012,21354)
LAG Köln, Entscheidung vom 08. Mai 2012 - 12 Sa 1125/11 (https://dejure.org/2012,21354)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de

    Übergangsversorgung - allgemeiner Gleichheitssatz - Tarifautonomie - mittelbare Benachteiligung wegen Alters

  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)

    Art. 3 Abs. 1 GG, Art. 9 Abs. 3 GG, § 7 Abs. 1, Abs. 2 AGG, § 3 Abs. 2 AGG
    Übergangsversorgung - allgemeiner Gleichheitssatz - Tarifautonomie - mittelbare Benachteiligung wegen Alters

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Mittelbare Benachteiligung durch stichtagsbezogene Beschränkung der Erweiterung des persönlichen Geltungsbereichs eines Tarifvertrags

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    AGG § 7 Abs. 1; AGG § 7 Abs. 2
    Mittelbare Benachteiligung durch stichtagsbezogene Beschränkung der Erweiterung des persönlichen Geltungsbereichs eines Tarifvertrags

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (21)

  • BAG, 16.08.2005 - 9 AZR 378/04

    Übergangsversorgung - Gleichheitssatz

    Auszug aus LAG Köln, 08.05.2012 - 12 Sa 1125/11
    Die Feststellungsklage muss sich nicht auf das Rechtsverhältnis im Ganzen beziehen, sondern kann sich auf einzelne daraus entstehende Rechte, Pflichten und Folgen beschränken, sofern hierfür ein Feststellungsinteresse besteht (ständige Rechtsprechung des BAG, vgl. BAG, Urteil 15.09.2009, 9 AZR 757/08, DB 2009, 2551 m.w.N.; BAG, Urteil vom 16.08.2005, 9 AZR 378/04, NZA-RR 2006, 253).

    Versorgungslücken sollen überbrückt werden (BAG, Urteil vom 16.08.2005, 9 AZR 378/04, NZA-RR 2006, 253; vgl. auch BAG, Urteil vom 18.05.2004, 9 AZR 250/03, juris Rn. 40).

    Die Frage, ob die Tarifvertragsparteien als Normgeber unmittelbar an Art. 3 Abs. 1 GG oder nur mittelbar an dessen Grundsätze gebunden sind, kann vorliegend dahinstehen, da die dogmatische Herleitung für den Prüfungsmaßstab ohne Bedeutung ist (vgl. BAG, Urteil vom 16.08.2005, 9 AZR 37/04, NZA-RR 2006, 253; BAG, Urteil vom 04.05.2010, 9 AZR 184/09, NZA 2011, 644 m.w.N.; BAG, Urteil vom 27.05.2004, 6 AZR 129/03, NZA 2004, 180 mit ausführlicher Darstellung des Meinungsstandes).

  • BAG, 30.08.2000 - 4 AZR 563/99

    Grundrechtsbindung der Tarifvertragsparteien

    Auszug aus LAG Köln, 08.05.2012 - 12 Sa 1125/11
    (b) Für die Festlegung des persönlichen Geltungsbereichs eines Tarifvertrages hat der 4. Senat des Bundesarbeitsgerichts in seiner Entscheidung vom 30.08.2000 (4 AZR 563/99) sogar die Auffassung vertreten, die Tarifvertragsparteien seien wegen ihres insoweit vorrangigen Grundrechts der Koalitionsfreiheit (Art. 9 Abs. 3 GG) bis zur Grenze der Willkür frei, in eigener Selbstbestimmung den persönlichen Geltungsbereich ihrer Tarifregelungen festzulegen.

    Das sei der Fall, wenn für die Unterschiedlichkeit der Regelungen keinerlei plausible Erklärung möglich ist (BAG, Urteil vom 30.08.2000, 4 AZR 563/99, NZA 2001, 613).

  • BAG, 22.03.2005 - 1 AZR 49/04

    Betriebsvereinbarung und Gleichheitssatz

    Auszug aus LAG Köln, 08.05.2012 - 12 Sa 1125/11
    Dies gilt auch bei der Einführung von neuen Vorschriften, die einzelne Personengruppen begünstigen und wegen des Stichtages andere von der Begünstigung ausnehmen (vgl. zu gesetzlichen Vorschriften: BVerfG, Beschluss vom 11.11.2008, 1 BvL 3/05, BVerfGE 122, 151; zur Betriebsvereinbarung: BAG, Urteil vom 22.03.2005, 1 AZR 49/04, NZA 2005, 773).

    Die Stichtagsregelungen müssen sich am jeweiligen Sachverhalt orientieren (BAG, Urteil vom 22.03.2005 a.a.O.).

  • BAG, 28.01.2010 - 2 AZR 764/08

    Mittelbare Diskriminierung - Kenntnis der deutschen Schriftsprache

    Auszug aus LAG Köln, 08.05.2012 - 12 Sa 1125/11
    Damit ist auf die bis dahin bestehende Rechtslage zu § 611a BGB verwiesen, nach der jedes rechtmäßige, seinerseits nicht diskriminierende Ziel ausreichend war (BAG, Urteil vom 28.01.2010, 2 AZR 764/08, NZA 2010, 625).

    Dazu gehören privatautonom bestimmte Ziele des Arbeitgebers, z.B. betriebliche Notwendigkeiten und Anforderungen an persönliche Fähigkeiten des Arbeitnehmers, Steigerung der Produktivität, Verbesserung der Wirtschaftlichkeit oder Wettbewerbsfähigkeit (Bauer/Göpfert/Krieger, AGG, 3. Auflage, § 3 Rn. 33; BAG, Urteil vom 28.01.2010, 2 AZR 764/08, NZA 2010, 625 mit weiteren Nachweisen).

  • BAG, 04.05.2010 - 9 AZR 184/09

    Altersteilzeit - Blockmodell - Bewährungsaufstieg

    Auszug aus LAG Köln, 08.05.2012 - 12 Sa 1125/11
    Die Frage, ob die Tarifvertragsparteien als Normgeber unmittelbar an Art. 3 Abs. 1 GG oder nur mittelbar an dessen Grundsätze gebunden sind, kann vorliegend dahinstehen, da die dogmatische Herleitung für den Prüfungsmaßstab ohne Bedeutung ist (vgl. BAG, Urteil vom 16.08.2005, 9 AZR 37/04, NZA-RR 2006, 253; BAG, Urteil vom 04.05.2010, 9 AZR 184/09, NZA 2011, 644 m.w.N.; BAG, Urteil vom 27.05.2004, 6 AZR 129/03, NZA 2004, 180 mit ausführlicher Darstellung des Meinungsstandes).

    Die gerichtliche Kontrolle beschränkt sich darauf, ob die Tarifvertragsparteien ihren Gestaltungsspielraum überschritten haben (st. Rspr., vgl. BAG, Urteil vom 04.05.2010, 9 AZR 184/09, NZA 2011, 644; BAG, Urteil vom 16.08.2005, a.a.O.).

  • EuGH, 13.09.2011 - C-447/09

    Ein Verbot für Verkehrspiloten, über das vollendete 60. Lebensjahr hinaus ihrer

    Auszug aus LAG Köln, 08.05.2012 - 12 Sa 1125/11
    Vor dem Hintergrund, dass der Europäische Gerichtshof mit Urteil vom 13.09.2011 (C-447/09) festgestellt habe, dass die tarifvertragliche Altersgrenze für Verkehrsflugzeugführer bei der Beklagten unwirksam sei, habe der Kläger zukünftig die Möglichkeit, sein Arbeitsverhältnis bis zur Vollendung des 65. Lebensjahres fortzusetzen.

    Das von der Berufung gegen die Zulässigkeit der Feststellungsklage vorgebrachte Argument, es sei derzeit nicht absehbar, wie die Tarifvertragsparteien auf das Urteil des EuGH vom 13.09.2011 (C-447/09, NZA 2011, 1039) reagieren und wie sie infolgedessen die Übergangsversorgung regeln werden, steht dem berechtigten Feststellungsinteresse nicht entgegen.

  • BAG, 19.03.1996 - 9 AZR 1051/94

    Urlaubsvergütung nach dem Bundes-Angestelltentarifvertrag

    Auszug aus LAG Köln, 08.05.2012 - 12 Sa 1125/11
    (a) Der Gleichheitssatz wird durch eine Tarifnorm verletzt, wenn die Tarifvertragsparteien es versäumt haben, tatsächliche Gleichheiten oder Ungleichheiten der zu ordnenden Lebensverhältnisse zu berücksichtigen, die so bedeutsam sind, dass sie bei einer am allgemeinen Gerechtigkeitsgedanken orientierten Betrachtung hätten beachtet werden müssen (ständige Rechtsprechung, vgl. BAG, Urteil vom 16.08.2005 a.a.O.; BAG, Urteil vom 19.03.1996, 9 AZR 1051/94, BAGE 82, 230) .
  • BAG, 27.05.2004 - 6 AZR 129/03

    Grundrechtsbindung der Tarifvertragsparteien

    Auszug aus LAG Köln, 08.05.2012 - 12 Sa 1125/11
    Die Frage, ob die Tarifvertragsparteien als Normgeber unmittelbar an Art. 3 Abs. 1 GG oder nur mittelbar an dessen Grundsätze gebunden sind, kann vorliegend dahinstehen, da die dogmatische Herleitung für den Prüfungsmaßstab ohne Bedeutung ist (vgl. BAG, Urteil vom 16.08.2005, 9 AZR 37/04, NZA-RR 2006, 253; BAG, Urteil vom 04.05.2010, 9 AZR 184/09, NZA 2011, 644 m.w.N.; BAG, Urteil vom 27.05.2004, 6 AZR 129/03, NZA 2004, 180 mit ausführlicher Darstellung des Meinungsstandes).
  • BAG, 11.12.2007 - 3 AZR 249/06

    Betriebliche Altersversorgung und Antidiskriminierungsrecht

    Auszug aus LAG Köln, 08.05.2012 - 12 Sa 1125/11
    Zum einen gilt das AGG trotz dieser Verweisung auch für die betriebliche Altersversorgung, soweit das Betriebsrentenrecht nicht vorrangige Sonderreglungen enthält (vgl. BAG, Urteil vom 11.12.2007, 3 AZR 249/06, NZA 2008, 532), zum anderen handelt es sich bei der streitgegenständlichen Übergangsversorgung einschließlich der Flugdienstuntauglichkeitsrente nicht um Leistungen der betrieblichen Altersversorgung, da sie - im Gegensatz zu der betrieblichen Altersversorgung - nur Überbrückungsfunktion hat (vgl. BAG, Urteil vom 18.05.2004, 9 AZR 150/03, juris).
  • BAG, 11.08.2009 - 3 AZR 23/08

    Tarifvertragliche Versorgung: Ausschluss von einer verbessernden Re-gelung -

    Auszug aus LAG Köln, 08.05.2012 - 12 Sa 1125/11
    Die Unwirksamkeitsfolge gilt auch für Tarifverträge (BAG, Urteil vom 11.08.2009, 3 AZR 23/08, NZA 2010, 408; Bauer/Göpfert/Krieger, AGG, 3. Auflage, § 7 AGG Rn. 21).
  • BAG, 22.06.2011 - 8 AZR 48/10

    Diskriminierung - ethnische Herkunft - Deutschkurs

  • BAG, 10.11.2011 - 6 AZR 148/09

    Vergütung nach dem Lebensalter im BAT - Diskriminierung

  • BAG, 10.11.2011 - 6 AZR 481/09

    Vergütung nach dem Lebensalter im BAT - Diskriminierung

  • BVerfG, 11.11.2008 - 1 BvL 3/05

    Begünstigung von Versicherten mit 45 Pflichtbeitragsjahren und Kürzungen von

  • EuGH, 20.03.2003 - C-187/00

    Kutz-Bauer

  • EuGH, 31.05.1995 - C-400/93

    Specialarbejderforbundet i Danmark / Dansk Industri

  • EuGH, 22.06.2011 - C-399/09

    Landtová

  • BAG, 06.12.2001 - 2 AZR 733/00

    Klageänderung - leitender Angestellter - Leiter der Revisionsabteilung

  • BAG, 18.05.2004 - 9 AZR 250/03

    Übergangsversorgung

  • BAG, 15.09.2009 - 9 AZR 757/08

    Sonn- und Feiertagsarbeit - Weisungsrecht des Arbeitgebers für die

  • LAG Köln, 08.05.2012 - 12 Sa 692/11

    Anspruch auf Übergangsversorgung; Verstoß gegen das Verbot der

  • BAG, 09.12.2015 - 4 AZR 684/12

    Teil-Unwirksamkeit eines Tarifvertrages wegen Altersdiskriminierung

    Die Revision der Beklagten gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Köln vom 8. Mai 2012 - 12 Sa 1125/11 - wird zurückgewiesen.
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