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   LAG Köln, 08.05.2015 - 4 Sa 1057/14   

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https://dejure.org/2015,26319
LAG Köln, 08.05.2015 - 4 Sa 1057/14 (https://dejure.org/2015,26319)
LAG Köln, Entscheidung vom 08.05.2015 - 4 Sa 1057/14 (https://dejure.org/2015,26319)
LAG Köln, Entscheidung vom 08. Mai 2015 - 4 Sa 1057/14 (https://dejure.org/2015,26319)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • IWW

    § 7 Abs. 1a S. 3 BetrAVG, § ... 69 Abs. 3 S. 2 ArbGG, § 7 Abs. 1 S. 1 BetrAVG, Richtlinie 2008/94/EG, § 7 Abs. 1 BetrAVG, § 7 Abs. 3 BetrAVG, § 7Abs. 1a S. 3 BetrAVG, § 1 Abs. 1 S. 1 BetrAVG, § 7 Abs. 1a BetrAVG, § 7 BetrAVG, § 1613 BGB, Art. 8 der Richtlinie 2008/94/EG, Art. 8 der Richtlinie 80/987/EG, Art. 16 der Richtlinie 2008/94/EG, Art. 8 der Richtlinie 80/987/EWG, § 7 Abs 1a S. 3 BetrAVG, Art. 7 Abs. 1a S. 3 BetrAVG, § 92 Abs. 2 Nr. 1 ZPO

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Umfang der Insolvenzsicherung hinsichtlich Zusagen auf Kapitalleistungen in der betrieblichen Altersversorgung

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BetrAVG § 7 Abs. 1 S. 1; BetrAVG § 7 Abs. 1a S. 3
    Umfang der Insolvenzsicherung hinsichtlich Zusagen auf Kapitalleistungen in der betrieblichen Altersversorgung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (13)

  • EuGH, 25.01.2007 - C-278/05

    DIE MITGLIEDSTAATEN SIND NICHT VERPFLICHTET, BEI ZAHLUNGSUNFÄHIGKEIT DES

    Auszug aus LAG Köln, 08.05.2015 - 4 Sa 1057/14
    Der Europäische Gerichtshof hat bereits im Urteil vom 25.01.2007 (C-278/05 [R ], Rn. 37) darauf hingewiesen, dass mit "notwendigen Maßnahmen" nicht nur eine staatliche Finanzierung gemeint ist, sondern die Mitgliedstaaten z. B. eine Versicherungspflicht zu Lasten der Arbeitgeber oder die Schaffung einer Garantieeinrichtung vorsehen können, deren Finanzierung sie im Einzelnen festlegen.

    b) Der Europäische Gerichtshof hatte bereits in der Entscheidung vom 25.01.2007 (C-278/05 [R ]) zu einem Fall, der aus dem Vereinigten Königreich (Großbritannien) stammte, zu dem inhaltsgleichen Art. 8 der Richtlinie 80/987/EWG erkannt, dass dieser dahingehend auszulegen sei, dass die Mitgliedstaaten über einen weiten Ermessensspielraum verfügen, um sowohl den Mechanismus als auch das Schutzniveau der Ansprüche auf Leistungen bei Alter aus einer betrieblichen Zusatzversorgungseinrichtung bei Zahlungsunfähigkeit des Arbeitgebers festzulegen, der eine Pflicht zum vollständigen Schutz ausschließt (a.a.O. Rn. 36, 42 - 45).

    Die speziell für die Garantieeinrichtungen nach Kapitel II vorgesehenen zeitlichen Beschränkungen sind hier gerade nicht vorgesehen (vgl. auch EuGH 25.01.2007 - C-278/05 [R ], Rn. 43).

  • BGH, 14.07.1980 - II ZR 106/79

    Insolvenzsicherung von Pensionsrückständen

    Auszug aus LAG Köln, 08.05.2015 - 4 Sa 1057/14
    Der Bundesgerichtshof hat schon in der Entscheidung vom 14.07.1980 (II ZR 106/79) ausgeführt, die Auffassung des dort ebenfalls beklagten P , er hafte für Versorgungsansprüche überhaupt nur für die Zeit nach dem Sicherungsfall, findet in Wortlaut, Zusammenhang, Entstehungsgeschichte und Zweck des Gesetzes keine Grundlage.

    b) Damit ist auf die bereits oben zitierte Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 14.07.1980 (II ZR 106/79) verwiesen.

  • EuGH, 25.04.2013 - C-398/11

    Hogan u.a. - Vorabentscheidungsersuchen - Sozialpolitik - Rechtsangleichung -

    Auszug aus LAG Köln, 08.05.2015 - 4 Sa 1057/14
    Der Europäische Gerichtshof hat desweiteren im Urteil vom 25.04.2013 (C 398/11 [H u. a.]) zu einem irischen Fall auf diese Aussagen des Urteils R Bezug genommen (EuGH a.a.O. Rn. 42, 43).
  • BAG, 03.07.2014 - 6 AZR 753/12

    Stufenzuordnung nach Herabgruppierung bei individueller Endstufe im Bereich des

    Auszug aus LAG Köln, 08.05.2015 - 4 Sa 1057/14
    Dabei ist es grundsätzlich dem Normgeber überlassen, die Merkmale zu bestimmen, nach denen Sachverhalte als hinreichend gleich anzusehen sind, um sie gleich zu regeln (vgl. z. B. BAG 03.07.2014 - 6 AZR 753/12).
  • BVerfG, 23.11.1999 - 1 BvF 1/94

    Stichtagsregelung

    Auszug aus LAG Köln, 08.05.2015 - 4 Sa 1057/14
    Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (ausführlich BVerfG 23.11.1999 - 1 BvF 1/94 - Rn. 112 ff.) müssen Ungleichheiten, die durch einen Stichtag entstehen, hingenommen werden, wenn die Einführung eines solchen notwendig und die Wahl des Zeitpunktes, orientiert am gegeben Sachverhalt, vertretbar ist.
  • BAG, 16.04.2014 - 4 AZR 802/11

    Anrechnung von Leistungen auf einen Mindestlohnanspruch

    Auszug aus LAG Köln, 08.05.2015 - 4 Sa 1057/14
    Der Gleichheitssatz ist dann verletzt, wenn eine Gruppe von Normadressaten oder Normbetroffenen im Vergleich zu einer anderen anders behandelt wird, obwohl zwischen beiden Gruppen keine Unterschiede von solcher Art und solchem Gewicht bestehen, dass sie die unterschiedliche Behandlung rechtfertigen können (BAG 16.04.2014 - 4 AZR 802/11).
  • BAG, 04.05.2010 - 9 AZR 181/09

    Altersteilzeit - Verstoß einer Tarifnorm gegen den allgemeinen Gleichheitssatz

    Auszug aus LAG Köln, 08.05.2015 - 4 Sa 1057/14
    Entsprechendes gilt, wenn Gruppen von Normadressaten gleich behandelt werden, obwohl zwischen ihnen erhebliche Unterschiede bestehen (BAG 04.05.2010 - 9 AZR 181/09).
  • ArbG Köln, 09.09.2014 - 18 Ca 2638/14

    Anspruch des Versorgungsempfängers gegen den Träger der Insolvenzsicherung;

    Auszug aus LAG Köln, 08.05.2015 - 4 Sa 1057/14
    Auf die Berufung des Klägers wird das Urteil des Arbeitsgerichts Köln vom 09.09.2014 - 18 Ca 2638/14 - abgeändert:.
  • BAG, 30.03.1973 - 3 AZR 26/72

    Ruhegehalt - Geldentwertung - Lebensversicherung - Pensionskassen -

    Auszug aus LAG Köln, 08.05.2015 - 4 Sa 1057/14
    Zum Schutzzweck der Norm führt der BGH zutreffend aus, dass der Gesetzgeber davon ausgehen musste, dass Pensionäre, die das Entgelt für ihre Versorgung in Gestalt betriebstreu geleisteter Dienste bereits voll erbracht hätten, auf diesen Schutz nicht weniger, sondern in mancher Hinsicht noch stärker angewiesen seien als aktive Arbeitnehmer (unter Bezug auf BAG 30.03.1973 - 3 AZR 26/72).
  • EuGH, 10.03.2011 - C-109/09

    Deutsche Lufthansa - Befristeter Arbeitsvertrag - Richtlinie 1999/70/EG -

    Auszug aus LAG Köln, 08.05.2015 - 4 Sa 1057/14
    Dieser verlangt, dass die nationalen Gerichte unter Berücksichtigung des gesamten innerstaatlichen Rechts und unter Anwendung der danach anerkannten Auslegungsmethoden alles in ihrer Zuständigkeit liegende unternehmen, um die volle Wirksamkeit der fraglichen Richtlinie zu gewährleisten und zu einem Ergebnis zu gelangen, das mit den von der Richtlinie verfolgten Zielen übereinstimmt (EuGH 10.03.2011- C-109/09 - [D L ] Rn. 55; 23.04.2009 - C-378/07 bis 380/07 - [A u.a.] Rn. 200; vgl. auch BAG 19.10.2011 - 7 AZR 253/07 - Rn. 25).
  • EuGH, 23.04.2009 - C-378/07

    Angelidaki u.a. - Richtlinie 1999/70/EG - Paragrafen 5 und 8 der

  • BAG, 19.10.2011 - 7 AZR 253/07

    Befristete Arbeitsverträge mit älteren Arbeitnehmern

  • BVerfG, 16.12.2014 - 1 BvR 2142/11

    Unterlassen einer Richtervorlage aufgrund unvertretbarer verfassungskonformer

  • BAG, 20.09.2016 - 3 AZR 411/15

    Kapitalleistung - Einstandspflicht des PSV

    Auf die Revision des Beklagten wird das Urteil des Landesarbeitsgerichts Köln vom 8. Mai 2015 - 4 Sa 1057/14 - aufgehoben, soweit es der Klage stattgegeben hat.
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