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   LAG Köln, 08.06.2022 - 9 Ta 37/22   

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LAG Köln, 08.06.2022 - 9 Ta 37/22 (https://dejure.org/2022,13798)
LAG Köln, Entscheidung vom 08.06.2022 - 9 Ta 37/22 (https://dejure.org/2022,13798)
LAG Köln, Entscheidung vom 08. Juni 2022 - 9 Ta 37/22 (https://dejure.org/2022,13798)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)

    Rechtsweg - Internationale Zuständigkeit - China - Limited - General Manager und Executive Director

  • IWW
  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Rechtsweg bei Kündigung einer deutschen Geschäftsführerin in chinesischem Unternehmen; Unzuständigkeit des Arbeitsgerichts bei fehlender Arbeitnehmereigenschaft; Keine Arbeitnehmereigenschaft bei gesetzlichem Vertreter des Unternehmens

Besprechungen u.ä.

  • heuking.de (Entscheidungsbesprechung)

    Geschäftsführer-Anstellungsvertrag ist in der Regel kein Arbeitsvertrag - Beendigung eines von der Klägerin als Arbeitsverhältnis angesehenen Anstellungsverhältnisses

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (22)

  • BAG, 21.01.2019 - 9 AZB 23/18

    Rechtsweg - Fremdgeschäftsführer

    Auszug aus LAG Köln, 08.06.2022 - 9 Ta 37/22
    Die Annahme eines Arbeitsverhältnisses würde nämlich voraussetzen, dass die Gesellschaft eine Weisungsbefugnis auch bezüglich der Umstände hat, unter denen der Geschäftsführer seine Leistung zu erbringen hat und dass sie die konkreten Modalitäten der Leistungserbringung durch arbeitsbegleitende und verfahrensorientierte Leistungen bestimmen kann (BAG, 08.02.2022 - 9 AZB 40/21 -, Rn. 22, juris; BAG, 27.04.2021 - 2 AZR 540/20 -, Rn. 20, juris; BAG, 21.01.2019 - 9 AZB 23/18 -, BAGE 165, 61-73, Rn. 24).

    Denn einer Gesellschaft steht auch gegenüber einem Geschäftsführer als freiem Dienstnehmer ein unternehmerisches Weisungsrecht zu (BAG, 08.02.2022 - 9 AZB 40/21 -, Rn. 22, juris; BAG, 27.04.2021 - 2 AZR 540/20 -‍, Rn. 20, juris; BAG, 21.01.2019 - 9 AZB 23/18 -, BAGE 165, 61-73, Rn. 24).

    In diesem Fall eröffnet bei streitiger Tatsachengrundlage die bloße Rechtsansicht der Klagepartei, es handele sich um ein Arbeitsverhältnis, den Rechtsweg zu den Gerichten für Arbeitssachen (BAG, 21.01.2019 - 9 AZB 23/18 -, Rn. 20, juris).

    Richtigerweise ist anhand der Klagebegründung zu prüfen, ob die Partei die Wirksamkeit einer Kündigung oder das Fortbestehen des Vertragsverhältnisses über den engen Wortlaut des Klageantrags hinaus unabhängig davon geltend macht, ob das zwischen den Parteien bestehende Anstellungsverhältnis ein Arbeitsverhältnis oder ein freies Dienstverhältnis ist (BAG 21.01.2019 - 9 AZB 23/18 -, NZA 2019, 490, 493).

    Es ist auch nicht dargetan, dass die Klägerin in dem Zeitraum der von ihr behaupteten Tätigkeit für die Beklagte zu 3 von ihr so wirtschaftlich abhängig gewesen sei, dass sie deshalb als sozial schutzbedürftige arbeitnehmerähnliche Person (zu den Voraussetzungen BAG, Beschluss vom 21. Januar 2019 - 9 AZB 23/18 -, BAGE 165, 61-73, Rn. 36) anzusehen wäre und gemäß § 5 Abs. 1 Satz 2 ArbGG die Gerichte für Arbeitssachen anrufen könnte.

  • BAG, 24.04.1996 - 5 AZB 25/95

    Rechtsweg zu den Arbeitsgerichten - Grundlage der Prüfung

    Auszug aus LAG Köln, 08.06.2022 - 9 Ta 37/22
    Die entsprechenden Tatsachenbehauptungen des Klägers sind in einem solchen Fall "doppelrelevant", nämlich sowohl für die Rechtswegzuständigkeit, als auch für die Begründetheit der Klage (grundlegend BAG, 24.04.1996 - 5 AZB 25/95 -, BAGE 83, 40-52, Rn. 34).

    Würde der Rechtsstreit verwiesen, so müsste das Gericht, wenn es der Begründung folgt, die zur Verweisung geführt hat, die Klage als unbegründet abweisen (BAG, 03.12.2014 - 10 AZB 98/14 -, Rn. 17, juris; BAG, 24.04.1996 - 5 AZB 25/95 -, BAGE 83, 40-52, Rn. 37).

  • BAG, 08.02.2022 - 9 AZB 40/21

    Rechtsweg - GmbH-Geschäftsführer - keine Bindungswirkung eines rechtskräftigen

    Auszug aus LAG Köln, 08.06.2022 - 9 Ta 37/22
    Die Annahme eines Arbeitsverhältnisses würde nämlich voraussetzen, dass die Gesellschaft eine Weisungsbefugnis auch bezüglich der Umstände hat, unter denen der Geschäftsführer seine Leistung zu erbringen hat und dass sie die konkreten Modalitäten der Leistungserbringung durch arbeitsbegleitende und verfahrensorientierte Leistungen bestimmen kann (BAG, 08.02.2022 - 9 AZB 40/21 -, Rn. 22, juris; BAG, 27.04.2021 - 2 AZR 540/20 -, Rn. 20, juris; BAG, 21.01.2019 - 9 AZB 23/18 -, BAGE 165, 61-73, Rn. 24).

    Denn einer Gesellschaft steht auch gegenüber einem Geschäftsführer als freiem Dienstnehmer ein unternehmerisches Weisungsrecht zu (BAG, 08.02.2022 - 9 AZB 40/21 -, Rn. 22, juris; BAG, 27.04.2021 - 2 AZR 540/20 -‍, Rn. 20, juris; BAG, 21.01.2019 - 9 AZB 23/18 -, BAGE 165, 61-73, Rn. 24).

  • BAG, 27.04.2021 - 2 AZR 540/20

    Ordentliche Kündigung - Kleinbetrieb - Geschäftsführer als Arbeitnehmer iSv. § 23

    Auszug aus LAG Köln, 08.06.2022 - 9 Ta 37/22
    Die Annahme eines Arbeitsverhältnisses würde nämlich voraussetzen, dass die Gesellschaft eine Weisungsbefugnis auch bezüglich der Umstände hat, unter denen der Geschäftsführer seine Leistung zu erbringen hat und dass sie die konkreten Modalitäten der Leistungserbringung durch arbeitsbegleitende und verfahrensorientierte Leistungen bestimmen kann (BAG, 08.02.2022 - 9 AZB 40/21 -, Rn. 22, juris; BAG, 27.04.2021 - 2 AZR 540/20 -, Rn. 20, juris; BAG, 21.01.2019 - 9 AZB 23/18 -, BAGE 165, 61-73, Rn. 24).

    Denn einer Gesellschaft steht auch gegenüber einem Geschäftsführer als freiem Dienstnehmer ein unternehmerisches Weisungsrecht zu (BAG, 08.02.2022 - 9 AZB 40/21 -, Rn. 22, juris; BAG, 27.04.2021 - 2 AZR 540/20 -‍, Rn. 20, juris; BAG, 21.01.2019 - 9 AZB 23/18 -, BAGE 165, 61-73, Rn. 24).

  • BGH, 15.03.2016 - II ZR 119/14

    Insolvenzverschleppung bei einer private company limited by shares: Persönliche

    Auszug aus LAG Köln, 08.06.2022 - 9 Ta 37/22
    In beiden Gesellschaftsformen werden die Geschäfte von einer dafür verantwortlichen, nicht notwendig auch als Gesellschafter beteiligten Person geführt (zur Limited nach britischem Recht vgl. BGH, 15.03.2016 - II ZR 119/14 -, Rn. 16, juris).

    Für die Vertretung der Beklagten zu 3 im vorliegenden Prozess kann die Beklagte zu 2 ggf. einen besonderen Vertreter bestellen (vgl. BGH, 30.11.2021 - II ZR 8/21 -, Rn. 19, juris; BGH, 15.03.2016 - II ZR 119/14 -, Rn. 16, juris).

  • BAG, 30.01.1963 - 2 AZR 143/62

    Fürsorgepflicht - Kündigung - Schadensersatzanspruch

    Auszug aus LAG Köln, 08.06.2022 - 9 Ta 37/22
    Die Bedingungsfeindlichkeit von Gestaltungserklärungen beruht auf allgemeiner zivilrechtlicher Dogmatik (BGH, 22.10.2003 - XII ZR 112/02 -, NJW 2004, 284, 285; BAG, 30.01.1963 - 2 AZR 143/62 -, NJW 1963, 1267, 1268) und ist ebenfalls keine arbeitsrechtliche Besonderheit.
  • BGH, 12.12.2019 - III ZR 198/18

    Parteivernehmung, Subsidiarität

    Auszug aus LAG Köln, 08.06.2022 - 9 Ta 37/22
    Ist ihr ein solcher möglich, befindet sie sich nicht in Beweisnot, sondern ist beweisfällig (BGH, 12.12.2019 - III ZR 198/18 -, Rn. 21, juris).
  • BGH, 22.10.2003 - XII ZR 112/02

    Wirksamkeit einer unbestimmt befristeten Kündigung

    Auszug aus LAG Köln, 08.06.2022 - 9 Ta 37/22
    Die Bedingungsfeindlichkeit von Gestaltungserklärungen beruht auf allgemeiner zivilrechtlicher Dogmatik (BGH, 22.10.2003 - XII ZR 112/02 -, NJW 2004, 284, 285; BAG, 30.01.1963 - 2 AZR 143/62 -, NJW 1963, 1267, 1268) und ist ebenfalls keine arbeitsrechtliche Besonderheit.
  • BAG, 03.12.2014 - 10 AZB 98/14

    Geschäftsführer - Amtsniederlegung - Rechtsweg

    Auszug aus LAG Köln, 08.06.2022 - 9 Ta 37/22
    Würde der Rechtsstreit verwiesen, so müsste das Gericht, wenn es der Begründung folgt, die zur Verweisung geführt hat, die Klage als unbegründet abweisen (BAG, 03.12.2014 - 10 AZB 98/14 -, Rn. 17, juris; BAG, 24.04.1996 - 5 AZB 25/95 -, BAGE 83, 40-52, Rn. 37).
  • BGH, 12.06.2002 - VIII ZR 187/01

    Verjährung von Ansprüchen bei Übertragung auf einen neuen Rechtsträger

    Auszug aus LAG Köln, 08.06.2022 - 9 Ta 37/22
    a) Die Zustellung an eine nicht mehr existierende Person ist nach deutschem Recht zwar unwirksam (BGH, 12.06.2002 - VIII ZR 187/01 -, Rn. 10, juris; KG Berlin, 10.12.2002 - 8 U 163/01 -, Rn. 14, juris).
  • LAG Baden-Württemberg, 15.08.2018 - 4 Sa 6/18

    Rechtswegzuständigkeit - internationale Zuständigkeit - Verbraucherbegriff nach

  • BAG, 09.02.2006 - 5 AS 1/06

    Rechtswidrige Rechtswegverweisung

  • BGH, 04.03.1981 - IVb ZB 552/80

    Nachholen der im Berufungsurteil unterbliebenen Zulassung der Revision durch ein

  • OLG Koblenz, 12.09.2013 - 3 W 503/13

    Prozess gegen eine nicht existente Partei: Parteifähigkeit im

  • BAG, 16.12.2010 - 2 AZR 963/08

    Internationales Privatrecht - Zulässigkeit der Revision

  • KG, 10.10.2002 - 8 U 163/01

    Unterbrechung der Verjährung durch Klageerhebung gegen eine nicht (mehr)

  • BGH, 30.11.2021 - II ZR 8/21

    Erstrecken der Kompetenz der Gesellschafter zur Bestellung eines besonderen

  • BAG, 20.10.2015 - 9 AZR 525/14

    Internationale Zuständigkeit - Gerichtsstandsvereinbarung

  • BGH, 13.07.1993 - III ZB 17/93

    Rechtsmittelbefugnis einer Wohnungseigentümergemeinschaft

  • BGH, 11.04.1957 - VII ZR 280/56

    Glaswaren aus Thüringen - § 50 ZPO, fingierte Parteifähigkeit einer

  • BAG, 15.02.2005 - 9 AZR 116/04

    Gleichbehandlung - Maßregelungsverbot - Abfindung

  • BGH, 12.05.2004 - XII ZB 226/03

    Umfang der Erstattung der Kosten einer nicht existierenden Partei

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