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   LAG Köln, 08.11.2018 - 6 Sa 256/18   

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LAG Köln, 08.11.2018 - 6 Sa 256/18 (https://dejure.org/2018,36836)
LAG Köln, Entscheidung vom 08.11.2018 - 6 Sa 256/18 (https://dejure.org/2018,36836)
LAG Köln, Entscheidung vom 08. November 2018 - 6 Sa 256/18 (https://dejure.org/2018,36836)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • Wolters Kluwer

    Urlaubsentgelt; Entgeltfortzahlung; Bezugszeitraum; Provisionen; Referenzzeitraum

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BUrlG § 11 ; EFZG § 4
    Urlaubsentgelt; Entgeltfortzahlung; Bezugszeitraum; Provisionen; Referenzzeitraum

  • rechtsportal.de

    BGB § 611 ; BGB § 611a Abs. 2 ; BUrlG § 1
    Berechnung der Entgeltfortzahlung im Krankheits- und Urlaubsfall und an Feiertagen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • anwalt-suchservice.de (Kurzinformation)

    Berechnung der Entgeltfortzahlung bei stark schwankenden Provisionen

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (10)

  • BAG, 05.06.1985 - 5 AZR 459/83

    Vergütung des Arbeitnehmers bei Krankheit - Provisionen als im Krankheitsfalle

    Auszug aus LAG Köln, 08.11.2018 - 6 Sa 256/18
    Doch ist in jedem Falle davon auszugehen, dass der Beschäftigte diejenige Vergütung erhalten soll, die er verdient hätte, wenn er nicht an der Leistung der Dienste verhindert gewesen wäre; er soll nicht besser, aber auch nicht schlechter gestellt werden, als wenn er in dieser Zeit gearbeitet hätte (st. Rspr. BAG v. 05.06.1985 - 5 AZR 459/83 - BAG v. 12.10.1956 - 1 AZR 464/54 -).

    Entscheidend ist, dass ein gesunder Beschäftigter sie erarbeiten kann, der kranke Beschäftigte dagegen nicht (BAG v. 05.06.1985 - 5 AZR 459/83 -).

    Bei Abschlüssen, die in der Regel nur alle Wochen oder Monate zustande kommen, ist ein sachgerechtes Ergebnis allein bei Zugrundelegung eines längerfristigen Referenzzeitraums zu gewinnen (BAG v. 05.06.1985 - 5 AZR 459/83 -).

    Dies entspricht der ständigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (BAG v. 05.06.1985 - 5 AZR 459/83 - BAG v. 05.11.1964 - 2 AZR 494/63 - BAG v. 07.11.1984 - 5 AZR 378/82 -).

  • EuGH, 22.05.2014 - C-539/12

    Das Arbeitsentgelt, das Verkaufsberatern hinsichtlich des Jahresurlaubs gezahlt

    Auszug aus LAG Köln, 08.11.2018 - 6 Sa 256/18
    Nichts anderes ergibt sich aus der Richtlinie 2003/88 oder aus der Entscheidung des EuGH vom 22.05.2014 - C-539/12 - "Lock".

    Nichts anderes gilt für die besagte Entscheidung des EuGH (EuGH v. 22.05.2014 - C-539/12 -).

    Für die deutsche Rechtslage besagt diese Entscheidung nichts Neues ( Hilgenstock , BB 2014, 1599).

  • BAG, 11.04.2000 - 9 AZR 266/99

    Urlaubsentgelt - Vermittlungsprovision - Bezirksprovision

    Auszug aus LAG Köln, 08.11.2018 - 6 Sa 256/18
    In die Berechnung sind auch Provisionen einzubeziehen, die ein Arbeitnehmer für die Vermittlung oder den Abschluss von Geschäften des Arbeitgebers vertragsgemäß erhält (BAG v. 14.03.1966 - 5 AZR 468/65 - BAG v. 19.09.1985 - 6 AZR 460/83 - BAG v. 11.04.2000 - 9 AZR 266/99 -).

    Das Urlaubsentgelt gleicht einen Rückgang des erfolgsbestimmten Provisionseinkommens für die Zeit aus, in der der Arbeitnehmer urlaubsbedingt keine Geschäfte vermitteln konnte (BAG v. 11.04.2000 - 9 AZR 266/99 -).

  • ArbG Köln, 23.02.2018 - 1 Ca 3925/17
    Auszug aus LAG Köln, 08.11.2018 - 6 Sa 256/18
    Auf die Berufung des Klägers wird das Urteil des Arbeitsgerichts Köln vom 23.02.2018 - 1 Ca 3925/17 - teilweise abgeändert und wie folgt neu gefasst:.

    Der Kläger beantragt, das Urteil des Arbeitsgerichts Köln vom 23.02.2018- 1 Ca 3925/17 - abzuändern und die Beklagte zu verurteilen, an ihn 46.127,94 EUR brutto nebst Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 21.10.2017 sowie weitere 3.519,34 netto zu zahlen.

  • BAG, 07.11.1984 - 5 AZR 378/82

    Anspruch auf Lohnfortzahlung im Krankheitsfalle

    Auszug aus LAG Köln, 08.11.2018 - 6 Sa 256/18
    Dies entspricht der ständigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (BAG v. 05.06.1985 - 5 AZR 459/83 - BAG v. 05.11.1964 - 2 AZR 494/63 - BAG v. 07.11.1984 - 5 AZR 378/82 -).
  • BAG, 05.11.1964 - 2 AZR 494/63

    Überstunden - Lohnabrechnungszeitraum

    Auszug aus LAG Köln, 08.11.2018 - 6 Sa 256/18
    Dies entspricht der ständigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (BAG v. 05.06.1985 - 5 AZR 459/83 - BAG v. 05.11.1964 - 2 AZR 494/63 - BAG v. 07.11.1984 - 5 AZR 378/82 -).
  • BAG, 23.04.1996 - 9 AZR 856/94

    Berechnung des Urlaubsentgelts - Berücksichtigung einer gestaffelten Jahresprämie

    Auszug aus LAG Köln, 08.11.2018 - 6 Sa 256/18
    Hierfür sind - seit 1. Oktober 1996 mit der hier nicht interessierenden Ausnahme des zusätzlich für Überstunden gezahlten Arbeitsverdienstes - regelmäßig alle Vergütungen zu berücksichtigen, die der Arbeitnehmer im Bezugszeitraum vom Arbeitgeber erhalten hat (BAG v. 23.04.1996 - 9 AZR 856/94 -).
  • BAG, 19.09.1985 - 6 AZR 460/83

    Referenzprinzip - Tarifvertrag - Lohnausfallprinzip - Urlaubsgeld

    Auszug aus LAG Köln, 08.11.2018 - 6 Sa 256/18
    In die Berechnung sind auch Provisionen einzubeziehen, die ein Arbeitnehmer für die Vermittlung oder den Abschluss von Geschäften des Arbeitgebers vertragsgemäß erhält (BAG v. 14.03.1966 - 5 AZR 468/65 - BAG v. 19.09.1985 - 6 AZR 460/83 - BAG v. 11.04.2000 - 9 AZR 266/99 -).
  • BAG, 14.03.1966 - 5 AZR 468/65

    Umsatzprovisionen - Wegfall der Arbeitsleistung - Urlaub - Sonstige Fehlzeiten -

    Auszug aus LAG Köln, 08.11.2018 - 6 Sa 256/18
    In die Berechnung sind auch Provisionen einzubeziehen, die ein Arbeitnehmer für die Vermittlung oder den Abschluss von Geschäften des Arbeitgebers vertragsgemäß erhält (BAG v. 14.03.1966 - 5 AZR 468/65 - BAG v. 19.09.1985 - 6 AZR 460/83 - BAG v. 11.04.2000 - 9 AZR 266/99 -).
  • BAG, 12.10.1956 - 1 AZR 464/54

    Arbeitsentgelt: Entgeltfortzahlung von Bezieher-Werbern in Lesezirkelunternehmen

    Auszug aus LAG Köln, 08.11.2018 - 6 Sa 256/18
    Doch ist in jedem Falle davon auszugehen, dass der Beschäftigte diejenige Vergütung erhalten soll, die er verdient hätte, wenn er nicht an der Leistung der Dienste verhindert gewesen wäre; er soll nicht besser, aber auch nicht schlechter gestellt werden, als wenn er in dieser Zeit gearbeitet hätte (st. Rspr. BAG v. 05.06.1985 - 5 AZR 459/83 - BAG v. 12.10.1956 - 1 AZR 464/54 -).
  • LAG Köln, 08.05.2020 - 4 Sa 662/19

    Fiktive Provision; Mindestprovision; Entgeltfortzahlung; Urlaubsentgelt; stark

    Notwendigerweise erfolgt dieser Ausgleich durch fiktive Provisionen, die kein reales Geschäft zur Grundlage haben (vgl. Landesarbeitsgericht Köln, Urteil vom 8. November 2018 - 6 Sa 256/18, Rn. 84, juris).

    Dementsprechend ist davon auszugehen, dass der Beschäftigte diejenige Vergütung erhalten soll, die er verdient hätte, wenn er nicht an der Leistung der Dienste verhindert gewesen wäre; er soll nicht besser, aber auch nicht schlechter gestellt werden, als wenn er in dieser Zeit gearbeitet hätte, sog. Lohnausfallprinzip (so bereits BAG, Urteil vom 5. Juni 1985 - 5 AZR 459/83, Rn. 16 mwN, juris; vgl. Landesarbeitsgericht Köln, Urteil vom 8. November 2018 - 6 Sa 256/18, Rn. 86, juris).

    Schwankende Bezüge die, wie im vorliegenden Fall, nicht mit täglicher und betragsmäßiger Regelmäßigkeit auftreten, sind durch gerichtliche Schätzung entsprechend § 287 Abs. 2 ZPO zu ermitteln, und zwar in der Weise, dass man von einem Durchschnittsverdienst eines bestimmten Bezugszeitraums ausgeht, der so zu wählen ist, dass ein sachgerechtes Ergebnis erzielt werden kann (BAG, Urteil vom 5. Juni 1985 - 5 AZR 459/83, Rn. 20 mwN, juris; Landesarbeitsgericht Köln, Urteil vom 8. November 2018 - 6 Sa 256/18, Rn. 86, juris).

  • LAG Berlin-Brandenburg, 13.03.2020 - 2 Sa 2184/19

    Provisionszahlung bei entschuldigter Abwesenheit des Arbeitnehmers gemäß

    Entgegen der Auffassung des Arbeitsgerichts ist dabei nicht auf ein Jahresdurchschnittsergebnis wie im Fall des herangezogenen Urteils des LAG Köln vom 08.11.2018 - 6 Sa 256/18 - juris abzustellen, sondern auf das von den Parteien vereinbarte Quartalsergebnis.
  • LAG Köln, 29.09.2022 - 6 Sa 251/22

    Betriebsrat; Betriebsratsarbeit; Entgelt; Provision; Erforderlichkeit

    Notwendigerweise erfolgt dieser Ausgleich durch fiktive Provisionen, die kein reales Geschäft zur Grundlage haben (vgl. zu einer vergleichbaren Problematik im Zusammenhang mit Urlaubsentgelt: Landesarbeitsgericht Köln, Urteil vom 8. November 2018 - 6 Sa 256/18 -).
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