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   LAG Köln, 09.04.2019 - 4 Sa 242/18   

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LAG Köln, 09.04.2019 - 4 Sa 242/18 (https://dejure.org/2019,8888)
LAG Köln, Entscheidung vom 09.04.2019 - 4 Sa 242/18 (https://dejure.org/2019,8888)
LAG Köln, Entscheidung vom 09. April 2019 - 4 Sa 242/18 (https://dejure.org/2019,8888)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)

    Abgeltung von Urlaub aus den Jahren 2014, 2015 und 2016, Verfall von Urlaubsansprüchen, richtlinienkonforme Auslegung, Obliegenheiten des Arbeitgebers

  • IWW

    § 7 Abs. 3 Satz 1 BUrlG, § ... 64 Abs. 1, 2 b) ArbGG, §§ 66 Abs. 1, 64 Abs. 6 Satz 1 ArbGG, 519, 520 ZPO, § 533 ZPO, § 264 Nr. 3 ZPO, § 264 ZPO, § 529 ZPO, § 7 Abs. 4 BUrlG, § 389 BGB, § 3 BUrlG, § 13 Abs. 1 Satz 3 BUrlG, §§ 1 ff. BUrlG, § 7 Abs. 2 Satz 1 BUrlG, § 7 BUrlG, § 1 BUrlG, § 7 Abs. 3 Satz 2 BUrlG, § 7 Abs. 3 Satz 3 BUrlG, § 7 Abs. 1 Satz 1 BUrlG, Artikel 7 Abs. 1 der Richtlinie 2003/88/EG, Artikel 7 Abs. 1, 2 der Richtlinie 2003/88, § 362 Abs. 1 BGB, § 11 Abs. 1 Satz 1 BUrlG, § 812 Abs. 1 Satz 1 1. Alternative BGB, §§ 305 ff. BGB, § 242 BGB, §§ 288 Abs. 1, 286 Abs. 1 Satz 1 BGB, §§ 92 Abs. 1 Satz 1, 269 Abs. 3 Satz 2 ZPO, § 64 Abs. 6 Satz 1 ArbGG, § 92 Abs. 1 Satz 1 ZPO, § 72 Abs. 2 Nr. 1 ArbGG

  • arbeitsrechtsiegen.de

    Wann kann ein Urlaubsanspruch verfallen?

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BUrlG § 7 Abs. 3 ; BUrlG § 7 Abs. Abs. 4
    Abgeltung von Urlaub aus den Jahren 2014, 2015 und 2016; Verfall von Urlaubsansprüchen; richtlinienkonforme Auslegung; Obliegenheiten des Arbeitgebers

  • rechtsportal.de

    GRCh Art. 31 Abs. 2; RL 2003/88/EG Art. 7 Abs. 1
    Erlöschen des Jahresurlaubs mit Ablauf des Kalenderjahres

  • ZIP-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)

    Hinweispflicht des Arbeitgebers auf drohenden Verfall des Urlaubsanspruchs des Arbeitnehmers auch hinsichtlich vorangegangener Kalenderjahre

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (26)

  • nrw.de (Pressemitteilung)

    Arbeitgeber müssen auf den drohenden Verfall von Urlaub aus vergangenen Jahren hinweisen

  • nrw.de (Pressemitteilung)

    Arbeitgeber müssen auf den drohenden Verfall von Urlaub aus vergangenen Jahren hinweisen

  • ferner-alsdorf.de (Kurzinformation)

    Arbeitgeber müssen auf den drohenden Verfall von Urlaub aus vergangenen Jahren hinweisen

  • ferner-alsdorf.de (Kurzinformation und Pressemitteilung)

    Arbeitgeber müssen auf den drohenden Verfall von Urlaub aus vergangenen Jahren hinweisen

  • raheinemann.de (Kurzinformation)

    Erlischt der Urlaubsanspruch des Arbeitnehmers automatisch am Jahresende?

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Verfall von Urlaub aus vergangenen Jahren - und die Hinweispflicht des Arbeitgebers

  • rechtsindex.de (Kurzinformation)

    Verfall von Urlaub - Arbeitgeber muss vorher darauf hinweisen

  • lto.de (Kurzinformation)

    Zum Verfall von Urlaubsansprüchen: Bloß reduzierte Arbeitszeit ist keine Erholung

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Arbeitgeber müssen auf den drohenden Verfall von Urlaub aus vergangenen Jahren hinweisen

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Verfall von Urlaub nach § 7 BUrlG

  • dgbrechtsschutz.de (Kurzinformation)

    Verfall von Urlaubsansprüchen aus drei Kalenderjahren?

  • dgbrechtsschutz.de (Kurzinformation)

    Arbeitgeber müssen darauf hinweisen, dass Urlaub verfällt

  • bund-verlag.de (Kurzinformation)

    Hinweispflicht gilt auch für Resturlaub aus Vorjahren

  • bund-verlag.de (Kurzinformation)

    Hinweispflicht gilt auch für Resturlaub aus Vorjahren

  • der-rechtsberater.de (Kurzinformation)

    Arbeitgeber müssen auf Resturlaubsansprüche aus Vorjahren hinweisen

  • fgvw.de (Kurzinformation)

    Arbeitgeber muss auch auf Verfall von Urlaub aus vergangenen Jahren hinweisen

  • rechtsanwalts-kanzlei-wolfratshausen.de (Kurzinformation)

    Arbeitgeber müssen nun Ihre Arbeitnehmer rechtzeitig und nachweisbar über den Verfall von Urlaubsansprüchen hinweisen

  • heuking.de (Kurzinformation)

    Arbeitgeber müssen auch auf Resturlaubsansprüche aus vorangegangenen Kalenderjahren hinweisen

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Urlaub verfällt nicht am Jahresende

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Arbeitszeitverkürzung ist nicht mit Urlaubsansprüchen verrechenbar

  • datev.de (Kurzinformation)

    Arbeitgeber müssen auf den drohenden Verfall von Urlaub aus vergangenen Jahren hinweisen

  • haufe.de (Kurzinformation)

    Kein wirksamer Jahresurlaub in Form wöchentlicher Arbeitszeitverkürzung

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Urlaub verfällt nicht automatisch - auch 15-Monats-Grenze gilt nicht

  • kanzlei-moegelin.de (Kurzinformation)

    Hinweis auf drohenden Verfall von Urlaub

  • bund-verlag.de (Kurzinformation)

    Hinweispflicht gilt auch für Resturlaube aus Vorjahren

  • datenbank.nwb.de (Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • meyer-koering.de (Entscheidungsbesprechung)

    Hinweispflichten des Arbeitgebers bei Urlaub

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZIP 2019, 2025
  • NZA-RR 2019, 455
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (9)

  • BAG, 13.12.2016 - 9 AZR 541/15

    Pflicht des Arbeitgebers zur Urlaubsgewährung

    Auszug aus LAG Köln, 09.04.2019 - 4 Sa 242/18
    Insofern verweist der Kläger auf die Rechtsprechung mehrerer Landesarbeitsgerichte sowie den Vorlagebeschluss des Bundesarbeitsgerichts vom 13.12.2016 (9 AZR 541/15 (A)) an den Gerichtshof der Europäischen Union.

    Bei einer richtlinienkonformen Auslegung des § 7 BUrlG kann der Verfall von Urlaub daher in der Regel nur eintreten, wenn der Arbeitgeber den Arbeitnehmer zuvor konkret aufgefordert hat, den Urlaub zu nehmen, und ihn klar und rechtzeitig darauf hingewiesen hat, dass der Urlaub anderenfalls mit Ablauf des Urlaubsjahres oder Übertragungszeitraums erlischt (vgl. BAG, Pressemitteilung Nr.: 9/19 zu dem noch nicht veröffentlichen Urteil vom 19.02.2019 - 9 AZR 541/15).

  • ArbG Aachen, 11.01.2018 - 7 Ca 2314/17
    Auszug aus LAG Köln, 09.04.2019 - 4 Sa 242/18
    Auf die Berufung des Klägers wird das Urteil des Arbeitsgerichts Aachen vom 11.01.2018 - 7 Ca 2314/17 - unter Zurückweisung der Berufung im Übrigen teilweise abgeändert und zur Klarstellung insgesamt neu gefasst:.

    Der Kläger beantragt, unter Abänderung des am 11.01.2018 verkündeten Urteils des Arbeitsgerichts Aachen - 7 Ca 2314/17 - den Beklagten zu verurteilen, an den Kläger über den zugesprochenen Betrag von 378, 00 EUR hinaus weitere 4.158,00 EUR nebst Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem Basiszinssatz ab dem 16.05.2017 zu bezahlen.

  • BAG, 20.01.2009 - 9 AZR 650/07

    Urlaubsanspruch - Erfüllung - Abgeltung

    Auszug aus LAG Köln, 09.04.2019 - 4 Sa 242/18
    Die erklärte Arbeitsbefreiung lässt schon nicht hinreichend deutlich erkennen, dass eine Befreiung von der Arbeitspflicht zur Erfüllung des Anspruchs auf Urlaub gewährt wird (vgl. BAG, Urteil vom 20.01.2009 - 9 AZR 650/07, Rn. 24 juris).
  • BAG, 16.07.2013 - 9 AZR 50/12

    Gewährung von Urlaub durch unwiderrufliche Freistellung

    Auszug aus LAG Köln, 09.04.2019 - 4 Sa 242/18
    Die Erfüllung eines Anspruchs auf Erholungsurlaub setzt aber voraus, dass der Arbeitnehmer im Voraus durch eine unwiderrufliche Freistellungserklärung des Arbeitgebers zu Erholungszwecken von seiner sonst bestehenden Arbeitspflicht befreit wird (vgl. BAG, Urteil vom 16.07.2013 - 9 AZR 50/12, Rn. 15 juris).
  • EuGH, 29.11.2017 - C-214/16

    Ein Arbeitnehmer muss die Möglichkeit haben, nicht ausgeübte Ansprüche auf

    Auszug aus LAG Köln, 09.04.2019 - 4 Sa 242/18
    Ließe man ein solches Erlöschen der vom Arbeitnehmer erworbenen Ansprüche auf bezahlten Jahresurlaub zu, würde man im Ergebnis ein Verhalten bestätigen, das zu einer unrechtmäßigen Bereicherung des Arbeitgebers führt und dem eigentlichen Zweck der Richtlinie, die Gesundheit des Arbeitnehmers zu schützen, zuwiderläuft (vgl. EuGH, Urteil vom 29.11.2017 - C-214/16, Rn. 64 juris).
  • EuGH, 06.11.2018 - C-684/16

    Max-Planck-Gesellschaft - Ein Arbeitnehmer darf seine erworbenen Ansprüche auf

    Auszug aus LAG Köln, 09.04.2019 - 4 Sa 242/18
    Auch die bei Arbeitsunfähigkeit eingezogene Begrenzung auf 15 Monate greift nach Bewertung der Berufungskammer in den Fällen, in denen der Arbeitgeber - anders als in Krankheitsfällen - von der Arbeitsleistung des Arbeitnehmers profitiert hat, nicht (so auch Fuhlrott, EWiR 2018, 725, 726; andere Auffassung Powiethka, BB 2019, 52, 56; Arnold/Zeh, NZA 2019, 1, 3).
  • BAG, 28.10.2008 - 3 AZR 903/07

    Antragsmodifizierung in der Berufungsinstanz - Auslegung einer Protokollnotiz der

    Auszug aus LAG Köln, 09.04.2019 - 4 Sa 242/18
    Die Vorschrift des § 533 ZPO ist bei Vorliegen der Voraussetzungen des § 264 ZPO nicht einschlägig (vgl. BGH, Urteil vom 21.03.2018 - VIII ZR 68/17, Rn. 64 juris; BAG, Urteil vom 28.10.2008 - 3 AZR 903/07, Rn. 21 juris).
  • BAG, 17.05.2011 - 9 AZR 197/10

    Urlaub - Elternzeit

    Auszug aus LAG Köln, 09.04.2019 - 4 Sa 242/18
    Unter bestimmten Vorrausetzungen konnte der Arbeitnehmer jedoch vom Arbeitgeber insoweit Schadensersatz verlangen (vgl. BAG, Urteil vom 17.05.2011 - 9 AZR 197/10, Rn. 11 juris; vgl. Schinz in: Henssler/Willemsen/Kalb, Arbeitsrecht Kommentar, 8. Auflage 2018, § 7 BUrlG, Rn. 84).
  • BGH, 21.03.2018 - VIII ZR 68/17

    Hinreichende Bestimmtheit eines Klageantrags durch konkrete Bezeichnung des

    Auszug aus LAG Köln, 09.04.2019 - 4 Sa 242/18
    Die Vorschrift des § 533 ZPO ist bei Vorliegen der Voraussetzungen des § 264 ZPO nicht einschlägig (vgl. BGH, Urteil vom 21.03.2018 - VIII ZR 68/17, Rn. 64 juris; BAG, Urteil vom 28.10.2008 - 3 AZR 903/07, Rn. 21 juris).
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