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   LAG Köln, 09.10.2019 - 5 TaBV 5/19   

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https://dejure.org/2019,33181
LAG Köln, 09.10.2019 - 5 TaBV 5/19 (https://dejure.org/2019,33181)
LAG Köln, Entscheidung vom 09.10.2019 - 5 TaBV 5/19 (https://dejure.org/2019,33181)
LAG Köln, Entscheidung vom 09. Oktober 2019 - 5 TaBV 5/19 (https://dejure.org/2019,33181)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)

    Wahlanfechtung - Aufsichtsrat - Arbeitnehmervertreter - öffentliche Stimmauszählung - Verhinderung

  • IWW

    § 87 Abs. 1 ArbGG, §§ ... 87 Abs. 2, 66 Abs. 1 Satz 1, 64 Abs. 6 Satz 1, 5 ArbGG, §§ 519, 520 ZPO, § 83 Abs. 3 ArbGG, § 16 Abs. 2, § 18 Satz 3 MitbestG, § 22 Abs. 2 Satz 2 MitbestG, § 22 Abs. 1 MitbestG, § 167 ZPO, §§ 92 Abs. 1 Satz 2, 72 Abs. 2 Nr. 1 ArbGG

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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (8)

  • BAG, 17.05.2017 - 7 ABR 22/15

    Wahlanfechtung - Aufsichtsrat - Arbeitnehmervertreter

    Auszug aus LAG Köln, 09.10.2019 - 5 TaBV 5/19
    Die Beteiligtenbefugnis ist vom Gericht in jeder Lage des Verfahrens von Amts wegen zu prüfen und zu berücksichtigen (BAG 15. Mai 2019 - 7 ABR 35/17; 17. Mai 2017 - 7 ABR 22/15; 23. Juli 2014 - 7 ABR 23/12) .

    b) Danach sind am vorliegenden Verfahren neben den Antragstellern beteiligt die gewählten Arbeitnehmervertreter im Aufsichtsrat, deren Wahl angefochten ist, das betroffene Unternehmen, der betroffene Aufsichtsrat und die Gewerkschaft, auf deren Vorschlag nach § 16 Abs. 2, § 18 Satz 3 MitbestG die Vertreter der Arbeitnehmer gewählt wurden, deren Wahl Gegenstand des Verfahrens ist (vgl. BAG 15. Mai 2019 - 7 ABR 35/17; 17. Mai 2017 - 7 ABR 22/15) .

    Maßgeblich ist vielmehr der Eingang des Wahlanfechtungsantrags beim Arbeitsgericht (BAG 17. Mai 2015 - 7 ABR 22/15) .

  • BAG, 10.07.2013 - 7 ABR 83/11

    Schwerbehindertenvertretung - Wahlanfechtung - rechtzeitige Bekanntgabe von

    Auszug aus LAG Köln, 09.10.2019 - 5 TaBV 5/19
    Kann diese Feststellung nicht getroffen werden, bleibt es bei der Unwirksamkeit der Wahl (BAG 10. Juli 2013- 7 ABR 83/11; WKS/Wißmann, 5. Aufl. 2017, § 22 MitbestG Rn. 33).

    Bei einem Verstoß gegen das Erfordernis der öffentlichen Stimmauszählung ist die Kausalität regelmäßig gegeben, weil nicht ausgeschlossen werden kann, dass die Wahl bei ordnungsgemäßer Durchführung zu einem anderen Ergebnis geführt hätte (BAG 10. Juli 2013- 7 ABR 83/11; 15. November 2000 - 7 ABR 53/99; WKS/Wißmann, 5. Aufl. 2017, § 22 MitbestG Rn. 38).

  • ArbG Köln, 22.11.2018 - 5 BV 372/18
    Auszug aus LAG Köln, 09.10.2019 - 5 TaBV 5/19
    Die Beschwerde der Beteiligten zu 4. gegen den Beschluss des Arbeitsgerichts Köln vom 22. November 2018- 5 BV 372/18 - wird zurückgewiesen.

    Die Beteiligte zu 4. beantragt, den Beschluss des Arbeitsgerichts Köln vom 22. November 2018 - 5 BV 372/18 - abzuändern und den Antrag zurückzuweisen.

  • BAG, 15.05.2019 - 7 ABR 35/17

    Wahl von Gewerkschaftsvertretern im Aufsichtsrat - Nichtigkeit

    Auszug aus LAG Köln, 09.10.2019 - 5 TaBV 5/19
    Die Beteiligtenbefugnis ist vom Gericht in jeder Lage des Verfahrens von Amts wegen zu prüfen und zu berücksichtigen (BAG 15. Mai 2019 - 7 ABR 35/17; 17. Mai 2017 - 7 ABR 22/15; 23. Juli 2014 - 7 ABR 23/12) .

    b) Danach sind am vorliegenden Verfahren neben den Antragstellern beteiligt die gewählten Arbeitnehmervertreter im Aufsichtsrat, deren Wahl angefochten ist, das betroffene Unternehmen, der betroffene Aufsichtsrat und die Gewerkschaft, auf deren Vorschlag nach § 16 Abs. 2, § 18 Satz 3 MitbestG die Vertreter der Arbeitnehmer gewählt wurden, deren Wahl Gegenstand des Verfahrens ist (vgl. BAG 15. Mai 2019 - 7 ABR 35/17; 17. Mai 2017 - 7 ABR 22/15) .

  • BAG, 08.09.2011 - 2 AZR 388/10

    Ersatzmitglied des Betriebsrats - besonderer Kündigungsschutz

    Auszug aus LAG Köln, 09.10.2019 - 5 TaBV 5/19
    Dies ist etwa bei Urlaub oder Arbeitsunfähigkeit der Fall (vgl. BAG 8. September 2011 - 2 AZR 388/10).
  • LAG Berlin, 16.11.1987 - 12 TaBV 6/87

    Betriebsrat; Wahl; Wahlanfechtung; Wahlvorstand; Anfechtung; Stimmenauszählung

    Auszug aus LAG Köln, 09.10.2019 - 5 TaBV 5/19
    (1) Diese Aufgabe obliegt dem gesamten Betriebswahlvorstand und nicht einzelnen Mitgliedern des Betriebswahlvorstands (in diesem Sinne ebenfalls WKS/Wißmann, 5. Aufl. 2017, § 9 MitbestG Rn. 56; für die Betriebsratswahl LAG Berlin 16. November 1987 - 12 TaBV 6/87 - BeckRS 9998, 20950; Fitting 29. Aufl. 2018, § 13 WO 2001 Rn. 3; Richardi/Forst, 16. Aufl. 2018, § 14 BetrVG Rn. 1).
  • BAG, 15.11.2000 - 7 ABR 53/99

    Öffentlichkeit der Stimmauszählung

    Auszug aus LAG Köln, 09.10.2019 - 5 TaBV 5/19
    Bei einem Verstoß gegen das Erfordernis der öffentlichen Stimmauszählung ist die Kausalität regelmäßig gegeben, weil nicht ausgeschlossen werden kann, dass die Wahl bei ordnungsgemäßer Durchführung zu einem anderen Ergebnis geführt hätte (BAG 10. Juli 2013- 7 ABR 83/11; 15. November 2000 - 7 ABR 53/99; WKS/Wißmann, 5. Aufl. 2017, § 22 MitbestG Rn. 38).
  • BAG, 23.07.2014 - 7 ABR 23/12

    Wahlanfechtung - Widerruf einer Kandidatur

    Auszug aus LAG Köln, 09.10.2019 - 5 TaBV 5/19
    Die Beteiligtenbefugnis ist vom Gericht in jeder Lage des Verfahrens von Amts wegen zu prüfen und zu berücksichtigen (BAG 15. Mai 2019 - 7 ABR 35/17; 17. Mai 2017 - 7 ABR 22/15; 23. Juli 2014 - 7 ABR 23/12) .
  • BAG, 24.02.2021 - 7 ABR 38/19

    Wahlanfechtung - Aufsichtsratsmitglieder der Arbeitnehmer - Stimmauszählung

    gegen den Beschluss des Landesarbeitsgerichts Köln vom 9. Oktober 2019 - 5 TaBV 5/19 - wird zurückgewiesen.
  • ArbG München, 03.03.2021 - 28 BV 216/20

    Erfolgreiche Anfechtungsklage gegen die Wahl von Aufsichtsratsmitgliedern der

    Bei einem Verstoß gegen das Erfordernis der öffentlichen Stimmauszählung ist die Kausalität regelmäßig gegeben, weil nicht ausgeschlossen werden kann, dass die Wahl bei ordnungsgemäßer Durchführung zu einem anderen Ergebnis geführt hätte (vgl. BAG, Beschluss vom 15. November 2000 - 7 ABR 53/99 -, BAGE 96, 233-237, Rn. 18; Landesarbeitsgericht Köln, Beschluss vom 09. Oktober 2019 - 5 TaBV 5/19 -, Rn. 69, juris).
  • LAG Köln, 01.02.2023 - 5 TaBVGa 1/23

    Einstweilige Verfügung als zulässiges Mittel zum Abbruch einer Delegiertenwahl;

    Eine verfahrensfehlerhafte Wahl muss nur dann nicht wiederholt werden, wenn sich konkret feststellen lässt, dass auch bei der Einhaltung der Wahlvorschriften kein anderes Wahlergebnis erzielt worden wäre (BAG 24.02.2021 - 7 ABR 38/19 - Rn. 34; LAG Köln 09.10.2019 - 5 TaBV 5/19 - Rn. 68).
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