Rechtsprechung
   LAG Köln, 10.02.2017 - 4 SaGa 3/17   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2017,2612
LAG Köln, 10.02.2017 - 4 SaGa 3/17 (https://dejure.org/2017,2612)
LAG Köln, Entscheidung vom 10.02.2017 - 4 SaGa 3/17 (https://dejure.org/2017,2612)
LAG Köln, Entscheidung vom 10. Februar 2017 - 4 SaGa 3/17 (https://dejure.org/2017,2612)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2017,2612) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (9)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)

    Einstweilige Verfügung, Versetzung, Verfügungsgrund

  • IWW

    § 612 a BGB, § ... 315 Abs. 1, 3 BGB, §§ 1, 121 Abs. 4 SGB III, § 1 BetrVG, § 3 Abs. 1 Nr. 1 Buchstabe b BetrVG, § 3 Abs. 4 BetrVG, § 100 Abs. 2 BetrVG, § 99 BetrVG, § 100 BetrVG, §§ 99, 100 BetrVG, § 64 Abs. 1, Abs. 2 ArbGG, § 66 Abs. 1 Satz 1, 2, § 64 Abs. 6 Satz 1 ArbGG, § 519 ZPO, § 520 Abs. 1, Abs. 3 ZPO, § 256 Abs. 1 ZPO, § 940 ZPO, § 121 Abs. 4 SGB III, § 99 Abs. 1 Satz 1 BetrVG, §§ 99 - 101 BetrVG, § 99 Abs. 4 BetrVG, § 100 Abs. 2 Satz 3 BetrVG, § 99, § 99 Abs. 1 Satz 1, 4. Var. BetrVG, § 99 Abs. 2 Nr. 4 BetrVG, § 95 BetrVG, § 106 Satz 1 GewO, § 97 Abs. 1 ZPO, § 74 Abs. 4 ArbGG

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Pflicht eines Arbeitnehmers zur Befolgung einer Versetzungsanordnung

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    GewO § 106 S. 1; BetrVG § 99; BetrVG § 100
    Einstweilige Verfügung; Versetzung; Verfügungsgrund

  • rechtsportal.de

    GewO § 106 S. 1; BetrVG § 99 ; BetrVG § 100
    Pflicht eines Arbeitnehmers zur Befolgung einer Versetzungsanordnung

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (12)Neu Zitiert selbst (11)

  • BAG, 22.04.1997 - 1 ABR 84/96

    Wechsel vom Einzel- in den Gruppenakkord als mitbestimmungspflichtige Versetzung

    Auszug aus LAG Köln, 10.02.2017 - 4 SaGa 3/17
    Die Mitbestimmungsrechte des Betriebsrats nach § 99, 100 BetrVG dienen vor allem der kollektiven Interessenwahrnehmung (BAG, Beschluss vom 22. April 1997 - 1 ABR 84/96 -, Rn. 24, juris) und nicht primär dem Individualschutz.

    Denn die Mitbestimmungsrechte des Betriebsrats nach § 99, 100 BetrVG dienen vor allem der kollektiven Interessenwahrnehmung (BAG, Beschluss vom 22. April 1997 - 1 ABR 84/96 -, Rn. 24, juris) und nicht primär dem Individualschutz.

    Insgesamt dient die Beteiligung des Betriebsrats bei Versetzungen nicht nur dem Individualschutz, sondern vor allem der kollektiven Interessenwahrnehmung (BAG, Beschluss vom 22. April 1997 - 1 ABR 84/96 -, Rn. 24, juris).

  • LAG Rheinland-Pfalz, 20.03.2014 - 5 SaGa 13/13

    Einstweilige Verfügung gegen Versetzung - Dringlichkeit

    Auszug aus LAG Köln, 10.02.2017 - 4 SaGa 3/17
    Neben einem gesteigerten Abwehrinteresse des Arbeitnehmers ist lediglich in Fällen einer offenkundigen Rechtswidrigkeit der arbeitgeberseitigen Maßnahme das Bestehen eines Verfügungsgrundes anzuerkennen (wie LAG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 20. März 2014 - 5 SaGa 13/13 -, Rn. 26, juris).

    Allein der Umstand, dass eine möglicherweise vertragswidrige Beschäftigung des Arbeitnehmers nicht mehr rückgängig gemacht werden kann, reicht hierfür nicht aus (LAG Köln, Beschluss vom 24. Juni 2010 - 9 Ta 192/10 -, Rn. 19, juris; LAG Schleswig-Holstein, Urteil vom 10. November 2011 - 5 SaGa 12/11 -, Rn. 25, juris; LAG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 20. März 2014 - 5 SaGa 13/13 -, Rn. 26, juris).

    Neben einem gesteigerten Abwehrinteresse des Arbeitnehmers erkennt die Rechtsprechung lediglich in Fällen einer offenkundigen Rechtswidrigkeit der arbeitgeberseitigen Maßnahme das Bestehen eines Verfügungsgrundes an (vgl. LAG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 20. März 2014 - 5 SaGa 13/13 -, Rn. 26, juris).

  • BAG, 23.06.2009 - 1 ABR 23/08

    Versetzung - Allgemeiner Unterlassungsanspruch

    Auszug aus LAG Köln, 10.02.2017 - 4 SaGa 3/17
    Da selbst den betroffenen Betriebsräten keine Möglichkeit vorbeugenden Rechtsschutzes wegen - vermeintlicher - Verletzungen ihrer Mitbestimmungsrechte gem. §§ 99 - 101 BetrVG zustehen (vgl. BAG, Beschluss vom 23. Juni 2009 - 1 ABR 23/08 -, Rn. 22, juris), kann ein betroffener Arbeitnehmer, jedenfalls dann, wenn der Arbeitgeber vor der Maßnahme die Zustimmung des Betriebsrats beantragt und im Fall der Ablehnung gem. § 99 Abs. 4 BetrVG die Ersetzung der Zustimmung beim Arbeitsgericht beantragt hat und er zudem unter Beachtung der zeitlichen Vorgaben des § 100 Abs. 2 BetrVG einen Antrag gem. § 100 Abs. 2 Satz 3 BetrVG gestellt hat, die offensichtliche Rechtswidrigkeit einer Versetzung nicht auf Fehler im Beteiligungsverfahren nach §§ 99, 100 BetrVG stützen.

    Da selbst den betroffenen Betriebsräten keine Möglichkeit vorbeugenden Rechtsschutzes wegen - vermeintlicher - Verletzungen ihrer Mitbestimmungsrechte gem. §§ 99 - 101 BetrVG zustehen (vgl. BAG, Beschluss vom 23. Juni 2009 - 1 ABR 23/08 -, Rn. 22, juris), kann ein betroffener Arbeitnehmer, jedenfalls dann, wenn der Arbeitgeber vor der Maßnahme die Zustimmung des Betriebsrats beantragt und im Fall der Ablehnung gem. § 99 Abs. 4 BetrVG die Ersetzung der Zustimmung beim Arbeitsgericht beantragt hat und er zudem unter Beachtung der zeitlichen Vorgaben des § 100 Abs. 2 BetrVG einen Antrag gem. § 100 Abs. 2 Satz 3 BetrVG gestellt hat, die offensichtliche Rechtswidrigkeit einer Versetzung nicht auf Fehler im Beteiligungsverfahren nach §§ 99, 100 BetrVG stützen.

  • LAG Köln, 24.06.2010 - 9 Ta 192/10

    Einstweilige Verfügung - Versetzung - Home Office

    Auszug aus LAG Köln, 10.02.2017 - 4 SaGa 3/17
    Dabei hat der Antragsteller den Verfügungsgrund darzulegen und ggf. glaubhaft zu machen (LAG Köln, Beschluss vom 24. Juni 2010 - 9 Ta 192/10 -, Rn. 18, juris).

    Allein der Umstand, dass eine möglicherweise vertragswidrige Beschäftigung des Arbeitnehmers nicht mehr rückgängig gemacht werden kann, reicht hierfür nicht aus (LAG Köln, Beschluss vom 24. Juni 2010 - 9 Ta 192/10 -, Rn. 19, juris; LAG Schleswig-Holstein, Urteil vom 10. November 2011 - 5 SaGa 12/11 -, Rn. 25, juris; LAG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 20. März 2014 - 5 SaGa 13/13 -, Rn. 26, juris).

  • ArbG Bonn, 10.01.2017 - 6 Ga 52/16

    Zumutbarkeit der Versetzung eines Beschäftigten aufgrund Direktionsrechts;

    Auszug aus LAG Köln, 10.02.2017 - 4 SaGa 3/17
    Die Berufung des Verfügungsklägers gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Bonn vom 10.01.2017- 6 Ga 52/16 - wird zurückgewiesen.

    Der Kläger beantragt, das Urteil des Arbeitsgerichts Bonn vom 10.01.2017 - 6 Ga 52/16 - teilweise abzuändern und es der Beklagten bis zu einer Entscheidung in der Hauptsache zu untersagen, ihn nach D gem. dem Versetzungsschreiben vom 01.12.2016 ab dem 12.12.2016 zu versetzen.

  • LAG Schleswig-Holstein, 10.11.2011 - 5 SaGa 12/11

    Einstweiliges Verfügungsverfahren, Arbeitsanweisungen, Direktionsrecht, Umfang

    Auszug aus LAG Köln, 10.02.2017 - 4 SaGa 3/17
    Allein der Umstand, dass eine möglicherweise vertragswidrige Beschäftigung des Arbeitnehmers nicht mehr rückgängig gemacht werden kann, reicht hierfür nicht aus (LAG Köln, Beschluss vom 24. Juni 2010 - 9 Ta 192/10 -, Rn. 19, juris; LAG Schleswig-Holstein, Urteil vom 10. November 2011 - 5 SaGa 12/11 -, Rn. 25, juris; LAG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 20. März 2014 - 5 SaGa 13/13 -, Rn. 26, juris).
  • BAG, 04.11.2015 - 7 ABR 42/13

    Aufsichtsratsmitglieder der Arbeitnehmer - Wahlart

    Auszug aus LAG Köln, 10.02.2017 - 4 SaGa 3/17
    Dies setzt einerseits ein Arbeitsverhältnis zum Betriebsinhaber, und andererseits die tatsächliche Eingliederung in dessen Betriebsorganisation voraus (BAG, Beschluss vom 04. November 2015 - 7 ABR 42/13 -, Rn. 29, juris).
  • BAG, 07.06.2016 - 1 ABR 30/14

    Antragsbefugnis - Überprüfung von Betriebsratsbeschlüssen

    Auszug aus LAG Köln, 10.02.2017 - 4 SaGa 3/17
    Das ist regelmäßig nur dann der Fall, wenn er eigene Rechte geltend macht und dies nicht von vornherein als aussichtslos erscheint (BAG, Beschluss vom 07. Juni 2016 - 1 ABR 30/14 -, Rn. 15, juris).
  • BAG, 17.08.2011 - 10 AZR 322/10

    Abordnung - Direktionsrecht - Gymnasiallehrer

    Auszug aus LAG Köln, 10.02.2017 - 4 SaGa 3/17
    Eine Feststellungsklage kann auf den Umfang einer Leistungspflicht aus einem Rechtsverhältnis beschränkt sein (BAG, Urteil vom 17. August 2011 - 10 AZR 322/10 -, Rn. 13, juris).
  • ArbG Bonn, 06.04.2017 - 3 BV 98/16
    Auszug aus LAG Köln, 10.02.2017 - 4 SaGa 3/17
    Bei dem Arbeitsgericht Bonn ist unter dem Aktenzeichen 3 BV 98/16 ein Zustimmungsersetzungsverfahren zwischen der Beklagten und dem Betriebsrat TPS bezüglich der Versetzung des Klägers nach D anhängig.
  • ArbG Bonn, 27.07.2017 - 3 BV 92/16
  • LAG Rheinland-Pfalz, 08.05.2018 - 8 SaGa 1/18

    Einstweilige Verfügung des Arbeitnehmers gegen den Arbeitgeber wegen

    Es muss eine besondere Eilbedürftigkeit gegeben sein, welche es erforderlich macht, zur Abwendung wesentlicher Nachteile bereits vor einer Klärung strittiger Rechtsfragen im regulären arbeitsgerichtlichen Hauptsacheverfahren vorab im Wege einer summarischen Prüfung im Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes eine vorläufige Regelung zu treffen (LAG Köln 10. Februar 2017 - 4 SaGa 3/17 - Rn. 39) .

    Die Bejahung eines Verfügungsgrundes für eine einstweilige Verfügung gegen Weisungen des Arbeitgebers zu Inhalt, Ort und Art der Arbeitsleistung erfordert ein deutlich gesteigertes Abwehrinteresse des Arbeitnehmers, wie es allenfalls bei erheblichen Gesundheitsgefahren, einer drohenden irreparablen Schädigung des beruflichen Ansehens oder bei schweren Gewissenskonflikten bestehen kann (LAG Köln 10. Februar 2017 - 4 SaGa 3/17 - Rn. 39) .

    Regelmäßig ist es nämlich zumutbar, dass der Arbeitnehmer der Anweisung zunächst Folge leistet und deren Rechtmäßigkeit im Hauptsacheverfahren überprüfen lässt (LAG Köln 10. Februar 2017 - 4 SaGa 3/17 - Rn. 41; LAG Rheinland-Pfalz 20. März 2014 - 5 SaGa 13/13 - Rn. 26; LAG Rheinland-Pfalz 14. Mai 2013 - 6 SaGa 2/13 - Rn. 55, LAG Hessen 15. Februar 2011 - 13 SaGa 1934/10 - Rn. 49) .

  • LAG Hessen, 23.10.2020 - 10 SaGa 863/20

    1. Streiten die Parteien um die Wirksamkeit einer Versetzung, so besteht dann

    Der Arbeitnehmer muss gegenüber dem Versetzungswunsch ein gesteigertes Abwehrinteresse darlegen können (vgl. Hess. LAG 17. Juli 2019 - 10 SaGa 738/19 - SaGa 738/19 - Rn. 39, Juris; Hess. LAG 30. September 2016 - 10 SaGa 787/16 - Rn. 44 , Juris; Hess. LAG 8. Oktober 2010 - 3 SaGa 496/10 - Rn. 38 , Juris; LAG Rheinland-Pfalz 8. Mai 2018 - 8 SaGa 1/18 - Rn. 37, Juris; LAG Köln 10. Februar 2017 - 4 SaGa 3/17 - Rn. 34, Juris; GMP/Schleusener 7. Aufl. § 62 Rn. 105; BeckOK ArbR/Hamacher § 62 ArbGG Rn. 73; GK-ArbGG/Vossen Stand: Sept. 2019 § 62 Rn. 69a) .

    Darüber hinaus kann eine einstweilige Verfügung aber auch notwendig sein, wenn die Versetzungsanordnung offensichtlich unwirksam ist (vgl. LAG Köln 10. Februar 2017 - 4 SaGa 3/17 - Rn. 43, Juris) .

  • LAG Schleswig-Holstein, 30.08.2017 - 6 SaGa 9/17

    Einstweilige Verfügung, Versetzung, Unterlassung, Betriebsrat, Mitbestimmung

    eines Verfügungsgrundes an (LAG R...-P... 20.03.2014 - 5 SaGa 13/13-, Rn. 26; LAG Köln 10.02.2017 - 4 SaGa 3/17 -, Rn. 41).

    Anders als die Arbeitgeberin in dem der Entscheidung des Landesarbeitsgerichts Köln vom 10.02.2017 (4 SaGa 3/17) zugrunde liegenden Fall hat sich die Beklagte nicht um ein mitbestimmungsrechtskonformes Verhalten bemüht.

  • LAG Rheinland-Pfalz, 07.11.2018 - 7 Sa 46/18

    Schadensersatz bei Nichtumsetzung einer Homeoffice-Vereinbarung

    Die Instanzrechtsprechung (vgl. nur LAG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 20. März 2014 - 5 SaGa 13/13 - BeckRS 2014, 68610 m. w. N.; LAG Köln, Urteil vom 10. Februar 2017 - 4 SaGa 3/17 - BeckRS 2017, 104749 Rz. 34) ging davon aus, dass es einem Arbeitnehmer in der Regel zuzumuten sei, einer Versetzungsanordnung oder arbeitsvertraglichen Weisung zunächst Folge zu leisten und sodann den Umfang des Direktionsrechts in einem Hauptsacheverfahren klären zu lassen. In Anbetracht dieser Rechtsprechung des 5. Senats und der Instanzgerichte durfte der Kläger von seiner Verpflichtung, der Auffassung seiner Arbeitgeberin zunächst zu folgen, ausgehen, ohne einen Verlust von Schadensersatzansprüchen in Kauf nehmen zu müssen.
  • ArbG Köln, 25.02.2022 - 7 Ga 11/22

    Kammertermin in Sachen Lapaczinski ./. 1. FC Köln GmbH & Co. KGaA

    Neben einem gesteigerten Abwehrinteresse erkennt die Rechtsprechung lediglich in Fällen einer offenkundigen Rechtswidrigkeit der arbeitgeberseitigen Maßnahme das Bestehen eines Verfügungsgrundes an (vgl. LAG Köln, Beschluss vom 27.04.2020 - 11 Ta 51/20 -, juris, Rn. 25; LAG Köln, Urteil vom 10.02.2017 - 4 SaGa 3/17 -, juris, Rn. 38 ff.; LAG Hessen, Urteil vom 23.10.2020, 10 SaGa 863/20, juris, Rn. 32 f.; LAG Schleswig-Holstein, Urteil vom 10.11.2011 - 5 SaGa 12/11 -, juris , Rn. 25; LAG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 20.03.2014 - 5 SaGa 13/13 -, juris, Rn. 26).
  • ArbG Nürnberg, 05.10.2017 - 9 Ga 45/17

    Einstweilige Verfügung, Versetzung, billiges Ermessen, Verfügungsgrund

    Wesentliche Nachteile sind bei der summarischen Überprüfung von Versetzungsanordnungen des Arbeitgebers nur in Ausnahmefällen anzunehmen (LAG Köln vom 10.02.2017 - 4 SaGa 3/17).
  • ArbG Hamburg, 26.07.2022 - 24 Ga 3/22

    Einstweiliges Verfügungsverfahren - Beschäftigungsanspruch - Sportdirektor -

    Es muss eine besondere Eilbedürftigkeit gegeben sein, welche es erforderlich macht, zur Abwendung wesentlicher Nachteile bereits vor einer Klärung strittiger Rechtsfragen im regulären arbeitsgerichtlichen Hauptsacheverfahren vorab im Wege einer summarischen Prüfung im Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes eine vorläufige Regelung zu treffen (vgl. nur: LAG Rheinland-Pfalz vom 08.05.2018 - 8 SaGa 1/18; LAG Köln vom 10.02.2017 - 4 SaGa 3/17).
  • LAG Köln, 10.06.2020 - 8 SaGa 1/20

    Einstweilige Verfügung; Versetzung; Arbeitsort

    Neben einem gesteigerten Abwehrinteresse des Arbeitnehmers erkennt die Rechtsprechung lediglich bei einer offenkundigen Rechtswidrigkeit der arbeitgeberseitigen Maßnahme das Bestehen eines Verfügungsgrundes an (vgl. dazu LAG Köln 10.02.2017 - 4 SaGa 3/17 - mwN); Korinth, Einstweiliger Rechtschutz im Arbeitsgerichtsverfahren, 3. Aufl. 2015, Rn. 51, 56).
  • LAG Köln, 24.01.2018 - 11 SaGa 22/17

    Einstweilige Verfügung; Versetzung; Einzelfall

    Die Aussagen in den Präsentationen, wonach die Maßnahme OE PRO "keine Drehscheibe für zeitbefristete Einsätze" darstelle und Projekteinsätze zu vereinbaren seien, begründet weder die offenkundige Annahme, dass es sich bei der streitigen Versetzung überhaupt um einen Projekteinsatz in diesem Sinne handelt noch enthält sie eine rechtsverbindliche Zusicherung, wonach die Arbeitnehmer der OE PRO nur in ihrem Einverständnis versetzt werden können (vgl.: LAG Köln, Urt. v. 10.02.2017 - 4 SaGa 3/17 -).
  • ArbG Gera, 09.01.2024 - 3 Ga 18/23

    Einstweilige Verfügung auf Unterlassung - Eilbedürftigkeit/Verfügungsgrund -

    Neben einem gesteigerten Abwehrinteresse des Arbeitnehmers erkennt die Rechtsprechung lediglich bei einer offenkundigen Rechtswidrigkeit der arbeitgeberseitigen Maßnahme das Bestehen eines Verfügungsgrundes an (vgl. dazu LAG Köln 10.02.2017 - 4 SaGa 3/17 - mwN); Korinth, Einstweiliger Rechtschutz im Arbeitsgerichtsverfahren, 3. Aufl. 2015, Rn. 51, 56) (Landesarbeitsgericht Köln, Urteil vom 10. Juni 2020 - 8 SaGa 1/20 -, Rn. 24 - 25, juris).
  • ArbG Gera, 03.05.2023 - 1 Ga 5/23

    Einstweiliger Rechtsschutz - Versetzung - Verfügungsgrund

  • ArbG Gera, 09.02.2023 - 2 Ga 2/23

    Einstweiliger Rechtsschutz - Versetzung - Versetzungsklausel

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht